Noch mal was zur Aufbewahrung freier Waffen.

Es gibt 379 Antworten in diesem Thema, welches 62.594 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. Februar 2019 um 22:13) ist von Rolix.

  • Man könnte F-Waffen auch als Sport- bzw. Freizeitgeräte bezeichnen. Hauptsache der Begriff "Waffe" fällt aus der Bezeichnung. Dann könntest du zig davon zuhause wild rum liegen haben, es würde keinen interessieren. Auch links-grüne nicht. Aber solange das Waffe heißt... Bei WAFFE werden sie nämlich alle hellhörig! Waffe? Wer, wie, wo? Wer hat ne Waffe??? Polizei, schnell!!!! =O

    Da liegt der Hund begraben. ;)

    Kleine Anekdote dazu, unser alter Schießstand hatte den Parkplatz direkt vor der Tür, unser "Neuer" wurde in der hintersten Ecke einer großen Bezirkssportanlage mit Sammelparkplatz gebaut, so dass man im Dunklen quer über dieses zerklüftete Gelände latschen darf obwohl die Möglichkeit der Zufahrt und des Parkens direkt am Stand gegeben ist.
    Auf Nachfrage bei der Behörde ist das aber Alles völlig OK, da wir unsere Sportgeräte (scharfe Waffen) ja nur über einen Sportplatz transportieren.
    Aber Zuhause muss man eine 3,5j Luftpistole verschlossen lagern :S , noch Fragen 8| .

    Einmal editiert, zuletzt von Ingo.M (7. November 2018 um 13:52) aus folgendem Grund: Korrektur der grausamen Handy-auto-korektur

  • Es gibt die ( überteuert natürlich ) bei Frank und Monika.
    Da kannst du dir die Dinger wenigstens mal in Ruhe ansehen.
    Habe lange gesucht und für mich war es die beste Lösung !
    Ich hab sie dann bei Ebay erstanden für n Appel und ein Ei.
    Schau auch mal hier:
    https://www.ebay.de/itm/Franzen-Wa…s-/311979681826

    Wenn Wand, dann die , ich finde die Dinger geil , weil die nicht so dick auftragen !

  • Was du noch bedenken musst:
    Die ZF´von heute sind sehr breit !
    Der Abstand von der Wand muss stimmen, deshalb bei mir die Zwei Holzbretter Senkrecht und
    selbst da wurde es eng ! :)

  • Was du noch bedenken musst:
    Die ZF´von heute sind sehr breit !
    Der Abstand von der Wand muss stimmen, deshalb bei mir die Zwei Holzbretter Senkrecht und
    selbst da wurde es eng ! :)

    Und alles nur wegen der HW100 8o

  • online kosten die grad mal nur noch 19,95€ das Stück...

    Na bitte !!! Kann ich dir nur empfehlen !! Wenn du ne Wand frei hast sieht das Klasse aus
    und hey, abschließbar ! was willst du mehr ?
    Habe die Ehre :thumbsup:

  • Na bitte !!! Kann ich dir nur empfehlen !! Wenn du ne Wand frei hast sieht das Klasse ausund hey, abschließbar ! was willst du mehr ?
    Habe die Ehre :thumbsup:

    Die haben vor nicht all zu langer Zeit 59 € das Stück gekostet !!!

  • hier bastelt sich jeder seine eigene Interpretation rein...auch der DSB:


    Allerdings stellt der Gesetzgeber deutlicher als zuvor klar, dass auch freie Waffen vor dem Zugriff durch Unberechtigte geschützt und entsprechend gelagert
    werden müssen. Die Lagerung sollte mindestens in einem abschließbaren Holzschrank oder einem abschließbaren Raum - etwa Besenkammer - erfo
    lgen. Auch eine abschließbare Wandvorrichtung - etwa für Degen oder Schwert - ist geeignet. Eine Armbrust muss verschlossen gelagert werden, ein Bogen hingegen ist laut Waffenrecht keine Waffe.Verschlossen und ungeladen müssen auch Gas- und Signalwaffen gelagert werden.

    https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seiten…ngesetz_dsb.pdf

    Nach deren Auslegung würde ein abgeschlossener Koffer oder mit Kabelbinder in einem Raum ja nicht ausreichen...

    ein Satz würde reichen:

    "dass auch freie Waffen vor dem Zugriff durch Unberechtigte geschützt werden müssen".

