Kanone für China-Kracher

Es gibt 18 Antworten in diesem Thema, welches 2.690 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (5. Januar 2012 um 11:50) ist von Paramags.

  • Hallo Leute
    Meine Schwiegertochter hat ihrem Sohn China-Kracher abgenommen und mir zum Entsorgen übergeben... :whistling:

    Jetzt wollte ich mir eine kleine Kanone dafür bauen. Was sagen die Experten dazu....durchgehend glattes Rohr,
    kein Verschluß und...........Luntenzündung ^^

    Gruß LOBO

  • Auf die Gefahr hin das ich euch den Spass verderbe:

    Ich befürchte es ist verboten Böller in einem kanonenähnlichen Gegenstand abzubrennen.

    Ich würde sie einfach bis Ende des Jahres aufheben.

    Gruß cz75

  • Klärt erstmal die Frage, ob das Teil der Beschusspflicht für Böller unterliegt.

    Meines Erachtens ja.

    Zitat

    BeschussG § 6
    (3) Böller im Sinne dieses Gesetzes sind Geräte, die ausschließlich zur Erzeugung des Schussknalls bestimmt sind und die keine Feuerwaffen oder Geräte zum Abschießen von Munition sind.

    Luntenzündung hilft nur, wenn "deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;".

    Bis zur Klärung bitte keine praktischen Konstruktionsvorschläge a la "Mach mal" oder "Ich habe ...gemacht" .

    Danke

    Andreas

    €: Ich hab mal 2 Beiträge gelöscht. Am Kaffee verschlucken kann man sich auch beim Lesen einer Ordnungswidrigkeitenanzeige ;)

  • Also es wird etwas Kleines und es wird Historisch und es dürfte sich nicht um ein .."Böller-Gerät".. handeln,
    sondern quasi um eine Attrappe,..da der "Knall" ja von einem BAM-Zugelassenen Kracher erzeugt wird.. ?(

    Gruß LOBO

  • Früher gab es so was im Spielzeugladen.
    Das war nichts anderes wie ein kleines stück Rohr mit einer art Schublade.
    Schon komisch, früher ( vor 30 - 35 Jahren ) noch Spielzeug und heute hochgefährlich.
    Gut das meine Kinder / Jugendzeit schon so lange her ist.


    Joachim

    Edit : auch das Wort heute ist wichtig ! Darum habe ich es eingefügt.
    Burgfrau : ? Du fühlst dich benachteiligt weil dein Beitrag gelöscht wurde und andere stehen bleiben ?
    Sorry, das finde ich eine armselige Einstellung : " Wenn es mir verboten ist soll es auch allen anderen verboten sein " ? ;(

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

    Einmal editiert, zuletzt von pupsnase (5. Januar 2012 um 08:29) aus folgendem Grund: Das vergessene Wort " heute " eingefügt


  • Schon komisch, früher ( vor 30 - 35 Jahren ) noch Spielzeug und hochgefährlich.

    Joachim

    Komisch ist, das meine 08/15 Anleitung zum Bau eines solchen Rohres gelöscht wurde, während Videos( Eines zeigt eigentlich das was ich beschrieben habe) und Links mit Bildhafter Darstellung solcher Kanonen, und übrigens auch der Anfangspost, mit der Eindeutig Zweideutigen Frage zum Bau einer solchen Kanone unangetastet bleiben???
    Also wenn schon, dann gleiches Recht für alle, und den ganzen Fred löschen

    Heidi

  • Was soll da dran verboten sein einen Chinakracher in ein Rohr zu stecken und anzuzünden? Das Rohr ist dann doch kein Standböller etc. da er nichts verdämmt... sondern nur einen zugelassenen Böller verschiesst! §6 hat da gar nichts verloren :huh:

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • War vor einigen Jahren bei uns gebräuchlich.
    Man kann zu dem Kracher noch eine Glasmurmel in´s Rohr stecken und hat dann ein Schießgewehr.

    Obba Gerrit

  • Eben, aus jeder nicht bestimmungsgemäßen Verwendung von Sachen die im SprengG erfasst sind, lässt sich ein Straftatsbestand basteln. Und wie man Silvesterartikel bestimmungsgemäß verwendet, steht ja bekanntermaßen drauf. Letztlich das Hineinstecken eines Böllers in einem Rohr schon eine Art der Verdämmung und kann durch weitere Maßnahme noch gefährlicher werden, wie Gerrit ausführte.
    Da die Stablität von Böllerapparaten und Böllerkanonen wichtig ist, ist sogar eine zwingende Wiederholungsprüfung alle 5 Jahre Pflicht. Zudem erfordert der Umgang mit Treibladungsmitteln in Böllern die Erlaubnis nach § 27 SprengG, dem Pulverschein mit Böllerzusatz.
    (Anm. Der Pulverschein ist nicht nur für den Erwerb, sondern er erlaubt auch bestimmte Umgangsformen mit den Explosivstoffen. )

  • Früher ist man zum Wasserinstalateur gegangen. Hat sich einen halben Meter 2 zölliges Wasserrohr mit einem Verschlussstopfen geholt. Und fertig war die Panzerfaust für Chinakracher.

    ...und macht man das heute, besucht einen das SEK und man wird verhaftet und bestraft und wird zum Schwerverbrecher ;( .

    (Das konnte ich mir nun nicht verkneifen...) :D .


  • ...und macht man das heute, besucht einen das SEK und man wird verhaftet und bestraft und wird zum Schwerverbrecher ;( .

    (Das konnte ich mir nun nicht verkneifen...) :D .


    Hast ja Recht. Aber wir wissen ja, dass das Waffen- und Sprengstoffrecht alles haarklein regelt und kaum Interpretationspsielraum oder gar Handlungsfreiheiten übrig lässt. Schwierigkeiten sind dann zu erwarten. Aus diesem Grunde lege ich Fragen diesbezüglich eher pessimischtisch bzw. streng aus.

  • Hallo Jungs

    Floppy hat es ja oben schon erklärt was sache ist. Es steht nicht umsonst auf den Chinaböllern drauf wie man diese verwenden soll und auch nur für diese Verwendung hat die BAM die erlaubniss erteilt. Klar hat man früher schon damit gespielt und so manches probiert, man hatte das aber nicht in der öffentlichkeit rumposaunt was man so angestellt hat vor, zu und nach Silvester. Deswegen belassen wir es dabei.

    Gruß
    Thomas