... Dann hat aber ein Berufsjäger mit einer interessanten Begründung geklagt, wo im Sinne des Arbeitsschutzes am Arbeitsplatz die gefährdende Geräuschquelle am Ursprung zu mindern ist. Dem hat wohl ein höheres Gericht statt gegeben. Deswegen wollte man zuerst nur Berufsjägern das Bedürfnis auf einem SD anerkennen.
...
Die Grundlage für die Klage des Berufsjägers ergibt sich hieraus:
Lärm-,Vibrationsarbeitsschutzverordnung
Streng genommen müsste sich diese Verordnung auf jeden beruflichen Waffenträger anwenden lassen. Und eigentlich auch auf KW. Aber vorerst können wir mal froh sein, dass Schalldämpfer langsam aber sicher einfacher eintragbar sind. Ich bin gespannt, wie lange die restlichen Bundesländer, insbesondere, NRW noch brauchten. Eigentlich ist ja zumindest die Verweigerung bei Berufsjägern etc. klar rechtswidrig.