K98 geerbt was nun?

Es gibt 195 Antworten in diesem Thema, welches 28.982 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. Juli 2022 um 20:32) ist von Paramags.

  • Ich halte die Schätzung schon fast für hoch gegriffen.
    Der 98er ist schon ziemlich angegriffen und wäre am ehesten was für Ordonnanzschützen.
    Für Jäger meist wenig tauglich, ohne einiges dran zu tun unter anderem wegen fehlender Montage.
    Und ob ein Sportschütze sich des Teiles annimmt?
    Bei der Voere das selbe.
    Sportlich sicher nutzbar, aber z.B. eine Ruger 10/22 bekommt man neu schon ab guten 300€.
    Und jagdlich nur geringer Nutzen. So eine Waffe nimmt man mal für kleines Geld als Beifang mit, aber gezielter Kauf eher nicht.
    Und Büchsenmacher haben oft die Regale voll stehen mit solchen Waffen.
    Viel Geld ist also bei Ankäufern nicht zu erwarten, beonders bei diesem Zustand.
    Aber wenn du sie gegen Übernahme der Austragungsgebühren abgibst, müssen die Waffen nicht in den Ofen.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Ein Büchsenmacher wird für die beiden wahrscheinlich nichts mehr bezahlen, da hat man Glück wenn der die überhaupt nimmt. Vielleicht gibt der noch minimal was für's K98.
    Das KK wird in einer Versteigerung mit Glück max. 100€ bringen, Problem: beschädigt mit Flugrost, dazu leider ein Selbstlader, schwer los zu werden, dazu kommt der evtl. teure Versand.
    Kannst aber auch Pech haben und das Ding geht für 1€ bei Egun weg.
    Da gab's hier ja schon den Vorschlag das System beim Amt abzugeben und Magazin, Visierung, Schaft einzeln zu verkaufen, könnte evtl. besser ausgehen.
    Zum K98 kann ich nicht viel sagen, nicht meine Baustelle, da aber auch da der Zustand nicht so gut ist, tippe ich da Mal auf maximal 300€ (so lange das nicht auf Einzellader zugeschweißt wurde). Aber auch da hat man das Problem dass es noch ziemlich viele 98er auf dem Markt gibt und da auch deutlich bessere.

  • Habe vor einiger Zeit mal einen sehr guten Beitrag zum Thema Erbe und Aufkauf der Waffen gesehen.

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    Kannst denen ja mal schreiben.

    https://waffenverwertung.de/

    Ich würde der Sachbearbeiterin erst mal erzählen dss der 98er eventuell keinen gültigen Beschuss besitzt, bevor ich mich mit dem Verkauf in die Nesseln setzten würde.

    Wenn der Käufer den fehlenden Beschuss bemerkt , und das wird er auch garantiert bemerken wenn er fehlt, dann tritt er vom Kauf zurück und meldet das der Behörde.

    Dann kommt das Unwissenheit schützt vor Strafe nicht an den Tag.
    Ansonsten glaube ich kaum , das ein Waffenhändler die Prügel ankauft. Waffenverwertung Euskirchen , wie hier genannt , schon gar nicht .
    Ein Händler muss auf den Einkaufspreis zu seinen Gemeinkosten ,Gewinn auch noch die Mehrwertsteuer dazu rechnen .
    Dann muss er auch noch Garantie auf die Waffen geben. Bei dem Zustand der Waffen wird er sich das wohl kaum antun .
    Also bleibt nur der Verkauf bei egun oder auctronia.
    Anmelden, Bilder machen, Verkaufsgebühr bezahlen , einstellen , Verpackung suchen , verpacken , einen zertifizierten Versender suchen .......
    Aber wer meint mit den beiden Möhren noch gutes Geld zu verdienen , der hat mit Sicherheit noch nicht ein paar Wochen lang vergleichbare Auktionen bei egun beobachtet

    Ich würde auch nicjt versuchen die beiden Waffen zu verschenken.
    Könnte nämlich sehr frustrierend werden ... ein Jäger hat an dem beschädigten KK , oder der Ordonanzwaffe eher weniger Interesse , und ein Sportschütze überlegt sich mitlerweile mit welchen Waffen er seine 10 Einträge auf der Gelben blockiert.
    Zudem überschreiten die Gebühren bei der Behörde den Wert der Waffen .

