mit FX Verminator (Spielzeugwaffe mit 60joule) im Wald schießen?

Es gibt 130 Antworten in diesem Thema, welches 15.689 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (15. November 2016 um 13:26) ist von gilmore.

  • Es ist völlig egal ob es sich bei dieser Waffe um ein Spielzeug handelt.
    Wenn etwas passiert oder wenn sich Jemand bedroht fühlt, ....

    Ähnlich haben sich Drogenabhängige um Drogengesetze mit speziellen "Teemischungen", "Pilzsammlungen", ... herumzuwinden versucht.
    Die Gesetzeslücke wurde mittlerweile geschlossen. Wenn aber entsprechende Substanzen in dem Tee, ... drin sind, sind es halt Drogen.

    Und wenn dieses "Spielzeug" entsprechend untersucht wird, ...

    Ich spreche mich mal pos. über diese Waffe aus. Da hat ein findiger Entwickler eine Gesetzeslücke gefunden und ermöglicht den Verkauf bzw den Kauf dieser Waffe.

    Nun kommt so ein "Schlauberger", und meint, damit wild überall rumschiessen zu dürfen.

    Was wird passieren:
    Dieses Spielzeug wird auch verboten. Und das haben dann alle möglichen Interessenten dieser Person zu verdanken. Die Gesetze werden noch strenger, ...
    Genau wegen diesen "Schlaubergern", die meinen, sich über Alles hinwegsetzen zu müssen. Das ist nicht schlau. Das ist meiner Meinung nach dumm und egoistisch!
    Und nein. Das ist keine Beleidigung gewesen.

    Gruß Play.

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Fakt ist, wenn er (Federbolzen) im Wald rumballert und sich mal ein Pfeil von ihm verirrt oder umgelenkt wird und jemanden trifft, dann ist es schei**egal, ob das Gerät nun eine Waffe ist, oder auch nicht. Denn dann wird es verdammt teuer! Und wenn der Getroffene einen bleibenden Schaden behält, von tot will ich nun garnicht sprechen, dann ist das Gejammere groß :bash:

    Ich lebe in der Eifel und bin selber Waldbesitzer; da jeder Wald, egal ob Rrivatbesitz oder Staatsforst, von JEDEM darf betreten werden, ist es doch schwachsinn und unverantwortlich, überhaupt daran zu denken, mit so einem Gerät rumzuballern; und erzähle du (Federbolzen) mir nicht, das du sofort jeden Pilzsammler, Wanderer, Tierbeobachter (...) SOFORT erkennst, wenn so einer plötzlich in deiner Schußbahn steht :wogaga:

    Um Ärger aus dem Weg zu gehen: Schieße auf einem befriedetem Besitztum und gut ist. Und glaube mir, dem Richter später wird es auch pumpe sein, wenn was passiert ist, ob dein Gerät nun eine Waffe ist, oder "nur" ein Spielzeug...

    Federbolzen, überlege mal, ob du hier deinem "Spieltrieb" nachgeben willst, oder was du alles riskierst, mit deinem rumballern im Wald!!! Etwas mehr den Verstand einschalten... :new2:


  • Ich lebe in der Eifel und bin selber Waldbesitzer; da jeder Wald, egal ob Rrivatbesitz oder Staatsforst, von JEDEM darf betreten werden, ist es doch schwachsinn und unverantwortlich, überhaupt daran zu denken, mit so einem Gerät rumzuballern; und erzähle du (Federbolzen) mir nicht, das du sofort jeden Pilzsammler, Wanderer, Tierbeobachter (...) SOFORT erkennst, wenn so einer plötzlich in deiner Schußbahn steht :wogaga:

    Erkennt ein Jäger sofort jeden Pilzesammler, Wanderer, Tierbeobachter wenn er auf 50-200m Distanz Wild schießt, das auch noch in der Dämmerung oder gar nachts, denn Nachtsichtgeräte sind verboten in der Jagd, verlässt sich also nur auf sein lichtstarkes Obejktiv.
    Was wenn es zu einem Durchschuss kommt, die Kugel weiter fliegt, oder sein Ziel gar verfehlt, das Projektil an nem Baum abprallt, und nen Pilzesammler, oder Tierbeobachter tödlich trifft?


    Wenn ich tagsüber im Wald auf einer Distanz von 20-50m schieße, nicht einfach quer durch den Wald sondern in direkter Linie zum Ziel , dann bin ich verantwortunglos?
    Alles klar, keine weitere Fragen.

  • Erkennt ein Jäger sofort jeden Pilzesammler, Wanderer, Tierbeobachter wenn er auf 50-200m Distanz Wild schießt, das auch noch in der Dämmerung oder gar nachts, denn Nachtsichtgeräte sind verboten in der Jagd, verlässt sich also nur auf sein lichtstarkes Obejktiv.
    Was wenn es zu einem Durchschuss kommt, die Kugel weiter fliegt, oder sein Ziel gar verfehlt, das Projektil an nem Baum abprallt, und nen Pilzesammler, oder Tierbeobachter tödlich trifft?


