K98 geerbt was nun?

Es gibt 195 Antworten in diesem Thema, welches 28.993 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. Juli 2022 um 20:32) ist von Paramags.

  • Nein, er bleibt Eigentümer, der Jäger wird
    nur Besitzer.

    Warum ich das anders sehe:
    Zur Eintragung einer Waffe muss ich ein Erwerbsanzeigformular ausfüllen. Erwerb bedeutet aber laut dem, was sich so finden lässt, EIgentumserwerb.
    Dafür spricht auch, dass das Waffengesetz in §12 nochmals explizit von vorübergehendem Erwerb spricht.
    Und vorübergehender Erwerb ist möglich von einem Berechtigten an einen anderen Berechtigten zur leihweisen Nutzung im Zusammenhang mit dem von Bedürfnis umfassten Zweck, zum Transport oder zur Verwahrung.
    Es ist hier zwar von Verwahrung die Rede, allerdings halt nur zwischen zwei Berechtigten (und der Threadstarter ist nicht berechtigt) und und nur vorübergehend. Da wäre auch noch zu klären, was vorübergehend denn nun bedeutet. Leihweise ist von längstens einem Monat die Rede.
    Ob man bei den beispielhaft genannten 5 Jahren noch von vorübergehend im Sinne des Waffengesetzes reden kann, ist wohl Ansichtssache.
    Zumal ja auch vorerst mal kein Ende der Verwahrzeit genannt wird.
    Dazu kommt, dass der Jäger theoretisch auch an seinem Bedürfnis vorbei handelt, wenn er die Waffe dauerhaft bei sich zur Verwahrung einlagert.
    Dauerhafte Lagerung für fremde Personen gehört nicht zum Bedürfnis Jagd.

    Ich würde es vielleicht über einen Kaufvertrag regeln, mit einem Rückkaufsvorrecht zum gleichen Wert wie bei Verkauf und wenn möglich zum Wunschtermin des Verkäufers.
    Auch wenn es ein absolut vertrauenswürdiger Arbeitskollege ist, gibt es sehr viele Unwägbarkeiten, die später Probleme verursachen können.
    Einer wechselt den Job oder man gerät in Streit und überwirft sich. Oder der Kollege muss wegen was auch immer seine Waffen abgeben oder oder oder...

    Der Eigentümer kann das Eigentum an jemand
    anderen übertragen der dann vom Besitzer die
    Übertragung des Besitzes verlangen kann.

    SO, wie es tagtäglich passiert, wenn jemand ein Haus kauft und den alten Mietern wegen Eigenbedarfs kündigt.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Bitte nicht falsch verstehen.
    Aber bei den beiden Möhren möchte ich weder Besitzer noch Eigentümer sein .
    Da steigt kein Wert mehr. Im Gegenteil . Der fällt eher.

    Der legale Erwerb wird in Zukunft schwieriger werden. Da wird der Erwerber viel mehr Wert auf Qualität legen .
    Das begann schon mit der Regelung das es auf Gelb nur noch 10 Waffen gibt.
    Schon das Aus- und Eintragen kostet ca. 70 €
    Braucht der Jäger noch eine neue WBK , sind noch einmal ca. 35€ fällig.

    Wenn der Jäger die Waffe in seine WBK eintragen lässt, und sie in seinen Waffenschrank stellt, dann handelt er nicht gegen sein Bedürfnis.

    Was ich viel problematischer sehe , ist der gültige Beschuss .
    Ich habe kein gültiges Beschusszeichen auf dem 98er gesehen .
    Da würde früher beim Eintragen nicht immer einen großen Wert gelegt.
    Die Büchse ist so korrodiert, das auch die Seriennummer sehr schlecht zu erkennen ist.
    Kein Beschuss , kein neuer Eintrag in eine WBK .
    Muss neu beschossen werden , fallen an Gebühren und Frachtkosten auch noch locker 100€ an.

