Aufgedrucktes F verschwindet, was tun?

Es gibt 66 Antworten in diesem Thema, welches 8.137 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. April 2017 um 12:46) ist von Eisenschwein.

  • moin.
    ich finde das eine schweinerei der hersteller, eine zumutung, das man als kunde diesen fragen überhaupt stellen muß und als besitzer sich damit schlimmsrtenfalls rechtfertigen muß.

    das maximum an geld verdienen, liebe hersteller, das seh ich ja ein, aber nicht zu lasten eines kunden... das geht gar nicht.

    gruß edwin

    INVICTUS

  • Wenn das F weg ist, ist es immer noch eine F-Waffe! Nicht DU musst das beweisen sondern man DIR das Gegenteil! Das ist ein Merkmal eines Rechtsstaates. Immerhin ;)

    Jetzt ist soweit, dass soweit ist 8o

  • Wie gesagt so würde ichs einfach machen. Genau auf die alte Schrift das selbe nochmal drüberlasern


    Das wird so aber nicht gehen.

    Du musst die Waffe richtig einspannen.
    Den richtigen Schrifttyp auswählen.
    Die richtige Größe der Schrift auswählen.
    Beim Lasern die richtige Energiezufuhr auswählen dem Material entsprechend.

    Dann beim ersten Versuch richtig treffen dürfte nahezu unmöglich sein,ohne das es aussieht wie ne Fälschung.

    In der Theorie hast du recht aber in der Praxis gehts nicht würde ich mal tippen.

    StGB §328, Absatz 2.3

    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

  • Und dann hab´ erst mal so´n Laser-Dingensgelöte parat (außer Playstation natürlich, aber der muss den erst unter dem Flugzeugträger der Essex-Klasse, der K-5-Kanone im Schnellbausatz und dem aufblasbaren Todesstern rauspopeln).

    Da geht´s nämlich meistens schon mal los.

    Christopher Hitchens, Sam Harris, Lawrence Krauss

    and Richard Dawkins are those, who rock the Boat!

  • Wenn das F weg ist, ist es immer noch eine F-Waffe! Nicht DU musst das beweisen sondern man DIR das Gegenteil! Das ist ein Merkmal eines Rechtsstaates.

    Lol dafür haben die Staatsanwälte die Rechtsumkehr eingeführt das heist du mußt aktiv mitwirken deine Unschuld zubeweisen. Ohne das könnte der Staatsanwalt nicht zum Golfen.

  • Wenn das F weg ist, ist es immer noch eine F-Waffe! Nicht DU musst das beweisen sondern man DIR das Gegenteil! Das ist ein Merkmal eines Rechtsstaates. Immerhin

    Au, au, au...das ist aber jetzt mal echt dünnes Eis mein Lieber.
    Nix für ungut, nur den Ansatz halte ich, so wie man unsere Behörden so kennt,
    für ziemlich gewagt, wenn nicht sogar schon naiv.

    Das Beschußgesetz sagt eindeutig, die Kennzeichnung muss deutlich und dauerhaft sein.
    Ist sie das nicht, nicht mehr, oder sogar schon manipuliert worden, dann entspricht die
    Knifte in diesem Moment schon nicht mehr den Vorgaben im Beschußgesetz.
    Da geht es nicht mehr um Beweisführung usw.
    Eine schlichte Sachfeststellung und weg ist die Plemme.

    Sorry, wenn ich das so krass sagen muss, will da auch niemandem auf die Füße treten.
    Aber :F: -Waffe ohne :F: ...da bleibt nur noch Waffe übrig.

  • Ich schließe mich @Schiesser an....bin auch der Meinung, dass das F deutlich erkennbar sein muss.
    Ansonsten könnte man sich das Ding auch sparen und die Waffen trotzdem mit 7.5J ausliefern.
    Über Seriennummer oder beim Beschussamt mit nem Chrony ließe sich ja trotzdem ermitteln, dass es sich um ne F Waffe handelt.
    Trotzdem ist das Ding auf jeder Waffe drauf.

    Geh zum BüMa oder zum Beschussamt und lass es nach lasern...
    Sicher ist definitiv sicher

    Denn selbst wenn du beweisen kannst, dass es ne F Waffe ist bist du in der Beweispflicht und muss entsprechende Kosten tragen, wenn du mal damit gesehen wirst und die das Ding einkassieren, um es zu überprüfen.

