Es gibt 200 Antworten in diesem Thema, welches 23.759 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (22. November 2021 um 00:40) ist von Delphin.

  • Na ja, die Frage ist eben, was genau als „Waffenmontage“ definiert ist ?

    Eine Picatinny / Weaver Schiene definitiv - JA !

    Alles andere ... ist immer „so eine Sache“, wo man mehr als genau und besser zwei Mal hinschauen muss und sollte !


    Zu den Rangefindern, wie Du schon selber sagst: „auch günstige Optiken können für den angedachten Zweck ausreichend sein und damit muss es nicht immer das Beste und Teuerste sein.“

    So ist es, beim AB / Bogen Schießen kommt anders als bei der Jagd o.ä. noch hinzu, dass wir meist nicht so häufig bei schlechtem Wetter schießen (oder dann schießen müssen), wie es bei Schützen mit scharfen Waffen / LW der Fall ist ;)

  • Günstig muss ja nicht schlecht bedeuten. Aber meistens ist teuer auch besser. Das muss jeder selbst entscheiden, ob das Günstigere auch ausreicht.
    Aber oft ist es auch so, dass das Günstigere auch andere Nachteile hat, die nicht gleich auffallen aber über die man sich ärgert.
    Umgekehrt muss man sich bei teuren Geräten meistens nur am Preis ärgern und nicht jedes mal, wenn man durchblickt.

  • Da ist viel Wahres dran...

    Im direkten Vergleich merkt man auf jeden den Unterschied. Nicht unbedingt auf 30m bei gutem Wetter, aber auf Distanzen deutlich über 50m, vllt noch mit schwachem Licht (z.B. in der Dämmerung oder wenns richtig bedeckt ist) sind da schon Riesenunterschiede....

    Hab die Erfahrung auch gemacht und muss wirklich zustimmen, auch wenn es bei den ABs nicht ganz soooo gravierend wie beim Gewehrschiessen ist.

  • Zum Laser:

    Ist es ein unsichtbarer, ist es egal, da Er nicht zum Zielen verwendet wird sobdern nur zur Entfernungsbestimmung. Der Zielpunkt geschieht durch ein Zielkreuz oder Reddot.

    Ist es ein zusätzlicher sichtbarer z.B. roter Laser, wäre Er verboten.

    Zur Ungenauigkeit:
    Hierzu reicht der Blick in die Tabelle mit Lichtgeschwindigkeiten in verschiedenen Medien.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Das BKA hat auch IR als Beleuchtung eingestuft.
    Bei juristischen Fragen sollte man sich zurückhalten
    wenn man es nicht sicher weis. Das kann sehr böse
    enden!

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Ich bin mir zwar nicht absolut sicher, aber IR (Zusatz-) Beleuchtung wurde doch NUR als Beleuchtung eingestuft IN ZUSAMMENHANG / Verbindung mit Nachtsichtig- Geräten / ZF‘s - oder ?!

    Aber es stimmt natürlich schon: Unwissenheit schützt auch hier leider nicht vor Strafe !

  • Es ist -nach dem WaffG- eine Beleuchtung.
    Damit ein verbotener Gegenstand mit übler
    Strafandrohung.
    Also nicht 100€ wie für eine rote Ampel (OWi)
    sondern echter Knast (Straftat).

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Ok. Was für ein Schwachsinn. Eine Beleuchtung nutzt sichtbares Licht. Eine unsichtbare Zimmerbeleuchtung wäre auch kontraproduktiv. Der IR Laser in einem Range Finder dient ausschließlich der Entfernungsmessung und nicht einer Beleuchtung.

    Anders bei einem Nachtsichtgerät mit IR Laser Beleuchtung. Das ist etwas völlig anderes.

    Da würde ich es fast auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.

    Dann wäre auch jedes Radar und jeder Radiofunk verboten inkl. jedem Handy, Amateurfunk, da Er mit den Radiowellen die Umgebung "beleuchtet" ( ist ja auch elektromagnetische Strahlung ). Ergo wären Handys bei Jägern verboten da Sie das Ziel beleuchten. ;)

    In Kombination mit einem CCD vieleicht, der den IR Laser sichtbar macht. Dann macht das Sinn.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Der Gesetzestext definiert das aber ganz klar ausschliesslich für Schusswaffen und wenn es dafür bestimmt ist.

