Es wird immer wieder bei LG Lp davon gesprochen eine Leistungsgrenze von 5 Joule einzuführen.
Wer spricht denn darüber?
Auch würde mich ein Verbot von Co2 Waffen nicht wundern, im Rahmen das Umweltschutzes.
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Es wird immer wieder bei LG Lp davon gesprochen eine Leistungsgrenze von 5 Joule einzuführen.
Wer spricht denn darüber?
Auch würde mich ein Verbot von Co2 Waffen nicht wundern, im Rahmen das Umweltschutzes.
Du wärst Überrascht was der Deutsche Sportschützen Bund so alles als Opferbereitschaft in den Schubladen hat. Die 5 Joule zb kommt aus dem Pressluftbereich weil irgend so ein Kasper dachte das die Drucktanks nicht soviel aushalten müßten. Wußte du das zb Knicklauf LG eine Aberkennung des Sportlichen schießen bekommen sollten?
Ich frage dich noch einmal. Wer hat das wann gesagt?
moin.
immer diese präzisen quellenangaben aus 10. hand.
mit jedem 3. post in diesem thread kommen noch ein paar verbote hinzu hier.
so langsam bleibt aber nichts mehr übrig zum verbieten.
das ist ja schlimmer als der gesetzgeber selber.
ich hol mir jetzt popcorn für den thread.
gruß edwin
Mal eine Frage zu der Magazin-Begrenzung: ein Patronengurt dürfte ja nicht dazu zählen. Bei Langwaffen-Begrenzung auf 10er Magazin: gilt das dann nur für WBK- Inhaber mit der jeweiligen Schußwaffe und dem dann auch zugehörigen Magazin oder auch für "Magazin-Sammler"? In so fern ist schon ein großes, gebogenes 30er Stangenmagazin gefährlicher als ein kleineres 10er Magazin.
Allein durch die schwere beim werfen -und durch die gebogene Form hätte man einen Bumerangeffekt...:-) Gr.
Die Magazine selbst werden verboten, da hast du dann noch Alt oder Schwarzbestand. Magazine gibts nur noch für Berechtigte.
Magazin Sammler gibts? Naja Andere Sammel ihre Fußnägel...
Nicht ganz korrekt, nach aktuellem Stand des Entwurfes. Magazine zu besitzen, egal welcher Kapazität, bleibt legal - es sei denn, mann besitzt die dazugehörige (halbautomatische) Waffe. Für diese dürfen nur 10er Magazine (Langwaffe) oder 20er besessen werden. Davon ausgenommen sind ausdrücklich Kleinkaliberwaffen.
Okay....dann gehören die Magazine eben jemand anders, der im gleichen Haushalt wohnt. Von mir aus auch gerne in einem anderem Zimmer gelagert, und von mir aus auch gerne in einem abgeschlossenen Kleiderschrank (sollte ja machbar sein, wenn freies Teil für einen Nicht-Waffenbesitzer).
Leute, da geht noch was.... bald werden Putzstöcke verboten weil man sie zu Pfeilen oder Bolzen umbauen könnte.....
Ich frage dich noch einmal. Wer hat das wann gesagt?
Auf der Seite findest du die Person mehr darf ich nicht aus Geheimhaltungsgründen nicht sagen.
Jhary, verschon uns doch mit deinen armseligen Lügengeschichten.
Nur weils nicht in dein Weltbild paßt soll es gelogen sein. Wach auf du wirst bei der nächsten Verschärfung noch Augen machen.
Da wird dann aus der Lachnummer eine Heulsuse
Ganz ehrlich: vermisch solche Wahnphantasien nicht mit der Realität, und irgendwelche Aussagen von Stammtischkünstlern nicht mit dem rechtlich möglichen.
Vor allem lenkt solcher Unsinn von den tatsächlich geplanten Dingen ab, und später heißt es dann: "Na also, ist ja doch nicht so schlimm geworden, wie Jhary behauptet hat".
Und wer hatte vor 20 Jahren groß getönt bei jagdwaffen wird es nie dazu kommen das Magazine nur 2 Schuß fassen dürfen? Oder LEP schöne Sache das wird nie Verboten. Dann war zb 4mm dann einhandmesser damit kommen die nie durch.
Und jedesmal hies Panik mache kommt nie unmöglich rechtlich nicht haltbar unweis gott noch alles. Später wird dann gejammert. SELBER SCHULD Ihr hättet was unternehmen können und habt es nicht getan. Warum ist uninteresant viel Spaß wenn es das Hobby Schießen nur noch im Ausland oder Museum gibt.
Und wer hatte vor 20 Jahren groß getönt bei jagdwaffen wird es nie dazu kommen das Magazine nur 2 Schuß fassen dürfen? Oder LEP schöne Sache das wird nie Verboten. Dann war zb 4mm dann einhandmesser damit kommen die nie durch. [...]
Ja, wer eigentlich? Niemand hier.
"Da wird dann aus der Lachnummer eine Heulsuse" "wach auf"
Da wäre ich wie du, Jhary und geh mal schlafen, du bist wohl schon zu lange wach.
Was sollen denn schon wieder diese Anfeindungen, sind wir hier im Kindergarten ? Benehmt euch wie Erwachsene, schließlich sitzen wir alle im gleichen Boot welches gerade zu sinken beginnt.
wir alle sind titanic.
gruß edwin
ne aber im ernst, so ne kindergartenstreiterei ist vielleicht kurzzeitig befriedigend, aber wißt ihr wie das füre alle andren im forum aussieht , wenn die die das lesen.
das möchtet ihr glaub ich lieber nicht wissen.
aber auch warte immer noch auf die quellenangabe aus 10 . hand , wenn hier einer was in den raum stellt
bis nachher
Zurück zum eigentlichen Thema, zu dem Link von FloppyK im ersten Post.
Termin für die Beratung im Bundesrat ist am Freitag, TOP 30.
Zusammenfassung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung und der von den Bundesratsausschüssen vorgeschlagenen Änderungen:
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/…icationFile&v=1
Der Bundestag ist schon 1 Tag eher am Thema.
https://www.bundestag.de/dokumente/text…engesetz/493940
ZitatEin dazu vorgelegter Gesetzentwurf (18/11239) steht am Donnerstag, 9. März 2017, ab zwei Uhr nachts auf der Tagesordnung des Bundestages und soll nach halbstündiger Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Innenausschuss überwiesen werden.
Andreas
steht am Donnerstag, 9. März 2017, ab zwei Uhr nachts auf der Tagesordnung des Bundestages
Soll das ein Scherz sein?
Da schlafen alle und man kann das Gesetz ohne Gegenstimmen durchwinken?
Oder wie soll ich das verstehen?