Waffen aus England importieren?

Es gibt 21 Antworten in diesem Thema, welches 5.822 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. August 2015 um 14:49) ist von Caemi.

  • Welche Art von Waffen?

    Luftgewehre z.B. kannst du vergessen, da kein F Stempel.

    Messer, Armbrust etc. ist ok.

    Gruß, David

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Schreckschusswaffen gibts da fast keine. Und wenn doch sind die orange lackiert!

    Nachtrag: Und ich hab vergessen zu sagen, dass die dort keinen PTB Stempel haben und hier einer Genehmigung bedürfen.

  • Ja, kannst du. Aber Sie muss den hiesigen Vorschriften entsprechen und auch entsprechend gekennzeichnet sein. Also, ein Luftgewehr darf nur 7,5 Joule haben und muss das F im Fünfeck tragen. Sollte die F-Kennzeichnung fehlen, kann das ein Büchsenmacher mit entsprechender Berechtigung und Ausrüstung vornehmen. Auch die Beschussämter machen das. Der Knackpunkt ist, du darfst das LG nicht transportieren, oder nur mit einer behördlichen Genehmigung. OK, der Büchsenmacher wird wahrscheinlich nicht danach fragen. Das Beschussamtragt fragt garantiert danach. Vielleicht kann man das Teil direkt zum Beschussamt schicken lassen. Das würde ich mal mit den Leuten dort abklären. Meine Ausführungen beziehen sich auschließlich auf Luftdruckwaffen, mit anderen Sachen kenne ich mich nicht aus.
    Gruß Rainer

    LG aus Ostfriesland von der Küste.
    Das Leben an sich ist sehr gefährlich und endet tödlich. Immer.

  • Ich habe mal gehört, man bräuchte eine Importgenehmigung. Diese beim zuständigen Ministerium beantragen für 15 Euro und dann nach England schicken, damit diese zusammen mit der Waffe nach Deutschland geschickt werden darf.

    Stimmt das so? Hat das schon jemand so gemacht?

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Ich habe mal gehört, man bräuchte eine Importgenehmigung. Diese beim zuständigen Ministerium beantragen für 15 Euro und dann nach England schicken, damit diese zusammen mit der Waffe nach Deutschland geschickt werden darf.

    Stimmt das so? Hat das schon jemand so gemacht?

    Es kommt ganz drauf an was man sich drüben kaufen will? Eine Flinte, ein Luftgewehr, eine Schreckschusswaffe?

    Die Genehmigungen für EWB-pflichtige Waffen (z.B. Luftgewehr >7,5J) bekommt man bei der Waffenbehörde (Gemeinde). Ich selber habe schon Waffen nach Österreich und in die Schweiz "verbracht" und "mitgenommen". Wenn die Waffe in England EWB-Pflichtig ist benötigt man auch eine Genehmigung der Engländer zum Export.
    Wenn Du in England ein Luftgewehr >7,5 J bestellst ist das in England frei verkäuflich. Die schicken Dir das Gewehr ohne weiteres nach Deutschland. Aber: Du benötigst davor die Importgenehmigung deiner Behörde. Und bedenke, wenn Du keine WBK für die Waffe hast wirst Du die Genehmigung kaum bekommen. Und die Gebühren summieren sich ganz schön. Als ich vor etwa 15 Jahren zwei Waffen aus Österreich nach Deutschland verbracht habe hat mich das in Deutschland etwa 10 Mark gekostet. In Österreich hat der Export etwa 100 Mark gekostet (keine Ahnung wie viel Schilling das waren). Wenn man jetzt eine Waffe in die Schweiz verbringt muss die Waffe von einem Waffenhändler gelasert werden mit einer neuen Nummer usw. Das kostet pro Waffe etwa 150 Euro! Und wenn die Waffen in der Schweiz oder den USA hergestellt wurden müssen die auch noch zum Beschuss.

  • In England (dort sind Luftgewehre bis 16 Joule frei) gibt es meines Wissens noch ein Problem, Luftgewehre dürfen dort (wurde mir jedenfalls mal erzählt) nicht verschickt werden, angeblich muß der Käufer ein Luftgewehr grundsätzlich beim Händler abholen.
    Prinzipiell darf man nach Deutschland nur Luftgewehre mit einem F einführen, für andere Luftgewehre braucht man vorher eine Einfuhrgenehmigung die man bei Abholung beim Zoll vorlegen muß, mir sind bis auf einen spanischen online Shop aber kein ausländischer Shops bekannt die Luftgewehre mit einem F anbieten.

