Hallo,
Ich denke seit einiger Zeit nach, nächstes Jahr, mit der vollendung des 16. Lebndsjahrs, die WBK für die Klasse 1 zu beantragen.
Für´s KK-Schießen kann man eine WBK mit 16 beantragen, ist dies auch für FT möglich?
Bei der DM habe ich Volker Blüm angesprochen. Dieser wusste nicht, da ja bis jetzt kein Bedarf bezüglich einer verfrühten WBK mit 16 im FT bestand, ob es möglich ist.
(Nicht das ich als Waffennarr dargestellt werde, ich möchte ledigtlich EINE WBK-Pflichtige Waffe besitzen, die ich für die Teilnahme an der Klasse eins benötige. An KK oder GK habe ich keinerlei Intresse)
Viele Fragen sich bestimmt, warum Klasse 1 und nicht ersteinmal Klasse 3...
Die Sache ist die, ich gehe noch in die Schule und verdiene kein Geld, also muss das gesparte und das was ich in den Ferien verdiene dran glauben
Deswegen ist eine Steyr mit einem Big Nikko eine Investition, die man mit einem Audi A8 oder einer S-Klasse eines Berufstätigen vergleichen kann.
Also ein Verdienst von 2 Jahren Berufstätigkeit.... Brutto...
Verständlicher Weise kann ich also nicht zweimal kaufen. Und bis ich Geld verdiene, verstreichen, noch ein paar Jahre... (Ich werde erst mit 28 mit meinem Studium fertig sein...)
Vieleicht weis jemand von euch mehr
Grüße,
Leo