Prinzipiell ist es erstmal nur wichtig dass das LG ein und nicht über 7,5j hat.
Wenn dann bei/nach einer Kontrolle aber gesucht wird um diese zu rechtfertigen, könnte rein theoretisch die Bearbeitung des Laufs bemängelt werden, kannst du nachweisen dass die Bearbeitung durch Jemanden Berechtigten erfolgt ist, sollte alles paletti sein.
So zumindest meine Meinung als Laie.
Du musst nicht rechtfertigen, dass die Bearbeitung durch einen Berechtigten durchgeführt wurde.
Wenn es tatsächlich, so unwahrscheinlich das ist, zu rechtlichen Schritten deswegen kommt, muss man dir nachweisen, dass du es warst, nicht umgekehrt.
Dein Problem wäre höchstens, wenn die Waffe nicht den Kriterien für den F-Stempel entspräche und damit WBK-pflichtig wäre.
Ist aber bei Laufkürzung als Folge sehr unwahrscheinlich.
Das ist ja mal ne sehr klare Aussage Dürfte ich fragen woher du die Info hast ?
Hatte selber schon ne Weile recherchiert und im Waffengesetz nachgelesen aber nichts eindeutiges gefunden.
NC9210 kannst du das glauben.
Da steckt ausreichend juristisches Fachwissen hinter, um damit seine Brötchen zu verdienen.