Gut gemacht!
Liebe Grüße Udo
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Gut gemacht!
Liebe Grüße Udo
Achtung jetzt kommt gleich klaus3
Alles anzeigenHallo,
wie wird es denn nach Veröffentlichung der Änderung (heute oder morgen) der Ausschreibung, eine Änderung der Ausschreibung ist es auch wenn nur ein Passus geändert wird, gehandhabt?
Die veröffentlichte alte Ausschreibung bis zur Änderung beinhaltet das Film-und Fotografierverbot.
Dies ist ja bindend für jene, die sich bis zur Änderung dessen angemeldet haben, dürfen also NICHT filmen und fotografieren.Da diese Schützen sich ja mit Anmeldung einverstanden erklären,die aktuelle alte Ausschreibung inkl.aller Regeln anzuerkennen.
Wer sich also nach Änderung anmelden wird, darf dies hingegen tun.
So schaut es aus!
Bedarf es diesbezüglich einen Zusatz in der neuen geänderten Ausschreibung zu veröffentlichen, daß die bis zur Änderung der Ausschreibung abgegebenen Anmeldungen ihre Gültigkeit behalten?
Gruß Toto
Mach es nicht komplizierter als es ist.
„der Veranstalter behält sich Änderungen vor.“ Das stand mWn. auch in der ersten Ausschreibung.
Also ist ist die neue auch verbindlich für die bisher angemeldeten.
entfernt wg. Offtopic + Bashing, gilmore
Ich bin aus diesem Thread erstmal raus
(ironie aus)
Ein Vollzitat + Offtopic, nur um einen User dumm von der Seite anzumachen ? Gehts noch ?
gilmore
Hallo,
„der Veranstalter behält sich Änderungen vor.“ Das stand mWn. auch in der ersten Ausschreibung.
@CAPTCHA
Nein es stand diesbezüglich nichts in der alten Ausschreibung.
[entfernt wg. editiertem Kontext, gilmore]
Gruß Toto
Man kann sich aber auch Probleme konstruieren.
Auch auf BDSNET.de wurde jetzt die Ausschreibung angepasst. Es ist uns zunächst ein alter, streng auf die DSGVO ausgelegter Textabschnitt von 2018 zu den Fotografierdetails reingerutscht, den wir intern diskutiert haben, aber eigentlich so nicht verwenden wollten. Und ohne eure heftige Reaktion wäre das auch durchgerutscht - danke also. Die DSGVO macht zumindest den BDS-Offiziellen eine Menge Ärger, den mancher nicht nachvollziehen kann oder auch nicht will. Aber wie sagt schon Murphys 34. Gesetz? "Nichts ist zu schwer für denjenigen, der es nicht selber machen muss!"
Bei Wettkämpfen zählt im Übrigen für die Durchführung nicht der Anmeldungszeitpunkt, sondern der Stand der Dinge am Starttag - deshalb gibt es ja vorher Briefings für alle Starter, bei denen etwa gesagt wird, diese oder jene Bahn musste verlegt werden, wir fangen morgen schon um 8 statt um 9 Uhr an und heute kommt der Bundespräsident vorbei, um alle anzufeuern. Das sind jetzt FIKTIVE Beispiele, denn schließlich behält sich der Veranstalter ja Änderungen vor...
Daher wünsche ich nun allen bereits angemeldet gebliebenen, sich nun erneut anmeldenden und den sich noch anmeldenden Startern viel Erfolg - ihr habt alle die gleichen Rechte.
Hallo,
@CAPTCHA
Nein es stand diesbezüglich nichts in der alten Ausschreibung.
[entfernt wg. editiertem Kontext, gilmore]
Gruß Toto
Doch stand es, nur nicht im selben Wortlaut.
Hi,
@CAPTCHA
ich möchte keinen Streit verursachen, aber es stand nichts darüber drin, auch kein anderer Wortlaut der diesen Sinn verfolgt.
Hab die alte Ausschreibung vorliegen.
Aber um zum Frieden beizutragen,ist das Thema für mich beendet.
