mit FX Verminator (Spielzeugwaffe mit 60joule) im Wald schießen?

Es gibt 130 Antworten in diesem Thema, welches 15.677 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (15. November 2016 um 13:26) ist von gilmore.


  • Natürlich wird dadurch etwas gefährdet, nämlich die Lebensgemeinschaft Wald sowie Leib und Leben der Waldbesucher.


    Kommt darauf an, wo man das Ziel aufstellt. So wie ich es machen würde, wäre niemand gefährdet.

  • Schon mal danke für die Antworten.
    Ordnungswidrigkeit ist ja nicht schlimm, schlimmer und Staatsanwalt wären 8 Joule Luftgewehr.
    Ne Ordnungswidrigkeit wäre ja dann auch mit dem Mountenbike durch den Wald zu fahren oder den Hund nicht anzuleinen, denn im Wald gilt die Leinenpflicht.
    Kann also nicht viel passieren.
    Sonst bin ich ja immer mit meinen Bögen in den Wald, hat bis heute auch keinen gestört.
    Hab mir das Teil bestellt ohne Zielfernrohr, das nehm ich dann von meinem HW 35.
    Werde dann Berichten.


  • Natürlich wird dadurch etwas gestört und gefährdet, nämlich die Lebensgemeinschaft Wald sowie Leib und Leben der Waldbesucher.

    Warum glaubst Du, im für jedermann mehr oder weniger zur Erholung frei zugänglichen Wald legal "Schießsport" betreiben zu können? Von Deiner Art der Erholung fühlen sich andere – mutmaßlich die allermeisten Waldbesucher – bedroht.

    Besten Gruß vom tumben
    Trompeter

    Ich sag ja der gesunde Menschenverstand ;^) ,ich kann im Wald Blätter sammeln,Tiere beobachten ,Fotos machen,Spazieren gehen,kann Pilze sammeln.....aber das gehört im Jahr 2016 eben nicht mehr dazu,das mag 1960 noch anders gewesen sein aber wir haben halt nicht mehr 1960.

  • Pilze sammeln mit einem Einhandmesser ist in DE ja schon ein Problem, wenn man es nicht in einem Stahlschrank mitschleppt. Gesetze anpassen schön und gut, aber es wird hier übertrieben.

    Federbolzen
    Es gibt auch viele Sportvereine, wo man Bögen, Armbrüste usw. schießen kann. Der Wald wäre eine Alternative, ist aber mit Risiken verbunden.

    Einmal editiert, zuletzt von mistermister (13. November 2016 um 15:43)

  • Auf privatem, eingefriedetem (umzäunten) Gelände, mit Zustimmung d. Eigentümers, wenn das Geschoß das Grundstück nicht verlassen kann, dann ja. Alles andere Nein.
    Egal ob Wald oder Wiese oder sonst was, wenn es der Allgemeinheit gehört oder der Allgemeinheit frei zugänglich ist, kann man sich nicht einfach einen Teil davon abstecken, einer ausschließlich privaten Nutzung unterziehen und die Allgemeinheit aussperren.

    Natürlich könnte man durchaus unbehelligt bleiben, aber darauf sollte man sich mal nicht verlassen.

  • Wegen Schießsport als Erholung und Entspannung im Wald:
    Ich glaube nicht, daß das der Gesetzgeber so gemeint hat. :D

    Ähnlich könnte man als Bankräuber argumentieren:
    Eine Bank ist ja zum Abheben von Geld da. Und ich habe doch nur kostenfrei Geld von der Bank abgehoben. :D

    Die oben gezeigte Waffe ist gefährlich. Und wenn der Fragesteller damit im Wald erwischt wird, wird Er nicht mit einer Ordnungswiedrigkeit davonkommen (ausser, man hat Mitleid z.B. weil der Erwischte noch ein Kind ist), Er hat (im Zweifellsfall den, der Ihn erwischt hat) gefährtdet.

    Da ist es völlig egal, ob das Gewehr (noch) als Spielzeug eingestuft wird. Und wenn was passiert, sieht es wesentlich übler aus.
    Manche Steinschleuder ist auch ein Spielzeug. Wenn man mit Ihr Jemanden das Auge ausschießt, ...

    Ich persönlich bezweifel (alleine schon bei der Fragestellung) den korrekten Umgang mit der Waffe an.

    Ähnlich als wenn man fragen würde:
    "Kann ich mit meiner Enduro (oder mit meinem Panzer) durch ein Treppenhaus (eine Einkaufspassage) und dann durch 4x fremde Wohnungen (Einkaufsmarkt), ... fahren, und dann in der TV-Abteilung parken? (mein Panzer hat doch eine Straßenzulassung).

    Es wäre ratsam, z.B. wenn man etwas in enem Wald machen möchte, daß nicht verboten ist, sich erstmal zu erkundigen, wem der Wald gehört, und diesen dann höflich zu fragen.

    Gruß Play.

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Lieber Federbolzen.