  • Hi, :^)

    …Prinzipiell darf man nach Deutschland nur Luftgewehre mit einem F einführen…

    völlig richtig. Und das kann eigentlich kein neues Gewehr haben, weil das F ja eine rein deutsche Sache ist. Ein eingeführtes Gewehr muss dem Beschlussamt zugeführt werden, damit es überprüft und gestempelt werden kann.

    Meines Wissens ist es so, dass sogar Gewehre, die im Ausland waren und über ein deutsches F verfügen, trotzdem noch mal auf Leistung überprüft werden. Könnte ja im Ausland eine Leistungssteigerung vorgenommen worden sein. Auf das F alleine werden die sich kaum verlassen. Aber vielleicht weiss das ja jemand definitiv sicher.

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Hi, :^)

    völlig richtig. Und das kann eigentlich kein neues Gewehr haben, weil das F ja eine rein deutsche Sache ist. Ein eingeführtes Gewehr muss dem Beschlussamt zugeführt werden, damit es überprüft und gestempelt werden kann.


    Wie schon geschrieben, mir ist bis jetzt nur ein ausländischer Shop bekannt der neue Luftgewehre gegen 16€ Aufpreis mit deutschem F anbietet.

  • In England (dort sind Luftgewehre bis 16 Joule frei) gibt es meines Wissens noch ein Problem, Luftgewehre dürfen dort (wurde mir jedenfalls mal erzählt) nicht verschickt werden, angeblich muß der Käufer ein Luftgewehr grundsätzlich beim Händler abholen.


    Ja grundsätzlich schon. Es gibt aber auch einzelne Shops die ihre Waffen selber ausliefern, damit eine eigenhändige Annahme gewährleistet ist.

    Aber wie da ein Export gehandhabt wird?

  • Mwn (erfahrung aus dem airsoft bereich) ist das F alleine genau garnichts wert. Es braucht noch die stempel des importeurs bzw. desjenigen der das muster bei der PTB zur Musterzulassung vorgelegt hat.

    Ansonsten muss man vorher beim Ordnungsamt eine Verbringungserlaubnis einholen und vorher schon ein Beschussamt sich suchen dass den Beschuss znd die abnahme durchführt. Den erfolgten Beschuss muss man dann nochmal innerhalb einer frist beim ordnungsamt melden.

    Keine Rechtsberatung und keine Garantie auf Korrektheit!

  • Mwn (erfahrung aus dem airsoft bereich) ist das F alleine genau garnichts wert. Es braucht noch die stempel des importeurs bzw. desjenigen der das muster bei der PTB zur Musterzulassung vorgelegt hat.

    Ansonsten muss man vorher beim Ordnungsamt eine Verbringungserlaubnis einholen und vorher schon ein Beschussamt sich suchen dass den Beschuss znd die abnahme durchführt. Den erfolgten Beschuss muss man dann nochmal innerhalb einer frist beim ordnungsamt melden.

    Keine Rechtsberatung und keine Garantie auf Korrektheit!


    Das hast Du vermutlich schon gemacht, oder? Es hört sich jedenfalls so an.

    Was für ein Aufwand war das bei der Waffenbehörde und dem Beschussamt? Warum hast Du das gemacht, gab es das von dir gewünschte Modell nicht in Deutschland?

  • Mwn (erfahrung aus dem airsoft bereich) ist das F alleine genau garnichts wert. Es braucht noch die stempel des importeurs bzw. desjenigen der das muster bei der PTB zur Musterzulassung vorgelegt hat.


    Laut Waffengesetz reicht in solch einem Fall das F aus.
    Auszug:
    Bestimmte Waffen oder Munition dürfen durch volljährige Personen erlaubnisfrei verbracht oder mitgenommen werden. Dazu zählen insbesondere gemäß Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 7 WaffG:
    Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb des Geschosses kalte Treibgase verwendet werden und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, z.B.
    frei verkäufliche Luftgewehre sowie Softair- und Gotcha-Waffen mit einer Bewegungsenergie des Geschosses bis 7,5 Joule, die mit dem Prüfzeichen "F im Fünfeck" versehen sind.

    Wobei das so für den Themenersteller sowieso hinfällig ist, lagira kommt wie ich per PN erfahren habe aus Österreich, und dort hat das deutsche F keinerlei Bewandtnis, da muß man nach österreichischer Gesetzgebung handeln.
    Gruß Ingo


  • Das hast Du vermutlich schon gemacht, oder? Es hört sich jedenfalls so an.

