Elster: Bei der Grundsteuer gescheitert...

Es gibt 221 Antworten in diesem Thema, welches 28.087 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. Februar 2024 um 21:44) ist von Ingo.M.

  • Wie sieht es aus wenn man jetzt den Bescheid bekommen hat, da stehen jetzt zwar viele Daten drin, das was man aber schlussendlich zu bezahlen hat, steht nicht drin. Das geht ja noch irgendwie um die steuerlichen prozentualen Hebesätze der einzelnen Gemeinden die noch gar nicht feststehen sollen.

    Ein Einspruch ist allerdings nur innerhalb einer Frist von 4 Wochen möglich, wie viel man dann zahlen muss wird sich aber erst später herausstellen.

    Nun habe ich schon des öfteren gelesen dass man grundsätzlich einen Einspruch einlegen soll, aber mit welcher Begründung?

    Kann man da einfach als Begründung angeben dass man das pro forma zur Vorsicht macht um später gegen den endgültigen Bescheid Einspruch einlegen zu können?

    Wie formuliert man so einen Einspruch?

    Beispiel:

    Da die für die Berechnung der Grundsteuer nötigen Hebesätze noch nicht feststehen, ist mir eine Überprüfung Ihres Bescheids so leider noch nicht möglich, deshalb lege ich hiermit zur Fristwahrung pro forma Widerspruch gegen Ihren Bescheid ein.

  • Moin

    Wir zahlen das Gleiche wie vor der Erklärung.

    Gruß Holger -- WLA / Stormrider --

    Immer die Wahrheit sagen bringt einem wahrscheinlich nicht viele Freunde, aber dafür die Richtigen. (John Lennon) Ich mag keine Socken!🧦

  • naja begründen können sollte man einen einspruch schon.

    das mit den hebesätzen der gemeinden ist ein spezialproblem

    der gesetzgeber hat vorgeschrieben, das in der gemeinde die einnehmbare gesamtsumme an grundsteuer nicht höher sein soll als jetzt, nur anders und gerechter verteilt

    und das macht man mit einem hebesatz .

    und das geht erst, wenn alle eigentümer ausgewertet wurden.

    vorher fehlen einfach nur die zahlen..

    das kann bequem noch 2 jahre dauern also.... so ist der plan

    gruß edwin

    INVICTUS

  • Wie sieht es aus wenn man jetzt den Bescheid bekommen hat, da stehen jetzt zwar viele Daten drin, das was man aber schlussendlich zu bezahlen hat, steht nicht drin. Das geht ja noch irgendwie um die steuerlichen prozentualen Hebesätze der einzelnen Gemeinden die noch gar nicht feststehen sollen.

    Ein Einspruch ist allerdings nur innerhalb einer Frist von 4 Wochen möglich, wie viel man dann zahlen muss wird sich aber erst später herausstellen.

    Nun habe ich schon des öfteren gelesen dass man grundsätzlich einen Einspruch einlegen soll, aber mit welcher Begründung?

    Kann man da einfach als Begründung angeben dass man das pro forma zur Vorsicht macht um später gegen den endgültigen Bescheid Einspruch einlegen zu können?

    Wie formuliert man so einen Einspruch?

    Du begründest den Einspruch der formhalber wegen der fehlenden Berechnung.

    Macht mit beim Fernwettkampf.

  • Nur wie kann man jetzt schon zu was zustimmen das noch gar nicht bekannt ist.

    Ist ja im Prinzip so als würde man ein Auto kaufen und nach der Auslieferung/Zulassung erfährt man dann den Preis den man zu zahlen hat.

    Irgendwie merkwürdig.

  • Heute den Bescheid bekommen.

    Wir sollen nun das Dreifache zahlen von 240 € auf 1000€ im Jahr und haben erst mal Einspruch eingelegt. :new16:

    StGB §328, Absatz 2.3

    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

  • Nun habe ich schon des öfteren gelesen dass man grundsätzlich einen Einspruch einlegen soll, aber mit welcher Begründung?

    Höre ich jetzt zum ersten Mal. Die Feststellungsbescheide sollen doch erst 2025 Anwendung finden.

    Heute den Bescheid bekommen.

    Wir sollen nun das Dreifache zahlen von 240 € auf 1000€ im Jahr und haben erst mal Einspruch eingelegt.

    Na wenn sich da nicht irgendwo der Fehlerteufel eingeschlichen hat...


    Liebe Grüße Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Die Feststellungsbescheide muss man pruefen und ggf. innerhalb der Frist widersprechen.

    Sonst sind sie danach rechtsgueltig. Ergibt sich eindeutig auch aus der Widerspruchsblehrung der Bescheide.

    Danach kann ein Widerspruch nur noch sehr schwer gemacht werden.

    Daran aendert nichts, dass die Hebesaetze der Kommunen und damit die Hoehe der GrdSt erst spaeter

    festgesetzt werden.

  • Nun habe ich schon des öfteren gelesen dass man grundsätzlich einen Einspruch einlegen soll, aber mit welcher Begründung?

    Höre ich jetzt zum ersten Mal. Die Feststellungsbescheide sollen doch erst 2025 Anwendung finden.

    Das ist ja das Problem, habe meine "Berechnung" jetzt ja auch erhalten, nur ohne Hebesatz sagt das Ding halt nicht wirklich was aus, gegen die "Berechnung" habe ich jetzt 4 Wochen Zeit, einen Einspruch einzulegen. Ohne den späteren Hebesatz zu kennen, kann ich aber gar nicht überprüfen ob und wie viel es teurer wird.

    Es sind halt 2 verschiedene Bescheide, einmal die Berechnung des Wertes des Eigentums, und einmal der Hebesatz der Gemeinde der wahrscheinlich erst 2024/25 feststeht.

