Unser Weg zur WBK

Es gibt 293 Antworten in diesem Thema, welches 52.061 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. Oktober 2019 um 18:14) ist von Floppyk.

  • Gestern Abend meine Sachkunde bestanden.......... Hat mich 60€ gekostet und war auf jeden Fall machbar. Wobei ich echt sagen muss da waren ein paar Artisten dabei
    Achja Mitglied in einem Verein seit März 2012. Termine habe ich auch zusammen. Kann es noch garnicht fassen das ein so lang gehegter Wunsch soweit gediehen ist.

    Si vis pacem para bellum

    Die wohlfeilste Art des Stolzes hingegen ist der Nationalstolz - Schoppenhauer

  • Glückwunsch zur bestandenen Sachkunde. Dann sind ja die allermeisten Voraussetzungen für die WBK geschafft.
    Dann fehlt ja nur noch der Antrag zum Bedürfnis und evtl. ein Tresorkauf, um letztlich den eigentlichen Antrag bei der Behörde stellen zu können.

  • Danke Floppyk. Ja Tresorkauf ist noch so ein Schritt. Morgen Abend im Verein mal wegen Bedürfnis nachfragen, aber heute beim Büchsenmacher eine Anschütz MSR in der Hand gehalten und dann kam gleich BSD kannste vergessen. Werd wohl noch in den BDS müssen damit das alles so klappt....naja das schwerste ist rum jetzt gehts ans Bezahlen. Frau fragt schon was das so kostet. Ich hülle mich in schweigen. ( Tresor, Kurzwaffe, Langwaffe, Gebühren und Berg an Munition :love: )

    Si vis pacem para bellum

    Die wohlfeilste Art des Stolzes hingegen ist der Nationalstolz - Schoppenhauer

  • Neben meinem Nuller-Schrank habe ich über eBay bei einem Händler für Wertschränke einen neuen B-Schrank für 5 Langwaffen incl. Innenfach für 299€ bekommen. Aber das gibts wohl leider nicht mehr.
    Ich kann dir nur raten den Schrank nicht zu klein zu kaufen. Dann ärgerst du dich nur, weil alle Waffen dicht gedrängt stehen, bzw. du einen benachbarten Stellplatz wegen den abstehenden Kammerstengel eines Repetierers nicht nutzen kannst, sofern man den Verschluss nicht immer rausnehmen will. Gut und ohne Kratzergefahr können nur BDF Langwaffen oder Knicker alle Plätze gleichzeitig nutzen.
    Die zweite Frage betrifft das Schloss. Schlüssel, mechanisches oder elektronisches Codeschloss. Beides hat seine Vor- und Nachteile, die wohlüberlegt sein müssen, denn nachträglich ist das nicht mehr änderbar.

  • Doch da gibt es eine Möglichkeit! Ich habe meine Tresorschlüssel mit Segen der Behörde in einem einfachen Möbeleinsatz"tresor" mit Zahlenschloss!
    So sind sie nicht für Unberechtigte zugänglich und alle sind zufrieden!

    Gruß Patrick!

    Field Target im SC :W: ernsdorf

  • Wie gesagt, ich habe mich extra bei der Behörde erkundigt!
    Ein Bekannter praktiziert das auch schon länger so.
    Fakt ist, die Waffen sind im erforderlichen Behältnis und die Schlüssel liegen nicht herum!

    Gruß Patrick!

    Field Target im SC :W: ernsdorf

  • Dann bringt der Tresor nichts wenn der Schlüssel leichter zugänglich ist als die Schutzklasse des Tresores ermöglichen würde.

    Mein in der Sachkunde vermitteltes Wissen ist gleich- oder höherwertiges Behältnis. D.h. Behältnisse ohne jedwede Prüfung schon mal gar nicht.

    Ich rede allerdings jetzt von auf WBK eingetragenen Waffen.

    Edit: Vielleicht sehe ich das auch alles verkehrt. Während ich schlafe liegen die Schlüssel ja auch auf dem Nachttisch...

