Polizei hat meine Softair eingezogen

Es gibt 60 Antworten in diesem Thema, welches 7.956 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (2. Dezember 2003 um 21:20) ist von bart.

  • @The Preacher

    Du sprichst wahrscheinlich vielen aus der Seele, zumindestens mir !!

    Allerdings dürfen wir zwar die geltenden Gesetze für lächerlich (hier spez. WaffG und Softair) halten,.befolgen müssen wir sie leider dennoch.

    Es wäre also eher angebracht, zu versuchen, auf politischem Wege (wie FWR oder ELF) für ein wenig Einsicht zu bei der Legislative zu plädieren, oder vielleicht mal darüber nachzudenken, ob nicht evtl eine kompromissbereite Lösung die Alternative wäre.

    In meiner Jugend haben wir auch mit 'Erbsenpistolen' Räuber und Gendarm gespielt, allerdings konnte man die damals verwendeten 'Erbsenpistolen' auf einen Blick als Spielzeug erkennen. Die heute erhältlichen Softairs sehen 'scharfen' Waffen so ähnlich, das eine Unterscheidung auf den ersten Blick unmöglich wird !! Warum muss das so sein ?? Wenn es ein Spielzeug sein soll, dann sollte es auch als ein solches sofort zu erkennen sein, das hätte wahrscheinlich eine solche Gesetzgebung völlig unnötig gemacht und die Kiddies könnten fröhlich weiterspielen.

    Leider haben die Hersteller des 'Spielzeugs' nicht das Gefahrenpotential des Verwechselns betrachtet und nun müssen die spielfreudigen Kiddies darunter leiden !!

    Allerdings fallen wahrscheinlich Tausende von Eltern aus allen Wolken, wenn das vermeintliche Spielzeug des Nachwuchses sich bei einer näheren Betrachtung durch die Kripo sich plötzlich zu einem Straftatbestand entwickelt !!

    Wenn ich alles so recht bedenke, muss ich wohl auch mal die Federdruck'waffe' meines 4,5 jährigen Sohnes, die er auf der Kirmes (nach dem 1.4.03) 'gewonnen' hat,.vor mein V0 Gerät halten und mal schauen, ob ich sie nicht einschmelzen muss ................................. Wer erklärt das dann meinem Sohn ?? ich ?? und wie ??

    In diesem Sinne

    Viele Grüße

    Axel

    P.S.: Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten !!! :n30:

  • Moin
    Also ich wohn in so ner Spielstraße (verkehrsberuhigt u.s.w.)
    Und da laufen ne Menge Blagen rum. Bei den Kids sind die Dinger voll im Trend. Jeder der älter als 10 ist (manchmal auch jünger) schießt mit so nem Ding rum. Die Anwohner störts nicht und diese grünen Schmierlappen sind noch nie ausgestiegen wenn sie ihre Runde bei uns drehen. Von einer Softair geht ja nun wirklich null Gefahr aus.
    Dann müßten Erbspistolen auch verboten werden.
    Schwachsinnige Gesetze von noch viel schwachsinnigeren Typen mit null Ahnung von nix !!!

  • Zitat

    Original von ThePreacher
    Der Fall ist sowas von lächerlich, dass man sich echt noch fragt, was dieses Pack das sich deutsches Volk nennt alles geraucht hat...

    Ich dreh hier bald durch wie Edward Norton in Fight Club. Ich glaube hier haben einige Hausmeister Krause mit einer ernstgemeinten Dokumentation verwechselt. "De krümmenellen Ellemente, de dreckelije.... Schießen mit lila Plastikerbsen Gänseblümschen um. Wenn datt de Bodo ins Auge krischt, um Jottes Willllen! Schnell wegsperren datt Pack!" *lol*

    Oh Jott oh Jott, dr Dackel ! :))

    Klar ist das ganze im Prinzip lächerlich. Aber da hier nun mal alles mit teutonischer Gründlichkeit geregelt wird, was ja bekannt ist, müssen wir uns auch daran halten. Es bleibt zu hoffen, daß den Kids nicht gleich jede Menge kriminelle Energie zugeordnet wird und das die Behörden das ganze sachte angehen. Nicht jeder, der mit einer Softair spielt, ist ein potentieller Killer, der eine Vorstrafe verdient. Andererseits, wenn ich mir einige Urteile aus unserem Rechtssystem ansehe, dann wird´s mir Angst und Bange. Mörder und andere Gestalten bekommen Freigang oder sind "nicht schuldfähig", damit sie ihrem "Hobby" ruhig weiter nachgehen können, oder werden nach kurzer Zeit als resozialisiert wieder der Allgemeinheit zugängig gemacht. Wenn aber Otto-Normalmichel das Finanzamt um 100 Euro besch... oder ein paar jugendliche mit Softairs spielen, wird daraus im Verhältnis ein Kapitalverbrechen. Aber darüber haben wir uns alle schon an anderer Stelle ausgiebig ausgelassen.