    Ich beobachte egun schon seit es die Plattform gibt.
    Habe auch schon einige Waffen dort Verkauft und auch Gekauft .
    Bei KK war es eine TOZ8 . Guter Zustand mit einem zusätzlichen Lochschaft . Hat mich 1€ gekostet .
    Eine Krico Selbstladebüchse auch in 22LfB . Neuwertiger Zustand . Mit Edelholzschaftabschluss . Hat 30 € gekostet. Mindestens, und ich war der einzigste Bieter.

    1909 Argentino ( als 98er System ) weil ich ein System für einen Neuaufbau gesucht habe . Also eines der besten Systeme die man beim 98er kaufen kann, mit sehr gutem Schlossgang. Also keine deutsche Kriegsfertigung zu Mangelzeiten.

    Zwar nicht nummergleich , aber mit Beschuss , guter Schaft ( ohne Dellen ) und rostfreies System und Lauf. Züge und Felder noch gut. Hat mich 70 € gekostet.

    Einmal editiert, zuletzt von raze4711 (18. April 2021 um 08:32)

  • "§ 12 - Beschussgesetz (BeschG)

    Artikel 2 G. v. 11.10.2002 BGBl. I S. 3970, 4003; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2133
    Geltung ab 01.04.2003; FNA: 7144-2 Beschusswesen § 11 ← § 13
    § 12 Überlassen und Verwenden beschuss- oder zulassungspflichtiger Gegenstände


    (1) Feuerwaffen, Böller und höchstbeanspruchte Teile, die nach § 3 der Beschusspflicht unterliegen, dürfen anderen nur überlassen oder zum Schießen nur verwendet werden, wenn sie das amtliche Beschusszeichen tragen. Dies gilt nicht für das Überlassen dieser Gegenstände, wenn die zuständige Behörde bescheinigt, dass die amtliche Prüfung nicht durchgeführt werden kann.
    (2) Schusswaffen, Geräte, Einsätze, Einsteckläufe und Munition, die nach den §§ 7 bis 11 der Prüfung oder der Zulassung unterliegen, dürfen gewerbsmäßig anderen nur überlassen werden, wenn sie das vorgeschriebene Prüf- oder Zulassungszeichen tragen und, im Falle des § 10 Abs. 2, die Verwendungshinweise angebracht"

    Da dies in seinem Fall wohl so ist, und er ja die Erlaubnis der Sachbearbeiterin hat, sollte dies was du gemeint hast wohl kein Problem darstellen.

    "Cogito ergo sum" René Descartes

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  • Schaft mit Handschutz und Schaftkappe (da nicht komplett K98K: Riemenhalter links und unten) : 60-70€
    Magazinkasten mit Schrauben, flugrostig: 25-30€
    Unterring gefräst: 7-10€
    Oberringfeder gefräst: 10-20€
    Kornsattel mit Korn und Schraube: 20-25€
    Visierhülse mit Visier: 25-35€
    Sicherungsflügel: 10€
    Schlösschen: 20€

    Das wären so aktuell marktübliche Preise. Das Zeug hat angezogen ohne Ende.
    Für den Portugiesen ohne gültigen Beschuss halte ich die oben genannten Preise für zu überzogen.
    Allerdings kann man auf egun nie sagen, was da abgeht.
    Ich würde mir als Sportschütze das Ding nicht ans Bein heften, auch wenn ich den 98er liebe.
    Ich halte die Zerlegung und Verschrottung für sinnvoller und es wird wahrscheinlich mehr rausspringen.

    Zum. 22er Selbstlader: für Sportschützen uninteressant, für Jäger im Normalfall auch.

