Joule-Angabe für S&W Mod.79G w/ Eintrag in gelber WBK

Es gibt 37 Antworten in diesem Thema, welches 5.964 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. Februar 2022 um 20:15) ist von Necronomicon.

  • Hallo zusammen,

    habe mir eine S&W Model 79G gekauft. Da sie kein F eingeprägt hat (wohl altersbedingt oder weil Waffe aus USA importiert) muss ich sie in der gelben WBK eintragen lassen. Dafür benötige ich eine Bestätigung, dass die Waffe unter 7,5 Joule hat. Hat jemand dazu etwas Schriftliches? Die amerikanischen Beschreibungen erwähnen diesen Wert nirgends. Wäre toll, wenn jemand etwas darüber hätte. Habe hier schon etliche tolle und interessante Infos zu der Waffe abschöpfen können.


    Gruss und Schusss


    Michael

    Ein Schuss, kein Loch, upps.... aber Spass 8)


    Der kleine Michi

  • Luftikus60 8. Dezember 2021 um 16:57

    Hat den Titel des Themas von „Joule-Angabe für S6W Mod.79G w/ Eintrag in gelber WBK“ zu „Joule-Angabe für S&W Mod.79G w/ Eintrag in gelber WBK“ geändert.
  • Interessantes Teil. Erstmal mein Glückwunsch dazu. Ich würde sie beim Beschussamt prüfen lassen, da rechtsverbindliche Belege Dir niemand ausstellen können wird. Vorlageberechtigt sind alle natürlichen Personen. Dann würde ich die Eintragung in die WBK wieder löschen lassen.

    Bilder vom schönen Stück würden mich begeistern.

    Gruß, Micha.

  • Wenn sie vom beschussamt mit unter 7,5 Joule geprüft wurde, würde ich sie lieber F stempeln lassen, sofern das geht. Fühlt sich irgendwie nicht richtig an, für eine <7,5 Joule Waffe einen Eintrag in der gelben zu verschwenden.

  • Das wär dann die logische Konsequenz aus meinem Vorschlag. Ohne F wird es bestimmt auch schwer den Eintrag löschen zu lassen. Die Geschichte zu dem Import fänd ich auch ganz interessant.

    Gruß, Micha.

  • Wenn die altersbedingt kein :F: hat, ist die frei und braucht nicht in eine WBK eingetragen zu werden.

    Sonst würde ich die Mal durch nen Chrony schießen um zu sehen wie viel Joule die hat, glaube nicht dass die mehr als 7,5J hat. In dem Fall würde ich mir von nem Büchsenmacher da nen :F: draufmachen lassen und die Leistung schriftlich bestätigen lassen.

  • Das Problem könnte aber schon früher aufkommen.

    Wenn die Waffe kein F hat und bisher nirgendwo eingetragen ist, ist das ein Verstoß gegen das Waffenrecht.

    Du hättest eigentlich sie nie so bekommen dürfen, es sei denn, sie ist älter als Baujahr 1970.

    Wenn das Beschussamt da nachhakt, wird das Konsequenzen nach sich ziehen.

    Ich würde die Waffe zügig zum Büchsenmacher meines Vertrauens geben, damit der sich ums F kümmert.

    Der kann auch messen.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Die 79g wird seit 1958 gefertigt und ist daher

    auch ohne F erlaubnisfrei. Um Diskussionen

    zu ersparen kannst du Sie von einem Büxer

    mit dem F kennzeichnen lassen. Kostet 5,- €.

    Messen braucht der nicht, die ist weit von den

    7,5 Joule entfernt.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Soweit mir bekannt, darf der Büchsenmacher das nicht mehr selbst. Kann mich aber irren. Aber er kann sie auch beim Beschussamt vorstellen. Das Baujahr dürfte fast egal sein, sie wurde ja erst jetzt eingeführt. Ähnliches Thema gab es doch erst...

  • Büxer dürfen das weiterhin.

    Beschußämter verlangen 120-200€!

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Umgekehrt wird ein Schuh daraus.

    Es gibt keine Einschränkung für das F-Stempeln.

    Kein Verbot = erlaubt.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Man muss Gesetze auch verstehen.

    Zitat

    Die Messung kann bei einem Beschussamt beantragt werden

    Das ist keine ausschließende Bedingung.

    Und die PTB ist nur für Gewerbliche zuständig.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Ist unmissverständlich. Prüfung kann PTB oder Hersteller mit geeichten Messgerät und Hinterlegung eines Fabrikationsmuster durchführen, oder Einzelprüfung bis Kleinserie 3Stück über Beschussamt. Wo steht was von Büma?

  • Hatte wir das nicht schon mal?

    Ich hol schon mal den Whisky.

    Gruß Holger -- WLA / Stormrider --

    Immer die Wahrheit sagen bringt einem wahrscheinlich nicht viele Freunde, aber dafür die Richtigen. (John Lennon) Ich mag keine Socken!🧦

  • Nicht nötig. Möge jeder glauben was er mag.

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  • Moin!

    Das F darf nur die PTB vergeben.

    Was bedeutet das bei neu eingeführten Waffen eine Abnahme erfolgt und das Muster freigegeben wird. Das F wird vergeben.

    Die werden bestimmt nicht jedes einzelne LG stempeln das in den Handel gerät.

    Das wäre dann zwingend notwendig wenn nur die PTB stempeln darf.

    Daher die Wortwahl "vergeben"", nicht stempeln.

    Da die S&W bereits durch die PTB zugelassen und ein F vergeben wurde darf auch der Büma stempeln.

    Grüße,

    Früher war nicht alles besser, nur anders.

    Aber meistens ist anders einfach nur besser! ;)

    8) >>>VDB-Fördermitglied<<< 8)

  • Stimmt so auch nicht.

    Wer gewerblich F-Waffen in Umlauf bringt muss das

    anzeigen. Das ist keine Zulassung. Die Anzeige gilt

    nur für den der dies angezeigt hat. Ein anderer kann

    sich darauf nicht berufen sondern muss für auch für

    ein völlig identisches Modell eine eigene Anzeige

    fertigen. Dabei ist ein Muster vorzulegen, es findet

    aber keine Prüfung statt.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
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  • Ich wollte mehr auf den unterschied Stempeln / Vergeben hinweisen.

    Die Feinheiten zwischen Zulassung / Abnahme / Anzeige habe ich bewusst nicht weiter vertieft.

    Das keine Prüfung stattfindet bezweifle ich aber. Es muss ja ein Protokoll der E0 vorliegen.

    Ja, es wird wohl nicht direkt bei der PTB im Büro gemessen und ein Protokoll einer zugelassenen Messanlage ist ausreichend, aber eigentlich wollte ich Erbsenzählerei vermeiden und nur verdeutlichen das ein Büma durchaus stempeln darf.

    Grüße,

    Früher war nicht alles besser, nur anders.

    Aber meistens ist anders einfach nur besser! ;)

    8) >>>VDB-Fördermitglied<<< 8)