Diana Chaser Erfahrungen/Meinungsaustausch/Tips & Tricks

Es gibt 6.798 Antworten in diesem Thema, welches 1.116.235 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. Mai 2024 um 10:15) ist von Juris.

  • Den Griff und Schulterstütze würde mir auch Zusagen.

    Den Frontgriff / Zweibein finde ich fürchterlich ...aber auf den Schaftansatz hätte ich auch Bock :thumbsup:

    Gruß
    Heiko __ ( Fördermitglied VDB )

    --Alle Rechtschreibfehler sind gewollt und dienen der allgemeinen Unterhaltung--

  • Moin zusammen, weiß jemand zufällig ob es den langen Lauf der Chaser als Ersatzteil/Zubehör einzeln gibt, bzw wo ich den bestellen kann? Bisher hat die Suche bei Google dazu nichts ergeben.

    Ich weiß, reines Wunschdenken aber eigentlich müsste es doch von Diana aus problemlos möglich sein, einen simplen Diy Konfigurator zu erstellen.

    Grundauswahl pcp/Co2, dann weiter langes System also Bandit(?) /Trailscout oder kurzes System also Airbug/Chaser, jeweils mit Holz oder Kunststoff.

    Beim kurzen System nur Pistolengriff oder Auswahl mit Schaft. Danach Block mit Kammerstengel links oder rechts, dann Kaliber 4,5mm oder 5,5mm und beim kurzen System noch die Möglichkeit den kurzen oder langen Lauf zu wählen, Zubehör auswählen wie Magazine, Lademulde, Schalli, Kimme und fertig, so ähnlich wie das bei den ammis (Pyramid Air) mit den King Arms Revolvern geht/ging.

    Ich denke mal, das mit dem Konfigurator könnte an der F Abnahme scheitern. Den Lauf mal bei SWS oder Waffencenter Gotha anfragen, GSG verkauft keine Ersatz Läufe an Privat.

    Der Lauf ist ein "wesentlicher Teil" einer Waffe und darf somit "nur" von "befähigtem Personal verändert" werden. (z.B. Büchsenmacher) So oder ähnlich stehts im WaffG. Das gilt AUCH für "freie" Waffen.

    Das nur mal so ganz am Rande BTW!!!

    Jetzt steinigt mich. Ich weiß, viel von euch sind Bastler vor dem Herren und machen das offenbar auch ganz gut. Die Frage war ja auch nur WOHER man einen Lauf einzeln bekommt. Denke das wird nicht ganz einfach.

  • Verändern bezieht sich auf die Bearbeitung

    des Laufs. Der Austausch passender Läufe

    ist ausdrücklich erlaubt.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Ich finde im WaffG keine Einschränkung.

    Zitier doch mal die Stelle...

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • § 52 Strafvorschriften

    3) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

    3.ohne Erlaubnis nach § 2 Abs. 2 in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 Satz 1 in Verbindung mit § 26 Abs. 1 Satz 1 eine Schusswaffe herstellt, bearbeitet oder instand setzt,

    1.1
    Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.
    1.3
    Wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer stehen, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, den Schusswaffen gleich, für die sie bestimmt sind.

    Wesentliche Teile sind
    1.3.1.1
    der Lauf oder Gaslauf; der Lauf ist ein aus einem ausreichend festen Werkstoff bestehender rohrförmiger Gegenstand, der Geschossen, die hindurchgetrieben werden, ein gewisses Maß an Führung gibt, wobei dies in der Regel als gegeben anzusehen ist, wenn die Länge des Laufteils, der die Führung des Geschosses bestimmt, mindestens das Zweifache des Kalibers beträgt; der Gaslauf ist ein Lauf, der ausschließlich der Ableitung der Verbrennungsgase dient;

    § 26 Nichtgewerbsmäßige Waffenherstellung

    (1) Die Erlaubnis zur nichtgewerbsmäßigen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen wird durch einen Erlaubnisschein erteilt. Sie schließt den Erwerb von zu diesen Tätigkeiten benötigten wesentlichen Teilen von Schusswaffen sowie den Besitz dieser Gegenstände ein.