    Beides zusammen ergibt hinterher die Summe die man zu zahlen hat.

  • Das ist ja das Problem, habe meine "Berechnung" jetzt ja auch erhalten, nur ohne Hebesatz sagt das Ding halt nicht wirklich was aus, gegen die "Berechnung" habe ich jetzt 4 Wochen Zeit, einen Einspruch einzulegen.

    Du schaust im letzten Bescheid nach:

    1. Hebesatz
    2. Steuermessbetrag

    Dann vergleichst Du den alten Steuermessbetrag mit dem neu ermittelten. Einer Anhebung des Hebesatzes kannst Du ja nicht mit einem Einspruch begegnen. Das wäre wohl schön, wenn das ginge...

    Das geht nur beim Steuermessbetrag.

    Liebe Grüße Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • deswegen gibt es ja die steuerneuberechnung........

    immerhin ist unsere im westen aus den 60 ern und im osten gar aus den 30 ern. da haben sich doch alle werte völlig verschoben

    auf einmal ist acker bauland geworden.

    grade auf den osten kommen meines erachtens überraschungen zu

    auch haben sich ja wohnungsgrößen leicht verändert, weil man heute anders mißt , manches nicht als wohnraum zählt

    so wird es jedenfalls gerechter nach 85 jahren vielleicht auch kein wunder , wenn nicht mehr alles stimmt.

    INVICTUS

  • Das ist ja das Problem, habe meine "Berechnung" jetzt ja auch erhalten, nur ohne Hebesatz sagt das Ding halt nicht wirklich was aus, gegen die "Berechnung" habe ich jetzt 4 Wochen Zeit, einen Einspruch einzulegen.

    Du schaust im letzten Bescheid nach:

    1. Hebesatz
    2. Steuermessbetrag

    Dann vergleichst Du den alten Steuermessbetrag mit dem neu ermittelten. Einer Anhebung des Hebesatzes kannst Du ja nicht mit einem Einspruch begegnen. Das wäre wohl schön, wenn das ginge...

    Das geht nur beim Steuermessbetrag.

    Liebe Grüße Udo

    Im neuen Schreiben steht aber leider kein Steuermessbetrag drin.

    Da wird durch diverse Rechnungen der Wert meiner Wohnung berechnet, unter anderem was ich für eine Miete für meine Wohnung und Garage bekommen könnte, wenn ich da nicht selbst drin wohnen würde.

    Ganz am Ende steht Grundsteuerwert 100.000€.

    Im alten steht Steuermessbetrag 35€ Einheitswert 10.000€

    Wie soll ich da was vergleichen?

  • hier hat das finanzamt erstmal bürocontainer hingestellt ende januar, um leute dort reinzusetzten, die das bearbeiten sollen

    ich rechne nicht mit einem kurzfristigen bescheid im nächsten halben jahr

    gruß edwin

    INVICTUS

  • Im neuen Schreiben steht aber leider kein Steuermessbetrag drin.

    So lieber Ingo, jetzt habe ich eben Zeit genauer nachzusehen. Ganz wichtig: Wir dürfen keine Äpfel mit Birnen vergleichen!!! Grundsätzlich sollte ich einen anderen Hebesatz haben. Außerdem wohne ich in NRW - Finanzamt = Ländersache - und in einem Einfamilienhaus. Ob und welche Rolle das spielt, kann ich Dir leider nicht sagen.

    Also:

    Ich habe zwei Bescheide bekommen:

    1. Bescheid auf den 01.Januar 2022 über die Feststellung des Grundsteuerwertes.
    2. Bescheid auf den 01.Januar 2025 über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags.

    Berechnung des Steuermessbetrags:

    Grundsteuerwert X Steuermesszahl 0,31 v.T. = Steuermessbetrag. Oder in Zahlen bei mir 129.500 € X 0,31 v.T. = 40,15 € Steuermessbetrag

    Den musst Du dann mit dem Hebesatz -bei mir 690% = 270,035€ - multiplizieren.

    Oben auf dem Bescheid steht bei mir die Durchwahl des Sachbearbeiters. Ich würde den einfach anrufen und fragen, ob das bei Dir auch so ist. Nicht vergessen: Die armen Schlucker haben derzeit wohl den schrecklichsten Job überhaupt und können am wenigsten dafür.

    Liebe Grüße Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Wobei sich der Hebesatz noch ändert.

    Derzeit weis noch niemand wie stark...

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Wobei sich der Hebesatz noch ändert.

    Derzeit weis noch niemand wie stark...

    Von Kommunalpolitik habe ich ehrlich gesagt nur wenig Ahnung. Vor Jahren war großer Katzenjammer, als unsere Gemeinde den angehoben hat. Ein Kollege, der woanders aktiv ist meinte, dass sei gut wenn die Gemeinde den anhebt, denn dass sei meist nur moderat. Kommt eine Gemeinde in die Haushaltssicherung wird das vom Land gemacht und das dann ordentlich.

    Ob es wirklich so ist? Keine Ahnung.

    Liebe Grüße Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • OK, ich habe bis jetzt nur den ersten Bescheid bekommen, dann wird der Zweite wohl noch kommen, auf dem Ersten steht halt nur dass man bei Bemängelung innerhalb von 4 Wochen Wiederspruch einlegen muss.

    Nach der Rechnung würden die 100.000 Grundsteuerwert und die alten 35€ Messebetrag aber ja so ungefähr hinkommen.

  • 4 Wochen Wiederspruch einlegen muss.

    Logisch kannst Du einen Widerspruch einlegen aber auf Grund von Daten, welche Du denen im Antrag genannt hast???

    Wie gesagt bin ich nur Laie, besser weitere Auskünfte einholen. Hoffe es hat wenigstens ein bisschen weiter geholfen.

    Liebe Grüße Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!