Stimmt schon, man sollte die Hoffnung nicht aufgeben. Allerdings ist diese EU-Doktrin für alle Mitgliedsstaaten verbindlich und wurde von denen gemeinschaftlich verabschiedet, da kann keine deutsche Institution nach so und so langer Zeit des "Nichteintretens von illegalen Rückbauten" mal eben rasch beschließen, alles wieder auf Anfang zu drehen oder einen Antrag dazu beim EU-Parlament einreichen. Das wird defintiv NICHT passieren,
Nee, man muß ja auch nix ändern, es steht ja eigentlich schon drin in Artikel 1:
2. Diese Verordnung gilt nicht für Feuerwaffen, die vor ihrem
Geltungsbeginn deaktiviert wurden, es sei denn, diese Waffen werden in
einen anderen Mitgliedstaat verbracht oder in Verkehr gebracht.
Meiner Meinung nach wird "in Verkehr bringen" hier falsch ausgelegt. Kann man jetzt spekulieren, warum..... In Verkehr bringen ist normalerweise eben der Verkauf an den Endverbraucher. Deutschlandweiter Handel von privat sollte damit möglich sein.
Lange Rede, kurzer Sinn, ich hab beim BMWI angefragt. Wer bei Transarms, ZIB und Co gekauft hat ist den Behörden eh bekannt, was soll das rumgeeier Von Egun kommt auch keine vernünftige Antwort....
Die abschlagbaren KW haben mich jetzt auch etwas iritiert, das war normalerweise ganz großes Hundepfui früher.