    genau genommen verstösst du mit einer waffe die über 7.5J liegt weil du den lauf gewechselt hast gegen die kennzeichnungspflicht:

    § 24 Kennzeichnungspflicht, Markenanzeigepflicht

    (2) Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird, müssen eine Typenbezeichnung sowie das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Nummer 1 bestimmtes Zeichen tragen.

    damit ist das eine ordnungswiedrigkeit:

    entgegen § 24 Abs. 1, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 25 Nummer 1 oder Nr. 2 Buchstabe a, oder § 24 Absatz 4 Satz 1 und 2, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 25 Nummer 1, eine Angabe, ein Zeichen oder die Bezeichnung der Munition auf der Schusswaffe nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig anbringt oder Munition nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig mit einem besonderen Kennzeichen versieht,

  • Da steht nichts über das Austauschen von passenden Läufen.

    Über 7,5 Joule darf man nicht kommen, aber das ist eine

    andere Frage. Die Kennzeichnungspflicht trifft ohnehin nur

    den Hersteller. Also hier auch nicht relevant.

    Lange vor den Strafvorschriften muss man die dem zugrunde

    liegenden Vorschriften lesen. Und da dann insbesondere wie

    der Begriff "Bearbeiten" im Waffenrecht definiert ist.

    Das ist -wie so oft- über verschiedene Normen verteilt. Ich hab

    mal das wesentliche zusammengesucht:

    Damit ist es keine Bearbeitung im Sinne des Waffenrechts

    und daher erlaubt.

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  • NC9210

    im WaffG wird hier nirgends zwischen 7,5J oder mehr unterschieden.

    Aber bei der Definition "bearbeiten" bin ich bei dir. Einsteckläufe und Wechselsysteme nannte ich ja weiter oben schon. Die Chaser wird ja explizit mit zweierlei Läufen ausgeliefert. Wobei das per se kein Garant für Legalität ist. Man kann sehr vieles kaufen, was illegal ist.

    Wollte aber auch keine WaffG-Diskussion vom Zaun brechen.

    =O  ||

    Ups, schon passiert :/ :rolleyes:

    Ist ja jeder "erwachsen" hier und weiß, was er tut. (Hoffendlich :pinch: )

    :n12:

  • im WaffG wird hier nirgends zwischen 7,5J oder mehr unterschieden.

    Das bezog sich auf den Austausch von Läufen.

    Klar durch das Wort "hier" zu erkennen.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Ihr habt beide recht, redet aber aneinander vorbei.

    Das Problem ist doch, dass die nur als Pistole verkaufte Chaser mehr Leistung hat als die im Rifle Set. Schraubt man an die den langen Lauf, kommt man auf etwa 9,5 J und besitzt somit eine illegale Schusswaffe. Da weder der Hersteller noch irgendein Händler deswegen Ärger bekommen will, gibt es den Lauf nicht einzeln, auch wenn er Teil des Wechselsystems der Chaser Rifle ist.

    Lösung: Das Rifle Set kaufen und die andere verkaufen. Ist am Ende auch günstiger und man kommt nicht in Verdacht, was illegales zu machen.

  • Einfach einen Lauf bestellen.

    Ein Diabolo blieb stecken. Ich wollte es entfernen. Der Lauf ist auf den Boden gefallen. Das Gewinde ist defekt...

    Passiert....

  • naja zugegebenermassen sind ja auch "exportfedern" frei verkäuflich....

    steht halt dran dass die nur ein büchsenmacher einbauen darf und dann ein F drauf muss.

    könnte man ja auch so mit den läufen machen.

    Warum bleibt sowas hier unkommentiert stehen!?

    Wenn ein Büchsenmacher eine Exportfeder einbaut, gibt das einen Eintrag auf der dann zwingend notwendigen WBK und kein F! Ein F wäre illegal, da NUR bis 7,5J möglich (ohne Ausnahme!). Gleiches gilt für den Lauf, wenn danach über 7,5J.

