Neues Waffengesetz: Verkündet

Es gibt 790 Antworten in diesem Thema, welches 86.969 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. August 2022 um 21:28) ist von pandur.

  • Ich bin nicht sicher ob dieses Messer nicht unter den 42a fällt. Es ist ein Einhandmesser und verriegelt beim Öffnen. Solche Messer dürfen eben nicht geführt werden, auch nicht wenn die Klinge kürzer als 4cm ist.

    Der 42a verbietet generell das Führen von feststellbaren Einhandmessern in der Öffentlichkeit. In den Waffenverbotszonen wird das nochmals verschärft, hier ist die Klingenlänge auf 4cm begrenzt. Wer eine WBK oder einen Waffenschein (auch der "kleine" genügt) besitzt, für den gilt die Klingenlängenbegrenzung nicht - aber der 42a ist weiterhin anzuwenden.

    Mittlerweile sehen die Gerichte sogar ein "Slip Joint" mit einer einfachen Feder-Offenhaltung als "verriegelt" an. Allenfalls die "kleinen" Schweizer Messer könnten OK sein, da sie nicht einhändig zu öffnen sind und die Klinge kürzer als 4cm ist. .

  • Hab auch seit längerem so ein Wreckmann Tool, ist echt praktisch !
    Die gibt's auch noch 'ne Nummer kleiner bei Action, leider nicht auf der online Seite auffindbar,
    kosten glaube ich 1,95€ inkl. 5 Ersatzklingen im Griff,
    Klingenlänge unter 2cm, verriegelt zwar mit backlock, ist aber nicht einhändig zu öffnen

    evtl. ist es ja noch erlaubt sowas bei sich zu tragen...
    by the way: für mich sind Teppichmesser oder Bastelmesser, mit auswechselbarer Klinge, keine Waffen sondern Werkzeuge...
    aber mit ein bißchen Mühe und Willenskraft lässt sich ja in jedem Werkzeug/Gegenstand eine Waffe sehen :S

  • Ich bin nicht sicher ob dieses Messer nicht unter den 42a fällt. Es ist ein Einhandmesser und verriegelt beim Öffnen. Solche Messer dürfen eben nicht geführt werden, auch nicht wenn die Klinge kürzer als 4cm ist.

    Der 42a verbietet generell das Führen von feststellbaren Einhandmessern in der Öffentlichkeit. In den Waffenverbotszonen wird das nochmals verschärft, hier ist die Klingenlänge auf 4cm begrenzt. Wer eine WBK oder einen Waffenschein (auch der "kleine" genügt) besitzt, für den gilt die Klingenlängenbegrenzung nicht - aber der 42a ist weiterhin anzuwenden.

    Mittlerweile sehen die Gerichte sogar ein "Slip Joint" mit einer einfachen Feder-Offenhaltung als "verriegelt" an. Allenfalls die "kleinen" Schweizer Messer könnten OK sein, da sie nicht einhändig zu öffnen sind und die Klinge kürzer als 4cm ist. .

    Richtig !

    Das UKPK ist so ein Kandidat ,ein einhändig zu öffnen ,Slipjont ,aber durch die Fingermulde im Griff kann es nicht mehr einklappen,für das Gericht ein Einhandmesser was verriegelt .

    https://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE190035039

    hier das Urteil .

    Es ging um dieses Messer

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  • Scheint (leider) logisch ... zumindest nach dem (unlogischen) Gesetzestext !

    Demnach ist es also noch viel schlimmer als ohnehin schon gedacht :(


    Was sagt Ihr denn zu diesem Messer ?
    Cold Steel - Double Agent
    Gibt es in „glatt“ und serrated

    Es ist frei verkäuflich in Dt. !

    Kann / darf man das führen ?
    Klar, in den Verbotszonen natürlich ohnehin nicht !

  • Leider muss ich wieder den Spielverderber geben.

    Dieses Messer ist ziemlich eindeutig NICHT bestimmungsgemäß ein Gebrauchsmesser, sondern eine Waffe. Die Form der Klinge (Bowie), die Namensgebung und auch die beworbenen Eigenschaften ("easy to conceal") sprechen deutlich dafür.

    Solche Waffen dürfen auch dann nicht ohne Grund geführt werden, wenn die Klinge unter 12cm lang ist.