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  • zum schiessen eben nicht mehr auf die Hauptstrasse vorm Haus gehen. :D oder zumindest nur noch Nachts wenn alle schlafen und es keiner sieht.

    sowas wie hier ist dann nicht mehr, wobei der Typ sicher straff eine an der Klatsche hat. Man beachte die sicher geparkten Autos.

  • mal ne frage, wurde bei irgend wem aus dem forum schonmal von den behörden kontrolliert ob das "f" auf seinen waffen ist?
    Bzw wurde vlt mal wer aufm weg zum schützenverein von der polizei angehalten und haben die dann das gewehr/pistole auf "f" überprüft?
    Wenn eine f waffe getunt wurde, könnten die das ja bei einer kontrolle garnicht feststellen, weil f is ja drauf und chrony haben die bestimmt nicht mit dabei und auf fragwürdigen verdacht ein f gestempeltes lg einziehen und dann nichts finden wär übel für die beamten.
    Hatt da wer erfahrungen?
    Ich persönlich muss immer am revier vorbei fahren wenn ich zum verein zum schießen will.
    Im sommer fahr ich mitm fahrrad und hab futteral oder bullpup tasche aufm rücken mit großem sichtbarem schloss und wurde nie angehalten.

  • In dem Fall und wenn du nachweisen kannst das du Sportschütze bist, dann ist das weniger ein Problem.

    Aber stell dir mal Hans Plinker vor der im Garten steht und auf Dosen schießt.

    Nachbar Peter Mecker ruft die Cops weil ihm das nicht passt
    Und jetzt stell dir vor deine Waffe hat kein F

    Dann gute Nacht!!

    Das mit dem Tunen ist auch so ne Sache
    Theoretisch kannst du das auch machen
    Theoretisch kannst du auch immer ohne Ticket parken...gibt genug denen nie was passiert ist aber der Teufel ist all zu oft ein Eichhörnchen und kommt dann wenn du nicht dran denkst

    Ich kann mir aich in Ö ne Puste mit 16J kaufen und nach D kommen....gibt ja keine Kontrollen
    Zumindest nicht regelmäßig.
    Damit kannst du auch daheim rumballern und hoffen das es keiner merkt

    Habe auch ne Puste von vor 1970 mit mehr als 7.5J
    Damit darf ich nur auf dem Stand pusten und daran halte ich mich.

    Ob jemand herausfindet das ich damit schieße wenn ich das daheim im Keller tuen würde? Unwahrscheinlich....aber sicher ist sicher

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  • @Marco

    darum gehts doch, sicherlich wurde da noch niemand kontrolliert der sich normal verhält. Wenn einer natürlich schon einen Silberblick hat und von den fliegenden Maschienen am Himmel mit den Lichtern faselt, die einen verfolgen na dann.
    Hier wird immer ein Hype aufgemacht wegen 0 und nichts.
    Nur Halbwissen bis gar kein Wissen, mal irgendwo in einem Forum was von Irgendwas gehört, aber von Waffen und der rechtlichen Seite 0 Ahnung, so ist eben das Inet mit seinen Insassen. Und dann möglichst noch im Inet genauso Tiefflieger befragen und die nächsten Gerüchte, Halbweisheiten verbreiten.
    Wenn ich wissen will wie Blutwurst gemacht wird geh ich zum Metzger! Habe immer so den eindruck das es hier Menschen gibt die da erstmal beim nächsten Blumenladen nachfragen würden.
    Ich bin in meinen Jahren als Sportschütze (und das sind ettliche Jahre) noch nie diesbezüglich angehalten worden.
    Man muss dem Bullezeier auch nicht sagen das man Waffen transportiert, erst wenn die direkte Frage danach kommt.
    Man muss auch den Waffenkoffer auf öffentlicher Strasse nicht aufmachen, man darf das auch nicht!
    Wenn die Rennleitung eine sicher transportierte Waffe sehen will, dann darf sie mich auf den Schiessstand begleiten oder mit mir nach Hause fahren, dort dürfen die dann die Waffen begutachten!
    Mache ich den Waffenkoffer auf öffentlicher Strasse auf und zeige die Waffe, dann kommt das dem führen gleich und dafür habe ich keine Erlaubnis. Also, entweder Schiessstand und die bezahlen mir die Benzinkosten wenn ich gerade vom Stand komme und nach Haus will oder die fahren mir nach Hause hinterher.
    Das gleiche sagt die jeder Anwalt mit Schwerpunkt Waffenrecht.

