Noch mal was zur Aufbewahrung freier Waffen.

Es gibt 379 Antworten in diesem Thema, welches 62.664 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. Februar 2019 um 22:13) ist von Rolix.

  • Wenn man einen Raum in der Wohnung hat, den man vielleicht als Bastelraum etc. nutzt, kann man den doch eigentlich auch abschließen mit allen freien Waffen offen drin und gut ist!?

    Normalerweise dürfte bei nur freien Waffen ja keine Kontrolle anstehen. Bei einer Hausdurchsuchung - wegen was auch immer - dürfte doch der dann natürlich abgeschlossene Raum mit abgezogenem Schlüssel gelten?

  • Ein Raum der abgeschlossen ist, ist doch nix anderes als ein Schrank, welcher auch abgeschlossen ist. Nur eben größer und begehbar :D

    Im Waffenladen doch vom Prinzip nicht anders nur eben mit entsprechend höheren Sicherheitsvorschriften bei scharfen Waffen als begehbarer "Tresor".

  • So wie mir das Mal erklärt wurde, darf ein Waffenschrank nicht begehbar sein, ein begehbarer Waffenraum ist nur ein Waffenraum wenn da nur Waffen drin lagern.
    Wenn Jemand also einen kleinen abschließbaren Abstellraum ohne Fenster hat, und da nur Waffen, also nicht noch Staubsauger, Möbel und Co drin lagert, sollte so ein Waffenraum zulässig sein.

  • Nimmt das gar keine Ende ? Schützt die Waffen einfach vor unberchtigtem Zugriff.
    Ansonsten immer nen Dose Ballistol und nen Putzstpock daneben...gerade Wartungsarbeiten

  • Die Antwort findet man im Internet.
    Es sind dort alle!! Gesetze auffindbar.
    Wer in einem Forum, dessen Hauptteil aus Fragen und Tipps um und über Waffen besteht, liest, dem unterstelle ich den Besitz zumindest einer Waffe. Ob frei oder erlaubnisspflichtig ist erstmal egal.
    Wer sich mit der Thematik beschäftigt, kommt schnell drauf, dass man seine Waffe sachgerecht lagert und da diese sicherlich einen Wert, ob geschenkt bekommen ober selber bezahlt, darstellt und daher zumindest schonmal in eine Schrank "verschlossen" wird.
    Und als Tipp für die unwissenden Forennutzer, es gibt Dinge über die redet, schreibt und flucht man einfach nicht in der Öffentlichkeit.

    Als Sachbearbeiter der Behörde würde ich einem Antragsteller die WBK verweigern, wenn dieser sich nicht über die gesetzlichen Vorgaben die mit dem gewünschten Besitz einer Sport- bzw. Jagdwaffe im Vorfeld kundig gemacht hat.

    Ich bin seit über 30 Jahren Sportschütze und mir wurde vom ersten Tag an gesagt: "geh immer vom schlimmstmöglichen aus."
    Meine Oma ma sagte auch immer: "pass auf deine sachen auf, die haben mal was gekostet."
    Daran halte ich mich immer noch.

    Meine Waffen sind unter Verschluss auch die freien. Und sollte mal doch jemand ohne meine Erlaubnis dran wollen, gibts noch nen Hund im Haus.
    Und als Schreiner ist es mir nicht untersagt, ein ungehobeltes Kantholz neben der Tur aufzubewahren. Der Klempner hat ein zölliges Rohr in der Wohnung.

    Gruß Toto

  • 2erlei und NC1910, ihr habt beide Recht und auch beide Unrecht.

    Erst wenn die höchste Instanz entscheidet, dass ein abgeschlossener Raum die Mindestanforderung "verschlossenes Behältnis" für freie Waffen erfüllt (evtl. mit Zusätzen wie "nicht bewohnt", "nicht in täglicher Wohnnutzung", "in der Nutzung einer Abstellkammer ähnlich" usw.), erst dann herrscht Rechtssicherheit bzgl. eurer Aussagen.
    Vorher kann je nach Richter die eine oder andere eurer Aussagen stimmen, bei mehreren Fällen an unterschiedlichen Gerichten sind dann evtl. sogar beide richtig oder beide falsch, je nachdem wie jeweils entschieden wird.


    Stefan

  • Und als Schreiner ist es mir nicht untersagt, ein ungehobeltes Kantholz neben der Tur aufzubewahren. Der Klempner hat ein zölliges Rohr in der Wohnung.

    ... und der KFZ Mechaniker ne Pleuelstange vom Brummidiesel.
    Sehr handlich und überaus wirkungsvoll.

    freischütz

  • DUnd als Schreiner ist es mir nicht untersagt, ein ungehobeltes Kantholz neben der Tur aufzubewahren. Der Klempner hat ein zölliges Rohr in der Wohnung.

    ... und der KFZ Mechaniker ne Pleuelstange vom Brummidiesel.

    Da dürfte ne Spurstange reichen...