  • Dieses Messer ist ziemlich eindeutig NICHT bestimmungsgemäß ein Gebrauchsmesser, sondern eine Waffe. Die Form der Klinge (Bowie), die Namensgebung und auch die beworbenen Eigenschaften ("easy to conceal") sprechen deutlich dafür.

    Solche Waffen dürfen auch dann nicht ohne Grund geführt werden, wenn die Klinge unter 12cm lang ist.

    Einseitig geschliffene Messer fallen nicht unter das Führverbot, Messer mit Bowieklinge unter 12 cm sind weiter erlaubt, bitte den Gesetzestext lesen und verstehen...

    Das sind  

    3 Zeilen 

    Signatur

  • Wenn der Hersteller das als Waffe bewirbt ist es eine Waffe


    Ist nicht jedes Messer eine Waffe? Die Eigenschaften eines Messers ändern sich doch nicht aufgrund der Werbung. Das wäre ja völlig absurd?
    Auch ein Küchenmesser ist eine Waffe, egal ob ich das als Waffe bezeichne oder nicht?

    EDIT: "Ja, Herr Wachtmeister, ich führe wirklich nur mein Küchenmesser spazieren, damit es mal an die frische Luft kommt."

  • Hier kommt es (auch) auf die Zweckbestimmung an.

    Nicht jedes Messer ist eine Waffe, auch wenn man es als Waffe zweckentfremden kann. Ein langes Küchenmesser ist zwar als Mordwaffe durchaus geeignet, aber es ist für diesen Zweck nicht bestimmt.

    Ein Kampfmesser wie das "Double Agent" ist aber nunmal ganz klar als Waffe konzipiert und wird auch als solches angeboten. Es weist weiterhin typische Merkmale eines Kampfmessers auf (Klingenform, Trageweise etc.).

    Ein 11 cm langes Küchenmesser darf man in der Öffentlichkeit führen, ein 11 cm langes Kampfmesser nicht.

    Ich weiß, das ergibt keinen Sinn - aber seit wann sind Waffengesetze für ihre Sinnhaftigkeit bekannt?

  • Das bezweifle ich sehr. Es kommt wohl eher auf die Absicht an.

    Lies Dir doch einfach das Waffengesetz durch.

    § 42a, Abs. 1 WaffG:


    (1) Es ist verboten
    1.
    Anscheinswaffen,
    2.
    Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
    3.
    Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
    zu führen.

    Wir schauen kurz in die Anlage 1, um zu erfahren, was "Hieb- und Stoßwaffen" sind:

    1.1
    Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen),

    Aha, hier finden wie die Zweckbestimmung. Ein Kampfmesser ist dem "Wesen nach" eine Waffe, ein Küchenmesser eben nicht - denn es ist dem "Wesen nach" für die Verwendung in der Küche (Zubereitung von Speisen) bestimmt.

    Auf die Absicht stellt das Gesetz nicht ab. Das wäre auch nicht sinnvoll, zumindest nicht solange es keine gerichtlich anerkannten Lügendetektoren gibt.

  • Aber überall seinen Senf dazu geben.
    Ich glaub auf irgend einer Festplatte vom Alten Rechner ist auch noch nen Bild mit Troll füttern verboten.

    Gruß Holger -- WLA / Stormrider --

    Immer die Wahrheit sagen bringt einem wahrscheinlich nicht viele Freunde, aber dafür die Richtigen. (John Lennon) Ich mag keine Socken!🧦

  • Hatte doch neulich geschrieben, nach seinem Dritten Beitrag war mir klar wo das Hinläuft. :D

    Gruß Holger -- WLA / Stormrider --

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  • Hier werden aber zwei Begriffe durcheinander geworfen.
    Das eine sind Hieb und Stoßwaffen und das andere sind Messer.
    Zwei paar Schuhe, oder etwa nicht?

    Jedes Messer ist dem Wesen nach auch eine Stoßwaffe!
    Es macht keinen Unterschied welche Bezeichnung ich einem Messer gebe. Das scheint mir höchst irrelevant zu sein.
    Oder ist der Sinn des Gesetzes tatsächlich der, das es nur um Bezeichnungen geht und nicht um die Tatsache das alle entsprechenden Stoßwaffen verboten sein sollen um die Bürger zu schützen? Weshalb sollte der Gesetzgeber eine Küchenmesserlücke im Gesetz zulassen?
    Damit jeder Straftäter ein sogenanntes Küchenmesser straffrei führen kann?
    Das kann ich mir nicht vorstellen. Tut mir leid.