Starke Feder in HW 35 vor 1970 ???

Es gibt 15 Antworten in diesem Thema, welches 15.722 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. März 2006 um 14:16) ist von Windbeutel.

  • Hallo,
    habe ein HW 35 das vor 1970 gefertigt wurde. Hat kein F-Zeichen. Darf ich da legal eine Exportfeder einbauen lassen ? Oder waren die Federn damals nur stärker, die verbaut wurden ? Finde in Online Shops keine Federn für nicht F-Waffen vor 1970. Oder kann ich mir da auch eine OX Feder einbauen ? Ist schon ne ganze Ecke stärker als mein HW 97k.

    Und jetzt bitte kein Geheule oder Belehrungen weil ich ne Exportfeder einbauen will. Will nur ein Ja oder Nein mit Begründung wenn es geht.

    Gruß
    Marcel

  • Zitat

    Original von Dudu02
    Und jetzt bitte kein Geheule oder Belehrungen weil ich ne Exportfeder einbauen will. Will nur ein Ja oder Nein mit Begründung wenn es geht.

    Um eine Belehrung kommen wir nicht herum: warum benutzt du nicht die Suchfunktion? Zum Einbau von Exportfedern, insbesondere in LG's vor 1970, gibt es gerade aus jüngster Zeit einige Beiträge.

    Ich hänge ein zweites Geheule hinten dran: Crosspostings, also gleichlautende Fragen in mehreren Threads, sind ziemlich unerwünscht: Durchschlagskraft eines HW35


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Jo, ich weiß das ich dieselbe Frage schon gestellt hatte. Allerdings trifftete das Thema auf Hilti Werkzeuge in dem Thread ab.

    Suchfunktion habe ich benutzt und Sachen gefunden die meine Frage net beantworten. In diesen Threads wird diskutiert welche Waffenteile man jetzt selbst wechseln darf und welche nicht.

    Weiß nur nicht welche Exportfeder die richtige ist. Bei Skadi gibt es 3 verschiedene von Weihrauch. Eine mit 290 m/s, eine mit 300 m/s und eine mit 310 m/s.
    Welche muß ich da nehmen oder darf ich überhaupt nehmen ? Vielleicht wissen Sie ja Herr Eichstädt da Rat ????

    Gruß
    Marcel

  • Suchbegriffe "Exportfeder 1970":

    Altes Luftgewehr von vor 1970 hat kein :F: ?

    Dort zitierte Mod-Kollege Pellet aus der Anlage 2 WaffG

    Zitat

    Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, die vor dem 1. Januar 1970 oder in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vor dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind;

    Der Einbau einer stärkeren Feder in den heutigen Stärken, die damals nicht angeboten wurden, oder gar die Weihrauch-fremde Ox-Feder hebt diese Ausnahmeregelung auf und macht das Gewehr WBK-pflichtig. Das wird aber auch der Büchsenmacher, der offenbar den Federtausch vornehmen soll, wissen. Der muß das Gewehr dann nämlich mit seinem Namenszeichen versehen und das :F: durchstreichen.

    Andererseits ist das auch keine verbindliche Rechtsberatung hier (dürfen wir nach dem Rechtsanwaltsstatus gar nicht in Einzelfällen) - diese Ansicht stimmt allerdings mit der des Forum Waffenrecht und der Ansicht des Herstellerverbands überein.

    Anders verpackt: ein historischer Rolls Royce wird nicht mit einem Ferrari-Motor aufgepeppt, und die Mona Lisa wird auch nicht mit modernen Aquarell-Farben "modernisiert", nur wiel die alten etwas verblasst sind.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Dudu02

    Du darfst zum ersten nur gegen Originalteile tauschen, tauschen lassen sonst ist das doch auf jedenfall Tuning und WBK Pflichtig, oder ?

    Zweitens zur Auswahl der Federn, nach meinem Kenntnissstand macht das HW 35 offen 230 m/s mit diesen Ox Federn wird die Leistung höchstens um 20 - 30 m/s gesteigert, also 290 m/s und mehr sollte mit einem HW 35 nicht möglich sein.

    Drittens, bei meinem alten HW 35 ohne :F: ist die eingebaute Feder ca. 1,5 cm kürzer als eine aktuelle Exportfeder und sollte somit auch geringfügig weniger Leistung haben ca. 210 m/s (zur Info sie sieht völlig ok aus, Windungen etc., aber ob sie noch Original ist, weis ich leider auch nicht. da Gebrauchtkauf)

    Vieleicht mal bei Weihrauch nachfragen oder es hat jemand noch alte Daten vom HW 35 von vor 1970.

    Gruß Rainer

  • Konkrete Daten habe ich nicht, aber mein unverändertes Vor-:F:-HW35 schafft mit 0,547g-JSB-Dias etwa 195m/s, also etwa 10,4Joule.
    Das wären mit Standarddias etwa 205-210m/s, alles darüber ist verdächtig!

    Die dazu passende Originalfeder ist evtl. noch bei Weihrauch zu erhalten, jedoch sollte bedacht werden, dass mit LGs über 7,5Joule zuhause NICHT geschossen werden darf (was leider auch mein altes zur Untätigkeit verdammt)!

    Der Einbau einer :F:-Feder wäre hier deutlich sinnvoller.

