Sig Sauer P320 Compact 9 mm P.A.K.

Es gibt 914 Antworten in diesem Thema, welches 203.085 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (1. Januar 2024 um 07:39) ist von Butcher me..

  • Auch auf Instagram informiert Kotte-Zeller:

    Natürlich ist es nun eine "First Edition", gab es das nicht vor kurzem auch bereits irgendwo? :D

    Dazu gibt's nen Lanyard, nen Aufkleber und nen Magneten dazu. Klingt eher nach den neuen Bravo-Zugaben, aber naja. :)

    Deko: Glock 17, Glock 23, H&K P30, Taurus PT99 / SSW: P99, P88, P22, P22Q, S&W CS, RG59, RG96, GPDA9, Colt 1911, P239 / CO2: P38

  • Die Beigabe der First Edition ist ja mal lächerlich. Irgendwann hole ich sie mir, jedoch nicht diese tolle "First Edition". :lol:

    "Cogito ergo sum" René Descartes

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    You gotta pay to play, if you want

  • Naja wenn das wirklich die Ersten sind brauch man den Magneten vielleicht um den breitgekloppten Schlagbolzen zu wechseln. Wer weiß. Bei der warte ich tatsächlich die Ersten Erfahrungen ab bevor die gekauft wird.

    „Wenn ein Mensch behauptet, mit Geld lasse sich alles erreichen, darf man sicher sein, dass er nie welches gehabt hat.“

    Aristoteles Onassis

  • Irgendwie erinnert die mich optisch etwas an die H&K P30. Sieht gut aus, aber ganz so asterin ist die nicht, jedenfalls meine. Immer wieder mal Klemmer bzw. Zuführungsstörungen. Die würde ich mir wirklich kein zweites mal kaufen. Aber das muss ja bei der P320 nichts heißen.

    „Mut ist, wenn man Todesangst hat, aber sich trotzdem in den Sattel schwingt.“ (John Wayne)

    „Keine Stunde, die man im Sattel verbringt, ist verloren.“ (Winston Churchill)

    CO2-CAS Shooter List    

  • Laut Softairwelt verfügbar ab 31.12. Sie kommt also "pünktlich" nach Silvester im neuen Jahr. Es ist zum Speien! :cursing:

  • Habe sie ebend vorbestellt, samt Fobus Holster, Hoffentlich taugt der Ofen auch was! Das ist, was zählt. Mir ist auch egal ob sie bis Silvester kommt oder nicht.

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    2 Mal editiert, zuletzt von Jesse McCoy (12. Dezember 2020 um 14:04)

  • Du weißt aber schon, dass es da vorher jede Menge Probleme mit der Waffe gab und es keinerlei Infos darüber gibt, ob GSG bzw. Ceonic da nachgebessert haben?

    Auch, wenn ich die P320 mag, würde ich dieses Modell nicht blind vorbestellen, wie bspw. die Glock.

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  • Du weißt aber schon, dass es da vorher jede Menge Probleme mit der Waffe gab und es keinerlei Infos darüber gibt, ob GSG bzw. Ceonic da nachgebessert haben?

    Auch, wenn ich die P320 mag, würde ich dieses Modell nicht blind vorbestellen, wie bspw. die Glock.

    Wenn sie Mucken macht, geht sie zurück. Ich habe 4 Wochen Rückgaberecht. Die reichen voll aus, um sie zu testen. Ich habe nichts zu verlieren. Einer muss sie ja kaufen um zu sehen, ob sie was taugt.

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  • Wenn sie Mucken macht, geht sie zurück. Ich habe 4 Wochen Rückgaberecht. Die reichen voll aus, um sie zu testen. Ich habe nichts zu verlieren. Einer muss sie ja kaufen um zu sehen, ob sie was taugt.

    4 Wochen? Dachte immer 14 Tage?

    "Cogito ergo sum" René Descartes

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  • Ja, in der Tat sind es 2 Wochen, aber viele Onlineshops bieten auch 4 Wochen an. Selbst 2 Wochen reichen zum Testen der Waffe aus.

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  • Eine Produkt darf in der Regel nur dann zurückgegeben werden (Widerruf), wenn es lediglich so geprüft und kontrolliert wird, als es im Ladengeschäft der Fall wäre.

    Ich versalz Dir die Suppe nur ungern, aber mehrere Magazine durchballern gehört nicht dazu und missbraucht meiner Meinung nach auch das Widerrufsrecht, da am Ende vielleicht doch Gebrauchsspuren entstehen, welche dann aufgrund mangelnder Prüfung der Retoure des Händlers, der nächste Kunde an der Backe hat.

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  • Eine Produkt darf in der Regel nur dann zurückgegeben werden (Widerruf), wenn es lediglich so geprüft und kontrolliert wird, als es im Ladengeschäft der Fall wäre.

    Ich versalz Dir die Suppe nur ungern, aber mehrere Magazine durchballern gehört nicht dazu und missbraucht meiner Meinung nach auch das Widerrufsrecht, da am Ende vielleicht doch Gebrauchsspuren entstehen, welche dann aufgrund mangelnder Prüfung der Retoure des Händlers, der nächste Kunde an der Backe hat.