    Ordnungswidrigkeit ist ja nicht schlimm

    Diese Aussage ist relativ. Ruft nun ein netter Mitmensch mit Handy die Rennleitung, wird diese sehr verärgert sein deswegen ausrücken zu müssen, mit Schreibkram usw. Sie werden sich dumm stellen. Man müsse zuerst die Rechtslage klären. Dazu gehört auch die Überprüfung des Sportgeräts und ob es sich überhaupt um so eins handelt. Oder einfach formuliert, damit sie ihre Ruhe haben, werden sie es einkassieren. Dein "sportliches Treiben" könnte in diesem Moment enden und dann, auf jeden Fall, für längere Zeit ruhen. Traurig aber könnte so kommen...

    L.G. Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Ach Leute
    Wenn ihr euch hier wieder in die Haare bekommt ist das, genau dass was unser Trolli hier will.
    Lasst ihn mal machen, geht dreimal gut und dann holen sie ihn. Mal davon ab das ich bezweifel das unser TS schon volljährig ist.
    Und alle Deutschen Händler haben sich darauf geinigt dieses "Spielzeug" nur an Volljährige zu verkaufen. :D

  • Auf solche Art von Fragen genügt eine kurze deutliche Antwort und gut ist es. Diese endlosen Debatten bringe überhaupt nichts, im Gegenteil. der Auslösende sitzt gemütlich mit einem Gläschen vorm PC und belächelt euren Enthusiasmus seine unnütze Frage zu beantworten.

    freischütz

  • Das Ding speichert die Energie,also ist es kein Bogen sondern wie eine Armbrust zu bewerten was heist das sie den Waffen gleichgestellt ist.
    ...

    Komischerweise sieht das BKA das anders. "Ein manuelles Einbringen der Abschussenergie mittels Muskelkraft analog einer Armbrust trifft nicht zu. Somit ist der "Verminator MK II Extreme Arrow System" kein den Schusswaffen gleichgestellter Gegenstand ... bla bla WaffG ... bla."
    Siehe Feststellungsbescheid.
    Die haben wohl nicht daran gedacht, dass man die Druckluft auch mit einer Handpumpe in das Teil reinbekommen kann ;)
    In dem Bescheid wird dieses Gerät aber auch nirgendwo als Spielzeug deklariert! :whistling:
    Mag sein, dass es keine Schusswaffe im Sinne des WaffG ist, eine Distanzwaffe ist es m.M.n allemal.

    Galt bei Wilderei nicht der Grundsatz "Im Zweifel gegen den Angeklagten" nach dem Motto: "Nix getroffen ist trotzdem gewildert"? :D
    Aber damit kenn ich mich nicht so gut aus.


    --- Ballistol ist das neue Chanel ---

  • Galt bei Wilderei nicht der Grundsatz "Im Zweifel gegen den Angeklagten" nach dem Motto: "Nix getroffen ist trotzdem gewildert"?
    Aber damit kenn ich mich nicht so gut aus.

    Also beim Wildern mit Waffen kenne ich mich nicht aus. Aber bei Hunden ist es z.B. so, dass der Hund wildert, wenn er Wild hetzt, also er muss es nicht reißen. Ich denke das wird bei Waffen (oder auch "Nicht-Waffen" wie hier) ähnlich sein.

  • Richtig. Alles geklärt, nächster Punkt :D


    Hoffentlich merkt keiner das ich gerade mit ner Grippe zu Hause sitze und nur Unsinn schreib :D

    Das Wort ist wie ein Pfeil. Einmal unterwegs, kann man es nicht mehr aufhalten

  • Schon mal danke für die Antworten.
    ... durch den Wald ... den Hund nicht anzuleinen, denn im Wald gilt die Leinenpflicht


    Das ist abhängig von den jeweiligen Jagtgesetzen des Bundeslndes in dem sich der Wald befindet. Auf Waldwegen innerhalb NRWs gild keine Anleinpflicht. Erst abseits der Wege ist der Hund an der Leine zu führen.

    Zitat


    Im Wald müssen Hunde außerhalb von Wegen angeleint sein. (Diese Ein­schränkung gilt natürlich nicht für Jagdhunde im Rahmen jagdlicher Tätigkeiten sowie für Polizeihunde.)


    Quelle:

    Gruß
    Daniel

  • Hallo Löwenherzchen

    Hoffentlich merkt keiner das ich gerade mit ner Grippe zu Hause sitze und nur Unsinn schreib :D

    Ah. Ein Leidensgenosse. Ich bin auch gerade seit 4-5 Tagen ein wandelnder Untoter / Zombie. Nach 5 Tagen des Dahinvegetierens ist aber in der Ferne Licht zu sehen. :) Ich kann Dir aber noch ein paar Viren rüberschicken. ;)

    Hallo "Federbolzen"

    Zitat

    Solange man im Wald kein Eigentum beschädigt wie Bäume z. B. sehe ich da kein Problem, durch die Gegend zu schießen.

    Der letzte Beitrag erübrigt jeden, weiteren Kommentar.

    Gruß Play.

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play