  • Klar man muss halt schauen ob sich sowas lohnt vom Gesamtzustand her, noch zu verkaufen, oder direkt zur Verschrottung zu geben. Jedoch rein der fehlende Beschuss sollte kein Hindernis sein.

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  • Dies gilt nicht für das Überlassen dieser Gegenstände, wenn die zuständige Behörde bescheinigt, dass die amtliche Prüfung nicht durchgeführt werden kann.[/b]

    ....
    Da dies in seinem Fall wohl so ist, und er ja die Erlaubnis der Sachbearbeiterin hat, sollte dies was du gemeint hast wohl kein Problem darstellen.

    Wieso ist das in seinem Fall so?
    Er kann die Waffe doch zu einem Beschussamt schicken. Sonderlich teuer ist der Beschuss nicht, ich meine, so um 25€ (pro Lauf, und da hat der 98er ja nur einen).
    Das Risiko wäre nur, dass die Waffe den Beschuss nicht besteht.
    Und ich denke nicht, dass die Sachbearbeiterin Kenntnis über den fehlenden Beschuss hat. Damit wäre die Erlaubnis zum Verkauf auch hinfällig, wenn sie Kenntnis bekommt.
    Ein Schabearbeiter kann sich nicht einfach über bestehende Rechtsgrundlagen hinwegsetzen.

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  • Wieso ist das in seinem Fall so?Er kann die Waffe doch zu einem Beschussamt schicken. Sonderlich teuer ist der Beschuss nicht, ich meine, so um 25€ (pro Lauf, und da hat der 98er ja nur einen).
    Das Risiko wäre nur, dass die Waffe den Beschuss nicht besteht.
    Und ich denke nicht, dass die Sachbearbeiterin Kenntnis über den fehlenden Beschuss hat. Damit wäre die Erlaubnis zum Verkauf auch hinfällig, wenn sie Kenntnis bekommt.
    Ein Schabearbeiter kann sich nicht einfach über bestehende Rechtsgrundlagen hinwegsetzen.

    Wird sowas nicht im Gespräch besprochen, bevor die Sachbearbeiterin ihm eine Erlaubnis zum Verkauf ausspricht?

    Offensichtlich nicht?!

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  • Die zuständige Behörde ist das Beschußamt.
    Die SBine kann dies nicht bescheinigen.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Nun da die Sachbearbeiterin sicher mit vielen solcher Fälle (Erbe) zutun hat, könnte man davon ausgehen dass sie auch solche Themen wie vorhandener Beschuss etc. anspricht, sollte dies wirklich für einen Verkauf relevant sein.

    Besitzen darf man die Waffe als Berechtigter ja auch ohne Beschuss.

    Verkaufen kann man sie an Händler, Büma oder Sammler.

    Ob sich dies lohnt in dem Zustand ist natürlich eine andere Frage.

    Oder auf welcher Grundlage hat die Sachbearbeiterin ihm dann eine Verkaufserlaubnis bis Juni ausgesprochen?

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  • Es ist schon schockierend was so ein 98er in D für einen Zauber auslösen vermag... in Ö meldest das Ding bei der Behörde und das war es.

    Ich finde die Idee mit dem LG Umbau nicht so schlecht.

  • Ja, so ist das. In Deutschland hat man so seine Bürokratiehürden und in Österreich andere Probleme. Da bekommt Vater Staat schon beim Wort Vorderschaftrepetierflinte Schnappatmung. In Deutschland gibt es damit dann keine Probleme.

    Oder auf welcher Grundlage hat die Sachbearbeiterin ihm dann eine Verkaufserlaubnis bis Juni ausgesprochen?

    Ich denke nicht, dass die SBin überhaupt Kenntnis vom fehlenden Beschuss hat. Schließlich ist der Normalfall der Besitz von beschossenen Waffen durch Privatpersonen.
    Und wenn die SBin nix von dieser Problematik weiss, wird sie von einen Standarderbfall ausgehen mit ordnungsgemäß beschossenen Waffen.