  • Man sollte auch in der Lage sein zu interpretieren, was der Gesetzgeber will. Jedes Gesetz ist mit Lunkern behaftet und bietet Lücken.
    Einfach mal den gesunden Menschenverstand einschalten und gut ist. Kein Richter wird einen verurteilen, nur weil er die Waffe in einem nicht verschlossenem Koffer, sondern in einem verschlossenen Raum hatte.

    Es soll nur erreicht werden, dass nun nicht jeder Keksfresser sich an einer Waffe zu schaffen macht. Deshalb das Wort "mindestens"

    Aber langsam wird mir klar, warum der BER nicht fertig wird. Es gibt einfach zuviele unnötige Bedenkenträger, die alles bis aufs Letzte zerfaseln müssen

  • Wenn die Luftbüchsen frei an der Wand hängen, oder eine Kiste mit den Dingern im Flur, Wohnzimmer oder sonstwo steht und jeder, ob Familienmitglied oder Besucher, da rankommt, muss natürlich ein Schloss daran sein. Deshalb die Auslegung - mindestens ein verschlossenes Behältnis. Die Luftbüchsen in einem verschlossenen Raum, in dem nichts anderes sich befindet übersteigt diese Mindestanforderung bei weitem.
    Wieso kapieren das manche Leute nicht ?

    freischütz

  • Und das Ganze, über 12 Seiten diskutiert Ihr dann mit dem Polizisten. Viel Spaß. ;) Meine Erfahrung sagt mir. Mache es so, daß Jeder ..... es sofort klar versteht und akzeptiert.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Sage ich Schrank, kommt Tasche.
    Sage ich Tasche, kommt Zimmer.
    Sage ich Zimmer, kommt Wohnung.

    Packt Eure Plempen mittig auf den Marktplatz.
    Das ist eine geschlossene Ortschaft, und das reicht doch allemal.

    Gruß, Ralf
    Alt, aber bewaffnet. :thumbsup:

    Orbis non sufficit quod Omnia tempus habent.

  • Meinst du wirklich daß trollen jemandem hilft?

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Kein Richter wird einen verurteilen, nur weil er die Waffe in einem nicht verschlossenem Koffer, sondern in einem verschlossenen Raum hatte.

    So sicher wäre ich mir da nicht unbedingt. Wie schon gesagt urteilen die Gerichte / Kammern höchst unterschiedlich.

    Ab einer gewissen Anzahl an freien Waffen macht es als Sammler einfach mehr Sinn alles in einen Raum zu packen und diesen abzuschließen statt massenhaft Koffer etc. anzuschaffen. Gerade sperriger Kram wie AB´s wenn man dazu keine Taschen hat. Selbst Schränke würden bei sowas schnell an Grenzen stoßen. Diesen Raum nutzt man dann idealerweise gleich für die Pflege und Bastelarbeiten.

  • Als Mindeststandard wird die Aufbewahrung in einem “verschlossenen Behältnis” gefordert. Was ist ein verschlossenes Behältnis?Der Begriff des “verschlossenen Behältnis” ist uns im Waffenrecht schon häufiger begegnet, ein Futteral, das mit einem Schloss versehen ist, gilt als verschlossenes Behältnis. Ihr könnt die erlaubnisfreien Waffen aber auch in einem abgeschlossenem Raum lagern, auch der Raum gilt dann als verschlossenes Behältnis. Ebenso ein abschließbarer Schrank, oder eine abschließbare Vitrine würde als verschlossenes Behältnis gelten.

    https://letsshootshow.de/waffengesetze-…lets-shoot-111/


    Und genau so sehe ich das auch.

    Was ist eigentlich so schwer daran zu verstehen, das permanent solche Diskussionen ausufern ?
    Wer nen Raum hat, der abschließbar ist, umso besser. Wer keinen hat, muß eben den Mindeststandard einhalten. Logisch...nur für manche nicht.

  • @Olja

    Mag logisch sein aber was wäre wenn....

    Jetzt sitzt man in seinem nicht mehr abgeschlossenen Raum drin und bastelt gerade oder putz was. Da wird einem schwindelig und ein Rettungswagen wird gerufen. Die kommen dann rein und behandeln die Person in diesem Raum. Sehen die Waffen und rufen noch die Polizei hinzu.

    Wie ist denn nun die Rechtslage? Alles liegt, steht und hängt offen in dem normalerweise abgeschlossenen Raum, was man dann im nachhinein selbst oder der gerade anwesende volljährige Angehörige beteuert. Jetzt kann man einen Beamten vor sich haben der sagt ...alles ok wird schon stimmen - kein illegaler Kram dabei auch auf den 2. Blick nicht. Oder das genaue Gegenteil nach dem Motto "die können viel erzählen, der Kram wird nicht korrekt gesichert" und packt alles ein.

    Das sind dann sicher solche Fälle, wo die Polizei ganz stolz verkündet nen Waffenlager ausgehoben zu haben und was man dann immer mal so den Medien äußerst wirksam präsentiert. Wer davon Ahnung hat sieht sofort, dass das meist alles nur freies Zeug ist.