Luftgewehr vieleicht zu stark, welche Strafe zu erwarten

Es gibt 38 Antworten in diesem Thema, welches 13.482 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. August 2011 um 21:31) ist von ALFHA1802.

  • Hi,
    ich kenne jemanden, der hat sein defektes, altes F- Luftgewehr von einem Industriemechaniker überholen lassen. Dabei wurden angeblich originale Teile verwendet.
    Nach dem er das Gewehr jetzt eine Weile geschossen hat, wurde festgestellt das bei der Verwendung normaler 0,53 Gramm Geschoße eine Leistung von 8,3 Joule vorliegt. Angeblich ist eine Energie über 7,5 J oder eine Geschwindigkeit von 175m/sec strafbar, egal was überschritten wird.

    Der Kumpel hatte schriftlich nur eine Reparatur und Überholung in Auftrag gegeben.

    Da er weder eine WBK, noch Waffen oder Jagdschein hat und das Gewehr privat, also nicht auf einem zugelassenen Schießstand geschossen hat, ist die Frage welche Strafe er nun zu erwarten hat. Verletzt oder belästigt wurde von ihm auch niemand.

    Weiterhin stellt sich die Frage, welche Strafe den Mechaniker erwartet, denn er hat ja zumindest den Waffenbesitzer dazu angestiftet, unwissen mit einer zu starken Waffe zu schießen. Denn bis zu der Überprüfung hat er ja gar nicht gewußt, das er eine so gefährliche Waffe hatte. Angeblich schützt aber Unwissenheit nicht vor Strafe. Die Reparatur erfolgte mit einer Rechnung.

    Da ja hier wohl das Waffengesetz betroffen ist, scheint das eine wirklich ernste Angelegenheit zu sein.

    Was nun?

    Danke!

  • Diese 8,3 Joule sind nicht bedenklich, solange wirklich nur original Teile verwendet wurden!
    Bei den FWB 300S is es mit JSB Dia´s ganz normal, dass man 8,5-9 Joule erreicht!
    Und wir reden von absolut originalen Gewehren!

    Wichtig ist halt, dass das Gewehr dem Baumuster vom Beschussamt entspricht!
    Wenn dem so is, dann is alles in Ordnung!

    Edit:

    Ob es allerdings rechtens war, dass ein Industriemechaniker die Arbeiten durchgeführt hat, und kein BüMa, kann ich dir leider nicht sagen!

  • Wenn jemand Verschleißteile (Feder, Dichtungen...) lediglich tauscht, ohne dabei die Waffe selbst zu bearbeiten/zu ändern, dann sollte das rechtlich unproblematisch sein. Vorausgesetzt, es findet keine Änderung der Leistung statt (also z.Bsp. Tausch einer alten F-Feder gegen neue E-Feder).
    Sag ich einfach mal aus dem Bauch heraus. :^)

  • Hallo,
    das bedeutet also, das mein Gewehr, solange nur Originalteile drin sind gerne 9 Joule haben kann? Was mit den Originalteilen in den letzten 30 Jahren passiert ist und wer sie alles in der Hand hatte, kann ich natürlich nicht mehr sagen. Das würde einer Tolleranz von +20% entsprechen.

    Oder liegt das an den verwendeten Diabolos? Kann man zum Nachweis der Legalität einfach welche nehmen, die besonders schlecht laufen?
    Eigentlich müßte es doch ein Normdiabolo geben, oder?

    Gruß!

  • Zitat

    Hi,
    ich kenne jemanden, der hat sein defektes, altes F- Luftgewehr von einem Industriemechaniker überholen lassen. Dabei wurden angeblich originale Teile verwendet.

    Warum schreibst du nicht von Anfang an. dass es sich um DEIN Gewehr handelt? ?(
    Lieber erst den Freund eines Bekannten Nachbarn seinen Freund vorschieben.......(vorsicht Ironie)

    Wenn die Geschwindigkeit sinken soll, dann nimm einfach schwerere Dia´s!


  • Da er weder eine WBK, noch Waffen oder Jagdschein hat und das Gewehr privat, also nicht auf einem zugelassenen Schießstand geschossen hat, ist die Frage welche Strafe er nun zu erwarten hat. Verletzt oder belästigt wurde von ihm auch niemand.

    Was ist denn überhaupt passiert? Hat jemand die Polizei gerufen und es wurde eine Messung vorgenommen, da eine Strafe zu erwarten ist?

    u.a. div. Crosman, Podium, Anschütz 275, div. Haenel, CP88, SSP 250, S&W 79G usw.

