wenn du widerspruch gegen berechnungen erhebst, die aufgrund von deinen daten gemacht wurden , die du geliefert hast, erklärst du dich als unzureichend und bezichtigst dich , denen falsche daten gegeben zu haben...
wenn der fehler darin liegt, das du richtige daten abgegeben hast, die aber dann damit nicht rechnen können und was verkehrtes deswegen rauskam, bezichtigst du das amz der unzulänglichkeit
also das würd ich mir überlegen...... was da genauu zutrifft von beiden, bevor ich ein fass aufmach und nachher kosten entstehen, die man tragen muß, wenn mann das verliert