  • Einfach einen Lauf bestellen.

    Ein Diabolo blieb stecken. Ich wollte es entfernen. Der Lauf ist auf den Boden gefallen. Das Gewinde ist defekt...

    Passiert....

    Mach mal. Gewinde defekt? Dann kannst du den Lauf einschicken und bekommst einen Ersatz.

    Auf eigene Faust privat oder im Ausland bestellen? Dann stell dir danach für die nächsten paar Wochen den Wecker für 6 Uhr...

  • Deutsche sind ja sowas von gesetzestreu, jeder macht sich in die Hose, wenn das Luftgewehr ein Joule zuviel hat, während man in Holland und Österreich mit Luftgewehren von 600 Joule und mehr rumballert! 😅

  • Das Problem ist doch, dass die nur als Pistole verkaufte Chaser mehr Leistung hat als die im Rifle Set. Schraubt man an die den langen Lauf, kommt man auf etwa 9,5 J und besitzt somit eine illegale Schusswaffe.

    Das hat GSG ausgesprochen schlecht gelöst.

    Dabei wäre es so einfach wenn die Transfer-

    Bohrung im Lauf entsprechend kleiner wäre.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Hallo,

    Langer Lauf, bei Egon Anbieter div. Chaser Teile anschreiben.

    Praktiziert wird teilweise die Anschaffung einer Chaser Rifle um preisgünstig an ein Pistolenkarabiner zu kommen.

    Anpassung, in Verbindung mit dem kurzem Lauf, auf 7,5 Joule, Vorgehensweise wurde hier schon mehrfach genannt. Ob das legitim ist ist eine zweite Frage.

    Oder, Anschaffung einer Bandit und eines Chaser-Rifle umbau in einen PCP Pistolenkarabiner.

    Die verbleibenden Teile werden bei EG dann angeboten.

    Dürfte durch die neue Generation in Zukunft nicht mehr notwendig sein.

    Auf jeden Fall werden Chaser Rifle-Besitzer sich irgendwann entscheiden ob langer oder kurzer Lauf.

    Der Wechsel ist ja auch nicht gerade mit ein paar Handgriffen erledigt.

    Beschädigung oder Verlust der O-Ringe, Verwürgung der Halte- und Positionierungsschrauben.

    Teilweise sind die Läufe, aufnahmeseitig auch katastrophal verarbeitet.

    Macht einfach keinen Spass.

    Gruß

    Radi

    PCP Pistolen und div.

  • Einfach einen Lauf bestellen.

    Ein Diabolo blieb stecken. Ich wollte es entfernen. Der Lauf ist auf den Boden gefallen. Das Gewinde ist defekt...

    Passiert....

    Mach mal. Gewinde defekt? Dann kannst du den Lauf einschicken und bekommst einen Ersatz.

    Auf eigene Faust privat oder im Ausland bestellen? Dann stell dir danach für die nächsten paar Wochen den Wecker für 6 Uhr...

    Ich habe bei GSG gefragt und so läuft's.

  • Das Problem ist doch, dass die nur als Pistole verkaufte Chaser mehr Leistung hat als die im Rifle Set. Schraubt man an die den langen Lauf, kommt man auf etwa 9,5 J und besitzt somit eine illegale Schusswaffe. Da weder der Hersteller noch irgendein Händler deswegen Ärger bekommen will, gibt es den Lauf nicht einzeln, auch wenn er Teil des Wechselsystems der Chaser Rifle ist.

    Hat die wirklich mehr Leistung bzw gibt's dazu irgendwo ne schriftliche Aussage von der Hersteller Seite?

    Ich will ja gar nicht über die 7,5j.

    Ich kann nur gerade günstig ne Chaser pistole bekommen und würde die gerne mit einem langen Lauf verwenden weshalb ich den Lauf einzeln finden wollte. Ist aber egal, ich kauf einfach n rifle kit und fertig