    Im Übrigen: Ich mag "Hausmeister Krause". Und Science Fiction. Deshalb hege ich die Hoffnung, daß unser WaffG irgendwann einmal etwas liberalere Formen annimmt. :nuts:

    Gruß
    Klaus

    Man kann ja mal beide Augen zudrücken. Es müssen ja nicht die eigenen sein. ;)
    Exkommunizierte Member und Veteranen sind was besonderes :D

  • Apropo 5.5mm Softair und :F:
    War letztens mal wieder in Porz, im Sporthaus Hocke und siehe da der wollte mir direkt ne 5.5mm Softair ohne :F: andrehen als ersatz für meine die verschwunden ist.
    Hinter denen sollte die Polizei her sein und nicht hinter ein Paar Kinder die ein bisschen Plastikerbsen verteilen.

  • "wir waren nie so"

    Denk ich in letzer Zeit auch immer, wenn wir mehrstündige Klausuren schreiben und in den Pausen grundsätzlich einmal pro Minute die Tür aufgerissen wird.

    Doch wenn man mal ein wenig im Gedächtnis wühlt wird man sicher die ein oder andere Situation finden, in der man sich ähnliches erlaubt hat.
    Letzendlich ist das aber kein Grund, alles zu tollerieren.

  • hallo

    Zitat

    Der Fall ist sowas von lächerlich, dass man sich echt noch fragt, was dieses Pack das sich deutsches Volk nennt alles geraucht hat...

    Zitat

    Schwachsinnige Gesetze von noch viel schwachsinnigeren Typen mit null Ahnung von nix !!!

    mit solchen Äusserungen wird aber nichts erreicht .
    bedenkt doch bitte einmal , die machen auch nur Ihre arbeit .

    so aber nun zu thema wieder zurück .
    hatte heute mal mit einem polizisten über das vorgehen bei so einem fall gesprochen .
    die antwort war schon interessant :
    im prinzip werden " waffen " ersteinmal eingezogen und anschliessend zur überprüfung weitergeleitet . dann geht alles seinen gang über die staatsanwaltschaft , mehr können und wollen die nicht machen .
    über den zur zeit geltenden gesetzte kennen die sich auch nicht aus , da die sich laufend ändern , und das ist NUR ein gesetzt von vielen .

    erwin

    Wir machen unsere FT Ziele jetzt selber Selber oder bauen diese um Umbau

  • Zitat

    Original von bart
    bedenkt doch bitte einmal , die machen auch nur Ihre arbeit .

    Lügen ohne rot zu werden... oder hast du die letzten 2 Jahre geschlafen?

    Gesetze in deren Begründung man schreibt, Waffen seien ihrem Wesen nach dazu bestimmt vom Staat gegen Bürger eingesetzt zu werden, Gesetze die man NICHT vereinfacht hat, obwohl das eigentlich Priorität hatte, Gesetze die für Bevölkerungsteile Grundrechte aufheben (Unverletzlichkeit der Wohnung) können nur von Idioten gemacht werden, oder von Leuten die uns allen nur schaden wollen! Ich unterstelle den Verantwortlichen Bösartigkeit und irgendwo auch Verrat (Der faschistoide, perverse Stasi-Satz langt schon als Bestätigung für meine These. Der Satz an sich ist auch nur die Spitze des Eisbergs, denn das ganze Gesetz ist nach diesem Leitsatz gestrickt!). Diese Hunde bekommen unser Geld (und das nicht zu knapp!) um unsere Aufträge auszuführen, und dann wird man mit soeinem von Laien lustlos und gedankenlos dahingerotzten Schmierblock schickaniert!!! :evil:
    Wenn das Gesetz wenigstens in Deutsch geschrieben wäre... ("Geeignetheit" *lol*)

    Sorry, aber jede Form von Sympathie oder Entgegenkommen für die Verantwortlichen ist unangebracht, wenn nicht sogar schädlich. Wenn einem etwas nicht gefällt, dann muss man es sagen, man muss sich organisieren (FWR) und somit seinen Teil dazu tun diesen Wahnsinn zu stoppen!

