Schreckschusswaffe im ÖPNV

Es gibt 270 Antworten in diesem Thema, welches 23.233 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. Juni 2020 um 15:28) ist von Peterle57.

  • Kann die Bahn als Hausrecht Inhaber eigentlich Anzeige erstatten bei Verstoß gegen das Hausrecht?
    Ich kann ja schließlich auch jeden anzeigen der unberechtigt meinen Grund und Boden betritt.
    Falls ja, kann diese Anzeige sich auf die Zuverlässigkeit auswirken?

    Wenn daraus ein Strafverfahren gegen dich entsteht, kann das unter Umständen zum Verlust der Zuverlässigkeit führen.

    Mitglied in der Selbsthilfegruppe "Anonyme Prellerschützen".


    Field-Target mit einer HW97RS im 1. DFTC2000 e.V.

  • Ein Verstoß gegen die AGB ist aber keine strafbare Handlung.
    Wenn der Bahn dadurch ein Schaden entstehen würde, könnte sie unter Umständen zivilrechtliche Schritte einleiten und Schadensersatz fordern.
    Wenn jemand unbefugt meinen Grund und Boden betritt, begeht er Hausfriedensbruch und damit eine Straftat. Da die Bahn aber eine Beförderungspflicht hat, kann sie schlecht mit Hausfriedensbruch argumentieren.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Ok, ich habe das kurz gegoogelt. Hausfriedensbruch war das Stichwort.
    Folgendes habe ich dazu gefunden:

    Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

    https://www.anwalt.org/hausfriedensbruch/

    Meiner Auffassung nach bedeutet das: Wenn ich unberechtigter Weise eine SSW in der Bahn befördere verweile ich dem oben fett markierten nach ohne Befugnis in einem dem öffentlichen Verkehr bestimmten Raum.
    Das wäre dann Hausfriedensbruch.
    Alles sehr unsicheres Terrain. Da muss man wirklich mit allem rechnen wenn man mit einer SSW in der Bahn erwischt wird.
    Von der Nutzung einer SSW mal ganz begesehen.

    Zu den abgeschlossenen Räumen des öffentliches Verkehrs:

    Zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt / abgeschlossene Räume

    Ein zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmter Raum gilt als abgeschlossen, wenn die Fläche vergleichbar dem befriedetem Besitztum baulich begrenzt ist.

    Als Räume des öffentlichen Verkehrs kommen danach in Betracht:

    • Bahnhofshallen, Warteräume
    • Busse und Bahnen, öffentliche Telefonzellen.

    Zu den Räumen des öffentlichen Dienstes zählen:

    • Amtsräume von Behörden
    • Sitzungssäle.

    http://www.rodorf.de/03_stgb/bt_03.htm

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Widerechtliches Eindringen:
    03 Tathandlungen

    TOP

    Tathandlungen des Hausfriedensbruches sind:

    • Widerrechtliches Eindringen
    • Unbefugtes Verweilen nach Aufforderung sich zu entfernen.


    Die erste Alternative (widerrechtliches Eindringen) ist ein Begehungsdelikt.

    Die zweite Alternative (unbefugtes Verweilen) ist ein Unterlassungsdelikt, weil der Täter es unterlässt, sich zu entfernen.

    Eindringen

    Eindringen im Sinne von § 123 StGB setzt nach herrschender Meinung voraus, dass der Täter gegen den Willen des Berechtigten entweder ganz oder mit einem Teil seines Körpers in eine geschützte Räumlichkeit gelangt. Typische Formen des Eindringens sind

    • Betreten geschützter Räumlichkeiten trotz erklärten entgegenstehenden Willens.
    • Betreten geschützter Räumlichkeiten trotz erkennbaren entgegenstehenden Willens.
    • Betreten von Räumen ohne Eintrittskarte.
    • Betreten von Bussen und Bahnen ohne Fahrkarte.

    Da das Betreten von Bussen und Bahnen mit Waffe ebenso verboten ist wie das betreten ohne Fahrausweis, wäre sogar der Tatbestand des widerechtlichen eindringens erfüllt.

