Ich bin nicht sicher ob dieses Messer nicht unter den 42a fällt. Es ist ein Einhandmesser und verriegelt beim Öffnen. Solche Messer dürfen eben nicht geführt werden, auch nicht wenn die Klinge kürzer als 4cm ist.
Der 42a verbietet generell das Führen von feststellbaren Einhandmessern in der Öffentlichkeit. In den Waffenverbotszonen wird das nochmals verschärft, hier ist die Klingenlänge auf 4cm begrenzt. Wer eine WBK oder einen Waffenschein (auch der "kleine" genügt) besitzt, für den gilt die Klingenlängenbegrenzung nicht - aber der 42a ist weiterhin anzuwenden.
Mittlerweile sehen die Gerichte sogar ein "Slip Joint" mit einer einfachen Feder-Offenhaltung als "verriegelt" an. Allenfalls die "kleinen" Schweizer Messer könnten OK sein, da sie nicht einhändig zu öffnen sind und die Klinge kürzer als 4cm ist. .