Film- und Fotoverbot auf der DM FT

Es gibt 158 Antworten in diesem Thema, welches 21.311 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. Juni 2019 um 18:33) ist von the_playstation.

  • Mach es nicht komplizierter als es ist.

    „der Veranstalter behält sich Änderungen vor.“ Das stand mWn. auch in der ersten Ausschreibung.

    Also ist ist die neue auch verbindlich für die bisher angemeldeten.

  • entfernt wg. Offtopic + Bashing, gilmore

    Ich bin aus diesem Thread erstmal raus :D:D:D
    (ironie aus)

    Ein Vollzitat + Offtopic, nur um einen User dumm von der Seite anzumachen ? Gehts noch ?

    gilmore

    2 Mal editiert, zuletzt von gilmore (2. Mai 2019 um 09:30)

  • Hallo,

    „der Veranstalter behält sich Änderungen vor.“ Das stand mWn. auch in der ersten Ausschreibung.

    @CAPTCHA
    Nein es stand diesbezüglich nichts in der alten Ausschreibung.


    [entfernt wg. editiertem Kontext, gilmore]

    Gruß Toto

    2 Mal editiert, zuletzt von gilmore (2. Mai 2019 um 09:32)

  • Auch auf BDSNET.de wurde jetzt die Ausschreibung angepasst. Es ist uns zunächst ein alter, streng auf die DSGVO ausgelegter Textabschnitt von 2018 zu den Fotografierdetails reingerutscht, den wir intern diskutiert haben, aber eigentlich so nicht verwenden wollten. Und ohne eure heftige Reaktion wäre das auch durchgerutscht - danke also. Die DSGVO macht zumindest den BDS-Offiziellen eine Menge Ärger, den mancher nicht nachvollziehen kann oder auch nicht will. Aber wie sagt schon Murphys 34. Gesetz? "Nichts ist zu schwer für denjenigen, der es nicht selber machen muss!"

    Bei Wettkämpfen zählt im Übrigen für die Durchführung nicht der Anmeldungszeitpunkt, sondern der Stand der Dinge am Starttag - deshalb gibt es ja vorher Briefings für alle Starter, bei denen etwa gesagt wird, diese oder jene Bahn musste verlegt werden, wir fangen morgen schon um 8 statt um 9 Uhr an und heute kommt der Bundespräsident vorbei, um alle anzufeuern. Das sind jetzt FIKTIVE Beispiele, denn schließlich behält sich der Veranstalter ja Änderungen vor... :whistling:

    Daher wünsche ich nun allen bereits angemeldet gebliebenen, sich nun erneut anmeldenden und den sich noch anmeldenden Startern viel Erfolg - ihr habt alle die gleichen Rechte.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Hi,
    @CAPTCHA

    ich möchte keinen Streit verursachen, aber es stand nichts darüber drin, auch kein anderer Wortlaut der diesen Sinn verfolgt.
    Hab die alte Ausschreibung vorliegen.

    Aber um zum Frieden beizutragen,ist das Thema für mich beendet.

    Gruß Toto

  • Hi,
    @CAPTCHA

    ich möchte keinen Streit verursachen, aber es stand nichts darüber drin, auch kein anderer Wortlaut der diesen Sinn verfolgt.
    Hab die alte Ausschreibung vorliegen.

    Aber um zum Frieden beizutragen,ist das Thema für mich beendet.

    Gruß Toto


    Ich hab den Passus mal hervorgehoben.


    Zitat

    Fotografier-/ Filmverbot:Auf Veranstaltungen des Bundesverbands besteht ein vollständiges Film- und Fotoverbot.Dieses gilt auf dem ganzen Veranstaltungsgelände, für den gesamten Veranstaltungszeitraum und für alle Personen. Ausnahmen kann der geschäftsführende Vorstand auf vorheriger Nachfrage zulassen, wenn dies im Interesse des BDS ist. Schützen, RO/Schiedsrichteroder sonstige Funktionsträger sind nicht zu Ausnahmen befugt, auch nicht von Aufnahmen,die eigene Person betreffend. Verstöße gegen das Film- und Fotoverbot durch Teilnehmer anVeranstaltungen werden, wenn der Schießbetrieb abgebildet wird, durch Disqualifikationgeahndet. Das gilt unabhängig davon, ob das Schießen anderer Schützen oder das eigeneaufgenommen wird

    Wie gesagt nicht der selbe Wortlaut, aber unterm Strich bedeutet es das gleiche.

    Einmal editiert, zuletzt von CAPTCHA (2. Mai 2019 um 12:14)

  • Wie gesagt nicht der selbe Wortlaut, aber unterm Strich bedeutet es das gleiche.

    Eben nicht, denn bei der alten Ausschreibung wird ein aktives Handeln vorrausgesetzt um an die Ausnahme zu kommen... nämlich "auf vorheriger Nachfrage".

