Hallo zusammen,
ich experimentiere momentan mit längerer Visierlinie und da in der DSB SpO unter 9.7.3 steht,
"Abweichend zur Gewehrregel darf der Korntunnel die Mündung um max. 50mm überragen", würde ich diese 50 mm gerne ausnutzen.
Was mich irritiert ist der nachfolgende Satz: "Visierschienen oder ähnliche Vorrichtungen sind nicht gestattet."
Bezieht sich dieser Satz auf den Korntunnel? Was ist mit "Visierschiene" gemeint?
Wie soll der Korntunnel die Laufmündung um 50mm überragen können, wenn er nicht auf einer Schiene sitzt...? Er kann ja nicht schweben.