Laser-Zielvorrichtung, Frage zum Waffengesetz

Es gibt 17 Antworten in diesem Thema, welches 8.185 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. März 2011 um 16:36) ist von Fabele.

  • Da Bad Boy vor nicht allzu langer Zeit den Thread über Laseranabau an Jet Protector erstellt hat ist mir eine Frage wieder in den Sinn gekommen, welche mir schon eine ganze Weile im Kopf rumschwebt. Es geht mal wieder ums Waffenrecht. Jetzt meine Frage:

    Leucht und Laservorrichtungen an Schusswaffen sind in D ja verboten. Heißt das, dass so ein besagter Laser nur angeschraubt an der Waffe verboten ist oder auch schon wenn er eine Vorrichtung dazu besitzt und nicht an einer Waffe montiert ist.

    Danke schon im Vorraus, und viel Silvestersüaß euch allen, lange müssen wir ja nicht mehr warten ;)

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  • sorry das sollte SILVESTERSPAß heißen

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  • Die Vorrichtung darfst du denk ich mal haben, um beispielsweise eine Maglite auf z.B. einer Schiene zu befestigen. Und das Paar Schlauchschellen für deinen Laserpointer darf dir sicher auch niemand verbieten oder unter Strafe stellen. Ich denke es verhält sich wie bei den >7,5 J Federn eines LG´s- besitzen JA, verbauen NEIN!

    Achso und um deinen Beitrag zu editieren kannst anstelle eines "Neuen Beitrags" auch einfach die Editfunktion "Bearbeiten" (rechts unter deinem Beitrag) nutzen. ;)

    Grüße!

    Edit: So wie ich jetzt um beispielsweise Rechtschreibfehler auszubessern. Mir fallen die auch immer erst auf wenn es zu spät ist. :D

    "Mein Bär der hat acht Ecken, er ist ein Oktobär!" [Q]

  • wenn eine lampe oder ein laser eine vorrichtung zur montage an einer waffe besitzt, zB eine aufnahme für eine weaverschiene, dann ist schon die lampe oder der laser an sich in deutschland ein verbotener gegenstand, unabhängig wo er nun dranngebaut oder nicht dranngebaut wurde.

    o
    L_
    OL
    this is Schäuble. copy Schäuble into your signature to help him on his way to überwachungsstaat.

  • Ist die Befestigung nur und ausschließlich für ein Spielzeug gedacht, so ist das Gerät legal.


    Also ist eine Standardmontage und eine Taschenlampe mit 25 mm Ducrhmesser ein verbotener Gegenstand?

    Einzeln Bestimmt nicht!

    Beides zusammen gebaut?

    Damit auf eine Waffe fefestigt, sicher!

    Es gibt optische Vermessungsgeäte mit Prismenschinen um darauf Pointer befestigen zu können. Für die "grobe Peilung" um das Arbeiten damit zu vereinfachen/ zu beschleunigen.

    "Mein Bär der hat acht Ecken, er ist ein Oktobär!" [Q]

  • Nochmal zum Verständnis:
    Erst wenn eine Lampe für die Verwendung an einer Waffe GEDACHT ist, dann ist sie verboten.

    Taschenlampe + irgendein 25mm-Halter: Legal, erst bei erfolgter Montage an einer Waffe illegal.
    Oder wenn ihre geplante Verwendung an einer Waffe vermutet werden kann.

    Und die für Peilgeräte gedachten Pointer sind nicht für Waffen gedacht, oder?
    Auch wenn sie zufällig dranpassen sollten.


    Stefan

  • Ok, alles klar, nur der unter dem Vorsatz "ein geeignetes Leuchtmittel an eine Waffe zu montieren" entwickelte Gegenstand ist verboten. Das mit dem GEDACHT hab ich vorhin noch anders aufgefasst. Und zwar aus Sicht des Anwenders.

    "Mein Bär der hat acht Ecken, er ist ein Oktobär!" [Q]

  • Hi,

    ich wollte wegen der Frage keinen neuen Threat auf machen und da es inhaltlich passt, frage ich hier.