Gruß Toto
Alles anzeigennichts zu danken .
We Love FT
Lieben Gruß Frank
Auch auf BDSNET.de wurde jetzt die Ausschreibung angepasst. Es ist uns zunächst ein alter, streng auf die DSGVO ausgelegter Textabschnitt von 2018 zu den Fotografierdetails reingerutscht, den wir intern diskutiert haben, aber eigentlich so nicht verwenden wollten. Und ohne eure heftige Reaktion wäre das auch durchgerutscht - danke also. Die DSGVO macht zumindest den BDS-Offiziellen eine Menge Ärger, den mancher nicht nachvollziehen kann oder auch nicht will. Aber wie sagt schon Murphys 34. Gesetz? "Nichts ist zu schwer für denjenigen, der es nicht selber machen muss!"
Bei Wettkämpfen zählt im Übrigen für die Durchführung nicht der Anmeldungszeitpunkt, sondern der Stand der Dinge am Starttag - deshalb gibt es ja vorher Briefings für alle Starter, bei denen etwa gesagt wird, diese oder jene Bahn musste verlegt werden, wir fangen morgen schon um 8 statt um 9 Uhr an und heute kommt der Bundespräsident vorbei, um alle anzufeuern. Das sind jetzt FIKTIVE Beispiele, denn schließlich behält sich der Veranstalter ja Änderungen vor...
Daher wünsche ich nun allen bereits angemeldet gebliebenen, sich nun erneut anmeldenden und den sich noch anmeldenden Startern viel Erfolg - ihr habt alle die gleichen Rechte.
Hi,
@CAPTCHAich möchte keinen Streit verursachen, aber es stand nichts darüber drin, auch kein anderer Wortlaut der diesen Sinn verfolgt.
Hab die alte Ausschreibung vorliegen.Aber um zum Frieden beizutragen,ist das Thema für mich beendet.
Gruß Toto
Ich hab den Passus mal hervorgehoben.
ZitatFotografier-/ Filmverbot:Auf Veranstaltungen des Bundesverbands besteht ein vollständiges Film- und Fotoverbot.Dieses gilt auf dem ganzen Veranstaltungsgelände, für den gesamten Veranstaltungszeitraum und für alle Personen. Ausnahmen kann der geschäftsführende Vorstand auf vorheriger Nachfrage zulassen, wenn dies im Interesse des BDS ist. Schützen, RO/Schiedsrichteroder sonstige Funktionsträger sind nicht zu Ausnahmen befugt, auch nicht von Aufnahmen,die eigene Person betreffend. Verstöße gegen das Film- und Fotoverbot durch Teilnehmer anVeranstaltungen werden, wenn der Schießbetrieb abgebildet wird, durch Disqualifikationgeahndet. Das gilt unabhängig davon, ob das Schießen anderer Schützen oder das eigeneaufgenommen wird
Wie gesagt nicht der selbe Wortlaut, aber unterm Strich bedeutet es das gleiche.
Wie gesagt nicht der selbe Wortlaut, aber unterm Strich bedeutet es das gleiche.
Eben nicht, denn bei der alten Ausschreibung wird ein aktives Handeln vorrausgesetzt um an die Ausnahme zu kommen... nämlich "auf vorheriger Nachfrage".
Die beiden Sätze sind sowas von nicht miteinander vergleichbar...
Aber meiner Meinung nach sollte man nun auch nen Strich drunter ziehen und aufhören mit dem Korinthen kacken^^
Hallo Leute
Diese Aufregung gab es letzutes Jahr schon in Ebern zur DM und auch da hat man eine Praktikable Lösung gefunden
und man konnte dort Fotografieren. Also wartet es doch einfach mal ab. Deutschland hat nunmal die DSGVO so durchgewunken
wie die EU es vorgeschlagen hat. Der BDS geht nunmal auf nummer Sicher und da kann man auch entsprechend verstehen.
Deswegen aber nicht zur DM zu Fahren oder sich davon wieder abzumelden setzt ein flasches Zeichen für den Sport.
