Bundeskabinett beschliesst Änderung des Waffengesetzes

Es gibt 1.518 Antworten in diesem Thema, welches 191.552 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. Dezember 2019 um 15:00) ist von Magnum Opus.

  • Da die Salutwaffen jetzt aussterben könnte man auch eine Rote WBK als Sammler beantragen sie werden ja absofort dann selten.


    Es ist sehr schade um Salutwaffen war ein sehr interessantes Thema grade was die Technik angeht.

  • Man könnte eine Theater IG gründen wozu man eine Salutwaffe als Objekt bräuchte.

    Bekommste nicht durch, da auf der Bühne die Entfernungen zu gering sind ist das Gefahrenpotential ist zu hoch.
    Eher darfste mit einer zugeschweißten auf der Bühne zielen und laut "Peng" rufen.
    :schiess1::direx: "PENG"
    Gruß Toto

  • Sorry, ich hab' jetzt mal nicht alle 59 Seiten gelesen.
    Aber was mich maximal irritiert, ist die Abfrage beim Verfassungsschutz.
    Das kann doch kein Versagensgrund sein, da es keinen rechtsstaatlichen Beleg darstellt.
    Selbstverständlich darf / soll der Verfassungsschutz seine Erkenntnisse an die Staatsanwaltschaft weiterleiten.
    Dort kann nach Strafprozessordung ermittelt und geklagt werden. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung.
    Hoffentlich fällt Herrn Steinmeier, das noch auf bevor er unterschreibt.
    Sonst blamiert man sich wieder in Karlruhe bis auf die Knochen.

  • Das war ja unter anderem ein Einwand der FDP. Einer der Abgeordneten sagte auch dazu, dass es wesentlich unkomplizierter sei, wenn der Verfassungsschutz seine gewonnenen Erkenntnisse über beobachtete Personen mit denen der Waffembehörden abgleicht und nicht pauschal jeder abgefragt wird.
    Diese Pauschalabfrage frisst wieder enorm Zeit und bindet Personal, das woanders nötiger wäre.
    Sicherheitsplus=0

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

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    Das neue Waffengesetz mal gut erklärt. Kleiner Waffenschein = normale Messer auch in Verbotszonen
    Salut mit 18Monaten übergangsregelung und dann WBK bei Altbesitz

  • Ich frag mich wirklich wo das noch alles hinführen soll :/ .

    Heute in den Tagesthemen wieder nur Kampf gegen Rechts und was alles vom Verfassungsschutz beobachtet werden soll, Geschwätz darüber das es dieses Jahr ja 11 Tote durch Rechtsextremismus gegeben hat,das dies ja keine einzelfälle mehr sind und man dies auch so aussprechen müsste .....

    Von Linksextremismus oder gar Salafismus ist komischerweiße keine Rede ,das sind anscheinend dann immer einzelfälle.

    Man bekommt erzählt das zusätzlich 600 Personen beim Staatsschutz eingestellt werden auch wegen diesem Netzwerkgesetz wo man wirklich aufpassen muss wie man was Formuliert....

    Das ganze etwas ganiert mit Klimahysterie.

    Es wirkt auf einen nicht mehr wie eine Nachrichtensendung die Parteilos informiert was passiert ist sondern wie eine reine Propagandasendung die man sich kaum ansehen kann.

    Da werden Leute die sich paar Konserven in den Keller stellen als Rechtsextreme bezeichent im Bundestag.....

    Und immer ist von Demokratie die Rede,wenn man das alles so auf sich wirken lässt erinnert einen das aber eher an andere Dunkle Kapitel in der Geschichte .

    Ab nächstes Jahr die Bonpflicht auch beim Bäcker wegen Steuerhinterziehung ,was die Jahre vorher kein Mensch interessiert hat .

    Änderung der Waffengesetze.....

    Dies hab ich mir auch mal angehört ,ist auch mehr als interessant

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    Vor allem wenn man sich die Lenkungsrichtung dahinter ansieht .


    Man könnte glatt meinen die BRD ist sogut wie Bankkrott und hat ne heiden Angst das wer auch immer am Stuhl sägen will.

    Wer hätte sich das alles vor 20 Jahren vorstellen können .

    3 Mal editiert, zuletzt von Christian 1984 (18. Dezember 2019 um 00:39)

  • Geh mir weg mit den Kettner Videos.

    Er ist GoldHÄNDLER. Panik verbreiten gehört zu seinem Geschäftsmodell. Nicht ohne Grund wirft er in den letzten Videos vermehrt mit "Bargeldverbot,Krise,Goldverbot,Crash...usw." um sich.

    Seid dem er vor einem halben Jahr anfing mit "BRD GmbH" und "Mutti Merkel" kann man seine Videos nicht mehr anschauen.

    Ab 5000€ Einkaufswert bekommt man bei Ihm einen Aluhut kostenlos dazu.

    Er verbreitet immer viel Halbwahrheiten. Wie in dem letzten Video z.B. die Behauptung das nur noch einmal im Jahr für 1999.99€ anonym gekauft werden kann. Einen Gesetzestext dazu gibt es nicht,es wäre auch gar nicht umzusetzen bzw. zu kontrollieren wenn ein und die selbe Person anonym an einem Tag 5 Händler abklappert.