    Eine freie Waffe mit F bleibt solange frei, solang sie das F hat! Fehlt dieses weil verdunstet oder was auch immer, dann ist die Waffe illegal, selbst wenn selbige nur 3J bringt! Aber heiss macht sich deshlab trotzdem niemand.

  • also wenn mein nachbar die polizei ruft, würd ich die prinzipiell ohne durchsuchungsbefehl nichtmal bei mir in den hof lassen.

    Dürfte mich die polizei wenn sie mich unterwegs anhält nicht mit aufs revier nehmen um den inhalt meines futterals fest zu stellen?

    Als ich meine cricket beim beschussamt vor geführt habe und sie das f drauf gemacht hatten, war ich erst stutzig, weil ich der meinung war auf den schalldämpfer müsste auch eins.
    Muss ja laut gesetzt eig auch.
    Laut beschussamt, waffe wurde so vor geführt, alles dokumentiert, ein f am systemkasten reicht.

    Einmal editiert, zuletzt von Marcopolo1988 (15. April 2017 um 23:01)

  • Ich für meinen Teil will gar nicht erst rauskriegen, was die so alles kann...

    Daher: IMMER F und PTB - dann tut Dir auch keiner weh.

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  • also wenn mein nachbar die polizei ruft, würd ich die prinzipiell ohne durchsuchungsbefehl nichtmal bei mir in den hof lassen.

    Dürfte mich die polizei wenn sie mich unterwegs anhält nicht mit aufs revier nehmen um den inhalt meines futterals fest zu stellen?

    Jo...nennt sich Gefahr im Verzug.
    Wenn die an deiner Bude vorbei grooven und Hilfeschreie hören, dann dürfen die dir ja auch ohne Durchsuchungsbefehl die Tür eintreten.

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  • also wenn mein nachbar die polizei ruft, würd ich die prinzipiell ohne durchsuchungsbefehl nichtmal bei mir in den hof lassen.

    Wie unverdächtig, guter Plan! :thumbup:
    Am besten schließt Du dich noch ein...
    Nicht das am Ende das SEK dann einen Durchsuchungsbefehl zustellt. ;(

    • ja sry aber bei gefahr im verzug bewegen sich die beamten auf verdammt dünnem eis, wenn die aufgrund eines anruf des nachbarn antanzen, weil er zb behauptet beim mir wird im garten geschossen und die stürmen meinen garten wo ich gerade was weis ich nen probeschuss mit meiner schreckschuss gemacht habe, dann ist das unverhältnismäßig und würden alle 2 beamten und der nachbar sich vor gericht verantworten müssen.
    • Gefahr in verzug ist nur gegeben wenn offensichtlich eine straftat im gange ist oder gleich begangen wird.
    • Oder lebensgefahr besteht.
    • Wenn die bei mir vorfahren und besagte schüsse nicht zu hören sind, haben die brav zu klingeln und mich zu fragen von was mein nachbar redet.
  • Und von was träumst du nachts?

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Also ich würde mal sagen wenn ne ältere Nachbarin, die keine Ahnung von Waffen hat bei der Polizei anruft und sagt: Hilfe mein Nachbar hantiert mit Waffen in seiner Wohnung, dann müssen die ja erstmal davon ausgehen, dass es sich um ne echte Gefahr handelt.

    Ich denke mal im Umkehrschluss würden die mehr Ärger kriegen, wenn sie sagen: Ach eh nur n Luftgewehr und am Ende hockt da voll der Psycho und ballert mit ner KK oder gar GK rum.
    Wenn das dann damit endet, dass jemand zu Schaden kommt....gute Nacht.

    Also wie gesagt.
    Wenn dein F verblasst und das ne F Waffe ist, dann lass es verdammt nochmal neu machen.
    Selbst wenn du damit nie raus gehst oder sonst was.
    Lass es machen.
    Du ersparst dir im Zweifelsfall viel Ärger.

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