    Wenn der Händler beim Prüfen meiner Retoure merkt, das die Waffe wirklich nicht funktioniert, dann sollte er sie nicht dem nächsten Kunden ins Paket packen, sondern selbst an den Lieferanten oder Hersteller retournieren.

    Wenn die P320 so ziemlich funktioniert, wie in diesem Video hier, gibts auch keinen Grund sie zu retournieren. Aber was nicht funktioniert, geht zurück. Ist mein gutes Recht. Ich will ja auch nicht haufenweise Mags verballern. Nach 3 bis 4 Magazinen wird man sehen und sich ein Bild machen. Hatte in diesem Jahr eine RG96 gekauft, die wollte nach 5 Mags immer noch nicht, die hatte nur Klemmer, die hat man auch anstandslos zurückgenommen.

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    „Mut ist, wenn man Todesangst hat, aber sich trotzdem in den Sattel schwingt.“ (John Wayne)

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    6 Mal editiert, zuletzt von Jesse McCoy (12. Dezember 2020 um 15:35)

  • ... "sollte".. "hätte".. "würde"... Die Rechtslage ist eindeutig: zwei Wochen Test ohne zu ballern.

    Für den Fall, dass das Ding beim Schießen nicht funktioniert, gibt's die Gewährleistung.

  • ... "sollte".. "hätte".. "würde"... Die Rechtslage ist eindeutig: zwei Wochen Test ohne zu ballern.

    Für den Fall, dass das Ding beim Schießen nicht funktioniert, gibt's die Gewährleistung.

    Wer erzählt denn so etwas. Ich darf jedes Gerät/Teil das ich mir bestelle auf Funktion testen. Und kann bei nicht gefallen. ohne Angabe von Gründen Retunieren. Ich kaufe eine Kaffeemaschiene und darf sie nur zurückschicken wenn ich keinen Kaffee gekocht habe, ja ne is klar.

    PS. Testen auf Funktion heißt natürlich nicht benutzen. Also in diesem Fall ein vielleicht zwei Magazine und dann ist der Test abgeschlossen.

  • Viele Händler nehmen auf Kulanz benutzte Ware zurück oder prüfen die Retournierte Ware nur nachlässig.
    Darauf bestehen kannst Du allerdings nicht.

    Beim Fernabsatz darfst Du die Ware innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurück senden. 
    Jedoch darf die Ware nur so getestet worden sein, wie es im Ladengeschäft auch möglich gewesen wäre.
    Dies soll zum einen dem Händler die Möglichkeit geben die Retournierte Ware neu weiter verkaufen zu können.
    Zum Anderen soll es dem Kunden die Möglichkeit geben beim Fernabsatz nicht die Katze im Sack kaufen zu müssen sondern die Ware wie im Laden begutachten zu können.

    Das hat mit der Gewährleistung bei defekter Ware jedoch nichts zu tun.
    Bei defekter Ware hast du dann während der Gewährleistung einen Anspruch auf Nachbesserung / Austausch wenn der Mangel schon beim Kauf bestand... .

    Kurz gesagt:
    Kaufst Du z.B. eine Ski Hose, probierst sie an, siehst, das sie dir nicht gefällt, hast Du genau das getan, was im Landen auch üblich gewesen wäre und Du hast in der Regel kein Problem.

    Warst Du ein Wochenende damit auf der Piste sieht die Sache anders aus.

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein) 
    Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt. (Albert Einstein)

  • Auszug Widerrufsrecht bei Wiki:

    Hat der Unternehmer den Verbraucher ordnungsgemäß und umfassend über die Bedingungen, die Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts nach § 355 Abs. 1 BGB sowie das Muster-Widerrufsformular in der Anlage 2 belehrt (Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB), kann er Wertersatz vom Verbraucher verlangen, wenn an der Ware ein Wertverlust eingetreten ist. Dafür muss das Verbraucherverhalten über das zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren Notwendige hinausgegangen sein (§ 357 Abs. 7 BGB). Zu Hause darf der Verbraucher jedoch alles tun, um zu testen, ob die Ware passt und funktioniert, er darf z. B. Packungen aufreißen, gelieferte Möbel zusammenbauen oder Hardware an seinen Computer anschließen. Das gilt auch dann, wenn die Ware durch das Prüfen für den Unternehmer praktisch unbrauchbar wird, weil er sie in diesem Zustand nicht mehr als neuwertig weiterverkaufen kann.
    Der Verbraucher darf die Ware aber nicht über das zur Warenprüfung hinausgehende Maß benutzen oder beschädigen, so dass sie für den Unternehmer nur noch mit Preisabschlägen oder gar nicht mehr verkäuflich ist.
    Der Europäische Gerichtshof hatte bereits im Jahr 2009 eine generelle Wertersatzpflicht abgelehnt.
    Da der Anspruch auf Wertersatz für den Unternehmer praktisch schwer durchsetzbar ist, sind entsprechende Verluste regelmäßig von vornherein in den Preis der Waren einkalkuliert.


    Ich hab den einen Passus mal fett markiert (Rechte des Händlers, aber darauffolgend auch die des Verbrauchers) aber auch der Verbraucher hat das Recht die Ware zu testen!