    Da die AB keine Schusswaffe im Sinne des WaffG ist, da das schiessen fehlt, würde sich in diesem Fall eh wieder die Frage stellen ob das Gesetz da greifen würde, zumal wenn die Befestigung nich für Schusswaffen bestimmt ist.

    Aber das wäre dann wiederrum ein Punkt den ein Rechtsverdreher oder das BKA schlussendlich beantworten müsste.

  • Da es sich um einen unsichtbaren IR Laser handelt, wird nichts sichtbar beleuchtet.
    1.2.4.1 ist nicht gegeben.
    Bei der Verwendung eines Nachtsichtgerätes allerdings schon, da dieses den unsichtbaren IR Teil in sichtbares Licht umwandeln kann.
    Aber da gilt ohnehin 1.2.4.2

    Dann wäre es eine Beleuchtung und Markierung des Zieles.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Hallo Zusammen,


    Nach der Definition von NC9210 dürften dann auch keine Zielfernrohre mit eingebautem Entfernungsmesser verkauft werden. Da ist auch ein IR Laser verbaut.
    https://www.pfitzmaier-jagd.de/OPTIK/Zielfern…2-P-L::462.html

    Das Teil, was Leerschuss sich gekauft hat ist ein reiner Entfernungsmesser. Er misst die Entfernung genauso, wie die anderen Geräte mit einem IR Laser und kann zusätzlich auf das ZF montiert werden. Da ist nichts mit IR Lichtquelle im Sinne einer Lampe oder ähnlichem, zumal solche Geräte den IR Laser für eine kurze Zeit der Messung aussenden.


    Gruß,

    Walde

  • Da würde ich es fast auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.

    Den würdest du sehr sicher verlieren.
    Die Wellenlänge einer Zielbeleuchtung ist im Gesetz nicht bestimmt.
    Und da Nachtsichttechnik mittlerweile absolut gängig ist, kann der Gesetzgeber IR-Licht nicht ausklammern. Das Argument sichtbar/unsichtbar haut also nicht hin
    Über Bauart und Bestimmung liesse sich deutlich einfacher argumentieren.
    Ein Messlaser, der nur zum Zwecke der Messung IR-Licht sendet und nicht permanent und der nicht zur Montage an Waffen gebaut wurde, dürfte nach meinem Dafürhalten legal sein.
    Denn es gibt ja auch legale Range Finder Zielfernrohre zu kaufen.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • NC9210 hat nicht gesagt, dass die Teile illegal sind.
    Er hat nur davor gewarnt, einen Laser oder Lampe als legal anzusehen, weil das Licht nicht sichtbar ist.
    Das ist kein stichhaltiges Argument und wird einem schnell auf die Füsse fallen.
    Nachtsichtbrillen sind einfach zu kaufen.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Den würdest du sehr sicher verlieren.

    So ist es. Jeder Versuch das WaffG mit Logik zu
    erschließen wird scheitern - es ist nicht logisch.
    Den Rechtsstreit zu führen bedeutet eine mehrjährige
    Freiheitsstrafe zu riskieren. Das lässt man besser.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Wenn du dir ein Handy ans Gewehr montierst und mit der integrierten Taschenlampe das Ziel beleuchtest (auch wenn du das mit dem Display versuchst), ist das in der Tat ein verbotener Gegenstand im Sinne des Waffengesetzes.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Die Bestimmung ist das eine, wenn allerdings
    eine waffentypische Befestigung vorhanden ist
    hast du wieder verloren.
    Das ist eine Materie für die spezialisierte Änwälte
    Schmerzensgeld statt Gage verlangen. Mit Grund.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Wenn du dir ein Handy ans Gewehr montierst und mit der integrierten Taschenlampe das Ziel beleuchtest (auch wenn du das mit dem Display versuchst), ist das in der Tat ein verbotener Gegenstand im Sinne des Waffengesetzes.

    Auch ohne Aktivierung der Taschenlampe. Das Handy sendet Radiostrahlung aus und beleuchtet so das Ziel. Ergo verbotener Gegenstand.

    Wenn schon Schwachsinn dann konsequent.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Es hilft nicht das ins Lächerliche zu ziehen.

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