Outdoor legal schießen auf dem eigenen Grundstück - wie habt ihr das gelöst?

Es gibt 42 Antworten in diesem Thema, welches 7.603 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. Februar 2013 um 00:52) ist von Musashi.

  • Moin!

    Mich würde mal interessieren, wie ihr es gelöst habt, auf eurem Grundstück legal outdoor zu schießen?
    Wir haben eine recht hohe Mauer. Vor die würde ich den Kugelfang stellen.
    Etwa 20 Meter entfernt ist gegenüber eine Holzmiete.
    Aber was ist mit den Seiten und dem Himmel?
    Man bräuchte so etwas wie einen Pavillon, nur Schussfest. :^)

    Viele Grüße von der Ostsee!
    Maik
    BAZINGA!

  • Wir haben bei uns im Garten so feste Wäscheständer. Sieht aus als ob man ne Schaukel dran hängen könnte. Da ist mir die Idee gekommen ein Gerüstnetz oder auch Staubschutznetz zu verwenden und dieses dann darüber zu legen. Die werden beim Gerüstbau verwendet und sin auch dafür da um fallenden Schutt aufzuhalten. Kosten nicht so viel sollen sehr reißfest sein und notfalls kann man sie ja zweilagig nutzen. Ich denke mal, dass wenn sie frei hängen, dass 7,5J wohl nicht durch zwei Laagen gehen. Vorteil, ist dass auch noch genügend Licht durchscheint. Ich werde die auf jeden Fall mal diesen Sommer ausprobieren.

    Gruß

  • So schwer ist das auch wieder nicht, dem Gesetz zu genügen. Ich habe mir
    aus Pfosten und Baulatten eine Art Gartenhaus gebaut. Das ganze habe
    ich mit NVA Zeltplanen von Räer (Stückpreis 4 EURO) verkleidet. Den
    Eingang so eng gemacht, dass man nur das Ziel sieht. Bei mir kommt auf
    der Gegenseite ein stillgelegter Bahndamm, wer das nicht hat, kann eine
    ähnliche Hütte auf der Gegenseite bauen.


    Zwei übereinander gelegte Zeltplanen werden nicht einmal auf kurze
    Distanz von der HW45 durchschlagen. Der Schießstand wurde von der
    Staatmacht beäugt und für gut befunden - ein Nachbar auf der anderen
    Seite ist extra mit einem Fernglas auf seinen Kirschbaum gestiegen um
    sich von mir bedroht zu fühlen und hat die Polizei gerufen. .

    :anon: an die Vertreter diverser Behörden, die hier mitlesen: Ich besitze weder Waffen noch waffenähnliche Gegenstände. Ich bin nur wegen der netten und kultivierten Mitglieder dieses Forums hier.

  • Wenn die Mauer recht hoch ist, sollte das ausreichen.

    Im Gestzt steht es so, das man sicherstellen muß, das die Geschosse nicht das Grundstück verlassen.
    Und dazu bräuchte man, wenn man alle Evantualitäten mit einbezieht ( man kann ja mal niessen und dabei löst sich ein Schuß und der geht über die Mauer und trift einen Säuglich im 1. Stock des Nachbargebäudes direkt ins Auge ) braucht man eine Halle oder einen 10m hohen Erdwall.
    Und die Polizei findet immer was, was evtl. passieren könnte.
    Also wer feindlich gesonnene Nachbarn hat, sollte da etwas aufpassen, sonst kommt die Polizei zur Hausdurchsuchung.
    Oder einfach die Nachbarn informieren, das man ein völlig ungefährliches Luftgewehr hat und damit im Garten schiessen will, das kann Helfen.

  • ich schieße aus dem Carport raus. Von dort, wo ich stehe, kann ich keinen Himmel sehen, sondern die Grenzwand meines Nachbarn. Somit ausgeschlossen, dass ein Diabolo mein Grundstück verlässt. Wo kein Holz als Wand ist, hänge ich auch die Tarndecken von Räer auf. Wobei ich 3 lagig lege, da 2 Lagen von der HW77 (7,5J )durchschlagen wurden.

    Wenn die Mauer recht hoch ist, sollte das ausreichen.

    naja, nur ca 200 Meter hoch, da irgendwann mal beschlossen wurde, ein Diabolo fliegt 200 Meter weit. Somit kannst Du auf einem eingezäunten Grundstück, das mindestens 400 mal 400 Meter ist, genau in der Mitte stehen und frei schießen :D

    Gruß

    Carsten :rolleyes:

  • Das ist bei mir ganz einfach - ich hab nen 10m langen, schmalen Keller und einen 13m langen Garten. Am Ende des Garten ist ein 3m hoher Schuppen, dahinter eine 30m hohe Hauswand. Seitlich ist rechts eine 3-4m hohe Hausmauer und links sind eine 2m hohe Hecke mit dichtem Holzzaun. Und da ich aus dem Keller heraus schiesse, kann auch nix in die Luft gehen und evtl. Flugzeuge treffen. Ich seh aus meiner Position maximal den Schuppen... :thumbsup:

    Ich glaub das könnte man, einen perfekten Stand nennen... :D


    ...dat----------->

    :S "Die Welt ist ein sch... Spiel, aber die Grafik ist geil" 8o
    Meine HP, schaut doch mal rein... Teddy-Trucker.de

  • Hallo ,
    zu dem Thema hätte ich auch eine Frage:
    Darf man mit einem ungeladenen LG grundsätzlich beliebig in seinen Garten hantieren und z.B. Zielübungen machen? (Natürlich nicht auf Personen ausserhalb des Gartens).

    Gruß Udo

    EDIT: Außerdem sind alle Nachbarn die den Garten eventuell einsehen könnten, informiert das man im Garten mit einen LG herumhantiert.

    Einmal editiert, zuletzt von Udo1865 (7. Februar 2013 um 14:27)

  • Udo
    Das darfst du auf deinem "befriedeten Besitztum" sogar mit scharfen Waffen. Man sollte sich nur vorher überlegen wie die Nachbarschaft oder ein Spaziergänger darauf reagieren könnte. Den Ärger hast im Zweifelsfall du.
    Besten Gruß
    Markus

    Diese Signatur kann Spuren von Erdnüssen enthalten

  • Hallo ,
    zu dem Thema hätte ich auch eine Frage:
    Darf man mit einem ungeladenen LG grundsätzlich beliebig in seinen Garten hantieren und z.B. Zielübungen machen? (Natürlich nicht auf Personen ausserhalb des Gartens).

    Gruß Udo

    EDIT: Außerdem sind alle Nachbarn die den Garten eventuell einsehen könnten, informiert das man im Garten mit einen LG herumhantiert.

    Tja und Oma Friedchen dackelt vorbei und ruft die Polizei da Sie ja den Letzten TV Bericht wegen Terror gesehen hat. Die kosten für so einen Einsatz trägst Du.

  • Den Einsatz hat aber Oma Friedchen verursacht und die ist eine polizeibekannte Querulantin.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Hi, :^)

    wenn alle Nachbarn Bescheid wissen, so dass niemand "aufgescheucht" wird, dann kannst und darfst Du das. Ist allerdings jemand da, der sich fragt was Du da machst, der dann auch die Polizei anruft und ernste Bedenken "geltend macht"... Wie die Polizei dann im Einzelfall reagiert und ein Handeln nach dem Polizeigesetz, Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Prävention, als nötig erachtet...

    Möglich wäre eine OWI-Anzeige wegen "Groben Unfugs", je nach Einzelfall, Person und Auftreten. Wenn jeder, der Dich dabei sehen kann, unterrichtet ist, dass die Waffe ungeladen ist... dann darfst Du das.

    Ist allerdings einer dabei, der von einer geladenen Waffe ausgeht und vielleicht argumentiert einmal könnte die Waffe geladen sein, einmal nicht... und noch eine ganz besondere Bedrohung für sich erkennt und die Cops ruft... kann die Waffe auch weg sein. Aber das ist wirklich von jedem Einzelfall zu Einzelfall nach dem Gesamteindruck wieder etwas anders.

    Wenn der Polizist Anhaltspunkte hat, dass dies eine neue Etappe im seit Jahren schwelenden Nachbarschaftskrieg wäre, um diesen zu verunsichern, oder zu ärgern... wäre man schon im Bereich der Nötigung. (Nur damit die Antwort vollständig ist).

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Beim Sachkundelehrgang hieß es ja das auch zuhause (auch im Garten) der Umgang mit WBK Waffen erlaubt sei wenn er duch einen das Bedürfnis umfassenden Zweck ( oder so ähnlich ) gedeckt sei.
    Also darf man als IPSC Schütze sich seine Wumme ( Sportgerät :) ) um die Hüfte schnallen, sich einen Pacur im Garten aufbauen und dort als Training den gesamten Ablauf mit Ziehlen, Anlegen, durch die Gegen hechten, Magazinwechsel u.s.w. durchfühen.
    Wie gesagt man darf es, ob es unbedinkt klug ist, ist was anderes.

    P.S. Die oben genanten Übungen aber nicht mit nassen Haaren und Handtuch um den Kopf durchführen :)

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • Danke für die ausführlichen Antworten, damit ist das schon mal geklärt.

    Jetzt zum nächsten Punkt:
    Das WaffG sagt: Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig............sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

    Da ich mit einer ungeladenen Waffe in jede Himmelsrichtung hantieren kann wie ich will, gilt der obige Satz nur für eine geladene Waffe.