    Wenn ich tagsüber im Wald auf einer Distanz von 20-50m schieße, nicht einfach quer durch den Wald sondern in direkter Linie zum Ziel , dann bin ich verantwortunglos?
    Alles klar, keine weitere Fragen.

    Sorry, du bist beratungsresistent! Also schließe ich aus deiner Antwort: Wenn ein anderer in den Fluß springt, dann springst du auch. Es geht hier um DICH, und nicht die Jäger. Jäger müssen ihr Handeln selber verantworten.

    Ich appelliere an deinen gesunden Menschenverstand; aber ich bin mir sicher, das ist vergebends.

    Wie alt bist du überhaupt ??? Wg. u.a. solchen Leuten wie dir werden immer mehr Gestze verschärft, wie auch schon andere Vorredner hier schrieben.

    Sorry, aber gehe spielen :rot:

  • Federbolzen.

    Ich habe es doch schon einmal geschrieben. Ein Jäger hat eine Ausbildung und Sonderrechte. Genau so wie die Polizei mit Blaulicht und Sirene bei rot über die Ampel fahren darf.
    Besitzt Du diese Sonderrechte? Hast Du eine entsprechende Ausbildung?

    Gruß Play.

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Federbolzen.

    Ich habe es doch schon einmal geschrieben. Ein Jäger hat eine Ausbildung und Sonderrechte. Genau so wie die Polizei mit Blaulicht und Sirene bei rot über die Ampel fahren darf.
    Besitzt Du diese Sonderrechte? Hast Du eine entsprechende Ausbildung?

    Gruß Play.

    @Play: Laß es, das ist vergeudete Liebesmüh, der will oder kann es nicht verstehen und einsehen! :( Solche Leute kappieren es erst, wenn sie mal richtig teuer bezaht haben...

  • Die Ursprungsfrage war ja, darf er oder darf er nicht?
    Und das sollte jetzt ja geklärt sein, bei der derzeitigen Gesetzeslage darf er.

    Laut den BKA Bescheid ist das Teil ja noch nicht mal eine Anscheinswaffe, das ding darf mal also auch auf den Rücken schnallen und durch die Fußgängerzone spazieren.
    Ob man das nun unbedingt machen sollte, ist genauso wie beim Schießen benutzen des Teils im Wald, eine ganz andere Frage.

    So eine Verbotsgeselschaft wie viele behaupten ist Deutschland nun doch wieder nicht. Es gibt eine menge Dinge die erlaubt sind, die man aber nicht unbedingt machen sollte oder wenn doch aber mit gesunden Menschenverstand!
    Zum Beispiel hier die Ausnutzung der technischen Höchstgeschwindigkeit von Fahrzeugen auf Autobahnen unter allen Umständen.
    Und werden bestimmte Freiheiten oder Lücken in der Gesetzgebung zu sehr ausgenutzt muss da halt vom Gesetzesgeber nachreguliert werden.
    Nachregulieren ist immer noch besser als von Anfang an ein Totalverbot.
    Das ausloten der Grenzen und finden von Lücken ist aber überall so, nicht nur im Waffengesetz. Da leben ganze Branchen von.
    Z.B. Steuer-, Anlagen- und Bankberater :)

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • Federbolzen.

    Ich habe es doch schon einmal geschrieben. Ein Jäger hat eine Ausbildung und Sonderrechte. Genau so wie die Polizei mit Blaulicht und Sirene bei rot über die Ampel fahren darf.
    Besitzt Du diese Sonderrechte? Hast Du eine entsprechende Ausbildung?

    Gruß Play.

    Und die Sonderrechte erlauben es ihm, erhöhtes Risiko einzugehen Nachts zu schießen wo man nicht mal sieht wenn einer hinterm Baum steht und somit verantwortungslos zu handeln?

  • @Play: Laß es, das ist vergeudete Liebesmüh, der will oder kann es nicht verstehen und einsehen! :( Solche Leute kappieren es erst, wenn sie mal richtig teuer bezaht haben...

    Genauso wie solche Jäger die ihre Kollegen und Waldbesucher schon erschossen haben.
    Aber klar, hat ja ne Ausbildung und Sonderrechte, dann war ja alles im grünen Bereich

  • Also unter einigen von euch gibt es solche Gesetzesspießer, die wären im Kaiserreich besser aufgehoben gewesen.
    warscheinlich ordnet ihr noch eure Brotkrumen auf dem Tisch im rechten Winkel bevor ihr sie mit dem Lappen wegwischt