    Wenigstens ist Brenneke jetzt weg vom Fenster, auch wenn er eine fette Pension (der Steuerzahler hats' ja...) bekommt, dafür dass dem Volk nicht gedient, sondern nur geschadet hat, abgesehen davon dass er sich nicht an direkte Vorschriften seiner Vorgesetzten gehalten hat um seine Ziele zu erreichen: Bankrott aller Büchsenmacher und Totalentwaffnung des Volkes! (hat versucht alle Waffen die jemals bei Militär und Polizei im Dienst waren und sind als Sportwaffen zu verbieten. Netter Schachzug, aber so blöd waren wir nicht!) Geschafft hat er es dank der Verbände und dem FWR nicht, aber unter seinem Mitwirken leiden heute alle die ihrem guten Recht nachgehen - ihrem Hobby mit dem sie niemandem schaden.

    20Millionen illegale Waffen, aber Hauptsache die Erbsenpistolen verschwinden. Am besten noch Gummibänder verbieten, denn da hab ich ganz große Angst vor wenn mir jemand soeins ins Gesicht flitscht. :crazy3:


    Wenn ihr mich fragt, sollte Brenneke in den Knast (Besch... am Volk), statt jetzt eine satte Pension zu bekommen. Aber das wäre schon utopisch...
    ;)

    FWR 27745

    Gun control is the theory that a woman found dead in an alley, beaten, raped and strangled to death with her own pantyhose is somehow morally superior and preferable to that same woman, alive in that alley, explaining to a police officer how her dead assailant got a bullet in the chest.

  • bedenkt doch bitte einmal , die machen auch nur Ihre arbeit .

    Ja und die wäre uns als Volk zu vertreten, und wer fühlt sich durch wen vertreten hier bitte schön!? Also machen sie ihre Arbeit nicht,oder?

    Zu dem fall kann ich nur sagen: Kriminalisierung von Jugendlichen! Verschwendung von Steuergeldern! Unangemmessenes Vorgehen auf der ganzen Linie!

    Aber keine Angst die Strafe wird nicht hoch ausfallen, ich rechne mal mit Einzug der Waffe. Und das wars. Jugenstrafen stehen nur ab einem gewissen Strafmaß im Führungzeugnis. Ab soundsoviele Tage Arrest.
    Mich haben sie mit 17,5 Jahren mit einer Walther PP PAK erwischt. Es gab heftige Diskussionen mit dem Richter. Und ich hab auch gesagt das ich die waffe wiederhaben will. Das Verfahren wurde eingestellt und als "strafe" die waffe eingezogen.

  • Korrigiert mich bitte, aber soweit ich weiß, haben Jugendliche überhaupt kein polizeiliches Führungszeugnis und können auch nicht vorbestraft sein in dem Sinne, wie es bei Erwachsenen der Fall ist.

    Marcus

  • Ich denke schon, dass alles gespeichert wird. Einen Eintrag ins Führungszeugnis gibs wohl ab 14 Jahren.. da beginnt ja die Strafmündigkeit.

    Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier (Yves Montand)
    >>Umarex P22,Weihrauch HW40+Walther Comp.,KSG MicroUzi,HFC Glock17,HFC P229, TM MP5 Boys,TM G3A3<<

  • hallo OUTLAW ,

    Zitat

    Ja und die wäre uns als Volk zu vertreten, und wer fühlt sich durch wen vertreten hier bitte schön!? Also machen sie ihre Arbeit nicht,oder?

    ??? .

    und das war wahrscheinlich vor den 01.04.2003 , oder ß
    da galt noch das alten waffengesetz .

    erwin

    Wir machen unsere FT Ziele jetzt selber Selber oder bauen diese um Umbau

  • Zitat

    Original von Old_Surehand
    Korrigiert mich bitte, aber soweit ich weiß, haben Jugendliche überhaupt kein polizeiliches Führungszeugnis und können auch nicht vorbestraft sein in dem Sinne, wie es bei Erwachsenen der Fall ist.

    Selbst bei einem Erwachsenen stehen nicht alle vergehen im Führungszeugniss drin.