  • Im Prinzip ist der ersten Antwort schon alles gesagt, aber nur noch ein paar Interpretationen:

    "Auftrag" und "Rechnung" evtl. sogar mit ausgewiesener Mehrwertsteuer deuten auf ein Gewerbe hin, dafür benötigt man entsprechende Erlaubnisse.

    Auch für die nichtgewerbsmäßige Waffenherstellung/ -instandsetzung wird ein Erlaubnisschein benötigt, vorrausgesetzt man schraubt an wesentlichen Teilen rum.

    Gruß, Glocky

  • Hi,
    wer ein paar meiner Beiträge gelesen hätte, wüßt das ich sicher keinen damit beauftragen würde mein Gewehr zu reparieren.
    Also:

    1. es ist nicht mein Gewehr

    2. ich habe kein Gewehr diese Modells.

    3. Ob der Reparierer das darf ist völlig egal. Auch der Innungsmeister im Büchsenbau darf doch sicher kein Luftgewehr aus der Hand geben das ungesetzlich ist, oder? Aber kann man Ihn für das zu starke Gewehr zur Rechenschaft ziehen?

    4. Es spielt doch keine Rolle wer das kontrolliert und warum. Es ist definitiv nichts pasiert und gab keinen Anlaß wie eine Anzeige für die Messung. Sie ist eben gemacht worden.

    5. Die Rechnung wurde nur erwähnt, damit klar ist das die Arbeit eindeutig nicht selber gemacht wurde. In der Tat läßt Rechnung darauf schließen, da Mehrwertsteuer ausgewiesen ist, das es gewerblich gemacht wurde.

  • Hört doch mal mit den Vermutungen und Unterstellungen auf!

    Ja, hier liegt ein eigentlich zu starkes LG vor.
    Aber warum sollte das jetzt auch ein Problem sein?
    Alle LGs haben eine gewisse Fertigungsstreuung.
    Alle Federdruck-LGs haben gewisse Munitionsvorlieben.
    Die Energiemessung des Baumusters erfolgt eigentlich immer mit dem 0,49g-Standard-Dia (daraus resultieren auch die immer erwähnten und eigentlich völlig irrelevanten 175m/s).

    Das vorliegende Exemplar harmoniert nun mit einem Nicht-Standard-Dia sehr gut, obwohl im Verhältnis zum Baumuster nichts verändert wurde (vgl. mit den FWB300, die auch in fabrikneuem Auslieferungszustand mit JSB deutlich zu stark sind).
    Es wurde kein ändernder Einfluss genommen, es wurde nur der Werkszustand gemäß Baumuster wiederhergestellt (von dem sich das LG durch Alterung/Verschleiß entfernt hatte).

    Rechtlich einwandfreier kann man eigentlich garnicht handeln, oder?


    Stefan

  • Aber es hat doch 8,3 J. Das muß doch Folgen haben!

    Das muß doch verboten sein. Sonst wäre ja das ganze Waffengesetz nicht so ganz wichtig.

    Hier wird doch immer wieder darauf hingewiesen das NIEMAND eine Waffe so bearbeiten darf, das danach mehr als die gesetzlichen 7,5J herauskommen dürfen. Auch mit Originalteilen. Sonst könnet mir ein BÜMA ja einfach eine von ihm für gut befundene Feder einbauen, oder so viele original Einstellscheiben verwenden, bis meine Knarre richtig rummst und ich dann folgenlos mit 9J im Keller rumballern. Hinterher sagt der BÜMA dann er habe sich auf der Explosionszeichnung verguggt und ich wandere in den Knast.

    Wenn die Waffe jetzt von der Polizei beschlagnahmt und gemessen wurde, bekommt er sie dann wieder? Oder wird sie wegen der 8,3 vernichtet? Zahlt der Reparierer ihm dann eine neue Waffe?

  • Wenn Du fest davon überzeugt bist, dass die Waffe so illegal ist, warum fragst Du dann nach?

    Zitat

    Sonst könnet mir ein BÜMA ja einfach eine von ihm für gut befundene Feder einbauen, oder so viele original Einstellscheiben verwenden, bis meine Knarre richtig rummst


    Das Baumuster gibt vor, was das Originalteil ist und wie viel Scheiben verwendet werden dürfen.

    Wurde die Messung mit einem geeichten Gerät vorgenommen?


    Die bittere Erinnerung an schlechte Qualität hält länger als die Freude über einen günstigen Preis.

