Ein rabenschwarzer Tag :(.

Es gibt 150 Antworten in diesem Thema, welches 28.823 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. Januar 2023 um 09:51) ist von BMP I.

  • Lieber Viper.

    Ganz abgesehen davon, dass ich damit gestehe gegen §20 Abs.3 WaffG verstoßen zu haben. Denn die Blockierung hätte ja eigentlich bereits vor 10 Jahren erfolgen müssen ohne dass mich jemand daran erinnert...
    L.G. Udo


    Hallo,

    was das so zutrifft, wie du es schreibst, solltest du sofort einen Rechtsanwalt befragen.

    M.E. solltest du den Nachweis führen, dass es zur Zeit keine geeignete Blockiervorrichtung für dein Teil gibt. Danach hat du Zeit und kannst reagieren, wie du willst.

    Viele Grüße in die Eifel.

    Gruß Viper1497

  • Lieber Stefan.

    Da kommen noch ganz andere Dinge auf uns zu.

    Absolut! Es kann aber ja durchaus sein, dass Leidensgenossen in vergleichbarer Situation hier im Forum unterwegs sind. Vor einigen Jahren berichteten mir Bekannte hier aus dem Dorf, dieses Schreiben auch bekommen zu haben. Also bereitet Euch darauf vor, vergessen wird hierbei offensichtlich keiner. Das in einen Thread zu packen, erschien mir daher nötig.

    Nochmals vielen Dank für das Mitgefühl und die vielen netten Tipps aber mein Entschluss steht fest.


    M.E. solltest du den Nachweis führen, dass es zur Zeit keine geeignete Blockiervorrichtung für dein Teil gibt. Danach hat du Zeit und kannst reagieren, wie du willst.

    Nee, nee! Ich habe mit dem SB telefoniert, ebenso steht es im Brief: "Waffe abgeben, 15 € abdrücken, nacht zusammen!"

    L.G. Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

    Einmal editiert, zuletzt von BMP I (8. März 2018 um 17:01)

  • Lieber Ralf.

    Bereits 2006 erkundigte ich mich bei der SB. Für explizit diese Waffe wäre es schwer ein Bedürfnis nachzuweisen. Kein Diopter, wäre ja nichts sportliches in dem Sinne.
    L.G. Udo


    Hallo,

    ich gehe davon aus, dass der Nachweis eines Bedürfnisse als Sportschütze bei irgendeinem Verband in irgendeiner Disziplin auch ohne Diopter möglich wäre. Du müsstest nur suchen.

    Ich hoffe wir können dich noch umstimmen. Als Erinnerung an deine Vorfahren wäre es mir zu Schade zum Verschrotten.

    Gruß Viper1497

  • ich gehe davon aus, dass der Nachweis eines Bedürfnisse als Sportschütze bei irgendeinem Verband in irgendeiner Disziplin auch ohne Diopter möglich wäre. Du müsstest nur suchen.

    BDS Disziplin L 2.01.7

  • Verstehe das hier nicht so ganz...wenn es ihm doch mehr oder weniger egal ist, und sein Entschluss feststeht, braucht man doch nicht mehr nach Möglichkeiten zu suchen.
    Wer nicht will der hat schon.

    Wenn er es behalten wollen würde, gäbe es sicher legale Wege....aber wenn man keine Lust auf "Arbeit und Stress" hat....dann lässt man es halt.

  • Was da für ein aufstand gemacht wird um ein altes KK ,für das noch nicht mal Munition im Haus ist!

    Da muss noch blockiert werden da reicht es nicht das es schon im Schrank steht.

    Was soll davon für ne Gefahr ausgehen ?

  • Hallo Udo, meine Hochachtung und allen Respekt vor deiner Entscheidung, vom Kopf her sicherlich richtig.

    ABER:

    In deiner Bauchgegend hast du sicherlich ein unangenehmes Ziehen, es ist eben nicht bloß die Waffe die man abgibt, es sind die vermutlich vielen, schönen Erinnerungen die man mit abgeben muss - und das tut weh.

    Der wichtigste Mensch in meinen Leben war mein Großvater den ich heute noch über alles liebe und sehr verehre, mit ihm habe ich 1967 in meinen Geburtsort (Sitzenroda/Sachsen) eine Eiche auf einer Wiese gepflanzt. Vor 3 Jahren war ich wieder einmal in Sitzenroda und wollte diese Eiche, wie immer, besuchen.
    Die Gemeinde hat es zum Bauland gemacht und es stand ein Haus auf der riesigen Wiese, genau an der Stelle wo vorher die Eiche stand.
    Was dann innerhalb von Sekunden emotional in mir vorging ist unvorstellbar, ich habe losgeheult wie ein Kind, ich war gute 10 Minuten nicht ansprechbar.
    Mein Großvater ist schon lange verstorben, aber die Eiche war da, die er mit seinen Händen für mich gepflanzt hat.
    Ich habe das bis heute nicht weggesteckt!

