Aufbewahrung von SSW

Es gibt 41 Antworten in diesem Thema, welches 7.072 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. April 2009 um 17:24) ist von Kentucky.

  • Hallo an alle SSW Besitzer und die, die es werden wollen.

    Mich treibt seit einigen Wochen eine Frage um, die eventuell auch berechtig scheint wenn man sich die ganzen Threads anschaut wie Post vom Oberbürgermeister etc.
    Die Kontrollen der Waffen Aufbewahrung trifft also eventuell auch die KWS Besitzer. Fragwürdig ist nun wie diese Waffen aufbewahrt werden müssen wenn man sieht wie viele sie "nur" in einer Vitrine haben bzw. sogar fertig geladen bzw. passende Muniton die als Deko daneben liegt.

    Müssen diese Waffen auch alle in einen Tresor?

    Muss die Munition getrennt aufbewahrt werden (in einem anderen Tresor)?

    Oder gibt es darüber gar keine Bestimmungen?


    Ein besorgter gesetzestreuer SSW Besitzer.

  • Zitat

    Original von Dirty_Samy
    bzw. passende Muniton die als Deko daneben liegt.

    Dekomunition ist rechtlich egal, deswegen macht man sich ja die Mühe mit dem Deko.

  • Zitat

    Original von groza

    Dekomunition ist rechtlich egal, deswegen macht man sich ja die Mühe mit dem Deko.

    Die meisten kommen wohl eher nicht an scharfe Munition ran. *lol* Mit "Mühe machen" hat das rein gar nix zu tun...

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

  • Zitat

    Original von groza

    Dekomunition ist rechtlich egal, deswegen macht man sich ja die Mühe mit dem Deko.

    Ich meinte Platzpatronen bzw. Gaspatronen die als "Deko" geladen im Magazin liegt bzw. einfach so neben der Waffe rumliegt. Was natürlich auch interessant wäre da es ja hier auch viele Munitonssammler gibt die ihre Munition in Vitrinen ausstellen.

    Edit: So wie unten im Bild meinte ich das.

  • Zitat

    Original von Knallebum

    Die meisten kommen wohl eher nicht an scharfe Munition ran. *lol* Mit "Mühe machen" hat das rein gar nix zu tun...

    Wenn man sich mal die zahlreichen Threads im Forum anschaut zum Thema Deko scheint das für viele ja doch eine Hürde zu sein :crazy3:

    Aber Dirty_Samy hat ja richtige Platzpatronen gemeint insofern war das ein Missverständnis.

  • Zitat

    Original von Dirty_Samy
    Hallo an alle SSW Besitzer und die, die es werden wollen.
    [.....]
    Müssen diese Waffen auch alle in einen Tresor?

    Muss die Munition getrennt aufbewahrt werden (in einem anderen Tresor)?.

    Grundfrage musst Du Dir selbst stellen: Können Unbefugte (unter 18 Jahre) in Deiner Wohnung Zugriff auf Deine SSW`s erlangen?

    Wenn Deine Antwort "Nein" lautet, dann musst Du Deine SSW`s nicht besonders verwahren.

  • Es gibt keine gesetzliche Grundlage einfach so die Aufbewahrung von SSW's und anderen freien Waffen zu kontrolieren.
    Sollte so eine Gesetzesänderung kommen was ich nicht glaube, hast du immernoch Zeit dir etwas zu überlegen.

    Eine Dekowaffe ist übrigens garnichts mehr. Nur noch eine Anscheinswaffe. Sonst außer dem ideellen und Sammlerwert nurnoch Schrott.

    Pro Legal / BDS

  • Die Aufbewahrung muss so stattfinden, dass kein unberechtiger Mitmensch dran kann, damit sind diese gemeint, die keine 18 sind.
    Wohnst du also alleine, und hast keine Kinder, darfst du sie aufm Tisch liegen lassen (würd ich mal behaupten ;))
    Wenn jetzt Besuch kommt, mit Kinder, muss diese natürlich verschlossen werden.
    Dies kann ein Koffer sein, eine Schublade mit Schloß oder oder oder.
    Die meisten Vitrinen, die hier zu sehen sind, sind mit Schlösser versehen, so dass keiner so eifnach dran kommt, manche haben sogar eine "Alarmanlage" dran installiert.

