Waffenrechtliche Einstufung von Multitools

Es gibt 28 Antworten in diesem Thema, welches 5.752 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (16. Dezember 2012 um 09:36) ist von Oneshot.

  • Hallo,

    Ich habe mir gestern ein Mutitool (Leatherman Wingman) gekauft, wohl wissend dass es sich dabei um eine Gratwanderung handelt wenn man es führt, da es eine einhändig feststellbare Klinge hat.
    Allerdings überwiegt hier meiner Meinung nach der Werkzeugcharakter - ähnlich wie bei den Rettungsmessern.

    Nun folgendes Problem:
    Für Rettungsmesser gibt es einen Feststellungsbescheid vom BKA, dass sie als Werkzeuge einzustufen sind.
    Für Multitools gibt es soetwas nicht.

    Nach einigen Recherchen gibt es durchaus schriftliche Antworten des BKAs auf Anfragen, dass es sich um ein Werkzeug handelt.
    Zudem gab es vom BKA den Hinweis, dass ein entsprechender Feststellungsbescheit zirka 400 Euro kostet (Was in meinen Augen nicht viel ist), und dass in der Waffenrechtlichen (Nicht-)Einstufung keine Zweifel bestehen, dass dies als Werkzeug gilt.


    Daher nun meine Frage:
    Wie wäre es wenn wir hier eine Sammelaktion machen um einen entsprechenden Feststellungsbescheid zu veranlassen.
    Grob geschätzt bräuchten wir 500€ für Feststellungsbescheid, Muster und Auslagen.
    Wenn 50 Leute (die wir hier sicher zusammenbekommen) 10€ spenden würden hätten wir die Sache schon finanziert und wären rechtlich alle auf der Sicheren Seite wenn wir soetwas führen. (Und das ergebnis des Bescheides entsprechend ausfällt.

    Als "Muster" würde ich bewusst ein Modell nehmen, welches sich sehr einfach mit einer Hand öffnen (und feststellen) lässt um möglichen Interpretationsspielraum was nun einhändig bedienbar ist und was nicht gleich aus dem Weg zu räumen.

    Also: Wer wäre dabei? Um den ganzen Formalkram würde ich mich kümmern.

    | Luftdruck: Diana 75, Diana 16, Beretta Px4 | SSW: Röhm RG59N, Umarex Wahlther P99 | Paintball: Invert Mini, WGP Autococker Trilogy |

  • sorry, fände ich übertrieben. Multitool ist Multitool, kein böses Einhandmesser.
    Und was man einhändig feststellen "kann" und was dafür vorgesehen ist ... finde das ist ein Unterschied.
    Gruß

  • Die meisten haben ein Daumenloch und sind daher dafür vorgesehen einhändig geöffnet zu werden.
    Solange es keinen Feststellungsbescheid gibt ist es rechtliche Grauzone - da kann man nix dran rütteln.

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  • Hallo,

    auch ich besitze ein Multitool (Leatherman Surge), das ich regelmäßig "führe" ("führt" man eigentlich ein Werkzeug, oder hat man es einfach nur dabei?)und das sogar zwei einhändig feststellbare Klingen hat. Sollte es jemals dazu kommen, dass mir dieses von seiten des Staates entwendet wird, werde ich unter Ausschöpfung sämtlicher juristischer Mittel dagegen vorgehen (manchmal kommt da sogar sowas wie Vorfreude auf :cursing: ); vorher schon aktiv werden möchte ich allerdings nicht.

    Gruß

    vincula

    Forum Waffenrecht Lifetime Member Nr. 500

    "Gun control" means using both hands!

  • Nur zu - ich würde dies begrüßen!

    Mein Leatherman Skeletool - welches ich in Hobby und Beruf immer öfter zur Hand nehme - ist genau so ein Vertreter.

