Die Formulierung im neuen Waffengesetz ist durchaus unsauber und handwerklich schlecht gemacht. Durch bloßes Umstellen des relevanten Satzes in "durch Muskelkraft (Armbrüste) oder auf andere Weise eingebrachte Energie (Pfeilabschussgeräte)" hätte man hier Rechtssicherheit erzeugen können. Statt dessen teilen sich nun beide Waffen eine Definition.
Aufgrund der immer noch vorhandenen Ausnahmeregelung für Armbrüste (aber nicht für Pfeilbeschleuniger) und der Übergangsregelung (nur Pfeilbeschleuniger) sowie aus der Differenzbildung "Neues Gesetz minus Altes Gesetz" ergibt sich ein recht klares Bild. Armbrüste bleiben frei, die Pfeilgewehre und Pistolen nicht. Die Harpunen (auch der neue "Scuba Ringer") sind ebenfalls nicht betroffen und bleiben frei, sind sogar vom Anscheinswaffenparagraf ausgenommen.
Sehr spannend werden jetzt eigentlich nur die "Zwitter". Was ist mit dem "Steambow" (Pressluftspannsystem für eine Excalibur-Armbrust), und mit der (wohl nicht mehr erhältlichen aber im Umlauf befindlichen) FX Airguns "Indy Arrow", bei der die Energie durch die eingebaute Pumpe eingebracht wird und NICHT durch einen Kompressor oder auf eine "andere Art und Weise"? Hier wird das BKA sicher in den nächsten Monaten entscheiden.
Im übrigen erscheint es mir wahrscheinlich dass die Pfeilwaffen bereits bei Ausstellung des Feststellungsbescheids für den "Verminator" durch das BKA auf die Änderungsliste kam (2015). Es handelte sich um die Ausnutzung einer Gesetzeslücke, und solche werden geschlossen auch ohne Deliktrelevanz. Der Feststellungsbescheid wurde durch die Fa. Gehmann beantragt und ist auch an diese adressiert.