Hallo zusammen,
eine Frage beschäftigt mich zur Zeit:
Ich b in Mitglied in einem Schützenverein, der wiederum Mitglied im DSB ist.
Der Schützenverein schießt nur mit freien Waffen.
Nun bin ich hin und wieder bei befreundeten Schützenvereinen auf den Schießbahnen und schieße mit ausgeliehenen scharfen Waffen. Lang, kurz, großkaliber, KK usw.
Die Frage: Darf mein Schützenverein, in dem keine scharfen Waffen geschossen werden, mir eine Bestätigung über das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe (§ 14WaffG) ausstellen, oder darf das nur ein Verein, in dem diese Waffen auch geschossen werden?
Wenn das einer von euch weiß, wäre ich über eine Antwort, gegebenenfalls mit Gesetzestext außerordentlich dankbar!
Vielen Dank vorab und viele Grüße,
Jana