  • Es ist in der Tat so das man nun wohlüberlegt vorgehen sollte.
    Denn ist die Flinte einmal im Ofen, gibt es kein zurück mehr.

    Ich kenne das Problem, das alte KK meines Großvaters (Voere Vöhrenbach) hängt hier in meinem Arbeitszimmer.
    Habe es bei Zeiten deaktivieren lassen und habe nun wenigstens noch ein Andenken zum anfassen, staubwischen,
    ölen...etc.

    Mit fortschreitendem Alter wächst die symbolische Wertschätzung von Erinnerungsstücken.
    @BMP I Lieber Udo, oder von Udo zu Udo, so wie ich dich kenne und einschätze...
    bist Du gerade dabei eine Übersprunghandlung zu vollziehen.
    Den Gedanken mit dem "hätte ich doch" kennst Du ja sicher?
    Was wenn Dir der Aufwand der blockierens in ein paar Jahren geringfügig erscheint?

    Das angeführte Gerichtsurteil habe ich überflogen.
    Keine Fakten, keine sachlichen Bezüge oder Zusammenhänge, lediglich schwache Vermutungen.
    Wie viele Sach- und / oder Personenschäden durch Erb-Schuss-Waffen sind denn überhaupt aktenkundig
    oder sonst irgendwie belegt?...0
    Die Rechtssprechung folgt imaginären Wahnvorstellungen.
    Unter dem Deckmantel der inneren Sicherheit wird ja sehr gerne und sehr viel Unfug getrieben.
    Aber den Leuten Ihre ursprünglich legal zugestandenen Erinnerungsstücke zu nehmen ist ein schändliches, blasphemisches Treiben.
    Demnächst muss man Opas goldene Uhr deaktiviern (Zeiger entfernen) oder kostenpflichtig verschrotten damit daraus kein Zeitzünder entstehen kann. :new16:

    Einmal editiert, zuletzt von Oldcrow (8. März 2018 um 22:59)

  • Ihr Lieben.
    Ich würde mich selber schon als "Kameradenschwein" bezeichnen, immer fair und mit einem ausgeprägtem Gerechtigkeitssinn. Auch als Befangener/Betroffener behalte ich meine objektive Ansicht zu den Dingen. Das hier ist ja nun wirklich Pille Palle um an eine scharfe Waffe mit WBK zu kommen:

    Mutter und Schwester verzichteten auf das Erbe, ich brachte den Nachweis eines Waffenschranks und für 28 € war es dann offiziell auf mich registriert. Bemerkung in der grünen WBK: "Aus dem Nachlass des Vaters".

    Jedenfalls zu dem, was andere da so anstellen müssen, nehmen wir doch nur das jagdliche oder Sportschützenbedürfnis. Denen gegenüber wäre es ja doch ungerecht...

    Was da für ein aufstand gemacht wird um ein altes KK ,für das noch nicht mal Munition im Haus ist!

    Da muss noch blockiert werden da reicht es nicht das es schon im Schrank steht.

    Was soll davon für ne Gefahr ausgehen ?

    Lieber Christian.
    Waffengesetze werden nicht von sachkundigen Personen, sondern von Politikern erlassen. Keinesfalls sollte man die Geschossenergie des "Klein"kalibers verniedlichen. Stell Dir vor, das Ding geht jetzt weg. Dann mache ich den Pulverschein und hole mir einen Vorderlader. Somit hätte ich vollkommen rechtskonform Infanterie gegen Artillerie getauscht. Bekloppt, oder?

    Irgendwie schockiert bin ich, wie schnell legaler Waffenbesitz illegal wird. Eine kleine unbedeutende Gesetzesänderung und schon...

    Gestern sprach ich noch mit einem Bekannten und muss Euch leider vorhersagen, dass noch viele andere WBK-Inhaber hier Post bekommen werden. Die Blockierung war ja nur ein kleiner Bestandteil des Schreibens, die Krux handelt von der Aufbewahrung. Wer seiner zuständigen Polizeibehörde noch keinen Nachweis erbracht hat, sollte das unbedingt nachholen.

    Zitat:
    "Sofern Sie Ihre Waffen bis einschließlich 05.07.2017 nicht in einem der vorgenannten Behältnisse (A - Schrank mit B - fach VDMA 2) 3)24992) und dies hier nachgewiesen haben, kommt nach einer Änderung des WaffG am 06.07.2017 (§36 WaffG i. V. m. § 13 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) nur noch eine Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandgrad 0 oder höher für Sie in Betracht.

