Polizei hat meine Softair eingezogen

Es gibt 60 Antworten in diesem Thema, welches 8.116 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (2. Dezember 2003 um 21:20) ist von bart.

  • Hallo,

    Also folgendes ich und 4 Freunde von mir haben uns Letztes Jahr so im Januar 5,5mm Softair gekauft und heute haben wir damit bei uns bei einem Kleinen Teich ein kleines Softair Spiel gemacht uns gegenseitig abgeschossen und so aber ohne Tarn Anzüge und so Plötzlich kommt ein Polizeiwagen zu uns wir gehen hin und es steigen 3Beamte aus und uns erstmal unsre Waffen weggenommen und unsere Personalien aufgenommen sie meinten die rufen jetzt erstmal bei unseren Eltern an und die Waffen sollen on “Experten“ der Polizei geprüft werden.

    Also meine frage ist können die mir und meinen freunden was anhängen das wir gegen das Waffengesetz verstoßen oder so etwas oder kann ich nix erwarten weil das nur 5,5mm Spielzeug Waffen sind ???

  • hallo Rischi-b ,
    dafür üsste man aber wissen , wie alt seit Ihr denn ?
    und habt Ihr an der waffe etwas manipuliert ?
    ist der See privat oder öffendlich , für jedermann zugänglich ?

    erwin

    Wir machen unsere FT Ziele jetzt selber Selber oder bauen diese um Umbau

  • Also wir sind alle 15jahre und haben nix an den Waffen manipuliert und es war ein öffentlicher See aber da geht nie jemand längs.

  • Also von der schreibweise her bist du noch keine 18. Ich nehme an das ihr an einem Öffentlichen Platz gespielt habt?
    naja ihr bekommt auf jedenfall ein Eintrag in eurer Führungszeugnis. Das ist bestimmt dann so ein Eintrag wie mein Cousin bekommen hat, nur das er in berlin mit einer 6mm erwischt wurde.(zum glück lebe ich in HH *lol* )

    Also er hatte jedenfals einen vorläufigen Eintrag d.h. wenn er innerhalb von 2 Jahren wieder auffälig ist bleibt der eintrag für immer.
    Und dann ist es den Chefs egal ob es nur Plastikwaffen sind oder nicht Er liest halt nur "wurde mit einer waffe erwischt" aber dies langt schon um einen die zukunft zu versauen.

  • tja, dumm gelaufen.
    wird wohl wie gesagt einen Eintrag geben. Vielleicht sogar eine Anzeige. Immerhin habt ihr gegen das Waffengesetz verstoßen. Vielleicht kommt ihr ja nochmal mit nem blauen Auge davon...

    Gruß
    matt-x

  • Moin,

    au, au au !! Erst mal muss ich feststellen, manche kapieren es nie!

    Zunächst mal dürfen Softairwaffen seit dem 1. April 2003 nur noch ab dem vollendeten 18. Lebensjahr besessen werden, und müssen dementsprechend eine Kennzeichnung mit :F: haben. Ich gehe mal davon aus, dass Menschen, die sich in einem öffenlichen Park alberner Weise gegenseitig mit Plastikerbsen beschießen, nicht volljährig sein werden! Somit also Verstoß Nummer1.

    Verstoß Nummer 2, keine :F:-Kennzeichnung, dann illegaler Waffenbesitz, denn Softair-Waffen hätten entweder nachträglich von einer berechtigten Person mit einem :F: gekennzeichnet werden, oder alternativ vernichtet werden müssen.

    Verstoß Nummer 3: Illegales Führen einer Waffe ausserhalb des befriedeten Eigentums. In Verbindung mit 1 und 2, au, au, au... :confused2:

    Und "vielen Dank", dass ihr dem Ansehen aller legalen Waffenbesitzer wieder einen weiteren Stein des Anstoßes hinzugefügt haben, wenn sich die Presse genüsslich auf diesen Fall stürzt.

    Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Der Gesetzgeber und die Ordnungsgewalt gehen davon aus, dass jeder, der mit Waffen zu tun hat, sich über die Gesetze und Gesetzesänderungen informiert. Wie realitätsnah das ist, sei mal dahingestellt.

    gunimo

  • OK, er ist 15 und hatte bestimmt eine über 0,08J. Ich dachte immer, das man die alten 5,5 er Modelle in der Öffentlichkeit führen könnte (ist demnach nicht so :new16:).


    Aber nun wirklich: Es ist einfach nur dämlich und deine Schuld, wenn du damit rumballerst (in der Öffentlichkeit) und noch dazu auf Personen (auch wenn sie mitgemacht haben und deine Freunde sind, es braucht echt nur so eine ältere Person gesehen haben.

    Every man must die one day and now it´s your Day!:n13:

    Mein RWS 225 MOD :D

    Einmal editiert, zuletzt von Reeper (28. November 2003 um 18:27)

  • hallo,
    also zuerst sag ich mal das ihr keine angst zu haben braucht. wahrscheinlich passiert folgendes. in einigen wochen bekommt ihr eine einladund zur vernehmung als beschuldigte. da wird man euch sagen wie das rechtlich aussieht. wenn ihr glück habt dann fragt der nette polizist ob ihr die waffen wieder haben wollt. wenn ihr sagt nein dann wirkt sich das positiv aus. eintrag ins führungszeugnis glaub ich kaum das da was eingetragen wird wegen solchen spielzeug. achja, das überprüfen der sogenannten "experten" kann mehrere monate dauern.... ich spreche da aus erfahrung :)

    Gruß, David

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Zwar nicht ganz zum Thema, aber als ich dass hier gelesen hab viel mir wieder ein:
    Als ich klein war, 13 oder 14, habe ich mit meinen Kumpels auch öfters in der Öffentlichkeit mit Softairs (5,5mm) rumgeballert. Dort wo wir geskirmt (nennt man wohl heutzutage so) haben kamen regelmäßig Polizeistreifen vorbei. Das einzige, was die damals gemacht haben war sich die Dinger anzugucken. Nach einem: "Macht damit aber keinen Unfug" waren se dann wieder weg. So schnell ändern sich die Zeiten...

    Leuts! Versauft nicht euer ganzes Geld, kauft lieber Bier davon! :n12:
    -FWR Nr. 27447- http://www.party-san.de [GLOW=orangered]Hell is here! [/GLOW]

  • Zitat

    Original von Jubei
    ... So schnell ändern sich die Zeiten...


    ...und die Gesetze. - Nun, ich denke jeder hier wird die Einstufung von Softair-Spielzeug in die Kategorie "Waffen" als albern bewerten.

    Das haben wir alles dem blinden Aktionismus von Politikern und den willfährigen Medienvertretern zu verdanken, die sich an der Panikmache beteiligen und alles was im weitesten Sinne mit Waffen zu tun hat reißerisch in Schlagzeilen aufmachen und aufbauschen. Um die Auflage zu erhöhen ist jedes Mittel recht, wird auch vor Volksverdummung nicht zurückgeschreckt.

    Und die so "informierte" unbedarfte Leserschar begrüßt dann natürlich jede Verschärfung des Waffengesetzes, unter welches ja nun auch die Softairwaffen fallen. - Politiker, die tun was, auch wenn es meist das Falsche ist... :confused2:

  • Hi Gunimo,
    auch wenn du recht hast - ich sehe hier eher die Schuld an unfähigen und fanatischen Gesetzesbastlern, Legislative kann man sowas ja nicht mehr nennen.

    Diese Männer, sanfter als Lämmer,
    sind wilder als Löwen.
    Bernhard von Clairvaux - De Laude Novae Militiae ad milites templi

  • letzes Jahr im Januar, also 2002 galt noch das alte Waffengesetz.
    Damals wurden, soweit ich weiss 5,5 mm Softair Waffen verkauft um das Gesetz zu umgehen. Denn: Diese Waffen ( cal. 5,5 mm ) durften, soweit ich weiss. Ab 14 Jahren verkauft werden. Zumindest soll dies in Bayern und BaWü so geregelt worden sein. Auch in Hamburg wurde mir als ca. 15 jähriger eine 5,5mm damals verkauft (Ob das rechtens war weiss ich jedoch nicht) da müsste man nochmal prüfen wie das Wffg aussah als das ganze geschah.

    Ich finde er persönlich traurig, das man o.g Einträge bekommt, nur weil Jugendliche ihren "Räuber und Gendarm" Trieb ausleben möchten....

    Verbote führen langfristig zum gegenteiligen Effekt. Aber dazu ein anderes mal...

