Da Bad Boy vor nicht allzu langer Zeit den Thread über Laseranabau an Jet Protector erstellt hat ist mir eine Frage wieder in den Sinn gekommen, welche mir schon eine ganze Weile im Kopf rumschwebt. Es geht mal wieder ums Waffenrecht. Jetzt meine Frage:
Leucht und Laservorrichtungen an Schusswaffen sind in D ja verboten. Heißt das, dass so ein besagter Laser nur angeschraubt an der Waffe verboten ist oder auch schon wenn er eine Vorrichtung dazu besitzt und nicht an einer Waffe montiert ist.
Danke schon im Vorraus, und viel Silvestersüaß euch allen, lange müssen wir ja nicht mehr warten