    Und glaubt jemand ernsthaft der Kettner schickt einen Kunden weg der 4 Tage hintereinander kommt? ;)

    Er will nur dauernd "jetzt noch schnell kaufen"-Panik verbreiten. Davon lebt er.

    Gruß,
    René

    5 Mal editiert, zuletzt von Rene' (18. Dezember 2019 um 08:33)

  • Das neue Gesetz mal etwas auseinander genommen.

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  • Scheinbar hat noch keiner bemerkt, dass mit der Zusatzfassung des § 42 eine neue waffenrechtlich bedeutsame Messergattung eingeführt wurde.

    Bislang gab es bei den Klappmessern mit Führverbot im § 42a nur die Definition der einhändigen Öffnung bei gleichzeitiger Arretierung der Klinge. Im Klartest bedeutet das, das Führverbot bezog sich unabhängig der Klingenlänge nur auf Messer, die beide Eigenschaften zusammen besitzen. Das ist ja nun hinreichend bekannt.
    Der § 42 nennt aber nun (auch) Messer, dessen Klinge feststellbar ist. Von einhändig zu öffnen steht da nix.


    ... auch Verbotszonen für Messer ein-gerichtet werden, die keine Waffen im Sinne von § 1 Absatz 2 des Waffengesetzes sind, jedoch eine feststehende oder feststellbare Klinge mit einer Klingenlänge über vier Zentimeter besitzen. Diese Messer eignen sich beson-ders dazu, als Hieb- oder Stoßwerkzeuge missbraucht zu werden. Messer mit einer Klingenlänge von mehr als vier Zentimeter sind geeignet, schwere Verletzungen innerer Organe in Bauch- oder Brusthöhle beizubringen. Klappmesser, deren Klinge nicht feststellbar ist – dies umfasst auch die meisten handelsüblichen Taschenmesser – sind nicht von der Regelung betroffen. Sie sind als vergleichsweise weniger gefährlich einzustufen, da ihre Klinge bei Verwendung als Hieb- oder Stoßwerkzeug einklappen kann.


    Es ist nun interessant, dass offensichtlich die einzelnen Messerausführungen im § 42 und § 42a in seiner Gefährlichkeit verschieden bewertet werden. Wenn man nun denkt, in Waffenverbotszonen mag eine höhere Gefährdungslage vorherrschen, die eine kritischere Bewertungen der Messer bedarf, wieso gibt es dann dort die Aufnahme für Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis, aber nicht im § 42a?
    Das finde ich schon sehr verwunderlich.

    Überhaupt muss man mal Außenstehenden diese Messerregelung erklären. Nun kommt zur Verkaufsberatung nicht nur die Unterscheidung zwischen dem Führverbot mit seinen komplizierten Regeln und Ausnahmen dazu, die schon jetzt kaum einer verstanden hat, nun muss man auch nachfragen, ob der Interessent vielleicht noch mit Waffenverbotszonen Berührung haben könnte.
    Da werden nun die Meisten richtig tüchtig mit Kopf schütteln und das völlig zu recht.

    3 Mal editiert, zuletzt von Floppyk (18. Dezember 2019 um 14:51)

  • Scheinbar hat noch keiner bemerkt, dass mit der Zusatzfassung des § 42 eine neue waffenrechtlich bedeutsame Messergattung eingeführt wurde.

    Bislang gab es bei den Klappmessern mit Führverbot im § 42a nur die Definition der einhändigen Öffnung bei gleichzeitiger Arretierung der Klinge. Im Klartest bedeutet das, das Führverbot bezog sich unabhängig der Klingenlänge nur auf Messer, die beide Eigenschaften zusammen besitzen. Das ist ja nun hinreichend bekannt.
    Der § 42 nennt aber nun (auch) Messer, dessen Klinge feststellbar ist. Von einhändig zu öffnen steht da nix.


    Es ist nun interessant, dass offensichtlich die einzelnen Messerausführungen im § 42 und § 42a in seiner Gefährlichkeit verschieden bewertet werden. Wenn man nun denkt, in Waffenverbotszonen mag eine höhere Gefährdungslage vorherrschen, die eine kritischere Bewertungen der Messer bedarf, wieso gibt es dann dort die Aufnahme für Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis, aber nicht im § 42a?
    Das finde ich schon sehr verwunderlich.

    Soweit ich den Herr jetzt verstanden habe ist es wohl so das man in diesen neuen Waffenverbotszonen mit einem Waffenrechtlichen Dokument wie dem KWS alle 42a Messer wie bisher auch führen darf und SSW .

    Auch soll es ja ausnahmen für Handwerker....geben .

    Allerdings dürften die jetzt sogar ja schon ein Einhandmesser führen .

    Aber mir wurde ja gesagt das man da keine Logik zu suchen hat :D

  • Um das noch einmal deutlich zu machen:
    Mit dem neuen Waffenrecht bekommen wir waffenrechtlich bedeutsam neue Messerdefinitionen:
    - Klingenlänge 4 cm
    - Klappmesser mit feststellbarer Klinge, jedoch ohne Einhandöffnung
    - generelle Ausnahme für Erlaubnisinhaber, jedoch nicht nach § 42a