    Einmal editiert, zuletzt von raze4711 (24. März 2021 um 11:05)

  • Zur Eintragung einer Waffe muss ich ein Erwerbsanzeigformular ausfüllen. Erwerb bedeutet aber laut dem, was sich so finden lässt, EIgentumserwerb.

    Im Waffenrecht geht es nur um den Besitz.
    Eigentumsrechte sind völlig außen vor.
    Beim waffenrechtlichen Erwerb geht es um
    den Besitzerwerb. Reguliert wird wer Zugriff
    auf die Waffe hat.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Erstmal mein Beileid @Joxi68

    Vielleicht solltest du dir erstmal die Frage stellen, ob du die Langwaffen überhaupt behalten willst.
    Falls ja, ist die Frage in welchem Zustand.

    Die WBK deines Vaters ist ja meines Wissens nicht übertragbar, sodass du evtl. eine WBK oder einen Jagdschein machen müsstest nach aktuellem Recht um die Waffen bei dir halten zu können und zu dürfen.
    Zu dem Thema ist ja schon einiges geschrieben worden.

    Falls du es temporär deaktivieren lassen würdest, könnte es mit dem fehlenden Beschussdatum vielleicht Probleme geben.
    Falls du es umbauen lassen würdest auf Deko wäre es lediglich Wandschmuck zum Anfassen, mehr nicht.
    Falls du es umbauen lassen würdest auf CO2 Luftgewehr, könntest du immerhin noch ohne WBK Pflicht damit schießen und besitzen.
    Aber in allen drei Fällen würdest du das Erbe deines Vaters bewahren. Eigentlich ein schöner Gedanke, finde ich.

    Theoretisch wäre auch der Umbau auf Schreckschuss möglich. Benötigt aber eine BKA- Ausnahmegenehmigung wenn ich mich recht entsinne. Dazu braucht man noch Patronenadapter zur Verwendung von P.A.K. Munition und insgesamt hast du wiederum Umkosten zwecks Umbau etc.
    Hier ein Beispiel:

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    Der Erwerb einer WBK bzw. eines Jagdscheins ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden, die Waffe müsste zwischengelagert werden (Treuhand etc.), es kommen dann Kosten auf dich zu und wenn du ansonsten an freien Waffen interessiert bist, wäre es vielleicht nicht rentabel.

  • Hallo,

    ich schlage vor ihr lässt den TS einmal zu Wort kommen.

    Bei den letzten Beiträgen wird einiges wiederholt, was schon abgehakt war.

    Ein Beschusszeichen kann ich nicht auf den Fotos erkennen. Das muss allerdings kein schlechtes Kriterium sein, weil der Zustand der Waffe schlecht ist und dadurch die Fotos sehr darunter leiden. Anscheinend war die Waffe auf die WBK eingetragen und die Vorschrift über die gültigen Beschusszeichen gibt es ja schon lange.

    Gruß
    Viper

  • Wie schon geschrieben. Vor einiger Zeit hat sich manch ein Sachbearbeiter noch keine Gedanken um Beschusszeichen bei einem Scheunenfung gemacht .

    Es ist nur ein Abnahmestempel zu erkennen . Der gilt aber nicht.
    Bei einem Umbau zum LG bleibt auch nur ein gammeliger Schaft.

    Der Wert der Waffen bleibt sehr Bescheiden .
    Ein Sportschütze kauft eher keinen Halbautomaten von diesem Hersteller und Zustand. Eher eine AR mit KK Wechselsystem. Blockiert nur einen Erwerb.
    Jäger nehmen eher einen Repetierer.

    Zum 98er. Für Sammler in einem zubschlechten Zustand.
    Für Büchsenmacher gilt für das System das gleiche. Bei Sportschützen stehen eher andere Ordonanzwaffen hoch im Kurs.
    Für einen Jäger ist das Ding auch absolut uninteressant.

    Auch wenn es weh tut. Das muss man einfach so akzeptieren.

    Der Erbe muss keinen Jagdschein machen . WBK kann man nicht machen. Die kann man nur erwerben. Die Voraussetzungen und Kosten dafür wurden sehr genau hier erklärt.

