Schreckschusswaffen und das neue WaffG 2020

Es gibt 122 Antworten in diesem Thema, welches 28.772 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. März 2021 um 17:10) ist von Snatsch.

  • Da muss ich dir halt irgendwo schon recht geben, gestern habe ich mir mal eine Review vom Colt Government 1911A1 angesehen und bin einfach zu dem Entschluss gekommen das die meisten aktuellen Schreckschusswaffen einfach keine Gebrauchswaffen sind,

    Kann ich bestätigen. Das war damals meine erste SSW. Habe sie dann auch mit Holzgriffschalen ausgestattet aber wie du sagtest, nur etwas für die Vitrine oder den Peli-Koffer. Weit entfernt von echten Dimensionen einer 1911 (viel zu schmal, klappriger Schlitten) und ohne die Handballensicherung, dafür mit einem billigen, schlechten Plastikabzug. Aber ist ja nur was zum Knallen ne, musst nichts treffen mit dem Ding.

    Bin auch gespannt, welche Modelle denn jetzt verfügbar werden...
    Aber diese Gummigeschoss-Gaswaffen bleiben wieder nur ein "Traum". Gibt es nur in Osteuropa, soweit ich weiß.

    GmbH

  • Ja mit denen könnte man sich ja richtig wirksam zur Wehr setzen ^^
    Ist ideologisch nicht gewollt bei uns. . . . . . . . . . . .Wir sind ja Regenbogen-Einhornland :pinch:

    "The right of the people to keep and bear Arms, shall not be infringed"

    "Die Frage ist nicht was wir dürfen, sondern was wir mit uns machen lassen!"

  • Ja mit denen könnte man sich ja richtig wirksam zur Wehr setzen ^^
    Ist ideologisch nicht gewollt bei uns. . . . . . . . . . . .Wir sind ja Regenbogen-Einhornland :pinch:

    Naja, über die Wirksamkeit könnte man ja jetzt diskutieren, aber das ist ja nicht Thema des Threads hier.
    Aber auf alle Fälle wirksamer als die ganzen Pfefferpusten...

    Schauen wir mal, ob sich auch die 16 Joule im Luftgewehrsegment europaweit durchsetzen.
    Das wäre doch mal was feines für "long range", wenn man das überhaupt so bezeichnen darf :D

    GmbH

  • Mehr noch als neue Importmöglichkeiten würde mich hier interessieren, ob die neuen Regelungen auch auf ältere inländische SSW Modelle Anwendung finden, welche noch vor Einführung der PTB Pflicht hergestellt worden sind. Soweit ich informiert bin, gilt bis dato der Besitz solcher, teils eigentlich sehr sammelwürdigem "Antiquitäten" für Normalbürger als strikt illegal, obschon ja einige Modelle, wie etwa die Walther Pistole UP1, in späterer Produktion mit dem Kennzeichen "nachgerüstet" wurden. Für die ansonsten baugleiche Pistole früherer Herstellung war jedoch nicht nachvollziehbarer Weise ein WBK Eintrag fällig, ansonsten Einzug und Vernichtung. Wohl deshalb erzielen die wenigen, historisch interessanten Exemplare, die diese Vernichtungswelle schadlos überlebt haben, gelegentlich bei eGun angeboten, lediglich eine kleine Handvoll Euros. Ist dieses Rechtsdebakel vielleicht demnächst Geschichte?

    nein, die alten werden uns leider weiter verwehrt bleiben. Es heißt ja die nach den AKTUELLEN Richtlinien hergestellt wurden.

    :ptb: Gruß *SSW-Fan* :ptb:

  • Ich denke das dauert jetzt noch 1-2 Jahre bis alle Hersteller ihre Produktion umgestellt haben, wenn alles glatt läuft können wir uns aber mit Sicherheit auf ein paar richtig geile Modelle freuen! :D
    Laut meiner Info sind übrigens alle bis zum jetzigen Zeitpunkt hergestellten Srs-Waffen im Ausland nicht Eu- Richtlinie konform also Illegal!

  • Watt mal is uff ene WBK, dat bleebt och uff ene WBK, ... :D

    Das macht Papa-Staat schon so, dass sich da "rückwirkend" nix bei ändert, denn dann müsste man ja viele Schandtaten der Vergangenheit wieder rückgängig machen.

    Nene, SSW ohne PTB-Kennzeichnung sind und bleiben WBK-pflichtig, so isses! :thumbsup::thumbup:

  • Watt mal is uff ene WBK, dat bleebt och uff ene WBK,

    Stimmt, so eine SSW von der WBK wieder herunter zu bekommen dürfte fast unmöglich sein. Höchstens über Ver- und Rückkauf.

    Interessant ist aber die Frage, wie es mit "Reimporten" aus dem benachbarten Ausland aussieht.


    "There is only one good, knowledge, and one evil, ignorance." - Socrates

  • Laut meiner Info sind übrigens alle bis zum jetzigen Zeitpunkt hergestellten Srs-Waffen im Ausland nicht Eu- Richtlinie konform also Illegal!


    Dann müssten die das in den eigenen Ländern doch ggf. auch sein, sofern es dort keine Altbestandsregelungen gibt. Was ich einfach mal unterstelle.

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

  • Ich gehe davon aus, daß diese Dinger auf Altbestand umgebucht werden.

    Denn nicht überall kann eine Regierung mit ihren Bürgern bedenkenlos so umgehen wie hier...

    Das werden die sich mit Sicherheit zweimal überlegen.

    Christopher Hitchens, Sam Harris, Lawrence Krauss

    and Richard Dawkins are those, who rock the Boat!