    Logisch gibt es hier einen Besitzstand, den man jedoch Beweisen muss!!! Dazu braucht man den Kaufbeleg oder einen anderen glaubhaften Nachweis.
    Und wer glaubt, seine Schätzchen sind gesetzeskonform unter gebracht, darf den beiliegenden Vordruck ausfüllen und unterschrieben zurück senden. Außerdem eine Rechnungskopie und entsprechende Lichtbilddokumentation vom Tresor geschlossen und geöffnet mit Waffen, Typenschild mit erkennbarer Sicherheitsstufe, sowie ein Bild des Raumes, wo er drin steht.

    Alles nicht so einfach. Und das nur für ein Erinnerungsstück...

    Liebe Grüße
    Udo


    P.S.: Ach ja, neben Pest gibt es für mich natürlich auch noch Cholera: Ich kann die Waffe unbrauchbar machen. Das muss durch einen Büchsenmacher geschehen. Danach muss sie dem Beschussamt vorgeführt werden. Alleine das kostet schon ca.150 €...

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

    Einmal editiert, zuletzt von BMP I (9. März 2018 um 06:04)

  • Stell Dir vor, das Ding geht jetzt weg. Dann mache ich den Pulverschein und hole mir einen Vorderlader. Somit hätte ich vollkommen rechtskonform Infanterie gegen Artillerie getauscht. Bekloppt, oder?

    Udo, erlaube mir bitte den Hinweis, dass die sprengstoffrechtliche Erlaubnis - ebenso wie der Waffenbesitz - an ein Bedürfnis gebunden ist.

  • ...und mit einer Schwarzpulver-Waffe eine Schießstätte finden wo diese zugelassen sind, ist noch einmal eine Herausforderung.

    Hätte, hätte, Fahrradkette...
    Wäre ich im Besitz von KK, Schrank und WBK, wäre ich mindestens jedes Pfingsten
    mal auf dem Stand gewesen, hätte ein paar Schuß gemacht und in mein Schießbuch
    eintragen lassen...

  • Ihr Lieben.
    Ich würde mich selber schon als "Kameradenschwein" bezeichnen, immer fair und mit einem ausgeprägtem Gerechtigkeitssinn. Auch als Befangener/Betroffener behalte ich meine objektive Ansicht zu den Dingen. Das hier ist ja nun wirklich Pille Palle um an eine scharfe Waffe mit WBK zu kommen:
    Jedenfalls zu dem, was andere da so anstellen müssen, nehmen wir doch nur das jagdliche oder Sportschützenbedürfnis. Denen gegenüber wäre es ja doch ungerecht...

    Lieber Christian.Waffengesetze werden nicht von sachkundigen Personen, sondern von Politikern erlassen. Keinesfalls sollte man die Geschossenergie des "Klein"kalibers verniedlichen. Stell Dir vor, das Ding geht jetzt weg. Dann mache ich den Pulverschein und hole mir einen Vorderlader. Somit hätte ich vollkommen rechtskonform Infanterie gegen Artillerie getauscht. Bekloppt, oder?

    Irgendwie schockiert bin ich, wie schnell legaler Waffenbesitz illegal wird. Eine kleine unbedeutende Gesetzesänderung und schon...

    Ich unterschätze die Geschossenergie nicht,200J !

    Hab auch schon mal KK geschossen ,das scheppert schon ordentlich im Kugelfang ;) .

    Trotzdem finde ich das ein Affenzirkus gemacht wird,denn Munition ist keine vorhanden,das Teil steht immer im Schrank und die letzten 50 Jahre ist damit kein Unfung getrieben worden!

    Warum jetzt also noch Blockieren :rolleyes: .

    Wir reden ja schliesslich von nem alten KK Repitierer und von keinem HK 416 mit 30 Schussmagazin wo noch 3000 Schuss daneben liegen.

    Sondern nur ein altes Erbstück das durch die nicht vorhandene Munition noch nicht mal funktionsfähig ist.

  • Lieber Tambour.

    Udo, erlaube mir bitte den Hinweis, dass die sprengstoffrechtliche Erlaubnis - ebenso wie der Waffenbesitz - an ein Bedürfnis gebunden ist.

    Selbstverständlich, danke für den Hinweis.
    Apropos objektive Betrachtung: Der Staat ändert das Gesetz. Mein SB ist die "ausführende Gewalt". Logisch wird es einzelne "Dödel" geben, denen bei der Ausübung einer "flitzen geht". Alleine die Reaktionen hier, lassen mich nachvollziehen, wie sich die Leute ihm gegenüber verhalten werden. Wer lässt sich schon gerne etwas abnehmen? Er dürfte wohl mit den undankbarsten Job in der Wache haben. Unter Anbetracht dessen, war er anfangs auch etwas zugeknöpft. Mit einer - Ihr kennt mich ja - Mischung aus Respekt und Humor, gelang es mir ihn ein bisschen aus der Reserve zu locken und im Nachhinein betrachtet, hatten wir eigentlich eine recht nette Unterhaltung. Er schilderte mir sehr detailliert die Entsorgung. Das behalte ich aber für mich, mit der Bitte um Verständnis.


