Selbstschussgerät zur Sicherung einer Gartenhütte

Es gibt 33 Antworten in diesem Thema, welches 5.121 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (7. Oktober 2011 um 12:31) ist von ALFHA1802.

  • Hallo @ All!

    Beim Schneider gibt es ein Selbstschussgerät für Knall- und Gaspatronen, welches über ein Zugseil ausgelöst werden kann. Darf man so ein Gerät eigentlich für die Sicherung einer abgeschlossenen Gartenhütte verwenden? Ich denke dabei an eine Montage etwas entfernt von der Tür, sodass sich die Hütte mit Gas füllt und kein Eindringling die ersten Minuten hineingehen wird. Die Hütte ist ca. 8qm groß.

    Die Hütte ist auch mit einem GSM Alarm und einer Sirene ausgestattet, die beim Öffnen der ersten Tür losgehen, sodass ich innerhalb von 10 Minuten dort sein kann, wenn der Alarm losgeht. Als letzte Sicherheit dachte ich an so ein Selbstschussgerät mit einer 9mm CS Gaspatrone.

    Aktuell: Steyr LP10, S&W 686 .357, Crosman 1377c, QB78, div. Schleudern, Cold Steel Big Bore .625 Blasrohr, Feinwerkbau AW93, Pedersoli Le Page, Bearpaw Kiowa

  • Natürlich darfst du das Gerät zum Schutz deines Eigentums einsetzen. Bedenke aber das sich in den Gaspatronen kein Gas sondern ein feiner Staub befindet. Dieser lagert sich dann in der Hütte ab. Bei einer späteren Reinigung des Bodens wird er dann wieder aufgewirbelt und wirkt dann nochmal.

    MfG Kolibri

    P.S. Entschuldige meine Neugier aber was für Schätze beherbergt denn die Hütte das sie so abgesichert sein muß?

  • Du könntest auch noch Personenmienen auslegen
    oder im Allgemeinen mit Sprengfallen sichern, befüllt mit Schrauben und Nägeln ???
    Heidi

  • Du könntest auch noch Personenmienen auslegen
    oder im Allgemeinen mit Sprengfallen sichern, befüllt mit Schrauben und Nägeln ???
    Heidi


    Oder die Hütte mit Gas füllen.
    Dann ´ne elektrische Zündung.
    Hast du auch gleich die Basis für ein Schwimmbad.

    Obba Gerrit

  • Du könntest auch noch Personenmienen auslegen
    oder im Allgemeinen mit Sprengfallen sichern, befüllt mit Schrauben und Nägeln ???
    Heidi

    Du scheinst keine eigene Hütte oder Grundstück zu haben, wo schon desöftern versucht wurde diese aufzubrechen, Müll und Bauschutt abgelagert wurde, oder mutwillig Dein Eigentum zerstört worden ist.... :pinch:

    This ain't no ponyride

  • Da bräuchte man bei uns in der Ecke Selbstschussanlagen an jedem Blitzableiter oder jeder Kupferdachrinne - Problem, die klaun wahrscheinlich auch die Selbstschussanlage mit. :D

    Tipp: keine wertvollen Gegenstände in der Hütte lassen, und vorallem offen stehen lassen, damit sich die Leute auch ohne Schaden zu machen davon überzeugen können.
    2 Flaschen Bier bereit gestellt und dann geben die sich zufrieden und du kannst bei der Anzeige auch gleich noch Beweismaterial mit Fingerabdrücken abgeben. ;)

    Grüße
    Christoph

    "Mein Bär der hat acht Ecken, er ist ein Oktobär!" [Q]

  • Dazu fällt mir nur ein alter "Feuerwehr-Kalauer" ein:

    "Auch ein "Mini-Max" ist Mist,....wenn du nicht zu Hause bist". ;(

    PS: Die Idee mit dem Bier finde ich gut, kann allerdings sein,
    das deine "Besucher" dann jede 2. Nacht mal vorbei schauen. :D

    Gruß EL LOBO

  • Wenn in unserer Hütte eingebrochen wird, ist in der Regel alles kaputt. Und weil ich davon die Nase voll habe, schütze ich meine Hütte. Schließlich kosten die Gartengeräte eine Menge Geld.

    Die erste Tür der Hütte ist offen und löst den Alarm aus. Dahinter ist eine abgeschlossene Holzgittertür. Die wird zukünftig die Selbstschussanlage auslösen.

    Danke an Kolibri für die Info, dass ich das so machen kann!

    Aktuell: Steyr LP10, S&W 686 .357, Crosman 1377c, QB78, div. Schleudern, Cold Steel Big Bore .625 Blasrohr, Feinwerkbau AW93, Pedersoli Le Page, Bearpaw Kiowa

  • Hallo,

    da wir in D auch am/im Wald wohnten, hatte ich mal solch ein Ding mit 9mm Platz. Das Resultat war, dass unser Kater die Angelschnur nicht gesehen hatte+dann vor Schreck 3 Tage weg war.

    Ich habs dann weggeschmissen.

    Gas wuerde ich sowieso nicht nehmen, wenn dann nur Knall, 9mm ist erlaubt.(war erlaubt, ich weiß nicht, wie es aktuell ist)

    LG Ralf

    Ich bremse auch für Beamte!
    Hirnschrittmacher für alle.............Volker Pispers

  • 2 Flaschen Bier bereit gestellt und dann geben die sich zufrieden und du kannst bei der Anzeige auch gleich noch Beweismaterial mit Fingerabdrücken abgeben. ;)
    Grüße
    Christoph

    Aber versetzt mit ´ner großen Portion "Darmol" :laugh:

    Obba Gerrit

  • Hi , allso ich finde es erlich gesagt ne riesen Frechheit , dass manche die Frage des TS ins Lächerliche ziehen müssen , argumentiert und antwortet sachlich , aber so nicht , wir sind hier doch nicht im Kindergarten , :thumbdown: bei einem Freund wurde auch schonmal ins Gartenhaus eingebrochen und es entstand ein Schaden über 1000 Euro. In sofern kann ich das Bedürfniss des TS nach einem Gerät was seine Hütte schützt durchaus nachvollziehen. Ob allerdings das Kieferle das richtige für dich ist kann ich dir leider nicht sagen , denn bedenke bitte was es für Folgen haben kann , wenn du das Gerät vergisst und dann ausversehn selber auslöst. :S


    MfG,
    HW 75.