    Und wer mir die praktische kurze Klinge wegnehmen will, dem hau ich den Bit auf den Kopf oder zieh ihm mit der Zange die Ze .... Hose aus! :P

    Grüße
    christoph

    "Mein Bär der hat acht Ecken, er ist ein Oktobär!" [Q]

  • Hi, :^)

    das BKA hat bis jetzt keine Notwendigkeit gesehen, diese Mulitools über einen Feststellungsbescheid einzustufen. Warum: Weil es auch von der Exekutive der Länder klar als Werkzeug anerkannt ist und auch mit dieser Zweckbestimmung hergestellt wird.

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Ich hatte persönlich Mailkontakt mit dem BKA wegen genau dieser Sache.

    Ich hab ein paar Mal hingeschrieben, weil seitens des etwas unmotivierten Mitarbeiters dort kein rechtes Intresse rüberkam :)

    Fazit des Ganzen war, es wird kein Feststellungsbescheid für notwendig erachtet, da nach der Aussage des Herrn ein Multitool klar als Werkzeug angesehen wird.

    Solange es aber dazu kein Urteil oder eben Feststellungsbescheid gibt, ist das keine rechtsverbindliche Aussage und man sollte sich nicht zu sehr drauf verlassen.

    Der Unterschied zwischen dem Rettungsmesser, für das es einen Feststellungsbescheid gibt und der einhändig feststellbaren Klinge eines Multitools ist DIE KLINGENFORM.

    Das Messer aus dem Feststellungsbescheid hat eine stumpfe, abgerundete Spitze und die Schneide fängt nicht ganz vorne an.
    Die Klingen der Multitools sind ganz normale Messerklingen mit Spitze oder Schneide bis vorne.

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Hi Leute!

    Ich wollte mich hier mal erkundigen, ob es denn neuigkeiten gibt, betreffs des doch sehr interessanten Themas...

    Habe mir auch ein Leatherman ins Auge gefasst. Allerdings mit "Einhandklinge".Würde so etwas aber niemals erstehen wollen, wenn man es mir bei einer Polizeikontrolle weg nehmen könnte und nur wegen der einhändig zu öffnenden und feststellbaren Klinge...

    Die Beiträge hier im Thema sagen zwar überwiegend aus, das Multitools Werkzeuge sind, so richtig "hieb und stichfest" sind die Argumente aber leider nicht.

  • Wieso?

    Sparky hat doch sehr gut argumentiert "was warum" Phase ist.:

    das BKA hat bis jetzt keine Notwendigkeit gesehen, diese Mulitools über einen Feststellungsbescheid einzustufen. Warum: Weil es auch von der Exekutive der Länder klar als Werkzeug anerkannt ist und auch mit dieser Zweckbestimmung hergestellt wird.

    Habe mir auch ein Leatherman ins Auge gefasst.


    ...ich weiß garnicht mehr wie ich ohne so alt werden konnte. 8| ;^) :P

    Grüße
    christoph

    "Mein Bär der hat acht Ecken, er ist ein Oktobär!" [Q]

  • Tja,und bei der nächsten Polizeikontrolle nimmt dir dann irgendein uninformierter,übermotivierter Beamter das gute Stück weg-und mit ganz viel Glück bekommstes dann mal n halbes oder dreivierteljahr später unbeschadet zurück...Merke-Beamte sind nur Gehilfen,die ihre Jagdergebnisse abliefern.Entscheiden tun dann andere-die gaaannzzz viel Zeit haben.....Und meistens auch recht eigenwillige Ansichten über Demokratie und Recht usw....

    Wenn der STAAT seinen Bürgern die Waffen nimmt,bedeutet das nur,das er Angst vor der Demokratie hat!

  • Danke Medjay!

    Genau das meine ich.