  • Da kann die BeschV weiterhelfen. Dort kann man die Prüfbedingungen mit den Toleranzen für :F: Waffen einsehen:

    Quelle:
    http://www.gesetze-im-internet.de/beschussv/index.html

  • Nachtigall, ick hör' dir trappsen... ;^)

    Nachdem der Threadstarter Trifftnienix noch gestern wüste verbale Attacken gegen die User gefahren hat, die regelmäßig auf Einhaltung des Waffengesetzes drängen, taucht am anderen Morgen plötzlich ausgerechnet bei ihm so ein "Fall" auf, der alle Merkmale eines "stellen wir uns einmal theoretisch vor, dass..."-Falls aufweist.

    Zunächst zum Formellen, Trifftnienix: Der hilfreiche Knopf "Bearbeiten" erlaubt das Hinzufügen neuer Erkenntnisse - du musst also nicht innerhalb von wenigen Minuten auf ein Posting noch ein neues nachschieben, man kann auch das erste ergänzen.

    Zum Fachlichen: Es gibt keine "geeichten" Messgeräte (ich steh da wegen eines zweiteiligen Artikels über eben diese Geräte ganz gut im Thema), es gibt nämlich kein genormtes Prüfgewicht, was man da durch die Lichtschranke werfen könnte... 8) Allerdings zählt logischerweise das Gerät, was beim Beschußamt oder bei den Landeskriminalämtern verwendet wird - das sind heutzutage größere Gerät der Firma EFL Mehl, meist die Baureihe BMC 21 oder BMC 31 mit einer Lichtschranke von einem Meter Messstrecke. Die von FloppyK genannte Stelle aus dem Beschussgesetz zeigt ja das Verfahren. Wenn es bei der Bauartprüfung zur Serienzulassung keine Beanstandungen gab und das nun geprüfte Modell innendrin Originalkomponenten hat, wird niemand da etwas unternehmen. Hier liegt übrigens ein Risiko beim Ersetzen selbst baugleicher, aber "fremder" Federn und sonstiger Komponenten - dann wird der Nachweis "so wie beim Original" schon schwieriger bis unmöglich.

    Schön, dass wir den theoretischen Fall mal angesprochen haben - ich persönlich glaube "aus gegebenem Anlass" eben nicht, dass es diesen Fall real gibt. Macht aber an sich nix.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • ...Oder liegt das an den verwendeten Diabolos? Kann man zum Nachweis der Legalität einfach welche nehmen, die besonders schlecht laufen?
    ... Gruß!


    Kein Problem bei um die 8 Joule:

    H&N Rabbit Magnum II

    Putzstock oder ähnlich geeigneten Gegenstand bereithalten, falls der Dia im Lauf stecken bleibt.

    Gruß
    Roland

  • Ach was, die Tipps mit den Schweren Diabolos sind zwar gut, aber die Präzision verschlechtert sich.. (Keine Rabbit Magnum 2 verschießen, bitte)
    Eigentlich wäre es viel besser das LG gespannt (NICHT geladen) für 2 nächte in den Schrank zu stellen.
    Oder die energie legt sich nach ein Paar schuss, wenn das Fett schon zum Teil wieder verbrannt ist, ist oft nach Neufettung des Gewehres so!

    Und wegen 8,3Joule macht keiner nen aufstand!
    Leg das LG einfach für 1-2 Nächte gespannt in den Schrank und gut ists..
    Dann hast du wohl um die 7J rum...
    Gruß

    Wenn ich was falsches gesagt hab, behaupte ich das Gegenteil!
    Rechtschreibfehler dienen der Belustigung der Menscheit

  • omg....
    Ich wollte eigentlich gar nichts dazu schreiben, aber zumindest ein paar Wörtchen will ich jetzt doch dazu sagen.

    Was ist mit euch los, die hier einen Aufstand um 1J machen?
    Wenn man mit verschiedenen Diasorten bereits unterschiede von bis zu 2-3 J ausmachen kann, warum zum :new5: wir hier so ein riese gesch...rei
    um 1.2J gemacht?

    Mein Tipp:
    Zeige deinen Bekannten an! Schliesslich besitzt er eine gefährliche Kriegswaffe mit gewaltigen 8.5J. Gegen diese Energie sind selbst Panzer machtlos
    und wenn dein Bekannter damit falsch umgeht könnte er den ganzen Planeten zerstören... :huh: (wer die Ironie nicht findet, hat sie auch nicht verdient)

    ...aber echt.... ?(

    The Bird of Hermes Is My Name,
    Eating My Wings To Make Me Tame

  • Ihr merkt aber schon, das euch der Threadsteller mit seiner expliziten Fragestellung hochleben läßt, oder?