Mein Schießstand

Es gibt 30 Antworten in diesem Thema, welches 5.835 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. November 2003 um 11:38) ist von promillo.

  • ich werd ein paar bilder organisieren wie es vorne aufgebaut ist (ziel)
    und wems interessiert wie die Person aussieht die hier Anonym dargestellt wird
    https://www.co2air.de/upload/ichneu.jpg
    (combat schießen) ist etwas heftig ausgedrückt (hab mich informiert)
    ich schiesse wie im Verein mit anderen auf die Walther Entenklappscheiben

    Einmal editiert, zuletzt von freggl (8. November 2003 um 22:20)

  • freggl
    "Diese Seite ist nicht verfügbar. " häng am Besten die Bilder direkt an das Posting.

    ruger
    Ich staune immer wieder über deine ausschweifenden Postings. :crazy2:
    Wenn Fallscheiben verboten sind (wie hier Jemand schrieb), wie ist es dann mit BillDrill ??? Oder stimmt das nicht?
    Eine kurze Antwort genügt. :nuts:

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • Zitat

    Original von ViperM

    Wenn Fallscheiben verboten sind (wie hier Jemand schrieb), wie ist es dann mit BillDrill ??? Oder stimmt das nicht?
    Eine kurze Antwort genügt. :nuts:

    Klappscheiben und Bill Drill ist was komplett anderes als man unter Combat Schießen versteht. Frag mal ruger auf dem nächsten Hallenshooting, der erklärt dir die feinen unterschiede.

    Gruß
    Para

  • Hi Freggl.

    Also ich finde den Schießstand schon wirklich ganz beachtlich, wenn ich bedenke, daß ich mich hier in meiner Butze mit ca. 5 m für mein LG zufrieden geben muß :cry: . Mit was für einer Luftpistole (oder CO2?) schießt Du denn da? Sieht nach Reddot aus. Gut beleuchtet ist der Stand ja auch, nur die Holzverkleidung fehlt echt noch *lol* .

    Gruß,

    Ich :knicker:

  • Zitat

    Original von ViperM

    Wenn Fallscheiben verboten sind (wie hier Jemand schrieb), ... :nuts:

    Unter Klappfallanlagen versteht man im allgemeinen Schiessanlagen, bei denen der Schütze nicht vorher weiss, welche Scheibe wo und wielange hochklappt. Werden entweder computer oder manuell gesteuert. Die Scheibe klappt entweder durch Treffer oder nach Ablauf einer gewissen Zeit automatisch um.

    Diese Art von Schiessen ist für Privatleute verboten
    AWaffV § 7 Unzulässige Schießübungen im Schießsport Absatz 4 und 6


    Bei der BW z.B. werden zusätzlich auch noch Scheiben eingesetzt, die in abstrahierter Form Menschen darstellen das geht dann zusätzlich noch in Richtung "Combatschiessen"

  • Zitat

    Original von ViperM


    ruger
    Ich staune immer wieder über deine ausschweifenden Postings. :crazy2:
    Wenn Fallscheiben verboten sind (wie hier Jemand schrieb), wie ist es dann mit BillDrill ??? Oder stimmt das nicht?
    Eine kurze Antwort genügt. :nuts:

    man tut was man kann!
    Klappscheiben in menschlicher Abbildung sind nicht mit unseren 4x7 cm rechteckigen Platten zu vergleichten - oder doch?!

  • Stimmt, unsere "Klappscheiben" sind mit KaFuDos zu vergleichen. *lol*
    UND, wir wissen wo die stehen und sie erscheinen nicht zufällig (es sei denn die geraten mal in eine krümmung des Raum-Zeit-Gefüges :crazy2: ).

    Für alle die es nicht wissen, die größe der unserer Bleche entspricht Katzenfutterdosen. :))

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • Zitat

    Original von Old_Surehand
    Auch wenn's offtopic ist:

    AWaffV § 7 Unzulässige Schießübungen im Schießsport

    Man muß bis auf weiteres leider davon ausgehen, daß das alles auch für Zuhause und :F:-Waffen gilt.

    Man kann da zwar auch wieder verschiedener Meinung sein, aber das nützt einem auch nichts, wenn der Richter es anders sieht.

    Gruß,
    Marcus

    Imho ist das aus folgenden Gruenden falsch.

    1. Mein Recht auf freie Entfaltung der Perseonlichkeit steht ueber dem Definitionswust im WaffG (Es geht den Staatsanwalt schlicht und einach nichts an, was ich ZUHAUSE treibe)

    2. Punkt 1 wuerde natuerlich seine Grenzen finden, wenn dem ein Gesetz direkt widerspricht. Doch ich betreibe zuhause keinen Schiessport, sondern schiesse (ausdruecklich erlaubt durchs WaffG) mit :F:-Waffen innerhalb des befriedeten Besitztums Beduerfnisfrei und erlaubnisfrei. Die AWaffV greift hier ueberhaupt nicht, sie betrifft diese Art von Schiessen in keiner Weise.

    3. Aus Punkt 2 wiederrrum leitet sich ab, dass § 7 AWaffV fuer mich ebensowenig gilt, wie fuer Jaeger oder sonstige Leute, weil ich eben KEINEN Schiessport im Sinne des Gesetzes betreibe.


    QED.

    Kurzer Nachtrag.
    Niemand sollte natuerlich so "schlau" sein, und von sich behaupten, das er "Combatschiessen" betreiben wuerde, denn das koennte zumindest eine Ermittlung in Gang setzen.
    Die bedeutet, auch wenns sich als Luftnummer und Angeberei herausstellt, erst mal Aerger und Zeitverlust.
    Nein, es reichtzu sagen, dass man einfach zuhause schiesst.
    Das ist mit :F:-Waffen ausdreucklich erlaubt und ob es auf Playmobil, Bin-Laden-Fotos oder Katzenfutterdosen geht, ist vollkommen irrrelevant, da es kein Schiessport ist, sondern beduerfnisfreies Hobbyschiessen.

    Ja, verzeihlich ist der Großen Übermut und Tyrannei,
    Denn zu groß und niederträchtig Ist des Deutschen Kriecherei.
    (H.v.Fallersleben und leider immer noch topaktuell)

    Einmal editiert, zuletzt von promillo (9. November 2003 um 12:14)