Hi,
Ich habe vor kurzem den kleinen Waffenschein erworben, was ja bedeutet dass ich Waffen mit PTB Kennzeichnung (F im Fünfeck z. B.) mit mir führen darf. Dies müsste ja eigentlich auch für eine geladene (Stahl BBs) CO2 Pistole unter 7,5 Joule gelten, oder?
CO2 Pistole mit kl. Waffenschein führen
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Das PTB-Kennzeichen, welches im KWS drinsteht und auf welches sich dieser bezieht, sieht so aus:
Trägt deine CO2-Plempe sowas?
Nein.
Deshalb gilt der KWS nicht dafür.Das hat mit der PTB nicht wirklich was zu tun.
Stefan
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Hi,
Ich habe vor kurzem den kleinen Waffenschein erworben, was ja bedeutet dass ich Waffen mit PTB Kennzeichnung (F im Fünfeck z. B.) mit mir führen darf. Dies müsste ja eigentlich auch für eine geladene (Stahl BBs) CO2 Pistole unter 7,5 Joule gelten, oder?Man(n) sollte sich ein wenig mit dem Thema auseinander setzen, wenn schon ein KWS vorhanden ist.
Wenn ich schon den Letzten Satz lese, wird mir Angst und Bange.
Langsam aber sicher glaube ich, dass so einige mal nen Sachkundelehrgang machen sollten. -
Schon wieder Ferien?
Ich will auch wieder in die Schule gehen.
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Das PTB-Kennzeichen, welches im KWS drinsteht und auf welches sich dieser bezieht, sieht so aus:
Trägt deine CO2-Plempe sowas?
Nein.
Deshalb gilt der KWS nicht dafür.Das hat mit der PTB nicht wirklich was zu tun.
Stefan
https://www.waffenrecht.de/aufsaetze/f-im…uftgewehre-etc/
Jetzt sag mir mal bitte wer nun recht hat. Ich habe mich schon im vornherein informiert. Nur wollte ich vorsichtshalber noch einmal nachfragen...
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Man(n) sollte sich ein wenig mit dem Thema auseinander setzen, wenn schon ein KWS vorhanden ist.Wenn ich schon den Letzten Satz lese, wird mir Angst und Bange.
Langsam aber sicher glaube ich, dass so einige mal nen Sachkundelehrgang machen sollten.Leider Gottes tu ich das und wärst du richtig informiert wüsstest du, dass man für den KWS keinen Sachkundelehrgang oder Prüfung ablegen muss.
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Ich würde mal an deiner Stelle den KWS genau lesen, da steht alle drinnen was du darfs.
Vorallen steht da nix von F Waffen.
Dann kommen auch nicht solche Fragen von dir. -
- Hilfreichste Antwort
Ich habe mich schon im vornherein informiert.
Aber leider unzureichend!
Das Führen von Luftdruckwaffen erfordert einen Waffenschein.
Für SSW gibt es "nur" einen kleinen Waffenschein. Dieser ist ausschließlich für SSW gültig!
Somit ist die Frage im Titel klar mit "nein" zu beantworten.Gruß
Der Doc -
Leider Gottes tu ich das und wärst du richtig informiert wüsstest du, dass man für den KWS keinen Sachkundelehrgang oder Prüfung ablegen muss.
Sorry, glaubst du das weis ich nicht, wollte nur damit sagen das Leute wie DU die solchen Fragen stellen, dass doch mal machen sollten.
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Was dieser Rechtsanwalt verbreitet ist grober Unfug!
Das ist kein "PTB-Stempel".Auch die weiteren Weisheiten sind zumindest schlecht
formuliert - um nicht falsch zu sagen. -
Ich vermute, der angeführte Artikel/Link ist reichlich mißverstanden worden.
Die besagte CO2 Pistole ist ab 18 Jahren frei erhältlich.
Zum Führen in der Öffentlichkeit ist ein Waffenschein erforderlich, aber nicht der KLEINE Waffenschein.
Den "großen" Waffenschein wird aber ein Otto-Normal-Verbraucher nicht bekommen!
Nichtsdestotrotz: um die Waffe zu beförden/transportieren, braucht man den Waffenschein auch nicht.
Man kann sie also ungeladen und gut verpackt ohne Waffenschein befördern.
DAS dürfte die Aussage des Artikels sein.
Und keineswegs das Führen einer CO2-Pistole mit KWS legitinieren. -
Naja das führen von Waffen erfordert einen Waffenschein hat er geschrieben.
Aber nicht den kleinen damit hat er recht.
Das F ist kein PTB Zeichen da hat er Unrecht.
Der Erwerb frei ab 18 stimmt auch ebenfalls stimmt auch der Erwerb von Luftgebläsen vor 1970 ist frei stimmt auch. Aber schon echt miserabel geschrieben.
Jedenfalls dient der KWS nicht zum führen von Luftpüstern. -
Luftgebläse vor 1970 darf man aber nicht zuhause
schießen, das ist für Laien absolut missverständlich. -
Luftgebläse vor 1970 darf man aber nicht zuhause
schießen, das ist für Laien absolut missverständlich.Stimmt nicht ganz.
Nur wenn die Püster mehr als 7,5 Joule habe darfst du die nicht zu Hause schiessen.
Bis 7,5 Joule schon, und davon gibt es auch eine Menge. -
OK, stimmt.
Die Formulierung bei dem Anwalt -der ja im Grunde
Arbeitsrechtler ist- legt aber nahe daß man auch mit
mehr als 7,5 J zuhause schießen darf wenn es eine
Pre70-Luftpumpe ist. -
jedenfalls verzapft er mal richtig Mist.
Ich dachte ja schon das Waffelgesetz wäre schwer verständlich geschrieben. Aber der Anwalt kann das noch besser. -
Vielleicht liege ich völlig daneben. Aber wegen der Frage eines erlaubten Führens von F-„Waffen“ in der Öffentlichkeit ist anzumerken, dass „eine geladene (Stahl BBs) CO2 Pistole unter 7,5 Joule“ das (vergebliche) Bemühen um den Erwerb eines großen Waffenscheins in keinster Weise wert ist. Es gibt aus meiner Sicht tatsächlich keinen Grund, so ein Teil geladen mit sich rumzuschleppen. Nen Euro für nen Billigschloß und ne Tasche o.ä. sollte man zum Transport übrig haben.
(hach, ich bin ohne den Begriff SV ausgekommen) -
Warum schreiben manche immer "Großer Waffenschein?
Für uns als Sportschützen gibt es nun mal Nur die WBKs in Grün - Gelb oder die Rote für Sammler und noch den Pulverschein. -
Der KWS berechtigt doch das " verdeckte Führen " einer SRS- Waffe.
Eine CO2 Plempe ist eine Druckluft-Waffe mit CO2-Antrieb. Also keine SRS.
Oder hab ich da was verpaßt?? -
Oder hab ich da was verpaßt??
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