  • Mein Kenntnisstand ist, dass die Aufbewahrung der Schlüssel nicht gesetzlich geregelt ist. Das war auch die Auskunft der Behörde.
    Wenn jemand das widerlegen kann, los! :thumbup:

    Anmerkung: Wir reden hier von gesetzlichen Vorschriften, nicht von Logik! ;^)

    Field Target im SC :W: ernsdorf

    Einmal editiert, zuletzt von Oneshot (7. November 2013 um 22:36)

  • Zitat

    Ich habe meine Tresorschlüssel mit Segen der Behörde in einem einfachen Möbeleinsatz"tresor" mit Zahlenschloss!

    Den "Segen" hast Du hoffentlich nicht nur in From von gemurmelten Worten, Weihwasser und Handauflegen, sondern schriftlich!

    Es mag stimmen, das die Aufbewahrung der Schlüssel selbst (bislang) nicht im Waffengesetz geregelt ist. Andererseits bedeutet dies, man ist im Zweifelsfall von der Auslegung einer Behörde oder eines Gerichts abhängig. Somit lautet der entscheidende Satz im Waffengesetz zur Schlüsselaufbewahrung:

    Zitat

    (1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese
    Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.

    Von daher seh ich das Fehlen einer gesetzlichen Aussage zum Schlüsselthema nicht positiv, sondern eher als Möglichkeit einem Waffenbesitzer bei Bedarf einen Strick drehen zu können.
    Ich denke es ist nur eine Frage der Zeit, bis andere Waffenbehörden dem Beispiel des bayerischen LKA folgen und für ihren Bereich das festlegen.
    Dort heisst es:

    Zitat

    Anmerkung zur Schlüsselaufbewahrung: 
    Wird der Schlüssel eines Wertbehältnisses in einem - weiteren, geringwertigeren - Behältnis aufbewahrt, so kann das Wertbehältnis nur als so sicher oder gleichgestellt eingestuft werden wie das Schlüsselaufbewahrungsbehältnis. Das höherwertige Wertbehältnis zur Waffenaufbewahrung wird somit abgewertet. Ist erst einmal das Schlüsselaufbewahrungsbehältnis aufgebrochen, dann ist auch das höherwertige Wertbehältnis geöffnet!

    Ich denke da sind Logik und Behörde mal vereint.
    Für mich wollte ich nachträglichen Diskussionsbedarf mit Behörden und Gerichten vermeiden und habe mich für die weiter vorn schon beschriebene Lösung entschieden: Langwaffen in Schlüssel-A-Schrank (mit Mun-Fach). Kurzwaffen und Schlüssel in kleinen Codeschloss-B-Würfel.


    --- Ballistol ist das neue Chanel ---

    3 Mal editiert, zuletzt von SchussHexer (8. November 2013 um 00:39)

  • Am Besten den Schlüssel immer um den Hals tragen :D

    Einen Schlüsseltresor könnte ich aber eh mal brauchen. Kennt jemand ein möglichst flaches Exemplar mit Codeschloss?

  • Genauso ist es, SchussHexer.
    Denn es macht keinen Sinn die Schlüssel von hochwertigen Tresoren nebenan in einer Konservendose zu lagern. Das untergräbt die Sicherheiten der Tresore.
    Zudem gilt immer der Grundsatz, dass der Waffenbesitzer dafür verantwortlich ist, dass seine Waffen nicht in unbefugte Hände gelangen und muss die vorgegebenen Sicherheiten im WaffG einhalten.

  • Naja, aber dann dürfen in allen betreffenden Tresoren auch nur die Waffen, die in dem Schlüsseltresor lagern dürften.
    Solange der Schlüsseltresor nicht mindestens der Klasse I angehört, bringt das m.E. alles nichts. Erst dann hat man die Sicherheitsstufe, die unbegrenzt Waffen und Munition erlaubt.

  • Ich bitte nochmal alle, die sich für den Lehrgang im Januar gemeldet haben, mir kurzfristig Name,Vorname,geb.Datum,Anschrift und Tel. Nr. per PN zu senden. Wer schon hat, Danke !
    Günter