Seit wann wird ein Luftgewehr Beschossen ?
Es geht nicht nur um Luftdruckwaffen.
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Seit wann wird ein Luftgewehr Beschossen ?
Es geht nicht nur um Luftdruckwaffen.
8,95 € mit persönlicher Übergabe ?
Hier geht es um eine Druckluftwaffe.
Mit Luftdruck kann man übrigens nicht schießen.
Wo genau steht daß eine persönliche Übergabe erforderlich ist?
Also , ich werde es auf jeden Fall selbst importieren , ich meine ist doch nur eine Luftdruckwaffe in den meisten Ländern frei zu erwerben . Und Hier in D habe ich noch keine 16,3 er Ausführung von dem Gewehr gesehen .
Hier geht es um eine Druckluftwaffe.
Mit Luftdruck kann man übrigens nicht schießen.
Wo genau steht daß eine persönliche Übergabe erforderlich ist?
Lass es .
Warum wohl ist der Waffenversand in Deutschland so teuer ?
Aber du weißt ja alles . Wie bei Selbstbau von Schalldämpfer und F Zeichen .
Lass es .
Guter Vorschlag. Solltest du tun.
Warum wohl ist der Waffenversand in Deutschland so teuer ?
Weil jemand herausgefunden hat daß man damit Geld verdienen kann.
Aber du weißt ja alles .
Sicher nicht. Aber anders als du schreibe ich nichts
zu Themen die ich nicht kenne.
Kommt auch noch eine inhaltliche Antwort?
Alles anzeigenHier geht es um eine Druckluftwaffe.
Mit Luftdruck kann man übrigens nicht schießen.
Wo genau steht daß eine persönliche Übergabe erforderlich ist?
Lass es .
Warum wohl ist der Waffenversand in Deutschland so teuer ?
Aber du weißt ja alles . Wie bei Selbstbau von Schalldämpfer und F Zeichen .
Achso , der ist auf die Idee gekommen damit Geld zu verdienen.
Und deshalb bohrt er die Dekos nicht durch , macht kein F Zeichen drauf , weil er weniger Geld verdienen will.
Und erst der teure Waffenversand . Einfach die günstigste Versandart wählen und der Paketdiemst drückt der Oma dan die Waffe in die Hand .
Alles so einfach
Wo genau steht daß eine persönliche Übergabe erforderlich ist?
Kannte ich so auch noch nicht aber als ich meine Morph per Post/DHL geliefert bekam, wurde die auch persönlich übergeben und die Geschichte sogar dokumentiert. Logisch, bei einem Luftgewehr wäre eine Ersatzzustellung an einen minderjährigen Nachbarn ja auch vielleicht nicht gerade so ideal.
Spielt aber ja hier im Fall von "uns Uwe" keine Rolle.
Also , ich werde es auf jeden Fall selbst importieren
Genau deswegen und meines Erachtens eine gute Wahl. Selbst ansehen und in die Hand nehmen, vielleicht sogar ausprobieren und nebenbei verringert sich die Wahrscheinlichkeit eine mehrfach Versandretoure zu erhalten.
Liebe Grüße Udo
Alles anzeigen Alles anzeigenHier geht es um eine Druckluftwaffe.
Mit Luftdruck kann man übrigens nicht schießen.
Wo genau steht daß eine persönliche Übergabe erforderlich ist?
Lass es .
Warum wohl ist der Waffenversand in Deutschland so teuer ?
Aber du weißt ja alles . Wie bei Selbstbau von Schalldämpfer und F Zeichen .
Achso , der ist auf die Idee gekommen damit Geld zu verdienen.
Und deshalb bohrt er die Dekos nicht durch , macht kein F Zeichen drauf , weil er weniger Geld verdienen will.
Und erst der teure Waffenversand . Einfach die günstigste Versandart wählen und der Paketdiemst drückt der Oma dan die Waffe in die Hand .
Du bringst da gerade 2 Dinge durcheinander. Bleiben wir hier mal
beim Thema, für Schalldämpfer und F gibt es je einen eigenen Thread.