  • Mhm, also ich kann das nachvollziehen, habe meiner extra ein bequemes "abschließbares Behältnis " gebaut.

    Mache morgen mal paar Bilder . . .

    Hier sind sie . . .
    So ganz fertig ist die Kiste von innen noch nicht, das wird eine "Winterbastelarbeit".
    Gebaut ist das ganze aus uralten Pitch Pine Dielenbrettern, die bei der Renovierung von unseren Haus (1901)angefallen sind.

  • Nette und schön anzusehende Kiste :thumbup:
    Aber nur für eine Waffe ist das auch viel Aufwand. Im Prinzip müssten doch auf dem Markt alte A und B-Schränke auftauchen, die für erlaubnispflichtige Waffen bei Neu-WBK Inhabern nicht mehr zulässig sind.

  • In der Tat! An so einen habe ich auch schon gedacht.
    Eventuell benutzen die Inhaber den Schrank einfach weiter aber nur noch als Munitionsschrank oder sind die dafür auch nicht mehr erlaubt ?

    Viele lassen die ggf. auch einfach stehen... wurden zum Teil ja vor Ewigkeiten angeschaft und der Wert ist relativ gering... dann nur Abholung.. Aufwand ?

  • Nette und schön anzusehende Kiste :thumbup:
    Aber nur für eine Waffe ist das auch viel Aufwand. Im Prinzip müssten doch auf dem Markt alte A und B-Schränke auftauchen, die für erlaubnispflichtige Waffen bei Neu-WBK Inhabern nicht mehr zulässig sind.


    Hallo,

    das ist richtig, nur die Preisvorstellungen für diese Schränke nach VDMA Zulassung ist viel zu hoch. Selbst die Hersteller von Tresoren bekommen diese zurück und versuchen die A und B Schränke noch teuer zu verkaufen. Ein Verwendung ist nicht mehr im ursprünglichen Sinne für Waffen sondern nur noch für Luftbüchsen möglich. Als Alternative kommt allerdings ein abschließbarer Blechschrank in Betracht in dem die Halterungen eingebaut werden.

    Gruß Viper1497

  • In der Tat! An so einen habe ich auch schon gedacht.
    Eventuell benutzen die Inhaber den Schrank einfach weiter aber nur noch als Munitionsschrank oder sind die dafür auch nicht mehr erlaubt ?

    Naja, Waffenbesitzer mit A/B Schränken haben einen Bestandschutz, die werden ihre Schränke nicht weggeben. Die Hoffnung wären halt Händler, die auf A/B schränken sitzengeblieben sind, aber da scheint sich preislich nicht so super viel getan zu haben...

    Friendly fire - isn't

  • Die Hoffnung wären halt Händler, die auf A/B schränken sitzengeblieben sind, aber da scheint sich preislich nicht so super viel getan zu haben...

    Nicht nur das. Auch wenn Schränke aus Waffennachlässen frei werden, taugen die nur noch als Munitionsschrank oder eben für freie Waffen.


  • Im Prinzip müssten doch auf dem Markt alte A und B-Schränke auftauchen, die für erlaubnispflichtige Waffen bei Neu-WBK Inhabern nicht mehr zulässig sind.

    Auf die warte ich schon lange ...
    Das wird nix, die Altbesitzer behalten die.
    Und aus Erbschaften kommen ja auch nur
    tröpfchenweise welche auf den Markt.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • ... Die Hoffnung wären halt Händler, die auf A/B schränken sitzengeblieben sind, aber da scheint sich preislich nicht so super viel getan zu haben...


    Hallo,

    die Händler hatten im letzten Jahr rechtzeitig von der Änderung der Gesetze erfahren und gaben die Schränke zurück oder bestellten keine neuen. Die Hersteller haben bereits im Vorfeld nicht mehr Schränke produziert als sie sicher verkaufen konnten. Auf der Ware sitzen dürfte niemand geblieben sein.

    Gruß Viper1497