Waffenrecht/Kontrollen

Es gibt 158 Antworten in diesem Thema, welches 25.049 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. November 2023 um 19:32) ist von Bierbengel.

  • Nicht ganz.

    Einhandmesser ist rechtlich keine Waffe.

    Ein Bajonett und noch dazu doppelschneidig ist IMMER eine Waffe mit allen rechtlichen Konsequenzen wie verschlossene Aufbewahrung etc.

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Führen darfst du beides nicht.

    Eigentlich doch schon, entsprechendes Bedürfnis vorausgesetzt (z.B. Pfadfinder, Hiking, ...)

    Warum muss man ein Bajonett spazieren tragen.

    Nicht in der Stadt natürlich.

    Aber die CETME C und L Bajonette eignen sich meiner Meinung nach gut als robuste Outdoormesser, wenn man sie schleift.

    Das CETME L Bajonett ist beidseitig geschliffen. Würde diese zum "normalen" Messer, wenn ich eine der Schneiden stumpf schleife und die Gewehrhalterungen entferne?


    "There is only one good, knowledge, and one evil, ignorance." - Socrates

  • Das Führverbot gilt aus drei Gründen.

    - Beidseitig geschliffen

    - Klingenlänge > 12 cm

    - Als Waffe klassifiziert

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Nicht in der Stadt natürlich.

    Aber die CETME C und L Bajonette eignen sich meiner Meinung nach gut als robuste Outdoormesser, wenn man sie schleift.

    So gesehen ist es verständlich. Aber dennoch, ein Bajonett gehört auf ein Gewehr. Für deine Zwecke gibt es bessere und stabilere Outdoor Messer.

    freischütz

  • Aber dennoch, ein Bajonett gehört auf ein Gewehr.

    Damit habe ich nun wieder ein Problem.

    Das CETME - C Bajonett war bei meinem FR8 Gewehr mit dabei, sportlich habe ich aber natürlich keine Verwendung dafür.


    "There is only one good, knowledge, and one evil, ignorance." - Socrates

  • Das sind übrigens die angesprochenen Bajonette (oben C, darunter L, unten ein Glock - Feldmesser zum Größenvergleich):


    "There is only one good, knowledge, and one evil, ignorance." - Socrates

  • Das CETME - C Bajonett war bei meinem FR8 Gewehr mit dabei, sportlich habe ich aber natürlich keine Verwendung dafür.

    Wenn das Gewehr dazu fehlt ist das natürlich sch....

    Einfach versuchen es zu verkaufen, vielleicht such einer ein Bajonett für seine Deko Cetme.

    freischütz

  • Ein Bajonett, Schwert o.ä. darfst Du grundsätzlich nicht führen (Da vom Hersteller als Waffe hergestellt). Ein Jagdmesser oder eine Machete darfst Du unter bestimmten Voraussetzungen ( Pfadfinder , Angler, anerkannter Zweck etc) führen, da vom Hersteller als Werkzeug hergestellt. Und nein, versuch nicht, logisch zu argumentieren, das ein Bajonett nicht gefährlicher ist als ein gleich großes Jagdmesser oder eine Machete ;)

  • Wenn das Gewehr dazu fehlt ist das natürlich sch....

    Das Gewehr habe ich schon, würde ich beim Training oder Wettkampf aber mit aufgepflanztem Bajonett ankommen bekäme die Aufsicht sicher Schnappatmung. :evil:


    "There is only one good, knowledge, and one evil, ignorance." - Socrates

  • > Das CETME L Bajonett ist beidseitig geschliffen. Würde diese zum "normalen" Messer, wenn ich eine der Schneiden

    > stumpf schleife und die Gewehrhalterungen entferne

    Meines Wissens nicht. Ich glaube mich an "geboren und erkoren" zu erinnern. Ein Schaukampfschwert, das eine dicke abgerundete Klinge hat, ist ein Sportgerät (je nach Bundesland), ein ehemals scharfes Schwert bleibt aber eine Waffe, auch wenn man es stumpf schleift.

    Ich glaube aber auch, daß sowas speziell für Macheten (Gartengerät) oder Baseballschläger (Sportgerät) gilt, Beamtendeutsch hierfür ist wohl die Zweckbestimmung. Und aus einem Bajonett bekommt man die Zweckbestimmung "Dosenöffner" nunmal nicht heraus.

    Ob das Sinn macht ist aber natürlich eine völlig andere Frage.

    --
    Mein Video für LG-Anfänger.
    Fördermitglied im VDB.

  • Das interessiert mich momentan auch. Wird ein scharfes Schwert rechtlich zu Deko, wenn es statt Schärfe eine 3mm "Kante" hat?

    Frage tatsächlich für einen Freund ^^

    Dieses Thema kam gestern auf und ich war auf dem Standpunkt, dass es eine Waffe bleibt.

    Vor ein paar Wochen habe ich auf einem Trödelmarkt ein Luftgewehr entdeckt und mir näher angesehen. Marke, Kaliberangabe, "F" und Herstellungsjahr waren nirgendwo zu finden.

    Ich habe den Verkäufer auf die Problematik angesprochen. Immerhin geht das Ordnungsamt ja auch öfter "spazieren".

    Er meinte dann nur "kein Problem, der Lauf ist verschlossen!" Das hätte er machen müssen, damit er es dort anbieten darf. 🙄

    Dann hat er mir auch direkt erzählt, dass ich die Knetmasse nach dem Kauf ganz schnell entfernen kann :cc

    Habe dankend abgelehnt und bin schnell weiter.....

  • Das interessiert mich momentan auch. Wird ein scharfes Schwert rechtlich zu Deko, wenn es statt Schärfe eine 3mm "Kante" hat?

    Frage tatsächlich für einen Freund ^^

    Kumpel hat einen... Zelda-Schwert :D aus dem Netz. An der Wand. Gefühlt 6kg Metall das Teil. Er: "Über 200€ Preisklasse." Mehr hab ich nicht erfahren.

    Die Schneide ist beidseitig aber stumpfer als der Rücken eines Brotmessers. Er meinte damit gäbe es überhaupt keine Probleme (?)