    Was für ein Aufwand war das bei der Waffenbehörde und dem Beschussamt? Warum hast Du das gemacht, gab es das von dir gewünschte Modell nicht in Deutschland?

    Ich hatte mal mit dem Gedanken gespielt und hab mich dann entsprechend versucht schlau zu machen, es aber noch nicht real ausprobiert.

  • Ich hatte mal mit dem Gedanken gespielt und hab mich dann entsprechend versucht schlau zu machen, es aber noch nicht real ausprobiert.


    Ja, das ist natürlich auch eine Kosten-Nutzen Rechnung. Alle meine Fälle waren eigene bzw. Waffen der Familie. Die wollten wir halt immer mit nehmen und beim Umzug nicht zurück lassen. Ich persönlich kenne auch nur Sammler die ganz spezielle Waffen im Ausland erworben und eingeführt haben. In anderen Fällen lohnt sich das meist nicht.

    Evtl. finde ich heute noch die alten Genehmigungen und kann sie hier einstellen.

    So, ich hab noch was gefunden:

  • Mwn (erfahrung aus dem airsoft bereich) ist das F alleine genau garnichts wert. Es braucht noch die stempel des importeurs bzw. desjenigen der das muster bei der PTB zur Musterzulassung vorgelegt hat.

    ...


    Jain, es ist der Stempel des Importeurs erforderlich. Bei Waffen die direkt vom Hersteller mit dem :F: versehen werden ist das nicht nötig, denn die Herstellerbeschriftung ist ja bereits auf der Waffe drauf. Bei Airsoftwaffen, die in der Regel in Asien gebaut werden, sieht die Sache halt wieder anders aus. Da muss entsprechend zusätzlich gestempelt werden da Hersteller ungleich Importeur ist.

    Dazu kommt noch, dass das gleiche Modell auch unter mehreren Zulassungen hier laufen kann. Das kommt dann wenn mehrere Importeure das gleiche Modell anbieten. Hat den Hintergrund um Trittbrettfahrer zu vermeiden, die darauf warten das ein anderer Importeur die Zulassung bekommt, die Kosten dafür hat aber dann andere kommen und das ausnutzen das einer die Zulassung hat machen lassen. Deswegen muss jeder Importeur die Zulassung selbst beantragen wenn er ein Modell importieren möchte.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • So wie Germi das beschreibt sieht es leider seit einigen Jahren aus.
    Davor durfte das F wohl auch von BüMas ohne den Umweg über das Beschussamt gestempelt werden.
    Das hatte natürlich den Nachteil, das im Nachhinein kaum nachvollzogen werden konnte, wer wann ein F gestempelt hat.
    Das wurde dann in einer Novelierung des WaffG. neu geregelt.
    Viele alte Waffen tragen aber auch nur ein F.

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein) 
    Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt. (Albert Einstein)

  • Ähm, das ist so korrekt was ich geschrieben habe. Was du meinst ist das nachträgliche aufbringen des Stempels durch einen Büchsenmacher, das war früher Usus, aber seit der Novellierung des Beschussgesetzes ist dem ein Riegel vorgeschoben. Der Hersteller und der Importeur dürfen weiterhin normal ihr :F: aufbringen, da die Waffen auf die sie es aufbringen eine Bauartzulassung haben. Aber eben nicht mehr der einfache Büchsenmacher um die Ecke, und bei Einzelabnahmen muss das Beschussamt ran, und da wird dann wiederum neben dem :F: auch das Symbol des prüfenden Beschussamtes aufgebracht.

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  • Habe doch nie die Korrektheit Deines ersten Posts in Zweifel gezogen germi.
    Ich wollte nur erläutern, wie es davor geregelt war, und warum es heute diese Möglichkeit nicht mehr gibt.

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  • Gibt ja auch so Schlaumeier die per PN eine "billigere Möglichkeit" anbieten.

    Die Plempe wird zu ihrem Büchsenmacher geschickt, der kloppt das F drauf (was er nicht darf) und trägt die vormals "scharfe" (weil kein F..) aus seinem Waffenbuch als "zerstört" bzw. unbrauchbar gemacht aus.

    Vorallem wenn man die Importgenehmigung selber beantragt ist das selten dämlich, weil man eben keinen Beleg für die Prüfung durch das Beschussamt hat. Nur weil ein F drauf ist wird die Waffe nicht legal, die Prüfung und Stempelung muss auch durch das Beschussamt erfolgen, da nur die das noch machen dürfen. Alles andere ist Mumpitz.