    Du siehst also, es ist hier nicht egal, wer wo wie seine Waffe lagert.
    Du kannst natürlich einen Tresor nehmen, aber nunja^^, wäre etwas extrem.

    Mein Bruder ist 17, und wenn ich mir eine kaufe, werde ich meine in eine Geldkasette schliessen. Dafür habe nur ich den Schlüssel, den Schlüssel habe ich immer in der Jackentasche.
    Fertig aus. Die Munition muss ich woanders lagern, da meine Kasette so groß nun auch wieder nicht ist :D

  • Zitat

    Wenn jetzt Besuch kommt, mit Kinder, muss diese natürlich verschlossen werden.

    Tut mir leid, aber das verschlossen gibt das Gesetz eindeutig nicht her! Es reicht aus, wenn die Waffen ausserhalb des Zugriffes der Kinder plaziert werden. Sind es kleinere Kinder - halt ueber ihrer Griffhoehe. Sind es aeltere Kinder dann in den Schrank.
    Ich muss nicht davon ausgehen, das mein Besuch eventuell die Dreistigkeit besitzt meine Schraenke zu durchwuehlen! (solcher Besuch kommt unangemeldet und wird mit Postenschrot begruesst)

    Ihr Glück ist Trug und ihre Freiheit Schein:
    Ich bin ein Preuße, will ein Preuße sein!

    Einmal editiert, zuletzt von F600 (13. April 2009 um 16:59)

  • Ok, angenommen du verstaust deine Waffe auf dem Schrank, kleine Kinder kommen nicht dran.
    Ihr geht aufn Balkon (schönes Wetter) reden und so...
    Die Kinder spielen drin, haben heimlich beobachtet (da du es erst getan hast, als der Besuch schon da war), wie du etwas auf den Schrank gelegt hast. also nehmen sich die Kleinen nen Stuhl und schwupp kommen se schon dran (mal davon ausgehend, dass es nicht AUF dem Schrankm ist, sondern oben im Regal irgendwo).

    Willst du dann, wenn was passiert, ernsthaft sagen "Eigentlich kommen die da nicht dran, die sind selber schuld, wenn die sich ne Leiter basteln"????

    Es muss dafür gesorgt werden, dass die da nicht dran kommen und ende.
    Verschlossen ist immernoch am sichersten, wenn man den Schlüssel bei sich hat. Da kann auch nicht wirklich ausversehen was passieren.

    Hab da auch schon überlegt, ob aufn Schrank reichen würde.
    Mein Bruder ist unter 18 und ist 190, der kann fast auf den schrank gucken und kann acuh in meine Schränke gucken, meine Freundin ebenfalls und meine Verwandtschaft auch. Da sidn ne Menge, die das machen.
    Und Kinder machen oft eifnach Dinge, wie Schränke öffnen...

    Mir wäre es zu riskant, aber nunja, jedem das Seine

  • Leg sie ins Schlafzimmer da kommt in der regel kein Besuch hin........ausser der Nachbarin wenn meine Frau nicht da ist....öhm,ups ich muss weg.

    StGB §328, Absatz 2.3

    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

  • Zitat

    Original von Mister-L
    ...öhm,ups ich muss weg.


    Zur Nachbarin? :n17:

    Es gibt viele Orte, wo eigentlich niemand hin soll...
    Am Ende kommen se trotzdem hin.
    MIr ist es lieber, sie zu vorsichtig zu behandeln und weg zu schliessen, als nachher dumm dazustehen, wenn dem Kind was passiert...

  • Zitat

    Originally posted by HWJunkie
    Platz- und Gasmuni ist Muni im Sinne des WaffG.