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  • Ich denke nicht, dass die SBin überhaupt Kenntnis vom fehlenden Beschuss hat. Schließlich ist der Normalfall der Besitz von beschossenen Waffen durch Privatpersonen.Und wenn die SBin nix von dieser Problematik weiss, wird sie von einen Standarderbfall ausgehen mit ordnungsgemäß beschossenen Waffen.

    Also begibt sich der Erbe in Rechtsunsicherheit bzw. macht sich strafbar, nur weil die Sachbearbeiterin nicht genau genug nachfragt bzw. aufklärt?

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  • Die Frage ist, konnte die SBin das wissen?
    Wie deinem Zitat aus dem Beschussgesetz zu entnehmen ist, darf nur mit beschossenen Waffen geschossen werden. Der Vater war Sportschütze, hätte also eigentlich eine unbeschossene Waffe gar nicht haben dürfen. So muss bei der Behörde niemand annehmen, dass kein Beschuss vorliegt.
    Vielleicht ist der K98 auch beschossen und wir haben die Zeichen nur nicht gefunden. Kann man von hier aus schlecht sagen.

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  • Die Frage ist, konnte die SBin das wissen?
    Wie deinem Zitat aus dem Beschussgesetz zu entnehmen ist, darf nur mit beschossenen Waffen geschossen werden. Der Vater war Sportschütze, hätte also eigentlich eine unbeschossene Waffe gar nicht haben dürfen. So muss bei der Behörde niemand annehmen, dass kein Beschuss vorliegt.
    Vielleicht ist der K98 auch beschossen und wir haben die Zeichen nur nicht gefunden. Kann man von hier aus schlecht sagen.

    Weil sowas denke ich mal bei Erbe sehr oft vorkommt. Erstaunlich dass es dafür kein Protokoll oder sowas gibt, Fragen welche geklärt sein müssen bevor man dem Erbe eine Verkaufserlaubnis ausspricht.

    Damit zu schießen hat der Erbe ja nicht vor.
    Naja, da der Besitzer dies aber nun weiß dass kein gültiger Beschuss vorhanden ist, kann er ja nochmal die Frau anrufen und nachfragen.

    "Cogito ergo sum" René Descartes

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  • Ich verstehe nur Bahnhof.

    Normalerweise bekommt die Waffenbehörde ja gar nicht mit ob eine Waffe beschossen ist oder nicht?

    Steht das IMMER in der WBK?
    Es kann doch mal was durchrutschen.

    Und ich kann doch jederzeit eine Waffe beschießen lassen beim Beschussamt?
    Hinterher kann die Waffenbehörde vielleicht meckern. Aber mehr doch nicht.

    Warum schlafende Hunde wecken?

    Wenn das aber bekannt ist kann die Waffe ja schlecht ohne Beschuss verkauft werden.
    Aber auch da kann der Eigentümer ja tätig werden.
    Wo ist mein Denkfehler?

  • Bei dem Anruf hat die Frau nur nach der WBK gefragt.
    Und sie ging davon aus das Diese gar nicht vorhanden ist!? Warum weiß ich nicht. Ich sagte ihr das es eine WBK gibt und mehr wollte sie auch nicht wissen. Ich werde ihr morgen eine Kopie der WBK mailen und auch nachfragen was es mit dem "Beschuss" auf sich hat.

    Auf keinen Fall möchte ich illegal handeln!

    Jemand fragte nach Bilder. Die gibt es ab Antwort 35.

  • Warte noch einen Tag. Vielleicht kommt noch eine gute Antwort.
    Wir haben hier einen Experten für so was, Floppyk oder so.

    Das mit den Bildern war wohl ich. Hatte ich vergessen. Tut mir leid!


    Wenn ein guter Büchsenmacher in der Nähe ist kann man ja auch mal kurz nachfragen.
    Ich würde nicht anrufen sondern vorbeikommen.
    Allerdings hat mein Büchsenmacher sogar schon Sprechtage festgelegt da er mit der Arbeit
    gar nicht hinterher kommt wegen der vielen Leute die Fragen haben.