  • Ein Beschusszeichen kann ich nicht auf den Fotos erkennen. Das muss allerdings kein schlechtes Kriterium sein, weil der Zustand der Waffe schlecht ist und dadurch die Fotos sehr darunter leiden. Anscheinend war die Waffe auf die WBK eingetragen und die Vorschrift über die gültigen Beschusszeichen gibt es ja schon lange.

    Ich bin mir auch unsicher, ob im 3. Reich alles zum Beschussamt kam? wenn kein ziviler Gebrauch vorgesehen war?
    Bei Erstellung bzw. beim Eintrag in eine grüne WBK, wird das Beschusszeichen nicht amtlich Überprüft.
    Das ist Sache des Besitzers.
    Ob das bei einer Aufbewahrungskontrolle überprüft wird und ob diese Prüfer hierzu ausreichend sachkundig sind, weiß ich nicht.

  • Ich bin mir auch unsicher, ob im 3. Reich alles zum Beschussamt kam? wenn kein ziviler Gebrauch vorgesehen war?

    Dies wurde es bis Ende des Krieges erstaunlicherweise so gemacht. Es kamen sogar die schrottigen Volkssturmwaffen noch zum Beschuss.

    Es wurde an allem gespart, aber an der Sicherheit der Waffen nicht.

    "Cogito ergo sum" René Descartes

    ----------------------------------------------------

    You gotta pay to play, if you want

  • Ich bin mir auch unsicher, ob im 3. Reich alles zum Beschussamt kam? wenn kein ziviler Gebrauch vorgesehen war?Bei Erstellung bzw. beim Eintrag in eine grüne WBK, wird das Beschusszeichen nicht amtlich Überprüft.
    Das ist Sache des Besitzers.
    Ob das bei einer Aufbewahrungskontrolle überprüft wird und ob diese Prüfer hierzu ausreichend sachkundig sind, weiß ich nicht.


    Hallo,

    auf den 98K Karabiner war seinerzeit nur der Herstellerbeschuss vorhanden. Die Waffe wurde ja für die Wehrmacht her gestellt. Wenn man die Waffe nach dem Krieg als sog. Ordonanzwaffe haben wollte, war die Beschussabnahme vorgeschrieben.

    Allerdings wundert es mich im konkreten Fall, dass man eine Waffe rund 75 Jahre auf einer WBK hat und heute stellt sich die Frage nach dem gültigen Beschusszeichen. Das ist schon mehr als seltsam. Wenn dieser Sachverhalt so zutrifft, dann wird der Vorgang mit Sicherheit nicht einfacher.

    Gruß
    Viper

  • Beim Beschuss bis 1945 immer darauf achten das es auch ein Beschuss war. Was zu sehen ist, ist ein Abnahmestempel. Kein Beschussstempel.
    Im Krieg wurden die Waffen mit einem Abnahmestempel versehen. Es stimmt nicht, das alle Waffen beschossen wurden. Also Vorsicht .

    Es sind einige Waffen im privaten Waffenbesitz, und auch in der WBK , die keinen gültigen Beschuss besitzen.

    Da war früher viel Unkenntnis und es hat sich nicht jeder Sachbearbeiter darum gekümmert.

  • Beim Beschuss bis 1945 immer darauf achten das es auch ein Beschuss war. Was zu sehen ist, ist ein Abnahmestempel. Kein Beschussstempel.
    Im Krieg wurden die Waffen mit einem Abnahmestempel versehen. Es stimmt nicht, das alle Waffen beschossen wurden. Also Vorsicht .

    Es sind einige Waffen im privaten Waffenbesitz, und auch in der WBK , die keinen gültigen Beschuss besitzen.

    Da war früher viel Unkenntnis und es hat sich nicht jeder Sachbearbeiter darum gekümmert.


    Hallo,

    genau so sehe ich den Sachverhalt auch.

    In der Vergangenheit gab es auch schon Verwechselungen zwischen Werksabnahmestempel und gültigem Beschussstempel eines zugelassenen Beschussamtes.