    Wer also derartige Muni zusammen mit der Waffe aufbewahren möchte, der braucht einen Tresor mit Widerstandsgrad 0.

    Stefan, gibt es eigentlich Hinweise darauf, daß diese Art der Auslegung des Waffengesetzes in der Praxis einmal angewendet worden wäre? Ist irgend jemand schon einmal angeklagt worden, weil halt im WaffG nicht zwischen ballistischer Munition und Platzpatronen unterschieden wird?

    Andreas

  • Zitat

    Original von CityboyEs muss dafür gesorgt werden, dass die da nicht dran kommen und ende.
    Verschlossen ist immernoch am sichersten, wenn man den Schlüssel bei sich hat. Da kann auch nicht wirklich ausversehen was passieren.


    lol, ich geb mich geschlagen. Ja, das verschlossen ist das Sicherste, aber wie Du schon sagst, es muss dafuer gesorgt werden, das die Kiddies nicht rankommen. Wie ist egal, und wenn man den zwei Zentner Stein vor die Tuer rollt, dann gilt das auch. Wie Du auch sagst, verschlossen ist am Sichersten, aber alles Andere ist (momenan) noch vom Gesetz ebenso erlaubt.

    Ihr Glück ist Trug und ihre Freiheit Schein:
    Ich bin ein Preuße, will ein Preuße sein!

  • Ich werde das auch nur machen, weil ich nicht will, das meine Eltern das Ding sehen.
    Ich wollte mir erst ne Waffe so kaufen, eifnach vorsorglich, udn für Silvester.
    Aber ich will mir jetzt auch (wie schon seit langem) ne Kamera kaufen, udn dann werd ich auch Abends mal aufn Spielplatz/Wald gehen, und da ist mir das doch noch lieber, wenn ich sie auch kaufe. Da hab ich auch nen Grund.
    Meine Eltern sollen das nicht wissen, deswegen verschliess ich das.
    Aber wenn du alleine wohnst, lass kein rein, udn das Ding kann aufm Klo neben der Zeitung liegen ;)

    Es geht eifnach darum, was wäre wenn.
    Du hast doch das Beispiel Winnenden...
    Die Waffe lag im Schlafzimmer der Eltern. Der Sohn kannte die Waffe, wusste wie man damit umgehen muss etc, wusste auch, dass die Dinger gefährlich sind. Es gibt immer einen weg, daran zu kommen. Deswegen: Lieber den Weg so schwer wie möglich machen, udn ggf. jemanden dran hindern an die Waffe zu kommen, als leichtfertig damit umgehen,

  • Zitat

    Original von Amarti
    Stefan, gibt es eigentlich Hinweise darauf, daß diese Art der Auslegung des Waffengesetzes in der Praxis einmal angewendet worden wäre?

    Also ich habe von etlichen Fällen gehört wo das zumindest zur Anzeige geführt hat.

    Und, wenn bei einer Hausdurchsuchung Waffen und Munition gemeinsam gefunden wurden, hat das in jedem mir bekannten Fall zumindest schon mal zur endgültigen Sicherstellung von beidem geführt, was alleine ja auch schon reichlich weh tut.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Sowas ist mir weder bekannt, noch bei mir vorgekommen.

    Seit wann muß man seine Gas Waffe von der Munition trennen und verschließen?

    In meiner eigenen Wohnung kann und darf ich meine SSW führen, das heißt ich kann meine SSW immer Schuss bereit zu Hause rumliegen lassen.
    Nur sollten bei besuchen usw, keine Leute unter 18 Jahren zu Griff darauf haben.

    Deko Munition zählt als nichts, also Deko halt !

    Waffe von Muntion trennen, ist mir nur bei echten Waffen bekannt.

    Und die Polizei muss erstmal einen Strafrechtlichen Grund haben, eine Hausdurchsuchung zu machen.

    Entweder mit Richterlichen Beschluss oder Gefahr im Vollzug!

    Und dazu muss man einiges schon machen, damit das passiert !

    MFG
    Cannyblue