    Die beiden Sätze sind sowas von nicht miteinander vergleichbar...

    Aber meiner Meinung nach sollte man nun auch nen Strich drunter ziehen und aufhören mit dem Korinthen kacken^^

  • Hallo Leute

    Diese Aufregung gab es letzutes Jahr schon in Ebern zur DM und auch da hat man eine Praktikable Lösung gefunden
    und man konnte dort Fotografieren. Also wartet es doch einfach mal ab. Deutschland hat nunmal die DSGVO so durchgewunken
    wie die EU es vorgeschlagen hat. Der BDS geht nunmal auf nummer Sicher und da kann man auch entsprechend verstehen.
    Deswegen aber nicht zur DM zu Fahren oder sich davon wieder abzumelden setzt ein flasches Zeichen für den Sport.

    Gruß
    Thomas

  • Hi,

    der Satz
    ". Ausnahmen kann der geschäftsführende Vorstand auf vorheriger Nachfrage zulassen,..."
    bezieht sich hier auf den Punkt Fotografierverbot.

    Meine Frage war, ob bei Änderung der Ausschreibung, was ja nun gegeben ist, die bis dato Anmeldungen ihre Gültigkeit behalten.

    aber gut jetzt.

    Gruß Toto

  • Hör doch nun mal endlich mit dem Gequirle auf und sei froh, dass das Thema vom Tisch ist.
    Aber nein, da werden wieder Ameisen gesucht, die man aufblasen könnte. Manno!

    Freut euch auf eine schöne, "normale" DM, auch mit Erinnerungsfotos.

    "Umfahren" und "umfahren" ist die gleiche Bezeichnung für das genaue Gegenteil.

  • Deswegen aber nicht zur DM zu Fahren oder sich davon wieder abzumelden setzt ein flasches Zeichen für den Sport.

    Wenn Konsequenz zum Ziel (Lockern / Aufheben von Verboten, der Erhaltung von Rechten o.ä.) führt, ist das nie falsch!
    Falsch dagegen ist Leuten, die für Erhaltung von Rechten ihre zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, in eine Querulanten Ecke zu stellen.
    So verliert man begeisterte Anhänger, die bereit sind für den Sport alles zu geben. Sogar den Sport.
    Auch für andere wohlgemerkt!!
    Der viel zitierte Zusammenhalt zum erreichen eines Zieles wurde hier mal wieder demonstrativ demontiert.
    Was im Großen (Gegenwehr gegen Waffg Änderungen) nicht klappt, und oft bejammert wird (fehlender Zusammenhalt [was geht mich die andere Disziplin an] unter den Schützen und Sparten) hat sich hier im kleinen wiederholt!

    Sehr traurig und Entäuschend!

  • Hi RS

    Ich bin einer der Schützen die seit anfang an dabei sind und bisher musste ich auch nur eine DM aus Privaten gründen
    saußen lassen. Seit anfang der Zeit hab ich immer Fotos auf den Meisterschaften gemacht und hier, auf meinr privaten HP
    oder der Vereins-HP veröffentlicht. Selbst wenn es nun gehießen hätte dass es nunmal nicht mehr erlaubt ist Fotos zu machen
    hielte mich das nciht davon ab den Sport weiter zu betreiben oder zur DM zu fahren. Warum sollte es auch? Der BDS kann
    nunmal nix dafür dass es die DSGVO gibt und auch letztes Jahr konnte man dann doch noch Fotos machen. Deswegen ist es
    für mich einfach der falsche Grund sich wegen sowas wieder abzumelden oder gar nicht anzumelden.

    Schönen Gruß
    Thomas

  • Der BDS kann
    nunmal nix dafür dass es die DSGVO gibt und auch letztes Jahr konnte man dann doch noch Fotos machen. Deswegen ist es
    für mich einfach der falsche Grund sich wegen sowas wieder abzumelden oder gar nicht anzumelden.

    Tja, komisch nur das es NACH dem "Gemecker und Gejammer und falschen Zeichen" plötzlich auch anders geht!
    Soo falsch kann der Grund nicht gewesen sein.
    Wie dem auch sei. Habt Spaß! :thumbup:

  • Eben nicht, denn bei der alten Ausschreibung wird ein aktives Handeln vorrausgesetzt um an die Ausnahme zu kommen... nämlich "auf vorheriger Nachfrage".
    Die beiden Sätze sind sowas von nicht miteinander vergleichbar...

    Aber meiner Meinung nach sollte man nun auch nen Strich drunter ziehen und aufhören mit dem Korinthen kacken^^

    Ja aber nur von den die Fotos machen möchten.
    Für die von denen Fotos gemacht werden hat sich nichts geändert.