Elster: Bei der Grundsteuer gescheitert...

Es gibt 221 Antworten in diesem Thema, welches 28.481 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. Februar 2024 um 21:44) ist von Ingo.M.

  • wenn du widerspruch gegen berechnungen erhebst, die aufgrund von deinen daten gemacht wurden , die du geliefert hast, erklärst du dich als unzureichend und bezichtigst dich , denen falsche daten gegeben zu haben...

    wenn der fehler darin liegt, das du richtige daten abgegeben hast, die aber dann damit nicht rechnen können und was verkehrtes deswegen rauskam, bezichtigst du das amz der unzulänglichkeit

    also das würd ich mir überlegen...... was da genauu zutrifft von beiden, bevor ich ein fass aufmach und nachher kosten entstehen, die man tragen muß, wenn mann das verliert

    INVICTUS

  • Es geht nicht um falsche Daten, die Daten (Bodenrichtwert, m² Grundstück usw.) musste ich mir ja sowieso aus verschiedenen Behördenwebseiten raussuchen.

    Es geht mir eigentlich ja nur darum dass ich aktuell keinerlei Vergleichsmöglichkeiten sehe, sozusagen blind einer Feststellung zustimmen muss.

  • ja das ist wohl so.

    das war vorher aber auch so.,it der bisherigen berechnung..

    ausserdem lregt man keinen widerspruch ein, sondern man zahlt unter vorbehalt. damit kann du später widerspruch einlegen, wenn du alle daten hast

    den vorgehalt kannst du begründenmit fehlenden berechnungszahlen... das reicht aber du zahlst erstmal und bist kein verweigerer, dem mann dann gleich an den karren fährt . du widerspricht damit im laufenden prozess und das ist die saubere lösung

    gruß edwin

    INVICTUS

  • Im Prinzip sind es drei, auf sich aufbauende, Bescheide.

    Sofern gegen einen oder beide Bescheide des FA kein Widerspruch eingelegt wurde, sind diese rechtskraeftig und i.d.R.

    nicht mehr anfechtbar.

    Gegen die Satzung der Kommune, mit der der GrdSt-Hebesatz festgesetzt wird, kann man i.d.R. auch nicht vorgehen.

    Zahlung unter Vorbehalt scheinen nicht hilfreich.

  • Der neue Grundsteuermessbetrag liegt bei 0,91 was schon rein haut .

    StGB §328, Absatz 2.3

    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

  • so dann warten wir mal ab was hinten rauskommt, kann ewig dauern, mal nen brief zu kriegen.........

    ist mir auch togal entweder es wird weniger oder mehr

    es soll leute geben, bei denen wirds billiger am ende

    gruß edwin

    INVICTUS

  • Der neue Grundsteuermessbetrag liegt bei 0,91 was schon rein haut .

    In BaWü und auch in NRW? Bei mir wurde noch kein korrigierter Bescheid zugestellt, d.h. bis jetzt immer noch 0,31 v.T. Quelle?

    Liebe Grüße Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Wenn ich mich richtig erinnere legt doch jeder Steuerberater grundsätzlich erstmal Widerspruch gegen einen Bescheid ein, man könnte ja vl. noch was rausholen...bin da aber wirklich nicht firm drin.

    Was mich nur etwas wundert, letztens im Radio hieß es: erst gab's ne Verlängerung bis Ende Januar für die Abgabe der Grundsteuererklärung, dann wurde nochmal bis irgendwann verlängert, und wenn man dann immer noch nix abgeben hat...keine Strafe oder Draufzahlen, sondern es wird vom Amt einfach anhand der vorhandenen Daten geschätzt... :crazy3:

    Geht doch, muß jeder Beamte halt nur für sein Geld auch arbeiten.

    Und ich Trottel mache mir monatelang Gedanken und lasse mir graue Haare wachsen wie ich die Schei$$formulare korrekt ausfülle :new16:

    We the unwilling, led by the unqualified, kill the unfortunate, die for the ungrateful.

  • Laut meinem Bescheid 0,91

    Neu 1,3 abzüglich 1 Familienhaus gibt 0,91 in BW.

    StGB §328, Absatz 2.3

    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

  • Laut meinem Bescheid 0,91

    Neu 1,3 abzüglich 1 Familienhaus gibt 0,91 in BW.

    Ähm nein... Also wir meinen beide ab 01.01.2025, richtig?

    Zitat:

    "0,031 Prozent für Wohngrundstücke (Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum)"

    Quelle, bitte unter 7. nachlesen: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ…C3%BCcksichtigt.

    Liebe Grüße Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Jop aber laut diversen Google Recherchen .

    Die Steuermesszahl in Baden-Württemberg liegt einheitlich bei 1,3 ‰. Ausnahme: Grundstücke die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden, kommt eine um 30% reduzierte Steuermesszahl zum Tragen. In diesem Fall beträgt die Steuermesszahl alkso 0,91 ‰.

    StGB §328, Absatz 2.3

    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

  • Deswegen wird es ja so teuer.