    Gruss
    Viper

  • Mit dem Wissen das ich im Moment habe gibt es nur eine Möglichkeit aus der
    Sache ohne allzu großen emotionalen Verlust wieder raus zu kommen.
    Beide Waffen verkaufen.

    Das geht sogar über egun wenn man nur der Erbe ist.
    Kenne die Preise dort nicht, aber der Mehrlader KK geht immer.
    Als Einzellader oder sogar Flobert wäre er momentan unverkäuflich.

    Waffen ohne Beschuss dürfen meines Wissens nur Waffenhändler einkaufen.
    Bitte korrigiert mich fallls ich das falsch wiedergebe.

    Da jetzt noch einen Beschuss machen da läuft die Zeit davon.

    So hat man die Waffen zwar nicht mehr in eigenen, aber doch in guten Händen.

    Nachtrag
    Soweit ich das mitbekommen habe sind die Voere doch recht gut gefertigt und präzise, die
    Läufe von sehr guter Qualität.
    Auf jeden Fall so gut oder besser wie die Anschütz-"Freizeitwaffen" dieser Zeit.

    Einmal editiert, zuletzt von Büroklammer (28. März 2021 um 13:42)

  • Voere ist zwar qualitativ nicht besser als Anschütz, kann aber durchaus mithalten.
    Ein kleines Problem dabei ist dass es ein Selbstlader und kein Repetierer ist.
    Da ist der Käuferkreis nicht all zu groß.
    Den K98 würde ich so verkaufen wie er ist, das Wehrmachtswaffen/Kriegswaffen keinen extra Beschuss haben ist oft so, die Waffe ist aber ja schon offiziell in einer WBK eingetragen, also kein Problem.

  • Durch die vielen Möglichkeiten und Antworten bin ich mir noch immer nicht sicher was ich mache. Mir wäre noch immer am liebsten den K98 so zu behalten wie er ist.
    Wie schon mal erwähnt, habe ich das Amt (Rechts und Ordnungsamt) in Kenntnis gesetzt das mein Vater (WBK Besitzer der Waffen) verstorben ist. Ich warte jetzt einfach ab bis die sich melden und höre mir an was das Amt mir an Alternativen sagt. Ich melde mich wieder.


  • Ich warte jetzt einfach ab bis die sich melden und höre mir an was das Amt mir an Alternativen sagt. Ich melde mich wieder.


    Hallo,

    hast Du schon einmal mit der Verwaltung zu tun?

    Der Beamte wird Dir vermutlich keine Alternativen anbieten. Er wird Dir eine Verfügung mit Setzung einer Frist via PZA zustellen lassen. Die Frist wird kurz sein. Weil der WBK Inhaber verstorben ist, wird die personenbezogene Urkunde von Amts wegen einbezogen werden, wenn sie nicht mehr auffindbar ist, wird sie zur Fahndung ausgeschrieben.

    Meiner Meinung nach läuft Dir die Zeit weg.

    Gruß
    Viper

  • Es wird wahrscheinlich erstmal eine Erben WBK ausgestellt, mit der Auflage ein Bedürfnis nachzuweisen oder die Waffen innerhalb von 4 Wochen blockieren zu lassen bzw. Abzugeben/Verkaufen, mit Ausnahme letzteres wird dann auch zeitnah die erste Waffenaufbewahrungskontrolle kommen, so war es jedenfalls damals bei mir.

  • Die Erben-WBK wird auf Antrag ausgestellt und dafür hat der Erbe nach Erbantritt oder Ablauf der Frist zur Erbausschlagung einen Monat Zeit.
    Ich würde aber nicht einfach darauf setzen, dass die Behörde auf mich zukommt.
    Auch dort dürfte situationsbedingt nicht alles reibungslos laufen und Sachbearbeiter im Home Office arbeiten etc. Die Gefahr, dass hier Fristen ablaufen, wäre mir zu groß.
    Wenn, dann aktiv anrufen und das persönliche Gespräch suchen, was möglich ist.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson