@The Preacher
Du sprichst wahrscheinlich vielen aus der Seele, zumindestens mir !!
Allerdings dürfen wir zwar die geltenden Gesetze für lächerlich (hier spez. WaffG und Softair) halten,.befolgen müssen wir sie leider dennoch.
Es wäre also eher angebracht, zu versuchen, auf politischem Wege (wie FWR oder ELF) für ein wenig Einsicht zu bei der Legislative zu plädieren, oder vielleicht mal darüber nachzudenken, ob nicht evtl eine kompromissbereite Lösung die Alternative wäre.
In meiner Jugend haben wir auch mit 'Erbsenpistolen' Räuber und Gendarm gespielt, allerdings konnte man die damals verwendeten 'Erbsenpistolen' auf einen Blick als Spielzeug erkennen. Die heute erhältlichen Softairs sehen 'scharfen' Waffen so ähnlich, das eine Unterscheidung auf den ersten Blick unmöglich wird !! Warum muss das so sein ?? Wenn es ein Spielzeug sein soll, dann sollte es auch als ein solches sofort zu erkennen sein, das hätte wahrscheinlich eine solche Gesetzgebung völlig unnötig gemacht und die Kiddies könnten fröhlich weiterspielen.
Leider haben die Hersteller des 'Spielzeugs' nicht das Gefahrenpotential des Verwechselns betrachtet und nun müssen die spielfreudigen Kiddies darunter leiden !!
Allerdings fallen wahrscheinlich Tausende von Eltern aus allen Wolken, wenn das vermeintliche Spielzeug des Nachwuchses sich bei einer näheren Betrachtung durch die Kripo sich plötzlich zu einem Straftatbestand entwickelt !!
Wenn ich alles so recht bedenke, muss ich wohl auch mal die Federdruck'waffe' meines 4,5 jährigen Sohnes, die er auf der Kirmes (nach dem 1.4.03) 'gewonnen' hat,.vor mein V0 Gerät halten und mal schauen, ob ich sie nicht einschmelzen muss ................................. Wer erklärt das dann meinem Sohn ?? ich ?? und wie ??
In diesem Sinne
Viele Grüße
Axel