    Stefan

  • Hallo zusammen,
    zunächst mal guten Tag an alle und Glückwunsch zu dem gelungenen Forum, dessen Beiträge (insbes. zu Druckluft) ich schon seit längerem verfolge.
    Ich habe in meinem Bestand ein Mars-Luftgewehr. Etwa 1970 bei Quelle gekauft und wahrscheinlich identisch mit dem Hämmerli 401, was hier schon mal besprochen worden ist. Das mußte ich, weil kein "F" , in den Siebzigern beim damaligen Inkrafttreten des Waffengesetzes anmelden und ist seitdem als Altbestand auf einer grünen WBK. Ob das damals wirklich hätte angemeldet werden müssen, weiß ich heute nicht mehr so genau, wahrscheinlich eher nicht. Aber damals war beim Waffengesetz auch nicht alles so klar.
    Dieses Gewehr war mal deutlich stärker als ein später gekauftes HW35 mit max. 7,5 Joule. Hatte ich an Dosen getestet. Mittlerweile ist die Feder aber sehr schwach geworden und Originalersatzteile gibts ja auch nicht mehr. Irgendwo hatte ich hier mal was gelesen, das man auch von Diana (Mod. ?) die Feder einbauen könnte. Wenn ich also bei diesem LG eine Exportfeder einbauen ließe, dann wäre das doch eigentlich legal, da das LG ja auf grüner WBK eingetragen ist?
    Ist auch so die Meinung von meinem Büchsenmacher.
    Wie seht ihr das?
    Schon mal Danke für die Antworten.
    Gruß
    Jürgen

    u.a. div. Crosman, Podium, Anschütz 275, div. Haenel, CP88, SSP 250, S&W 79G usw.

  • Ja, ist legal, da WBK vorhanden.

    Rund um die 1970/1972er Grenze ist wohl seinerzeit (= vor meiner Schützen-Zeit) einiges durcheinander gelaufen. Hans-Hermann Weihrauch machte mich am Wochenende darauf aufmerksam, daß er beim Studium der alten Texte und Verordnungen auf eine Lücke gestoßen ist zwischen dem 1.1.1970 und dem 1.7.1972, als tatsächlich das :F: zwingend vorgeschrieben war. Davor war das :F: zwar schon "geschaffen", aber eher als Kann-Regelung an Händler und Waffenbesitzer gemeldet worden. Man konnte damals wohl wählen, ob man eine Waffe mit :F: versieht oder noch rasch auf WBK einträgt (als dann später Altbesitz) - und wie man es macht, ist es meist verkehrt. Heute haben Altbesitzer Probleme, die eigentlich freie Waffe wieder weiterzuverkaufen...


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Da das Gewehr (übrigens unnötigerweise) in einer WBK drin ist, sollte es da eigentlich kein Problem geben, solange das alles über einen Büma läuft.

    Aber:
    Ob es sinnvoll ist, einem Hämmerli 401 eine aktuelle Exportfeder (die natürlich stärker ist als die Originalfeder) einzubauen, steht auf einem anderen Blatt.
    Das Gewehr schießt mit seinen originalen 10Joule so wunderbar, da kann man sich nichts anderes wünschen.
    Eine passende 10Joule-Feder zu finden wäre daher ideal.

    Stefan

  • Hallo,
    Danke für eure Antworten.
    Aber die Originalfeder ist immer noch enthalten und mittlerweile richtig schlapp. Und eine neuwertige Originalfeder wird sich ja wohl nicht mehr auftreiben lassen.

    u.a. div. Crosman, Podium, Anschütz 275, div. Haenel, CP88, SSP 250, S&W 79G usw.

  • Stimmt schon.
    Aber wenn z.B. eine Diana35-Feder passt, ließe sich deren vor 1970 verwendete Feder verwenden, so Diana noch welche auf Lager hat.
    Die sollte auch in etwa der richtigen Stärke sein.

    Wenn du die genauen Federmaße hast (Außendurchmesser, Windungszahl, Drahtstärke sind auch an einer schlappen Feder abzunehmen), dann könnte ein Blick in das Sortiment von http://www.gutekunst-co.com/ helfen, evtl. haben die etwas passendes im Bestand.

    Oder man lässt sich eine passende :F:-Feder einbauen, das Gewehr :F:en und aus der WBK austragen und hat ein Super-LG für zuhause.

    Stefan

  • Muss eine auf Altbesitz angemeldete Waffe, die auf einer WBK eingetragen ist, eigentlich in einem Safe aufbewahrt werden (z.B. KK)?

    Außerdem: Wie war das, da gab es doch auch WBKs, die irgendwann abliefen, also an nem bestimmten Datum ihre Gültigkeit verloren. Wären die darauf eingetragenen Waffen dann illegal?

    Immer zwei, drei offene Ohren für die Mitarbeiter haben.

    Zuhören und Verständnis zeigen kann oft simples Handeln adäquat ersetzen und spart auch noch Zeit.

    -Bernd Stromberg-

  • Ja, auch Altbesitz muß in einen entsprechenden Behältnis der Sicherheitstufe A der B aufbewahrt werden.

    Wo und wann gab es denn diese angeblich befristeten WBKs und für welche Waffen ?

    Gruß

    cz75

  • Hallo,
    man mußte 1973 die bis dahin frei verkäuflichen Gewehre (Klein- und Großkaliber; meines Wissens auch illegal erworbene Kurzwaffen) anmelden und bekam dafür eine grüne WBK. Damals hieß es erst noch, daß diese nur auf fünf Jahre befristet seien, aber das ist dann doch später irgendwie, vielleicht aus verfassungsrechtlichen Gründen, wieder aufgehoben worden, so daß die damals ausgestellten WBKs noch immer gültig sind. Ich habe aus der Zeit noch zwei WBKs mit Altbeständen und davon war zumindest eine auf Ende 1978 begrenzt worden.
    Als ich vor ein paar Jahren mit Großkaliberschießen begann, bekam ich für die neu erworbenen Waffen widerum eine gänzlich neue grüne WBK.

    Gruß
    Jürgen

    u.a. div. Crosman, Podium, Anschütz 275, div. Haenel, CP88, SSP 250, S&W 79G usw.