    PS: Mein 500er Beitrag. :D

  • Hey Leute!
    7 von 15 Posts sinnvoll, der Rest ein Zeichen der Schande... :cursing: X(
    Ich hatte selbst mal eine Partygarage mit Moppedschrauber-Ecke, in die ständig eingebrochen wurde.
    Das ist lange her, und Werkzeug und Teile sind teuer.
    Ich habe das damals (vor ca. 15 Jahren so gelöst: 1KG Cs-Gas "Feuerlöscher", gabs frei ab 18 zu Kaufen(!),
    Elektromagnetventil, IR-Sensor und Fernbedienung zum abschalten, Stromquelle Autobatterie.
    War auch damals schon gesetzlich grenzwertig, aber es hat Funktioniert!
    Wurde einmal ausgelöst, dabei nix geklaut, und danach NIE WIEDER Eingebrochen!
    Hat 2 Wochen gestunken, und die Tagesdecke vom Sofa musste ich entsorgen.
    Aber ich hatte RUHE!

    Einigkeit und Recht auf Freibier!
    !!!POFF!!! :thumbsup: :thumbup: 8o

  • Hallo Baller-Bub,

    kannst Du Dich noch an den Hersteller erinnern ?

    Gruß vom Tegernsee

    Rolf

  • Hi Fireball, :^)

    Dein Eigentum zu schützen kann ich durchaus nachvollziehen. Du solltest aber darauf achten, dass der Schuss nicht direkt auf den Eindringling einwirkt. Also nicht so anbringen, dass das Gas dem Täter ins Gesicht bläst. Genau so verhält es sich mit dem Schall, also nicht in direkter Nähe des Täters, so dass er die volle "Dröhnung" abkriegt. Das hört sich jetzt kleinkariert an, kann aber unangenehme Folgen haben. Richter reagieren absolut allergisch auf solche Fallen.

    Leider wärest Du dann nicht der Erste, gegen den entweder weder einer gefährlichen Körperverletzung, oder im Falle des Knalles (bei bleibenden Schäden, Tinnitus, Hörverlust) wegen einer schweren Körperverletzung ermittelt wird. Mag sich erst mal lächerlich anhören, aber man weiss ja, dass gerade der arme, geschädigte Täter (nach Rücksprache mit seinem Rechtsanwalt) den Spieß umdreht.

    Erleidet der Täter während der Ausführung der Tat erhebliche körperliche Schäden, kann dies auch dazu führen, dass auf die Bestrafung des Täters verzichtet wird.

    Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist in der Regel höher anzusiedeln, als das Recht sein Eigentum zu schützen. Besondere Werte (im Sinne des Gesetzes) werden sich in der Hütte nicht befinden. Und auch, wenn man sein Eigentum schützen will, müssen die ergriffenen Maßnahmen immer verhältnismäßig sein. Leider ist es nicht so, dass man sagen kann: "Der hat da ja nichts verloren gehabt." Die Gesetze gelten in beide "Richtungen".

    Was wäre zum Beispiel mit einem Jäger, der sich im Wald das Bein gebrochen hat und vor der Witterung evtl. im Winter, dort Schutz sucht? Sein Handeln, die Tür aufzubrechen, wäre dann sogar gesetzlich gedeckt. Also mir wäre das zu heikel, wenn ich keinen unmittelbaren Einfluss darauf habe, ob das Ding auslöst oder nicht.

    Aber verstehen kann ich Dich natürlich. :^)

    LG Andreas :^)

    So ein CS-Gas Feuerlöscher wäre vielleicht eine Möglichkeit, wenn der Täter sich selbst entscheiden kann, ob er flüchtet, oder sich dem Reizstoff aussetzt. Aber schwierig bleibt es trotzdem.

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Hallo Baller-Bub,

    kannst Du Dich noch an den Hersteller erinnern ?

    Ich glaub das war TW1000 (zumindest der Produktname). Problem war, dass der trotzdem nur 80mg Wirkstoff drinn waren.

    Das was rauskam war also viel weniger konzentriert, als dass, was aus ner kleinen Flasche kommt.

    ...wenn mich nicht alles täuscht waren es aber auch nicht 1KG, sondern "nur" 400 Gramm.

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

  • Ich finde die Reaktionen auch sehr seltsam.
    Der TS möchte sein Hab und Gut mit Legalen Mitteln schützen, was ist daran aus zu setzen ?
    Wenn hier dann bedenken auftauchen können die ja erörtert werden, aber doch nicht mit Hohn und Spott !
    Da Lob ich mir den Beitrag von Sparky !

    Aber BTT:
    Klar ist es erlaubt sein Eigentum zu schützen.
    Und da die Dinger keine PtB Nr. im Kreis sonder eine im Viereck haben gelten auch die Vorschriften für SSW nicht.
    Schließlich sind sie genau für solche Aufgaben Entwickelt und zugelassen worden.

    Aber ich teile die Bedenken von Sparky.
    Recht haben und Recht bekommen sind bei uns leider zwei verschiedene paar Schuhe.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

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