Ein „interessanter“ (Vintage) Compound Bogen oder ist es doch eher eine Art Armbrust ?!

Es gibt 28 Antworten in diesem Thema, welches 3.829 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. September 2021 um 14:40) ist von Leerschuss.


  • Zielbeleuchtung (Laser, Lampe): Armbrust verboten, Bogen erlaubt

    Weißt du dazu genaueres? Ich kenne nur den BKA Bescheid von 2016 und das Jörg mal gesagt hat, dass die Rechtsauffassung jetzt anders ist. Habe daraufhin den Krempel entsorgt aber etwas handfestes zur Änderung wäre schön.

  • Ich kenne auch nur das Statement von GoGun - angeblich hat das BKA seine Meinung geändert und hält nun Laser an Armbrüsten für illegal. Du kannst JS ja mal fragen, der wird es wohl genau wissen.

  • Ist nicht so das ich ihm nicht glaube, die Kompetenz der (grenzwertigen?) Auslegung der aktuellen Rechtslage gestehe ich ihm zweifelsfrei zu. Als Handlungsgrundlage reicht mir das völlig.

    Der wird das als Geschäftsmann geprüft haben/lassen, ist schließlich seine Lebens/Geschäftsgrundlage.

    Meine Frage geht eher in die Richtung dass es dazu was schriftliches geben müsste oder reicht da ein Anruf nach dem Motto „du, wir haben uns das anders überlegt“. ;)

  • Dieses Schreiben habe ich gefunden, ich denke mal, DAS dokumentiert die "Meinungsänderung" des BKA. Feststellungsbescheide gibt es wohl gar keine zu dem Thema, nur diese Korrespondenz zwischen BKA und der schwedischen Firma.

    Schreiben-BKA-Laser-Neu.jpg

  • Ja, dass betrifft vorerst aber „nur“ den Hersteller im Ausland (Schweden - aufgrund dessen eigener Anfrage), der seine Erzeugnisse u.a. nach Deutschland (wohl nur oder hauptsächlich an Händler) exportiert.

    „korrigierte Auffassung“ ist aber ansonsten KEINE rechtsverbindliche Aussage, geschweige denn eine Verordnung oder gar ein Gesetz (auch wird diese „neue Auffassung“ sicherlich noch in keinem Kommentar stehen).

    Und eine Korrespondenz „irgendeiner“ Firma (zudem noch im Ausland) mit dem deutschen BKA, kann (und darf) meiner Ansicht nach nicht dazu dienen oder verwendet werden, einem Armbrust Besitzer / Schützen, daraus dann „einen Strick zu drehen“.

    Es fehlt ganz einfach an einer Art Veröffentlichung !

    Als „Endverbraucher“- sprich Schütze, sehe ich daher noch immer KEINERLEI ernsthafte Probleme …


    Allerdings soll, darf und kann dies hier KEINE Rechtsberatung sein. Dies stellt lediglich meiner eigenen / persönliche / private Meinung dar !


    PS:

    Vom rechtlichen her abgesehene ist es aber natürlich durchaus vernünftig, eben NICHT mit einem montierten Laser an seiner AB „durch die Gegend zu laufen“.

  • Naja, ein Feststellungsbescheid ist das nicht - aber solche Bescheide gibt es immer nur für explizite Produkte, nicht für einen generellen Sachverhalt. Es handelt sich hier schlicht um die MEINUNG des BKA bzgl. eines rechtlichen Sachverhalts. Am Ende entscheiden die Gerichte. Aber das Gesetz ist schon ziemlich eindeutig - Zielbeleuchtungen sind verboten an Schusswaffen, und somit auch an gleichgestellten Gegenständen. Ich habe das schon immer so verstanden und konnte die "frühere" Meinung des BKA nicht nachvollziehen. Jetzt sind sie ja auf "meine" Meinung umgeschwenkt.

    Wobei ich immer noch nicht verstehe, was denn nun an einem Laser so schlimm sein soll. Ein Red Dot macht doch im Prinzip dasselbe. Warum ist das eine verboten und das andere völlig unreguliert? Hier wurde doch wieder auf Basis "Hollywoodfilm-Schreckensobjekte" entschieden.

    Da aber in Deutschland Laserpointer (aus Sicherheitsgründen) nur verkauft werden dürfen, wenn sie max. 1 mWatt Leistung haben, erübrigt sich das sowieso. Bei Tageslicht sind diese Laserpunkte ohnehin nicht erkennbar. Die guten Ziel-Laser haben die fünffache Leistung.

  • Es ist mittlerweile auch klar, wer es gekauft hat ;)

    Jetzt hab ich es kapiert… :)

    Ist zumindest schön das ein Video dabei raus gekommen ist (ohne Zombies). Wenn ich richtig zugehört habe ist da aber der eine oder andere Fehler über Compoundbögen drin, bin aber kein Experte.