Laberthread für Blankwaffen/Messer

Es gibt 2.017 Antworten in diesem Thema, welches 179.071 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. April 2022 um 10:04) ist von Delphin.

  • Hmmm komisch, die nennt man Verlängerungsmesser und die waren gerade bei der Jagd als Abfangmesser im Einsatz.

    Sollte es eigentlich gerade bei Frankonia geben.

    http://m.pumahunter.de/puma-verlangerungsmesser/

    Denke da kommts auf die Verriegelung an ob es taugt.

    Das Herbertz ist nur zur Deko geeignet da der Griff viel zu schwer ist, das Opinel No15 wiederum passte wohl von der Gewichtsverteilung aber hat beim Hacken wohl versagt da es am Ende total ausgeliefert war.

    😅

    Ich geh nun erstmal in den Wald mein neustes Schmuckstück testen.

  • Viel Spaß im Wald und danke für den Begriff "Verlängerungsmesser". Ich musste heute etliche Minuten in der Bildersuche verbringen, bis ich einen passenden Link hatte :D

    Und ja, früher gab es mal eines bei Frankonia. Aber ich will davon 3 verschiedene Modelle zur Auswahl im Regal vor der Kasse.

  • ich hab ein riesenverlängerungsmesser hier . würd ich wegen der klappfunktion nicht für outdoor nehmen wollen, zu empfindlich zum fleisch schneidden gehts , daber das ding ist so groß daguckt soviel klinge rau im geklappten zustand, mußt e fast nicht aufklappen....

    INVICTUS

  • Guten Abend.

    Hier mal mein Spyderco mit CNC gefrästen Aluminumgriffschalen.

    Finde ich deutlich schöner wie die orginalen.

    Viele Grüße

    Florian

  • Noch ein interessantes Messerchen. Das Paragon Warlock Knife. Ein Folder mit einem einzigartigen Öffnungsmechanismus und einer Dolchklinge.

    Zu bestellen bei Wish:

    Paragon Warlock

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    Wobei nicht sicher ist, ob die Spaßbremsen vom BKA es als Fallmesser einstufen.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Gravity Knive = Fallmeser

    Vom Namen her schon.

    Wobei Fallmesser ja wohl deshalb verboten wurden, weil die Klinge üblicher Weise vorne aus dem Griff kommt. So wie auch gleichartige Springmesser.

    Hier kommt sie aber seitlich aus dem Griff. Das Ding ist harmloser als ein Flipper mit langer Klinge. Da ergibt ein Verbot nicht wirklich Sinn.

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    - George Washington -

  • Taugt mir sehr...

    Aber kann man mal sehen... Offensichtlich haben die Römer ihr Gladius von den sarmatischen Ringknaufschwertern abgeguckt... So etwas Ähnliches habe ich sogar auch noch hier rumflyern. Allerdings eine reine Theaterwaffe. Tinnef hoch Zehn, in keinster Weise scharf... Aber ich finde es toll. So ein richtiges Asterix-Teil.

    Christopher Hitchens, Sam Harris, Lawrence Krauss

    and Richard Dawkins are those, who rock the Boat!

  • Nächster Versuch. Dieses Mal garantiert nicht verboten und auch in Deutschland erhältlich.

    https://acma.de/messer/stichwa…cp-dagger?c=367

    Der Benchmade SOCP Dagger. Ein minimalistischer taktischer Dolch mit einer Gesamtlänge von 18 cm.

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    - George Washington -

  • Naja Bewerbung als Waffe und anschließende Einstufung hatten wir ja schon zuvor.

    Auch Tips zu geeigneten EDCs hatten wir schon.

    Benchmade ansich ist aber wohl ganz ok.

    Aufbewahrung von Blankwaffen wurde hingegen im SSW Bereich diskutiert, wobei ich denke es könnte dem Blankwaffenbereich auch nicht schaden mal aufzufrischen.

  • Aufbewahrung von Blankwaffen ???

    Du meinst „Klasse I“ Safe‘s für Messer etc.

    OMG 😳 😱 😆

    Ne

    Also was als Waffe eingestuft wird, hat nach WaffG auch vor dem Zugriff Unbefugter geschützt zu sein.

    Ist halt die Gesetz Lage, wobei mir das egal ist was wer zuhause macht.

    Was anstehen kann wenn mal die Polizei weshalb auch immer Anklopft, sollte man trotzdem nicht verschweigen...

  • Aufbewahrung für den SOCP Dagger?

    Naja, die Scheide hat einen Clip zur Befestigung an einer taktischen Weste und man kann sie auch am Hosenbund befestigen. :whistling:

    Ich habe ihn mal in den Warenkorb gepackt. Bin gerade in Kauflaune. :thumbsup:

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    - George Washington -

  • Wobei ich das weiterhin als eine Vermischung von verschiedenen Sachverhalten und Gegenständen ansehe.

    Wie möchte man das Argumentieren, dass wenn solch ein Messer auf dem Küchentisch eines

    Privathaushalt liegt indem sich keine potentiell Unbefugten aufhalten wie z.B. Kinder,

    nicht vor dem Zugriff von sonstigen Unbefugten geschützt ist?

    Betrachten wir das ganze Abstrakt, selbst wenn ein Einbrecher so etwas vom Küchentisch nehmen würde,

    wäre er im Grunde befugt, soweit er volljährig sowie nüchtern usw. ist und damit nicht außerhalb des Hauses herumfuchtelt.

    Sind wir uns einig?

    Bei Dingen die z.B. eine WBK oder je nachdem wohin es geht einen KWS erfordern, lasse ich mir das eingehen.

    Aber dies nun so zu pauschalisieren und zudem ohne eine Option aufzuzeigen,

    wie und worin denn speziell so etwas (und keine SSW etc.) aufbewahrt werden sollte, ist schon etwas fleischlos.

    Nein, bei uns liegt solch ein Krempel nicht auf dem Küchentisch, dennoch darf man an Behauptungen zweifeln.

    Lasse mich jedoch gerne mit fundierten Fakten belehren.

  • Also was als Waffe eingestuft wird, hat nach WaffG auch vor dem Zugriff Unbefugter geschützt zu sein.


    Ist halt die Gesetz Lage, wobei mir das egal ist was wer zuhause macht.

    Mangels Minderjähriger im Haushalt sind die ja geschützt.

    Oder schließt du Schwerter bzw. andere mittelalterliche Waffen ein?

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    - George Washington -

  • Wobei ich das weiterhin als eine Vermischung von verschiedenen Sachverhalten und Gegenständen ansehe.

    Na liegt dir ja frei es aufzuklären.

    Von offiziellen Quellen wird das halt so kommuniziert das alles was unter das WaffG fällt, vor dem Zugriff Unbefugter gesichert sein muss.

    Warum ein Kurzschwert nun in der Küchenschublade oder unter Sho oder Edwins Bett liegt, wird wohl erst spannend wenn mal die Polizei zufällig reinschaut.

  • Vergesst es !

    Ich möchte hier bspw. analog auf einen älteren Fall verweisen, bei dem ein (wohlgemerkt) Einbrecher in eine Grube / Loch eines Haus- / Grundstücks- Eigentümer‘s gefallen war (logisch, schließlich war es dunkel) … und der Hauseigentümer daraufhin verurteilt wurde, für den (wohlgemerkt) Einbrecher die Kosten für die Heil- Behandlung, etc. pp. bezahlen zu müssen 😵‍💫🤪🥳

    Soweit so schlecht !