    Wie ich oben schon schrieb, ist das meine Auffassung und Wahrnehmung der Texte.
    Und der Grund warum ich NIE eine Waffe in öffentlichen Verkehrsmitteln transportiere.

    3 Mal editiert, zuletzt von KannDasNicht (10. Juni 2020 um 10:32)

  • Ein Verstoß gegen die AGB ist aber keine strafbare Handlung.
    Wenn der Bahn dadurch ein Schaden entstehen würde, könnte sie unter Umständen zivilrechtliche Schritte einleiten und Schadensersatz fordern.
    Wenn jemand unbefugt meinen Grund und Boden betritt, begeht er Hausfriedensbruch und damit eine Straftat. Da die Bahn aber eine Beförderungspflicht hat, kann sie schlecht mit Hausfriedensbruch argumentieren.

    Deswegen schrieb ich ja auch: "...sollte daraus ein Strafverfahren entstehen...).
    Möglich ist heutzutage alles.

    Mitglied in der Selbsthilfegruppe "Anonyme Prellerschützen".


    Field-Target mit einer HW97RS im 1. DFTC2000 e.V.

  • kann sie schlecht mit Hausfriedensbruch argumentieren.

    Kann sie, hat sie, und wird sie weiterhin.
    Selbst Obdachlose Stadtstreicher wurden schon verklagt weil sie die Bank auf der sie schlafen wollten nicht verließen.
    Und auch diverse Fahrgäste aufgrund divereser Vorwürfe.

  • Meine Fresse, was für eine Diskussion.

    Wenn ich so Schiß hätte, dass ich im ÖPV eine Knarre mitschleppen wollte, dann würde ich diesen einfach meiden...

    (Tu ich eh, aber aus anderen Gründen)

  • Wo hat hier einer was von Schiß geschrieben?
    Mich wirst Du wohl nicht meinen können.
    Mir ging es in meinem Beitrag lediglich um die rechtliche Seite, da einige User immer noch der Meinung sind das der Transport einer SSW im ÖPNV ein Kavaliersdelikt ist. Das kann aber böse nach hinten losgehen.
    Und um den Transport (das Führen) geht es in diesem Thread ja.
    .

  • Und es ging immer noch nie darum, dass jemand zuviel Schiß im ÖPNV hat, sondern nur darum, ob man sie auch auf dem Weg dorthin im ÖPNV führen darf, wo man sich mit SSW besser fühlt.

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  • Vor einigen Jahren gab es, und ich meine sogar in einem der Visier Sonderhefte einen Artikel zur Notwehr o.Ä und dergleichen. Ging glaube ich auch um Taktische Waffen und SSW oder so.

    Da stand ein interessanter Satz drin: Egal wie man sich im Falle einer Notwehr entscheidet. Es wird immer falsch sein. ( habe ich mir immer gemerkt )

    Mein ehemaliger BüMa/Händler hat einmal die Frage wie er bei einem Überfall im Waff. - Geschäft reagieren würde bei einer Sachkundeprüfung den Teilnehmern so geantwortet. Er würde obwohl immer eine geladene Pistole in der Schublade lag, zwei Meter von der geöffneten Kasse zurück treten und die Hände so hoch halten das er mit den Fingern die Decke berühren kann.

    Wer kennt schon das Recht. Selten in der Situation der Richter selbst. Wir unterscheiden. Notwehr und Notstand.
    Also die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden/abzuwehren. Entscheidet das mal innerhalb von 2 Sekunden. Dabei darf man aber eines nicht unterschätzen. Und zwar die Verhältnismäßigkeit der Mittel. Da wäre der Einsatz einer Gaspistole in einem Zug oder der Tram wirklich das äusserst letzte Mittel mit allen folgenden Konsequenzen. Deshalb konnte ich vor einigen Jahren auch den Aufruf zur Zivilcourage ( Kripo, Bahn ) nicht ganz verstehen.

    Zitat:
    Zivilcourage: mutiges Verhalten, mit dem jemand seinen Unmut über etwas ohne Rücksicht auf mögliche Nachteile gegenüber Obrigkeiten, Vorgesetzten o.ä. zum Ausdruck bringt.

