Hallo zusammen,
habe mir eine S&W Model 79G gekauft. Da sie kein F eingeprägt hat (wohl altersbedingt oder weil Waffe aus USA importiert) muss ich sie in der gelben WBK eintragen lassen. Dafür benötige ich eine Bestätigung, dass die Waffe unter 7,5 Joule hat. Hat jemand dazu etwas Schriftliches? Die amerikanischen Beschreibungen erwähnen diesen Wert nirgends. Wäre toll, wenn jemand etwas darüber hätte. Habe hier schon etliche tolle und interessante Infos zu der Waffe abschöpfen können.
Gruss und Schusss
Michael
Joule-Angabe für S&W Mod.79G w/ Eintrag in gelber WBK
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Luftikus60
December 8, 2021 at 4:57 PM Changed the title of the thread from “Joule-Angabe für S6W Mod.79G w/ Eintrag in gelber WBK” to “Joule-Angabe für S&W Mod.79G w/ Eintrag in gelber WBK”. -
Interessantes Teil. Erstmal mein Glückwunsch dazu. Ich würde sie beim Beschussamt prüfen lassen, da rechtsverbindliche Belege Dir niemand ausstellen können wird. Vorlageberechtigt sind alle natürlichen Personen. Dann würde ich die Eintragung in die WBK wieder löschen lassen.
Bilder vom schönen Stück würden mich begeistern.
Gruß, Micha.
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Wenn sie vom beschussamt mit unter 7,5 Joule geprüft wurde, würde ich sie lieber F stempeln lassen, sofern das geht. Fühlt sich irgendwie nicht richtig an, für eine <7,5 Joule Waffe einen Eintrag in der gelben zu verschwenden.
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Das wär dann die logische Konsequenz aus meinem Vorschlag. Ohne F wird es bestimmt auch schwer den Eintrag löschen zu lassen. Die Geschichte zu dem Import fänd ich auch ganz interessant.
Gruß, Micha.
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Wenn die altersbedingt kein
hat, ist die frei und braucht nicht in eine WBK eingetragen zu werden.
Sonst würde ich die Mal durch nen Chrony schießen um zu sehen wie viel Joule die hat, glaube nicht dass die mehr als 7,5J hat. In dem Fall würde ich mir von nem Büchsenmacher da nen
draufmachen lassen und die Leistung schriftlich bestätigen lassen.
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Das Problem könnte aber schon früher aufkommen.
Wenn die Waffe kein F hat und bisher nirgendwo eingetragen ist, ist das ein Verstoß gegen das Waffenrecht.
Du hättest eigentlich sie nie so bekommen dürfen, es sei denn, sie ist älter als Baujahr 1970.
Wenn das Beschussamt da nachhakt, wird das Konsequenzen nach sich ziehen.
Ich würde die Waffe zügig zum Büchsenmacher meines Vertrauens geben, damit der sich ums F kümmert.
Der kann auch messen.
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Die 79g wird seit 1958 gefertigt und ist daher
auch ohne F erlaubnisfrei. Um Diskussionen
zu ersparen kannst du Sie von einem Büxer
mit dem F kennzeichnen lassen. Kostet 5,- €.
Messen braucht der nicht, die ist weit von den
7,5 Joule entfernt.
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Soweit mir bekannt, darf der Büchsenmacher das nicht mehr selbst. Kann mich aber irren. Aber er kann sie auch beim Beschussamt vorstellen. Das Baujahr dürfte fast egal sein, sie wurde ja erst jetzt eingeführt. Ähnliches Thema gab es doch erst...
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Büxer dürfen das weiterhin.
Beschußämter verlangen 120-200€!
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Büxer dürfen das weiterhin.
Beschußämter verlangen 120-200€!
Kannst Du dafür eine Rechtsgrundlage nennen?
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Umgekehrt wird ein Schuh daraus.
Es gibt keine Einschränkung für das F-Stempeln.
Kein Verbot = erlaubt.
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Genau,
kann auch jeder selber machen. Ist ja nicht verboten, Stempel gibt's bei eBucht. Ironie Off.
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Umgekehrt wird ein Schuh daraus.
Es gibt keine Einschränkung für das F-Stempeln.
Kein Verbot = erlaubt.
Dann hast Du vermutlich noch nicht den §11 Absatz 6 BeschussV gelesen.
https://www.gesetze-im-internet.de/beschussv/__11.html
Das F darf nur die PTB vergeben. In Einzelfällen darf es das Beschussamt auf Antrag aufbringen.
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Man muss Gesetze auch verstehen.
QuoteDie Messung kann bei einem Beschussamt beantragt werden
Das ist keine ausschließende Bedingung.
Und die PTB ist nur für Gewerbliche zuständig.
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Ist unmissverständlich. Prüfung kann PTB oder Hersteller mit geeichten Messgerät und Hinterlegung eines Fabrikationsmuster durchführen, oder Einzelprüfung bis Kleinserie 3Stück über Beschussamt. Wo steht was von Büma?
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Hatte wir das nicht schon mal?
Ich hol schon mal den Whisky.
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Nicht nötig. Möge jeder glauben was er mag.
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Moin!
Das F darf nur die PTB vergeben.
Was bedeutet das bei neu eingeführten Waffen eine Abnahme erfolgt und das Muster freigegeben wird. Das F wird vergeben.
Die werden bestimmt nicht jedes einzelne LG stempeln das in den Handel gerät.
Das wäre dann zwingend notwendig wenn nur die PTB stempeln darf.
Daher die Wortwahl "vergeben"", nicht stempeln.
Da die S&W bereits durch die PTB zugelassen und ein F vergeben wurde darf auch der Büma stempeln.
Grüße,
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Stimmt so auch nicht.
Wer gewerblich F-Waffen in Umlauf bringt muss das
anzeigen. Das ist keine Zulassung. Die Anzeige gilt
nur für den der dies angezeigt hat. Ein anderer kann
sich darauf nicht berufen sondern muss für auch für
ein völlig identisches Modell eine eigene Anzeige
fertigen. Dabei ist ein Muster vorzulegen, es findet
aber keine Prüfung statt.
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Ich wollte mehr auf den unterschied Stempeln / Vergeben hinweisen.
Die Feinheiten zwischen Zulassung / Abnahme / Anzeige habe ich bewusst nicht weiter vertieft.
Das keine Prüfung stattfindet bezweifle ich aber. Es muss ja ein Protokoll der E0 vorliegen.
Ja, es wird wohl nicht direkt bei der PTB im Büro gemessen und ein Protokoll einer zugelassenen Messanlage ist ausreichend, aber eigentlich wollte ich Erbsenzählerei vermeiden und nur verdeutlichen das ein Büma durchaus stempeln darf.
Grüße,
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