    Udo, ein gut gemeinter Rat: Bevor du das Teil weggibst, schraub dir noch irgendein freies Teil als Andenken ab. Und wenn's nur das weiß gemalte Korn ist.

    ... und den Schaft

    Außerdem gab er mir den Tipp, dass ich Anbauteile wie Zieloptiken und der Gleichen, gerne behalten dürfte. Es sei auch schon vorgekommen, dass die Leute den Schaft behalten haben und mit einem Besenstiel versehen als Kinderspielzeug...

    Also dort sitzt auch nur ein Mensch und wie es sich anhört, ist ihm die Sache ebenso angenehm wie mir. Gut, ich habe hier Fotos als Gastschütze beim FT oder vom schießen mit erlaubnispflichtigen Waffen unter Aufsicht bei Tagen der offenen Tür. Das würde ich auch gerne gelegentlich mit der eigenen Waffe machen. Also ein Bedürfnis ist somit gegeben, nur muss ich das ja nachweisen - wie wir alle wissen. §8 WaffG: "Der Nachweis eines Bedürfnisses ist erbracht, wenn gegenüber den Belangen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung die Geeignetheit und Erforderlichkeit der Waffen oder Munition für den beantragten Zweck glaubhaft gemacht sind."

    • WSK?
    • Gastschießen min XY/Jahr, nachzuweisen mit Eintrag im Schießbuch?

    Wenn das ausreicht, könnte ich mich darauf einigen, auch wenn es letztendlich teurer wie die Blockierung ist. Das macht dann aber wenigstens Spaß!

    Auch sehr ärgerlich: 2006 habe ich der SB´n den Kaufbeleg meines Waffenschranks vorgelegt: "Ah ja, in Ordnung, notiere ich."
    Direkt die Einleitung in jetzigem Anschreiben: "...bei der Durchsicht Ihrer Unterlagen ist aufgefallen, dass Sie bisher noch keine Nachweis über die Aufbewahrung Ihrer Schusswaffe erbracht haben."

    Der Mann machte einen netten Eindruck und ich werde nicht unversucht lassen, praktisch "die Flinte nicht so einfach in die Wache werfen". Ich bin ein stets aufrechter Mensch und so packe ich die Dinge auch an. Egal wie unangenehm sie auch sein mögen. Gefasst bin ich auf das Schlimmste, denn das schützt vor unangenehmen Überraschungen....

    Liebe Grüße
    Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

    2 Mal editiert, zuletzt von BMP I (9. März 2018 um 15:36)

  • Hallo zusammen,

    es gibt vielleicht noch eine andere Lösung: wenn das KK unter Aufsicht zerlegt und die Stahlteile zerflext werden, so könnte ein
    Messerschmied aus den besagten Stahlteilen dir doch ein schönes Messer schmieden, oder?
    Die Schusswaffe wäre dann nachweislich zerstört, das Messer wäre dann ein Erinnerungsstück!

    Nur so ein Gedanke

  • Also dort sitzt auch nur ein Mensch und wie es sich anhört, ist ihm die Sache ebenso angenehm wie mir. Gut, ich habe hier Fotos als Gastschütze beim FT oder vom schießen mit erlaubnispflichtigen Waffen unter Aufsicht bei Tagen der offenen Tür. Das würde ich auch gerne gelegentlich mit der eigenen Waffe machen. Also ein Bedürfnis ist somit gegeben, nur muss ich das ja nachweisen - wie wir alle wissen. §8 WaffG: "Der Nachweis eines Bedürfnisses ist erbracht, wenn gegenüber den Belangen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung die Geeignetheit und Erforderlichkeit der Waffen oder Munition für den beantragten Zweck glaubhaft gemacht sind."

    Udo, ich sehe Du bist auf dem richtigen Weg ;)

    Da Du die WBK schon hast, ist eine reglmässige Teilnahme am Schießsport, ja keine Voraussetzung der Erteilung mehr.
    Dort bewirkt dieser Umstand nur das ein Bedürfnis regelmässig an zu erkennen ist.
    Ich denke im Moment musst Du nur glaubhaft machen das Du nach wie vor Schießsport betreibst.
    Wie ich schon geschrieben hatte ist es Dir ja unbenommen auf einer Schießstätte Munition zum sofortigen
    Verbrauch zu erwerben und dort mit der Waffe Schießsport zu betreiben.
    Die Auflage genau dies zu dokumentieren wurde Dir ja nie gemacht, oder? ;)

  • Man könnte ja auch ganz nebenbei mal hier in der Runde nachfragen, ob die Kosten für die Blockierung in Form einer Spende von Forenmitgliedern möglich wäre. :)

    Also ich würde da schon was zu geben.