Um nochmal auf die rechtliche Lage zurück zu kommen.
Ich habe heute aus Neugier und Interesse ein Telefonat mit der Jagdbehörde gehabt zu dem Thema. Dort wurde mir mitgeteilt, das der Aufdruck "For Airgun use only" rechtlich die nötigen Vorraussetzungen erfüllen würde. Es wäre nicht erforderlich, das der SD zwingend ein F tragen müsste. Ich denke, das lasse ich mir beim nächsten Besuch mal schriftlich geben!
Es ist echt ätzend mit unseren Gesetzen und deren Auslegung ....