Neues Waffengesetz: Verkündet

Es gibt 790 Antworten in diesem Thema, welches 88.385 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. August 2022 um 21:28) ist von pandur.

  • Gerade bei Cold Steel gibt's ja Werbevideos die den Einsatzzweck klar zeigen.

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    Und wenn man sich die BKA Gutachten ansieht welche Entscheiden sind ob es einen Waffe darstellt, wird dort auch sehr genau drauf geschaut wie der Hersteller sein Produkt bewirbt.

  • Und wenn man sich die BKA Gutachten ansieht welche Entscheiden sind ob es einen Waffe darstellt, wird dort auch sehr genau drauf geschaut wie der Hersteller sein Produkt bewirbt.

    Dann ergibt sich für den Herrn der auch Schleudern und schnell umbaubare Waffen verkauft, ja wohl wieder eine weitere Einnahmequelle:
    Messer mit dem Zertifikat Spezialküchenmesser für xxx Einsatzzweck zu verkaufen.

  • Wenns ne Bowie Klinge sein soll kann ich dir das Condor Little Bowie ans Herz legen.
    Um die 100 €, Carbon Stahl und eine vollwertige Bowie Klinge bei 12 cm Klingenlänge.

  • Danke sehr, das hilft mir weiter.
    Da steht nämlich in einem Bescheid das Messer mit einseitiger Klinge KEINE Hieb- und Stoßwaffen sind.
    Also sind Hieb- und Stoßwaffen und Messer tatsächlich wohl zwei Paar Schuhe.
    Damit sind einseitig geschliffene Messer keine Stoßwaffen. Auch wenn das mir absurd erscheint. Denn alle Messer können und werden als Hieb- und Stoßwaffe benutzt.

  • Feststehende Klinge unter zwölf Zentimeter...

    Also sowas hier...

    Ich meine natürlich das obere... :saint:

    Christopher Hitchens, Sam Harris, Lawrence Krauss

    and Richard Dawkins are those, who rock the Boat!

  • Danke sehr, das hilft mir weiter.
    Da steht nämlich in einem Bescheid das Messer mit einseitiger Klinge KEINE Hieb- und Stoßwaffen sind.
    Also sind Hieb- und Stoßwaffen und Messer tatsächlich wohl zwei Paar Schuhe.
    Damit sind einseitig geschliffene Messer keine Stoßwaffen. Auch wenn das mir absurd erscheint. Denn alle Messer können und werden als Hieb- und Stoßwaffe benutzt.

    Also, nochmal. Seufz.

    Ein Messer ist dann eine Hieb- oder Stoßwaffe, wenn es es aus seinem Wesen heraus dafür bestimmt ist. Auch eine einseitig geschliffene Klinge kann eine solche Waffe sein, beispielsweise ein Säbel oder ein K-Bar. Andererseits kann auch eine zweiseitige Klinge ein Werkzeug sein, etwa eine Klapp-Säge, die eine glatte Schneide und eine Sägeschneide aufweist.

    Es kommt darauf an, ob es eindeutige Merkmale für die Waffeneigenschaft gibt. Die Form der Klinge, die Art des Schliffs, Griff und Trageweise sind ebenso zu berücksichtigen wie die Werbung des Herstellers. Ein Richter wird diese Abwägung vornehmen und es kann dabei durchaus zu unterschiedlichen Bewertungen kommen. Selbst ein BKA-Gutachten bietet keine völlige Rechtssicherheit, da man gegen einen solchen Bescheid Rechtsmittel einlegen kann (Einspruch). Dann entscheidet doch wieder ein Richter. Zudem bezieht sich ein BKA-Feststellungsbescheid immer nur auf EINEN bestimmten Gegenstand, man kann sich nicht darauf berufen wenn es um einen anderen Gegenstand geht.

    Bei dem "Cold Steel Agent" ist die Sachlage aber vollkommen klar. Alles deutet darauf hin: Eine Waffe.

  • Gerade bei Cold Steel gibt's ja Werbevideos die den Einsatzzweck klar zeigen.

    Das geht mit einem guten Küchenmesser aber wohl viel schneller und besser.

    Aber gut. Ich sehe jetzt nach euren hilfreichen Beiträgen, das das Waffengesetz völlig unzureichend ist.
    Das würde viel einfacher und für jedermann verständlicher zu beschreiben sein.
    Wenn noch nicht mal das BKA oder ein Richter weiß was das Waffengesetz zu bezwecken versucht, ist das Gesetz nach meiner Meinung unbrauchbar.
    Es dient wohl mehr dazu der Flut von Jurastudenten Arbeit zu vermitteln.

  • Mit Hieb- und Stoss- Waffen sehe ich das allerdings anders - das sind KEINE Messer !

    Was sind Hieb- und Stoßwaffen?
    Hieb- und Stoßwaffen sind Gegenstände die dazu bestimmt sind mittel Hieben, Stößen, Stichen, Schlägen oder Würfen Verletzungen hervorzurufen. (z.B. Schlagstock, Einsatzstock, Schwerter, Degen etc.)
    Sport- oder Gebrauchsgegenstände sind, je nach Zweck der Herstellung, keine Hieb- und Stoßwaffen. (z.B. Baseballschläger, Werkzeuge etc.)
    Das Führen von Hieb- und Stoßwaffen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar – auf öffentlichen Veranstaltungen sogar eine Straftat.
    Achtung: Auch das Führen von Schlagstöcken von Sicherheitsmitarbeitern in der Öffentlichkei ist eine Ordnungswidrigkeit! Der Unternehmer kann bei der zuständigen Behörde eine Ausnahmegenehmigung anfordern. Diese wird in der Realität aber sehr selten vergeben.
    Waffenrechtliche Bestimmungen:
    Erwerb/Besitz:
    – ab 18 Jahren möglich
    Überlassen:
    – nur an Personen über 18 Jahre
    Führen:
    – grundsätzlich verboten
    – es gibt aber einige wenige Ausnahmen

  • Was sind Hieb- und Stoßwaffen?
    Hieb- und Stoßwaffen sind Gegenstände die dazu bestimmt sind mittel Hieben, Stößen, Stichen, Schlägen oder Würfen Verletzungen hervorzurufen. (z.B. Schlagstock, Einsatzstock, Schwerter, Degen etc.)
    Sport- oder Gebrauchsgegenstände sind, je nach Zweck der Herstellung, keine Hieb- und Stoßwaffen. (z.B. Baseballschläger, Werkzeuge etc.)