    MFG
    Deadlock

    Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier (Yves Montand)
    >>Umarex P22,Weihrauch HW40+Walther Comp.,KSG MicroUzi,HFC Glock17,HFC P229, TM MP5 Boys,TM G3A3<<

  • hallo matt-x ,
    gebe euch noch eine tipp :
    setzt euch alle zusammen MIT DEN ELTERN und überlegt einmal einen Rechtsanwalt zu fragen , aber bitte alle drei zusammen einen anwalt .

    der muss sich aber mit dem neuen waffenrecht auskennen und im hintergrund tätig sein und euch alle mit rat untertützen .
    den könnt Ihr dann auh fragen , was nun passiert .
    solltet vielleicht man euren woort hier posten ,vielleicht gekommt IHR hier dann einen namen , wäre sicherlich hilfreich für euch .

    aber noch einmal : alle zusammen an einen tisch , dann wird´s für alle billiger

    erwin

    Wir machen unsere FT Ziele jetzt selber Selber oder bauen diese um Umbau

  • Zitat

    Original von Deadlock
    letzes Jahr im Januar, also 2002 galt noch das alte Waffengesetz.
    Damals wurden, soweit ich weiss 5,5 mm Softair Waffen verkauft um das Gesetz zu umgehen. Denn: Diese Waffen ( cal. 5,5 mm ) durften, soweit ich weiss. Ab 14 Jahren verkauft werden. ...

    Entscheidend ist aber nunmal nicht, wann die Waffen gekauft wurden, und welcher Gesetzestext damals galt, sondern wann die Begebenheit war. Die war gestern und seit dem 1.4.2003 haben wir ein anderes WaffG.

    Tja, und was damals teilweise noch legal war ist eben nun verboten.

  • O Kinners,
    :respect:

    Man glaubt´s kaum... Ich laufe normalerweise nicht einmal mit meiner P99 Softair in der Tasche rum, obwohl ich mit dem kl. Waffenschein auch ne Gas führen dürfte...

    Ich finde, das macht man einfach nicht...
    Ich hab mal nen interessanten Bericht von nem Polizisten gelesen...
    Weiß die Adresse leider nicht mehr, aber

    zitat:

    "Hier ist eine Softairwaffe und unten meine Dienstwaffe... Welches ist die echte?

    Wir können oft selbst nicht unterscheiden, ob es sich um Spielzeug oder eine scharfe Waffe handelt, und oftmals ist handeln in bruchteilen von sekunden nötig.

    Also, tut uns den Gefallen und lasst eure Softairs daheim, wir haben auch Kinder und Familie."

    Richtet sich wohl an kiddies wie euch...

    Finde ich sehr treffend...

    S&W 686-6", Walther CP99 Trophy, ME38 Magnum (5,5 LEP), Weihrauch HW40, Walther P88 nickel/Holz, Röhm RG8, RG600, RG300, Twinmaster Top, IWG PPK, Remington Rider Deringer, Reck PK800
    JETZT NEU!!! http://www.waffen-board.de

  • Über unser hervorragendes neues WaffG wurde ja in anderen Threads bereits genug geschrieben. Fakt ist, daß in o.g. Fall ein bzw. mehrere Verstöße gegen das geltende WaffG vorliegen. Ob man sich da nun "einen Kopf macht" oder nicht, bleibt dem betroffenen überlassen. Welche Konsequenzen daraus erwachsen ist unter Umständen auch von der betreffenden Behörde abhängig. Da bleibt wohl nur zu hoffen, daß es einigermaßen glimpflich ausgeht.

    Gruß
    Klaus

    Man kann ja mal beide Augen zudrücken. Es müssen ja nicht die eigenen sein. ;)
    Exkommunizierte Member und Veteranen sind was besonderes :D

  • Zitat

    Original von Florian2003d
    und dass sie daraus was lernen!


    ...ja, immerhin hatten sie vorher schon gelernt, dass es noch alberner rüber kommt, sich bei derartigem Zeitvertreib auch noch Tarnanzüge überzustreifen. *lol*

  • Meiner Meinung nach sollte das alles nicht ZU Ernst genommen werden und nicht ZU über-reagiert werden

    1.(glaube ich) kennt die polizei selbst nicht zu 100% das Waffengesetz

    2. kann man von 15-jährigen, die mal irgendwann ne 5,5er softair gekauft haben nicht erwarten, dass sie die ganze Zeit im Internet surfen, auf der suche nach Änderungen im Waffengesetz

    3.als Reaktion wäre vielleicht angemessen, die "Waffen" zu beschlagnahmen und vielleicht mal die Rechtslage erklären oder was ähnlich mildes.

    Die Polizei hat bei Gott Wichtigeres zu tun als sich um Jugendliche wie Rischi-b in Sachen Softair (die fast nur Spielzeug war) zu kümmern!!!
    (Und dazu bei dem wenigen Personal)

    4.soll in solchen Fällen die Polizei etwa so reagieren, als wenn sie richtige
    clans(z.B. die auf bb.de, welche mit ihrer Ausrüstung so prahlen, obwohl sie mehrfach gegen das Waffengesetz verstoßen), die mit AEGs und Tarnzeug Häuser stürmen??

    4.is zwar n bisschen komisch formuliert, aber ich denke ihr versteht was ich meine!


    Crunch