Gruß
Thomas
Hi,
der Satz
". Ausnahmen kann der geschäftsführende Vorstand auf vorheriger Nachfrage zulassen,..."
bezieht sich hier auf den Punkt Fotografierverbot.
Meine Frage war, ob bei Änderung der Ausschreibung, was ja nun gegeben ist, die bis dato Anmeldungen ihre Gültigkeit behalten.
aber gut jetzt.
Gruß Toto
Hi Toto
Warum soll deine Anmeldung nicht mehr gültig sein? Du bist gemeldet und gut ists. Wie schon geschrieben
wurde gibt es vor dem Wettkampf eh nochmal ein Vorbriefing, entweder Mündlich oder Schriftlich. Fahr hin
und hab deinen Spaß dabei, egal obs jetzt Fotos gibt oder nicht.
Gruß
Thomas
Hör doch nun mal endlich mit dem Gequirle auf und sei froh, dass das Thema vom Tisch ist.
Aber nein, da werden wieder Ameisen gesucht, die man aufblasen könnte. Manno!
Freut euch auf eine schöne, "normale" DM, auch mit Erinnerungsfotos.
Deswegen aber nicht zur DM zu Fahren oder sich davon wieder abzumelden setzt ein flasches Zeichen für den Sport.
Wenn Konsequenz zum Ziel (Lockern / Aufheben von Verboten, der Erhaltung von Rechten o.ä.) führt, ist das nie falsch!
Falsch dagegen ist Leuten, die für Erhaltung von Rechten ihre zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, in eine Querulanten Ecke zu stellen.
So verliert man begeisterte Anhänger, die bereit sind für den Sport alles zu geben. Sogar den Sport.
Auch für andere wohlgemerkt!!
Der viel zitierte Zusammenhalt zum erreichen eines Zieles wurde hier mal wieder demonstrativ demontiert.
Was im Großen (Gegenwehr gegen Waffg Änderungen) nicht klappt, und oft bejammert wird (fehlender Zusammenhalt [was geht mich die andere Disziplin an] unter den Schützen und Sparten) hat sich hier im kleinen wiederholt!
Sehr traurig und Entäuschend!
Hi RS
Ich bin einer der Schützen die seit anfang an dabei sind und bisher musste ich auch nur eine DM aus Privaten gründen
saußen lassen. Seit anfang der Zeit hab ich immer Fotos auf den Meisterschaften gemacht und hier, auf meinr privaten HP
oder der Vereins-HP veröffentlicht. Selbst wenn es nun gehießen hätte dass es nunmal nicht mehr erlaubt ist Fotos zu machen
hielte mich das nciht davon ab den Sport weiter zu betreiben oder zur DM zu fahren. Warum sollte es auch? Der BDS kann
nunmal nix dafür dass es die DSGVO gibt und auch letztes Jahr konnte man dann doch noch Fotos machen. Deswegen ist es
für mich einfach der falsche Grund sich wegen sowas wieder abzumelden oder gar nicht anzumelden.
Schönen Gruß
Thomas
Der BDS kann
nunmal nix dafür dass es die DSGVO gibt und auch letztes Jahr konnte man dann doch noch Fotos machen. Deswegen ist es
für mich einfach der falsche Grund sich wegen sowas wieder abzumelden oder gar nicht anzumelden.
Tja, komisch nur das es NACH dem "Gemecker und Gejammer und falschen Zeichen" plötzlich auch anders geht!
Soo falsch kann der Grund nicht gewesen sein.
Wie dem auch sei. Habt Spaß!
Eben nicht, denn bei der alten Ausschreibung wird ein aktives Handeln vorrausgesetzt um an die Ausnahme zu kommen... nämlich "auf vorheriger Nachfrage".
Die beiden Sätze sind sowas von nicht miteinander vergleichbar...Aber meiner Meinung nach sollte man nun auch nen Strich drunter ziehen und aufhören mit dem Korinthen kacken^^
Ja aber nur von den die Fotos machen möchten.
Für die von denen Fotos gemacht werden hat sich nichts geändert.