    StGB §328, Absatz 2.3

    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

  • ausserdem lregt man keinen widerspruch ein, sondern man zahlt unter vorbehalt. damit kann du später widerspruch einlegen, wenn du alle daten hast

    Doch, nur ein Wiederspruch/Einspruch innerhalb von 4 Wochen ist rechtlich möglich.

    Eine Zahlung unter Vorbehalt bringt nichts wenn du vorher durch einen versäumten Wiederspruch den Daten zugestimmt hast. Dazu wird die Grundsteuer bei den meisten sowieso automatisch eingezogen.

  • Sehen wir uns das mal von historischer Seite und rechtlicher Seite an.

    Die Erstfassung des heute noch gültigen Grundsteuergesetzes stammt vom 01.12.1936,und trat am 01.01.1938 in Kraft. Es ist ein Folgegesetz des Ermächtigungsgesetzes für Adolf Hitler,und wurde auch von diesem unterschrieben. Ermöglicht durch die Reichstagsbrandverordnung und der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat,wurde die Verfassung und die Gewaltenteilung außer Kraft gesetzt. Diese Gesetze waren deshalb damals schon verfassungswidrig. Deren Anwendung wurde außerdem durch das Kontrollratsgesetz Nr.2 der Alliierten verboten.

    Dieses Verbot galt allerdings von 30.05.1956 bis 30.11.2007 als ausgesetzt.

    Trotz der Neufassungen von 1973 und 2022,ist es immer noch das alte Gesetz. Die Neufassung von 2022 ist nicht nur immer noch widrig gegen die Verfassung,sondern verstößt auch gegen das Grundgesetz. Der Verstoß gegen das Grundgesetz rührt aus der Bemessung aus dem Bodenrichtwert. Dieser ist ein Richtwert,und keine genaue Bemessungsgrundlage,welche gesetzlich erforderlich ist.

    Wer nun aber freiwillig (als freiwillig gilt auch das Befolgen eines ungültigen Gesetzes,ohne die Verurteilung darauf)eine sogenannte Grundsteuererklärung abgibt,für den ist jeglicher Widerspruch gegen den auf dieser Grundlage erteilten Bescheid zwecklos. Ein Zwang zur Abgabe der Erklärung ist nicht durchsetzbar,deshalb werden die Fristen dafür auch immer wieder verlängert und aufgeweicht.

    Für einen ausländischen Staatsangehörigen,der Staats-und Völkerrecht studiert hat,und in der BRD nicht steuerpflichtig ist,ist der Umgang mit diesem Thema natürlich völlig emotionslos. Alle anderen bitte zahlen. Euer Geld wird gebraucht.

  • Naja, wer nicht abgibt, bei dem wird über kurz oder lang einfach geschätzt werden, die meisten Daten liegen dem Staat ja sowieso vor, müssen nur zusammengebracht werden.

    Und wenn die Behörde schätzt, dann werden die sehr großzügig schätzen, heißt, es wird teurer werden als wenn man alles wahrheitsgemäß angibt.

    Dazu könnte es noch ein Versäumniszuschlag oder Ähnliches geben.

    Was man macht ist natürlich jedem selbst überlassen.

  • Was kosten die Steuern für ein Haus mit kleinem Grundstück denn so heute ?

    Meine Oma hatte ein kleines Reihenaus , 2 Etagen und Dachboden und kleinem Hof, sowie einem Großzügigem Stall oder Schuppen über 2 Etagen, sollte wohl in den 90gern um die 80 DM / Anno gekostet haben. Mein Onkel sein Haus war noch etwas grösser und hatte auch mehr Grundstück und Nebengelass, das kam wohl 120 DM im Jahr. Bekannte hatten ein Grundstück draussen auf dem Dorfe, das war noch grösser, aber die Steuer war günstiger.

    Ich weis aber nicht ob das wirklich stimmte, da ich das nur so nebenbei aufgeschnappt habe.

    Der Gott, der Eisen wachsen ließ, wollte keine Knechte.

  • das ist ja das problem, das es erstens in ost und west verschieden ist, und dann noch in jeder stadt, wegen dem hebesatz

    und da sich bodenwerte seit 1936 bis heute im osten und seit mitte der 70er jahre im westen geändert haben dürften, gibts ja jetzt den ganzen aufriß

    ich kann dir sagen wo ich wohn kostet eine 56 m2 wohnung 224 euro im jahr grundsteuer im jahr

    was es nach neuer berechnung wird ist ungewiß , entweder weniger oder mehr, auch weniger ist möglich

    weil der hebesatz so aussehen muß , das die gesamteinnahme grundsteuer nicht höher sein darf als jetzt, nur gerechter verteilt

    gruß edwin

    INVICTUS

  • Mein lieber Schwan, das ist aber schon Ordentlich.

    Warum machen die das sich nicht einfach Einfach, dann währe es einfacher. Jeder qm kostet das selbe. Dann kann man ja noch über andere Steuern nachsteuern. Gewerblich genutzter Grund über die Gewerbesteuer oder Prozentual weniger oder mehr.

    Aber warum einfach, wenn es auch extrakomplifragilistisch werden kann.

    Der Gott, der Eisen wachsen ließ, wollte keine Knechte.