    Dafür sind die Ordnungskräfte/hüter zuständig. Nicht ich. Die Verhältnismäßigkeit der Mittel sagt aus, das wenn ich mich obwohl ich im Recht bin ( wirklich ? ) mit 5 "Berufsschlägern" einlasse auch für die daraus entstehenden Folgen mit verantwortlich bin. Auch wenn ich als "Held" im Recht ( eigentlicher Sinn ) handeln würde ist nicht gesagt das ich dadurch nicht auch eine Teilschuld bekomme da ich mich in eine "Opferrolle" begeben habe. Bekommt von den Umstehenden jemand etwas vom CS ab, kann ich komplett einpacken. Ganz einfach.

    Schwammiges Recht und Gummiparagraphen. Schon herumfuchteln kann als Bedrohung ausgelegt werden. Eine SSW bzw. Gaswaffe kann nur in bestimmten Fällen als Selbstschutz dienen. Sind zu viel Unbeteiligte im Umfeld bleibt das "Ding" stecken im Holster. ( Legitim kleiner Waff. - Schein vorausgesetzt ) Das Weite suchen ist oft die bessere Alternative. Drohen damit die schlechtere. Man sollte sehr genau wissen was man macht. In speziellen Situationen nicht ganz einfach den Überblick zu behalten ohne die nötige Schulung oder Erfahrung.

    Augenmaß wäre da wichtig. Aber wer hat das schon in Grenzsituationen. Man weiß auch nie wer einem gegenüber steht. Keine Provokation, aber immer Selbstsicher auftreten. Signalisieren das man der Geschichte leicht und schnell aus dem Weg gehen kann. Einige verstehen das auch sofort. Geht es aber nicht anders! Dann aber mal gleich "Extra Stark" . Für alle Fälle. ;)

    Behandelt die SSW immer so als ( berechtigter ) "Träger" als wäre es eine "scharfe" Waffe. Niemand möchte in einen Lauf schauen. Auch nicht wenn nur Wasser raus kommt. Das kann schlimm enden und ruft bei manchen Urinstinkte wach. Glaubt es.

    Gruß
    Michael

  • Wo hat hier einer was von Schiß geschrieben?
    Mich wirst Du wohl nicht meinen können.
    Mir ging es in meinem Beitrag lediglich um die rechtliche Seite, da einige User immer noch der Meinung sind das der Transport einer SSW im ÖPNV ein Kavaliersdelikt ist. Das kann aber böse nach hinten losgehen.
    Und um den Transport (das Führen) geht es in diesem Thread ja.
    .

    Dir ist der Unterschied zwischen Transport und Führen bekannt? Bevor hier recht zweifelhafte hobbyjuristische Beratungen in die Welt geworfen werden sollten zumindest die Begrifflichkeiten klar sein.

    Kurzum, Waffen sind im ÖPNV unerwünscht. Dennoch muss für Polizei, etc. die Möglichkeit bewaffnet mitzufahren offen bleiben. Die genaue Interpretation überlassen wir dann besser den Juristen ;)

  • Wenn daraus ein Strafverfahren gegen dich entsteht, kann das unter Umständen zum Verlust der Zuverlässigkeit führen.

    Das wird sogar zum Verlust der Zuverlässigkeit führen bei einem Strafverfahren. ( gefundenes Fressen ) Andernfalls würde es ja gegen Zahlung an die Stelle ? XY eingestellt werden.

  • Das kommt aber auf das Urteil an.
    Die Zuverlässigkeit wird regelmäßig bei Verurteilungen mit Strafen ab 60 Tagessätzen widerrufen.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Das kommt aber auf das Urteil an.
    Die Zuverlässigkeit wird regelmäßig bei Verurteilungen mit Strafen ab 60 Tagessätzen widerrufen.