    Also muß ich zum Schiessen lediglich sicherstellen, das nach oder besser bei dem Ladevorgang und danach bis zur Abgabe des Schusses sichergestellt ist ,das kein Geschoss das Besitztum verlassen kann. Nach dem Schuß ist die Waffe ungeladen und ich kann wieder "rumhantieren". Ist das auch OK so?

    Gruß Udo

  • Ein weitläufiger Verwandter von mir arbeitet bei der Kripo. Mit ihm hatte ich auch schon ein Gespräch über das Outdoorschießen.
    Er meinte, dass es ausreicht, wenn hinter dem Ziel eine große Scheune steht bzw das Ziel an der Scheune befestigt ist. Was jetzt über, hinter oder seitlich von mir ist, sei egal. In dem Fall des Gespräches war direkt hinter mir die Straße, links und rechts Nachbargrundstücke und über mir der Himmel. Zielentfernung wären in etwa 20-25Meter gewesen. Wenn ich jetzt noch was anderes treffen würde als die Scheune, wäre mir sowieso nicht mehr zu helfen.

    So sieht man wieder, wie das Gesetz ausgelegt werden kann.

    Ich persönlich verlasse mich allerdings nicht auf diese Aussage wenn ich Zuhause schieße. Wenn er anwesend ist oder ich bei ihm mal ein paar Schuß abgebe ist es mir dann relativ egal, falls ein paar Kollegen von ihm eintreffen, denn dann hat er größere Probleme als ich :D

  • währe es gut die heimischen cops über dein vorhaben aufzuklären? wenn dann jemand bei denen anruft wissen die 1. schon mal das es sich um f waffen handelt (brauchen kein sek los schicken)
    und könnten ja mal ein streifen hörnchen vorbei schicken um zu gucken ob du nicht wirklich auf nachbars äpfel am baum schießt wie es der augenzeige den cops erzählt hat.....

    Die Präzision ist das zusammenspiel von körper, geist & material

  • Die Diskussion gab es hier schon mal und einer hier hat erzählt, dass er einfach den zuständigen vom Ordnungamt angerufen hat. Der ist dann vorbei gekommen und hat geschaut, ob sein privater Schießstand so in Ordnung geht. Wenn sowas klappt, ist man auf der sicheren Seite und es kann nichts mehr passieren.

    Gruß

  • Die Diskussion gab es hier schon mal und einer hier hat erzählt, dass er einfach den zuständigen vom Ordnungamt angerufen hat. Der ist dann vorbei gekommen und hat geschaut, ob sein privater Schießstand so in Ordnung geht. Wenn sowas klappt, ist man auf der sicheren Seite und es kann nichts mehr passieren.

    ist das fakt oder nur wie schon gesagt "erzählt" ordnungsamt?? da würde ich doch eher bei der polizei anfragen...
    was meint ihr wie man so etwas am besten und günstigsten regeln lässt. nachbarn bescheit sagen is bei mir mühsam, ich hätte bei mir wo ich stehen würde 2 mehrfamilien häuser hinter mir die mir dann alle zu gucken könnten und evtl. beifall klatschen könnten wenn ich ne gute serie geschossen habe! :thumbsup: oder ehbend gerade bei den grün ups blauen anrufen und dann.

    Die Präzision ist das zusammenspiel von körper, geist & material

  • ich schiesse aus den vorgenannten Gründen durch ein Stück 300er Lüftungsrohr das gut befestigt ist auf meine Zielscheiben, die sich in der offenen Gartenhütte befinden. Das ganze ist relativ flexibel zu handhaben und schnell wieder weggeräumt. Durch das Rohr ist die Bewegungsfreiheit des Laufes soweit eingeschränkt, das ich nur in die Hütte schiessen kann.
    Das Ziel in der Hütte ist mit einem Strahler beleuchtet.

    Gruß Udo

    PS: Das wichtigste: Die Nachbarn werden ab und zu mal zum Mitschiessen eingeladen. :)

    EDIT: Kleiner Schreibfehler: Das Rohr hat 200mm Durchmesser und ist ca. 1,2m lang. Zielentfernung 14m

    Einmal editiert, zuletzt von Udo1865 (8. Februar 2013 um 09:15)

  • ist das fakt oder nur wie schon gesagt "erzählt" ordnungsamt?? da würde ich doch eher bei der polizei anfragen...
    was meint ihr wie man so etwas am besten und günstigsten regeln lässt. nachbarn bescheit sagen is bei mir mühsam, ich hätte bei mir wo ich stehen würde 2 mehrfamilien häuser hinter mir die mir dann alle zu gucken könnten und evtl. beifall klatschen könnten wenn ich ne gute serie geschossen habe! :thumbsup: oder ehbend gerade bei den grün ups blauen anrufen und dann.

    würde mich auch interessieren ob das wirklich reicht