    Es geht um die Frage, ob IR-Laser/Lampen über eine 22mm Schiene an Nachtsichtgeräten montiert werden dürften.

    Beispiel:

    http://www.vegaoptics.de/ATN-450-IR-Str…91_p3381_x2.htm

    Passendes Gerät:

    http://www.vegaoptics.de/ATN-Nachtsichtbrille-PS-15-2IA_c62-405_p4325_x2.htm</a>


    Der Strahler/der Laser KANN zwar an Waffen montiert werden, kann eine Lampe mit Kabelbindern aber auch.
    Es ist ja nicht für Waffen, sondern für NSGs gedacht.
    Ich glaube zwar nicht, dass ich mir das NSG kaufen werde, interessieren würde es mich aber trotzdem.

    Danke,

    Silence

    Leitspruch eines Jagdvereins: "Lernen sie schiessen und treffen sie neue Freunde!"

  • Das interessante ist ja auch, das man in dem moment, in dem man solch eine montage selbst herstel (sei es aus klebeband, mit hilfe von montageringen oder selbst cnc-gefräßt) als hersteller den zweck bestimmen kann. so wären zB. lampen an 0,5J softair etc. legal, wenn man als hersteller der befeigung nur den zweck "für spielzeug" angibt.

    ob das der örtliche wachmann auch so sieht, ist natich nochmal ne ganz andere frage.

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • Man muss das so sehen:
    Ist eine Lampe oder Laser für eine Waffenmontage vorgesehen, ist diese klar verboten. Grenzwertig sind Lampen mit einer Montageeinrichtung, die zwar vom Hersteller nicht zur Waffenmontage vorgesehen ist, aber dennoch dafür geeignet ist und problemlos ohne Umbau passt.
    Wird man damit durch einen dummen Zufall erwischt, steht man mindestens in Erklärungsnöte. Insbesondere dann, wenn dann die Verpackung oder Anleitung nicht mehr auffindbar ist und dort die Lampe als Angelleuchte mit Rutenmontage (sinngemäß) beschrieben ist.

    Als Waffenbesitzer lasse ich von diesen zweifelhaften Dingern lieber die Finger.

  • Ich frag jetz auch mal kurz hier nach, um nicht unnötig einen neuen Thread aufmachen zu müssen. :)
    Ich hab heute morgen in einer DWJ rumgeblättert, in der es nur um Zielvorrichtungen ging. Etwas weiter hinten waren dann auch Modelle aufgeführt die per Laser die Entfernung zum Ziel bestimmen. Da aber das anstrahlen von Zielen mit Lasern, Lampen etc. verboten ist (auch wenn das Licht nicht im sichtbaren Bereich liegt, oder?), stellt sich mir die Frage:
    Sind die nicht streng genommen auch verboten? Weil ein Zielfernrohr das an einer Waffe montiert ist und ein Ziel zwecks Entfernungsbestimmung anstrahlt ist ja eigentlich sinnvoll, aber trotzdem verwendet es halt einen Laser. Oder gibt es da Ausnahmeregelungen vom BKA ? Ich habe nämlich nicht gelesen das die Verboten sind, außerdem wurden sie ja augiebig getestet.... ?(
    Wäre nett wenn mir da mal jemand aus meiner Unwissenheit helfen könnte.

    Grüße,
    Fabele

    Nothing in this world that`s worth having comes easy.
    FvLW und ProLegal - Mitglied.... du auch?

    Dies ist meine Signatur! Es gibt viele davon aber diese gehört mir... :P

  • Hey Fabele!
    Wäre der Laser zur Beleuchtung oder zum Zielen gedacht, ob sichtbar oder nicht, wäre er Verboten.
    Da er aber zur Entfernungsbestimmung gedacht ist, und auch nicht missbrauchbar, ist er erlaubt.
    Entscheidend ist, wie bei anderen verbotenen Gegenständen auch, die Zweckbestimmung.
    Diese legt der Hersteller fest.

    Einigkeit und Recht auf Freibier!
    !!!POFF!!! :thumbsup: :thumbup: 8o

  • Okey danke :)
    Und wieder was gelernt.

    Grüße,
    Fabele

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