    Na na Esti. Wollte es jetzt nicht so drauf ankommen lassen. War da vielleicht noch was kleines anderes etwa früher mal ? Man weiß es nicht. Wie der Richter halt so drauf ist nach dem Brunch. Hab ne Tochter die ist Richterin. ( aber kein Strafrecht ) Gut die könnte mich wegen Befangenheit ablehnen. Auch schön. :D

  • Dir ist der Unterschied zwischen Transport und Führen bekannt?

    Dir ist bekannt das der Transport eine Unterart des Führens ist?

    Bevor hier recht zweifelhafte hobbyjuristische Beratungen in die Welt geworfen werden sollten zumindest die Begrifflichkeiten klar sein.

    Beratungen? Wo?
    Ich habe lediglich Gestzestexte zusammen getragen.

    Wenn der Beförderer jegliche Art von Waffen und deren Transport ausschließt ist das auch völlig egal ob geführt oder Transportiert wird.

    Dennoch muss für Polizei, etc. die Möglichkeit bewaffnet mitzufahren offen bleiben.

    Deshalb werden diese auch explizit von diesen Verboten ausgenommen.

    Die genaue Interpretation überlassen wir dann besser den Juristen

    Da muss man auch nichts interpretieren, wenn die Regeln und Gestze das klar definieren.

  • Es kann natürlich sein, dass man wegen einer Tat im Zusammenhang mit Waffen bestraft wird und daher auch im geringeren Strafmaß nicht mehr zuverlässig ist. Aber es kommt nun mal aufs Urteil an. Nicht darauf, dass man ein Strafverfahren am Hals hat.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

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  • Wenn der Beförderer jegliche Art von Waffen und deren Transport ausschließt ist das auch völlig egal ob geführt oder Transportiert wird.

    Genau so ist es. Jegliche Art von Transport von Waffen. Nicht geführt und nicht transportiert. Ausser den üblichen Ausnahmen wie BGS, BP, Polizei, Zoll.

    Ich bin jetzt aber mal sehr böse. Fährst du "Schwarz" dann ist ja kein Beförderungsvertrag zustande gekommen. Also würden die Regeln des Beförderers nicht gelten. Kann man einem Schwarzfahrer die Zuverlässigkeit entziehen ? Ist ja eine Ordnungswidrigkeit falls du dir die Beförderung das erste Mal erschlichen hast da du natürlich nur versehentlich schwarz gefahren bist weil du die Tram mit deinem Auto verwechselt hast. Da wären wir vor Gericht gefordert. Nicht nur der Anwalt.

    Also Merke: Auf Hoher See und vor Gericht sind wir leider in Gottes Hand. Und Rechts oder Beamtendeutsch zu lernen ist ein recht schwieriges Unterfangen. Alternative. Zu Fuß gehen.

  • Aber es kommt nun mal aufs Urteil an.

    Und das müsste man halt durchziehen falls man im Recht wäre.

    Oder wie es so schön heisst. Wenn du Morgens aufstehst hast du schon gegen 37§ Paragraphen verstoßen. Wer weis das schon. Hatte mal so eine Geschichte vor 25 Jahren. Wurde eingestellt gegen Zahlung ( 1000,- DM ) an die XY. War der billigere Weg und nicht Aktenkundig. Ein Anwohner hatte sich von meinem K98 beim einladen in den Kofferraum bedroht gefühlt. So schnell kommt das SEK.

  • Ich bin jetzt aber mal sehr böse. Fährst du "Schwarz" dann ist ja kein Beförderungsvertrag zustande gekommen.

    Dann streng gesehen ist das Hausfriedensbruch. Siehe Eindringen.
    Dann ist man wieder dem Guten willen des Beförderers ausgesetzt, wie er das sehen möchte und sich die Mühen einer Anzeige macht.

    Du siehst, einen Strick kann man jedem drehen, wenn man will. ;)

  • wenn einer den fuß in die tür stellt, das du die tür nicht schliessen kannst , isdt das schon so ein fall von eindringen....
    hat bei mir mal ein hausierer gemacht hab ich die tür mit anlauf zugeschlagen , er hatte schmerz , hat den fuß zutrpückgezogen und ich hab die tür zumachen können.....

    so eine einladung darf man nicht nutzlos vorbeigehen lassen.

    INVICTUS