    Christoph: Ich kann mir nicht vorstellen, dass man dem Hernn in Uniform überreden kann, mal eben beim BKA anzurufen, um deren Meinung zu hören (die dann vlt. auch gegen dich gerichtet sein wird. Schließlich bist du nem Beamten "Aufgefallen". Würdest du da einem "Kollegen" in den Rücken fallen und seine Meinung gegenüber einem Fremden anzweifeln?...)

    Also immer noch Grauzone!?


    Gruß, Mario

  • Ich liebe Deutscheland, ich liebe Deutscheland....ICH LIEBE DEUTSCHELAND :schland:

    Bin genau eurer Meinung.... Erstmal alles schön abgeben in der Hoffung dass man danach alles wieder bekommt, 40€ latzen und dann doch in die Röhre gucken :thumbdown: Frage mich nur wann man keine Gürtel mehr an der Jeans tragen darf... man könnte es ja als Würgeinstrument nutzen :wogaga:

  • Oh Gott nur mal um dem ganzen die Spitze zu nehmen. Wer zb mal beim Frankfurter Flughafen durch die Gates will darf kein Multi Tool in der Tasche haben nicht wegen dem Messer sondern wegen dem Tool man braucht dafür eine WERKZEUG mitnahme erlaubnis. Ich hoffe das damit alles geklärt ist den ein Leatherman ist ein Werkzeug und fertig wer gegenüber einem Polizisten was anderes zugibt ist bescheuert. Einfach auf Doof stellen und auf Tool bestehen.

  • Jep-empfehle jedem mal "Copzone" zu googeln und dort zu lesen,welche Ansichten manche unserer Freunde und "Helfer"grad über uns,erwachsenen Menschen mit legal besessenen Waffen(die woanders als Spielzeug durchgehen)von uns haben...da verliert man jeden Glauben in den Rechtstaat und fühlt sich wie in nem Rechtsstaat-hatten wir ja schonmal....

    Wenn der STAAT seinen Bürgern die Waffen nimmt,bedeutet das nur,das er Angst vor der Demokratie hat!

  • Jep-empfehle jedem mal "Copzone" zu googeln und dort zu lesen,welche Ansichten manche unserer Freunde und "Helfer"grad über uns,erwachsenen Menschen mit legal besessenen Waffen(die woanders als Spielzeug durchgehen)von uns haben...da verliert man jeden Glauben in den Rechtstaat und fühlt sich wie in nem Rechtsstaat-hatten wir ja schonmal....

    Oh Gott die haben eine Diskusion die mit einem Schweitzermesser begann nach dem ich das Ding durch gelesen habe, frage ich mich ob beim Eignungstest nun eine Lobotomy verlangt wird.

  • Meiner Erfahrung nach werden solche Dinge wie Taschenmesser und Co nur Pubertierenden Kiddys, besoffenen und leuten die Beamten Rotzfreche Antworten geben abgenommen, denkt mal drüber nach.
    Wenn man sich die Posts manches "erwachsenen" hier durchliesst kann man sich nur an Kopf packen.

  • jhary,lobotomie heissts-aber sonst haste schon Recht,scheint mir manchmal auchso,als wenn das Grundvorraussetzung wäre,um in den Staatsdienst einzutreten....@Sherman-hast du sie schon hinter dir?

    Wenn der STAAT seinen Bürgern die Waffen nimmt,bedeutet das nur,das er Angst vor der Demokratie hat!

  • Meiner Erfahrung nach werden solche Dinge wie Taschenmesser und Co nur Pubertierenden Kiddys, besoffenen und leuten die Beamten Rotzfreche Antworten geben abgenommen, denkt mal drüber nach.

    Dann hast du andere Erfahrungen wie ich gesammelt :S Aber das ist ein Thema was man wie Sand am Meer ausbreiten kann :whistling:

  • @Sherman-hast du sie schon hinter dir?

    Leute wie du, die offensichtlich keine Erziehung genossen haben sind die denen Messer und Co abgenommen werden.
    Also bitte, bedank dich bei deinen Eltern und nicht bei den Beamten.