Und jetzt mal Butter bei die Fische:
Wo genau steht daß eine persönliche Übergabe erforderlich ist?
Im Waffengesetz , dort steht das sie nur einem Berechtigten überlassen werden darf .
Oder darf die Waffe versendet werden wie man will , und übergeben werden an wen man will ?
Und jetzt Margarine an den Kuchen. Wo steht das es so ist ?
Ich habe tatsächlich schon mal eine recht hochpreisige Pressluft Pistole vom nachbarskind entgegen genommen. Da hatten die Eltern im Homeoffice fast alle Pakete im Haus den Tag angenommen.
War eine freie Waffe und wir kennen die Familie gut genug um teure Pakete anzuvertrauen. Aber ob das rechtlich ok war...Keine Ahnung.
Im Waffengesetz , dort steht das sie nur einem Berechtigten überlassen werden darf .
Das Überlassen im Waffengesetz regelt die Weitergabe
innerhalb des Geltungsbereichs und verpflichtet nur
den Überlasser, nicht den Empfänger.
Hier ist der Überlasser ausserhalb des Geltungsbereichs
des deutschen Waffengesetzes und daher nicht daran
gebunden. Er hat sich ausschließlich an das Recht in
seinem Land zu halten.
Aus diesem Grund handelt es sich auch um einen Import
für den eine eigene Erlaubnis erforderlich ist.
Aber ob das rechtlich ok war...Keine Ahnung.
Wenn das Kind zu dem Zeitpunkt noch nicht 18 Jahre alt
war handelt es sich um eine unzulässige Überlassung.
Die Frage die wir hier besser nicht weiter erörtern ist: wer
hat die Waffe an das Kind übergeben? Ein Postbote (der
nicht wissen konnte was in dem Paket war) oder die Eltern
(die das evtl. auch nicht wussten)?
Und welche Vorsorge hat der Versender getroffen?
Solange nicht passiert wird dem niemand nachgehen (und
das ist auch gut so).
Sag mal , wo hast du eigentlich deine Kanzlei, und wie lange vertrittst du den Schwerpunkt Waffenrecht vor Gericht ?
Vielleicht braucht man das ja mal
Diejenigen die es wissen müssen kennen meine Anschrift.
Alles anzeigenAber ob das rechtlich ok war...Keine Ahnung.
Wenn das Kind zu dem Zeitpunkt noch nicht 18 Jahre alt
war handelt es sich um eine unzulässige Überlassung.
Die Frage die wir hier besser nicht weiter erörtern ist: wer
hat die Waffe an das Kind übergeben? Ein Postbote (der
nicht wissen konnte was in dem Paket war) oder die Eltern
(die das evtl. auch nicht wussten)?
Und welche Vorsorge hat der Versender getroffen?
Solange nicht passiert wird dem niemand nachgehen (und
das ist auch gut so).
Gefühlt würde ich sagen Paketbote hat das neutral verpackte Paket an die Eltern übergeben und abzeichnen lassen. Von da ab war es ein Paket unter vielen. Hätte auch eine PlayStation drin sein können.
Und es weiß nebenan bis heute keiner was da 2 Tage im Flur stand.
Diejenigen die es wissen müssen kennen meine Anschrift.
Also kein Volljurist .
Wie schon geschrieben ist der eigentimport eines LG´s innerhalb der EU bei vorhandener WBK absolut
kein Problem, man muss eben nur die Verbringungsgenehmigung sich holen. Das ist ein Gang
zum Amt um sich den Schein zu holen und es auszufüllen. Teilweise gibt es das auch zum
Herunterladen bei den Ämtern so dass man dann nur noch den Stempel abholen muss. Ich
weis nciht warum hier schon wieder so ein terz gemacht wird um etwas so banales wie ein LG
aus dem EU-Nachbarland zu Importieren.