    Deshalb sieht man in Filmen oder Dokumentatien immer Rocker mit Baseballschlägern andere Menschen zu Tode prügeln.
    Weil das keine Hieb und Stoßwaffen sind und man deshalb damit legal zuschlagen darf.
    Das war Ironie.

    Ich bin raus, das Thema wird mir zu absurd, weil mir das das zu sehr wieder den gesunden Menschenverstand geht.
    Der Gesetzgeber sollte sich wohl besser mal ein sinnvolles Waffengesetz ausdenken.

  • „Der Gesetzgeber sollte sich wohl besser mal ein sinnvolles Waffengesetz ausdenken.“

    Genau das ist ja leider leider das Problem !
    ... und in vielen Fällen anscheinend Absicht.

  • So absurd sind die Regelungen gar nicht.
    Oder willst du der Hausfrau, die in eine Kontrolle kommt, erklären, dass sie wegen des Kochmessers in ihrer Einkaufstasche eine Anzeige wegen Verstoss gegen das Waffengesetz bekommt?
    Die Klientel, gegen die zum Beispiel der Paragraph 42a gerichtet ist, hat keine Kochmesser in der Tasche.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Nein, natürlich nicht !

    Aber das Hauptproblem ist doch, wie Du selber sagst:
    „Die Klientel, gegen die zum Beispiel der Paragraph 42a gerichtet ist, hat keine Kochmesser in der Tasche.“

    Weder interessiert „die“ das, noch bleibt es bei denen bei einem Messer(chen) ...

  • Und mit diesem Gesetz hast du eine rechtliche Handhabe, wenn bei einer Kontrolle ein Messer gefunden wird.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Und mit diesem Gesetz hast du eine rechtliche Handhabe, wenn bei einer Kontrolle ein Messer gefunden wird.

    Stimmt wobei man mit der letzten Überarbeitung den 42a für Menschen mit Waffenrechtlicher Erlaubnis ganz hätte streichen können .

    Ich hab eigentlich nur wenn noch eins von den linken 4 in der Tasche .

    Das UKPK hat mir damals gut gefallen weil einhändig zu öffnen aber ist ja jetzt trotzdem ein Einhandmesser das "Feststellbar" ist,das Wasabi fand ich wegen dem Flipper toll verriegelt eigentlich auch nicht aber wenn man hinten oben den Daumen drauf hält kann es auch nicht mehr einklappen :rolleyes:

  • Die Klientel, gegen die zum Beispiel der Paragraph 42a gerichtet ist, hat keine Kochmesser in der Tasche.

    Aber sicher ganz bald.


    Und mit diesem Gesetz hast du eine rechtliche Handhabe, wenn bei einer Kontrolle ein Messer gefunden wird.

    Ich fürchte nachdem was ich hier erfahren habe, eher nicht.
    Das ist man auf hoher See ja noch sicherer.

  • Dann ergibt sich für den Herrn der auch Schleudern und schnell umbaubare Waffen verkauft, ja wohl wieder eine weitere Einnahmequelle:Messer mit dem Zertifikat Spezialküchenmesser für xxx Einsatzzweck zu verkaufen.

    Das super „taktische“ Küchenmesser 2.0

    8o:D - <X:cursing:

  • Hallo zusammen,
    ich habe jetzt wirklich sehr lange überlegt ob ich was schreiben soll oder nicht. Ich habe einige Themen aboniert, weil sie einfach interessant sind. Wenn ich dann sehe, das es dort Neuigkeiten gibt, dann klicke ich das Thema an und muss zur Zeit recht oft feststellen, dass dies völlig andere Themen sind als die die ich aboniert habe.
    Reduzierung des KWS zum Beispiel, Seitenweise Posts über Jagtmunition und wie diese sich verhalten.
    Ich meine, vom Thema abschweifen ja....aber solange es immer wieder User gibt die auch noch auf das gezielte Umlenken eintappen und somit das ganze Thema zerstören, solange wird es Unfrieden und Zwietracht geben.
    Ich meine jetzt nicht diejenigen die drauf eintappen, sondern diejenigen die das Thema in eine andere Richtung lenken. Ich habe auch Themen wieder deaboniert, weil ich es einfach leid bin mich durch diese Umlenkung zu lesen. Im Laberthread ist es was anderes, da kommt man von hundertsten ins tausendste und das ist auch gut so. Aber in anderen Themen ist das in meinen Augen ein NoGo.
    Ich hoffe diejenige fühlt sich angesprochen und hört damit auf.
    Und wenn das Waffengesetz nunmal so ist wie es ist dann ist es eben so. Da kann man 1000X sagen das es absurd ist oder es einem nicht einleutet, aber deswegen permanent drauf rumreiten bringt doch nichts.

    "Gib demjenigen, den du über alles auf der Welt liebst, ein Schwert in die Hand....entweder wird er dich damit beschützen oder er wird dich damit töten."

    Einmal editiert, zuletzt von Terrus (12. Oktober 2020 um 21:12)