    Jemand der zum Beispiel eine WBK beantragen will der braucht nicht nur ein leeres Führungszeugniss , das reich nämlich nicht, sondern darf auch keinen eintrag in den Bundes-Zentralregister haben.
    , welchen man nu so ohne weiteres nicht einsehen kann.

    mfg Dudi

    Bei der Eroberung des Weltraums sind zwei Probleme zu lösen: die Schwerkraft und der Papierkrieg. Mit der Schwerkraft wären wir fertig geworden. (Wernher Freiherr von Braun)

  • Ja stimmt ! es gibt zwei verschiedene Führungszeugnisse. Als ich letztes mal eins beantragt habe, hat mich die Frau von der Behörde gefragt ein normales oder eins für die Behörde. Bei dem normalen handelt es sich aber auch um einen AUSZUG aus dem BUNDESZENTRALREGISTER.
    Auf die Frage was den der Unterschied sei sagte die Frau das das in dem für die Behörde, wohl auch "Geschichten " ständen die länger zurückliegen. Normalerweise gilt ja eine 5 Jahres Frist nach Absitzung der Strafe/oder Urteilsprechung schlimmstenfalls, dann muss "eigentlich" alles gelöscht sein.
    Dann gibt es aber noch Einträge bei dem BKA(riesige Datensammlungbehörde), einträge bei dem örtlichen Polizeirevier(zB. wen sie mal wg. Ruhestörung bei dir waren), evt. wen du auch mal gern was falsches sagst auch bei dem Verfassunsschutz.

  • Zitat

    Original von Dudi

    Jemand der zum Beispiel eine WBK beantragen will der braucht nicht nur ein leeres Führungszeugniss , das reich nämlich nicht, sondern darf auch keinen eintrag in den Bundes-Zentralregister haben.
    , welchen man nu so ohne weiteres nicht einsehen kann.

    mfg Dudi

    Ähm...
    bitte mal für mich anscheinend unkundigen...

    was ist jetzt bitte das Bundes-Zentralregister...
    und was steht da drin...

    schöne Grüße
    CP

    Tiocfaidh ár Lá

  • Soweit ich weiß läuft das so ab:

    Waffendelikt -> Kriminalpolizei
    Schriftliche/Mündliche Aussage -> Staatsanwalt
    Überarbeitung -> Anzeige wird gegen Geldbuße eingestellt
    Somit kein Eintrag in`s Führungszeugnis
    Aber ein Eintrag in`s Zentralregister oder wie`s auch immer heißt.

    d.h. kein Einfluss auf Job/Ausbildung etc. aber nochmal sollte man wegen sowas nicht in Erscheinung treten- sonst geht`s ab!

    Bei aller Wut wegen tatsächlicher ernsthafter Kriminalisierung von "Spielzeugbenutzern" muss man trotzdem zugeben, dass in der Regel den Sachbearbeitern auch klar ist, dass man (zumindest in einem so minder schweren Fall) niemandem deswegen das Leben versauen muss.

    Abwarten und "Kamillentee trinken"

    *Bei Bestellung Lieferung in ca. 2 Wochen*
    FWR Nr. 0000029371

  • hallo ,

    Zitat

    Zentralregister

    es gibt aber zwei arten von auskünften :
    eine eingeschränke auskunft
    und eine uneingeschränket auskunft .
    dies zum thema Bundeszentralregister

    ich glaube sogar wenn einer eins selbst für sich beantragt , gibt es nur das eingeschränke .

    erwin

    Wir machen unsere FT Ziele jetzt selber Selber oder bauen diese um Umbau

    Einmal editiert, zuletzt von bart (30. November 2003 um 22:07)

  • Zitat

    Zwei Dinge sind unendlich,das Universum und die menschliche Dummheit;aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht sicher.

    (Albert Einstein)

    ...nur mal so zur Politik :new16:

    Gruß von der Waterkant...alle Macht dem FWR und E.L.F. :new9:

  • @ Old_Surehand

    Zitat

    Korrigiert mich bitte, aber soweit ich weiß, haben Jugendliche überhaupt kein polizeiliches Führungszeugnis und können auch nicht vorbestraft sein in dem Sinne, wie es bei Erwachsenen der Fall ist.


    Stimmt, es gibt nur das sogenannte "Erziehungsregister", das auch für den KWS relevant ist, in dem nachfolgenden Artikel wird dieses Register erwähnt, Zitat:

    Zitat

    "Wie bekomme ich den Kleinen Waffenschein?

    Mit Personalausweis oder Reisepass zum Ordnungsamt, und 50 Euro Bearbeitungsgebühr bezahlen. Anschließend prüfen Sachbearbeiter an sechs Stellen - Polizei, Bundeszentralregister, Staatsanwaltschaft, Einwohnermeldeamt, Gesundheitsbehörde und bei jüngeren Antragstellern Erziehungsregister..."

    Hier der Link:

    http://www.abendblatt.de/daten/2003/04/15/146573.html

    Ciao

    Mulder