@raze4711
Auch Du solltest mal etwas langsam treten. Es wurde deutlich gesagt dass er die Waffe beim
Händler/Herseller/Verkäufer ABHOLEN will. Und Ja, auch der Versand aus dem Ausland nach
Deutschland ist günstiger als von hier ins Ausland. Einfach weil man im Ausland da keinen
Spezialversand benötigt. An der Grenze wird das Paket an eine Zustellfirma übergeben und
das wars. Was meinst wie ich Blut und Wasser geschwitzt hatte als die Waffe vom Händler in
NL auf dem Rückweg eine Woche lang verschwunden wa. Irgendwan schlug das Paket per GLS
dann bei mir auf, darin ein WBK-Luftgewehr. Klar hätte das auch Streß bedeutet währ aber auch
nicht mein Problem gewesen sondern das Problem des Händlers der mir dann ein neues Gewehr
zugeschickt hätte wenn das System weg gewesen währ. Auch mene Anschütz 54 Match wurde
einfach auf die Terasse von DHL gestellt obwohl hier eine Ausweiskontrolle vorgegeben war....
Gruß
Thomas
Es ging um den Versand von EWB Waffen .
Und natürlich gilt im Ausland das dortige Waffenrecht .
Aber wenn die Waffe die Grenze zu Deutschland erreicht , gilt das deutsche Waffenrecht .
Somit auch keine Übergabe an Unberechtigte.
Ein kündigen Händler im Ausland wird das auch wissen , die Waffe Gesetzeskonform versenden.
Und wieso soll ich kürzer treten , wenn behauptet wird , daß meine Aussagen nicht stimmen ?
Und wenn du eine EWB Waffe im Ausland bestellst , dich nicht darum kümmerst wer die Waffe in Empfang nehmen darf , du sachkundig bist , mit dieser Waffe was passiert . Die Sorgfaltspflicht verletzt , was wird dann der Richter sagen ? Wird wohl kaum jemand freiwillig ausprobieren wollen , und zum Glück ist bis jetzt nichts in der Richtung passiert.
Aber kein Problem , wenn das nicht so gesagt werden darf , melde ich mich gerne ab.
Falsch, der Threadstarter wollte von Anfang an die Waffe SELBST Importieren und dazu wurde
Ihm auch gesagt was er dafür machen muss. Das mit dem Versand wurde erst später ins Thema
von der Seite her eingeschoben.
Der Versender der Waffe muss Sicherstellen dass die Waffe an einem berechtigten übergeben wird,
der Empfänger hat da keine Pflicht außer die Waffe in Empfang zu nehmen wenn er sie bekommt.
Der Empfänger kann nichts dafür wenn die Waffe an jemenden falsches zugestellt wird, wie auch?
Soll ich dem Händler vorschreiben wie er die Waffe versenden muss? Nein, er muss dafür sorge Tragen
dass die Waffe nur an eine berechtigte Version verkauft wird auch wen ndie bei Ihm im Land frei ist
wie es ja in Holland oder Österreich der Fall ist.
Wie schon oben geschrieben, meine Anschütz 54 kam als "Eigenhändig" mit DHL und landete einfach
auf der Terasse hinter dem Haus was auch so Dokumentiert wurde vom Paketboten mit Zettel im Briefkasten.
Auch in diesem Fall währ ich aus demSchneider gewesen weil der Paketbote sich nicht an "Eigenhändig"
gehalten hat un das nachweisbar!
Was ich mit "kürzer treten" meinte ist deine Art wie Du hier reinprellst wie hier
Sag mal , wo hast du eigentlich deine Kanzlei, und wie lange vertrittst du den Schwerpunkt Waffenrecht vor Gericht ?
Vielleicht braucht man das ja mal
oder eben hier
Achso , der ist auf die Idee gekommen damit Geld zu verdienen.
Und deshalb bohrt er die Dekos nicht durch , macht kein F Zeichen drauf , weil er weniger Geld verdienen will.
Und erst der teure Waffenversand . Einfach die günstigste Versandart wählen und der Paketdiemst drückt der Oma dan die Waffe in die Hand .
Alles so einfach
Du Bezhst Dich aufs Waffengesetz wen ich innerhalb Deutschlands eine Waffe versende. Da stehe ich in der Pflicht
dass die Waffe nur eigenhändig empfangen wird wenn es eine WBK-Pflichtige Waffe ist daher auch Overnite und Co
und eben nicht DHL.
Gruß
Thomas