  • Habe folgende Email von der Polizei zur Info erhalten bzgl. Einfuhr von SSW ohne PTB aus der EU:
    Mit der Änderung des Waffenrechts zum 01.09.2020 wurde hinsichtlich der Kennzeichnungen von erlaubnisfreien Schreckschusswaffen lediglich die Möglichkeit eingeräumt, dass der Erwerb/ Besitz einer solchen Waffe ab 18 Jahren auch dann frei ist, wenn diese den Rechtsvorschriften eines anderen EU-Mitgliedstaates entsprechen, die dieser Mitgliedsstaat der Europäischen Kommission als Maßnahme zur Umsetzung der Durchführungsrichtlinie 2019/69 mitgeteilt hat.
    Die dazu nach Artikel 3 der DV-RiLi (EU) 2019/69 von der Bundesrepublik Deutschland zu benennende nationale Kontaktstelle zum Austausch von Kontrollergebnissen zwischen den EU-Mitgliedsstaaten ist bisher nicht eingerichtet (Stand 12/2020).
    Zudem wäre die Schreckschusswaffe dennoch zu kennzeichnen. Kennzeichen anderer EU-Mitgliedsstaaten welche die Einhaltung der technischen Spezifikationen der DV-RiLi (EU) 2019/69 dokumentieren sind hier aber ebenfalls bisher nicht bekannt (Stand 12/2020).
    Das bedeutet, dass wie in dem von Ihnen genannten Artikel jede Schreckschusswaffe ohne PTB-Zeichen grundsätzlich als „scharfe“ Schusswaffe nach deutschem Recht behandelt werden würde.
    Eine Einsendung Ihres Kleinen Waffenscheins ist nicht notwendig, da der von Ihnen gewünschte Eintrag weder rechtlich vorgesehen noch möglich ist.
    An der grundsätzlichen inländischen Gesetzgebung, dass eine Schreckschusswaffe nur dann erlaubnisfrei ist, wenn sie mit dem Symbol PTB im Kreis versehen ist, hat sich nichts geändert.
    Die nun durch das Waffengesetz eingeräumte o.g. Möglichkeit hinsichtlich Schreckschusswaffen ohne PTB-Zeichen, muss erst in Abstimmung mit den EU-Ländern bzw. der Kommission in die Praxis umgesetzt werden.
    Bislang besteht keinerlei Möglichkeit für die Waffenbehörden oder die Polizei vor Ort, bei einer Kontrolle tatsächlich fest zustellen, ob eine Schreckschusswaffe ohne PTB-Zeichen, den Anforderungen der nach Artikel 4 Absatz 2 der Durchführungsrichtlinie (EU) 2019/69 der Kommission vom 16. Januar 2019 zur Festlegung technischer Spezifikationen für Schreckschuss-und Signalwaffen gemäß der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen, auch tatsächlich entspricht.

  • Das ist für mich aber eine Schwammige Aussage normal wenn ein Land gemeldet hat das sie die Richtlinien erfüllen dürften in diesen Ländern auch nur noch SSW erhältlich sein die die Richtlinie erfüllen.
    Soll eigentlich heißen wenn Ö gemeldet hat wir erfüllen die Norm müssten da alle SSW auch die Norm erfüllen sonst kann ich mir ja die ganze Melderei an die EU Kommission sparen.

  • Das ist für mich aber eine Schwammige Aussage normal wenn ein Land gemeldet hat das sie die Richtlinien erfüllen dürften in diesen Ländern auch nur noch SSW erhältlich sein die die Richtlinie erfüllen.
    Soll eigentlich heißen wenn Ö gemeldet hat wir erfüllen die Norm müssten da alle SSW auch die Norm erfüllen sonst kann ich mir ja die ganze Melderei an die EU Kommission sparen.

    was ist mit den waffen, die davor schon in den Ländern zugelassen waren? Es wird wohl erst ein Arbeitskreis eingerichtet, der festlegt, wie das Verfahren konkret umgesetzt wird. Ich denke, eine spezielle Kennzeichnung werden die betreffenden waffen benötigen. Man muss sie eindeutig identifizieren können.

  • Bei AFG Defence ein Shop in der Slowakei würden sie Ende August aus dem Onlineshop raus genommen.
    Einzigst paar Zoraki und die Deutschen Modelle mit PTB haben sie drin gelassen.
    Jetzt Rutschen ein paar Modelle immer Mal nach die Wahrscheinlich die Norm erfüllen.
    Die Tschechen haben zum Teil auf ihren Seiten wahrscheinlich aus dem Grund wegen SSW die nicht die Norm erfüllen Lieferung nur innerhalb der Tschechei und in die Slowakei.
    Wie schon gesagt ich kann ja nicht melden ich setze was um und setze das dann nicht um weil ich noch zu viel alt Waffen habe.
    Dann melde ich es eigentlich erst wenn ich sage ok jetzt kann jeder bei mir bestellen.

  • Also so wie ich das verstehe, wäre eine Retay S2022 (Sig Nachbau) in Deutschland "noch" illegal, da ohne PTB ?!
    Diese ist aber in Frankreich, Österreich (und auch Tschechien, Ungarn?) frei verkäuflich.

    GmbH

  • In Hungary from 2023.01.01 the following Proofmark will show that the gas-Alarm gun is in compliance with the EU69/2019 norm.

    (So, after that, you can buy these in Hungary and will be legal in Germany, too.)

    thanks, that's interesting to know. but only from 2023? that's still a lot of time

    :ptb: Gruß *SSW-Fan* :ptb: